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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0234,
Börse (Börsenverkehr, Börsenordnungen, Winkel-, Sonntags-, Abendbörsen) |
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ohne deren Vermittelung zwischen den einzelnen Handlungshäusern abwickelt.
Börsenverkehr, Börsenordnungen.
Der Börsenverkehr, namentlich die Form des Geschäftsabschlusses, unterliegt überall gewissen Regeln, welche gewöhnlich nach den Anträgen
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3% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0209,
Agents provocateurs |
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207
Agents provocateurs
Aufträgen eines Fürsten. Gewerbliche und Handelsagenten dienen zum Teil gewerbsmäßig dem Publikum zur Erleichterung von Geschäftsabschlüssen; sie betreiben Stellenvermittelung, Nachweisung von Grundstückskäufen
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3% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0211,
Liquidationskassen |
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. Clearing-House), zur Anwendung. Letzteres ermittelt aus einer Reihe von Geschäftsabschlüssen (Kontrakten), die auf einen bestimmten Termin erfüllt werden sollen, durch Gegenüberstellen (Saldieren) der von A an B, von B an C, von C an D u. s. w
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0105,
Genossenschaften (Vorschuß-, Konsumvereine) |
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in der Provinz Sachsen gegründet wurde. Über die Entwickelung der G. bieten folgende Zahlen, auch wenn sich dieselben nur auf die Vereine beziehen, die der Anwaltschaft ihre Geschäftsabschlüsse einreichten, doch ein zuverlässiges Bild
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0135,
von Verjüngungbis Verkehrssteuern |
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unter Lebenden als Ergänzung der Erbschaftssteuer, auf quittierte Zahlungen (Quittungssteuer), auf Emission und Übertragung von Wertpapieren (Börsensteuer), überhaupt auf Geschäftsabschlüsse in Effekten oder auch in Waren (Umsatz-, Schlußstempel
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0390,
von Warenlagerbis Warmbrunn |
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Ankauf auf seine Güte und Brauchbarkeit zu prüfen. Die Erregung des Käufers beim Bieten beeinträchtigt überdem wesentlich die zu Geschäftsabschlüssen nötige Ruhe. Künstlich erzeugte Konkurrenz beim Bieten schafft der Geschäftsinhaber selbst
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Anemonölbis Anerkennung |
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oder übergeht; hat der Minderjährige eine Rechtshandlung vorgenommen, welche für ihn nicht verbindlich ist, so kann er sie nach erlangter Volljährigkeit durch seine A. für sich verbindlich machen. Der, welcher sich durch einen Geschäftsabschluß betrogen glaubt
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2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Börsenspielbis Börsensteuer |
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oder die Einregistrierung der Geschäftsabschlüsse in ein von der Steuerbehörde oder von dem einzelnen Geschäftsmann zu führendes Register nötig wird. Sie kann sich aber auch an die Übergabe der Wertobjekte heften; hierbei ist die Vereinigung der zu
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0203,
Börse |
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-
stigen Blättern bekannt gemacht. Durch ein Börsen-
tcrmingesckaft in einem Geschäftszweige, für welchen
nicht beide Parteien zur Zeit des Geschäftsabschlusses
in ein Börsenregister eingetragen sind, wird ein
^ckuldvcrhä'ltnis nicht begründet; auch
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0532,
von Handelsagentbis Handelsgesellschaften |
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Entschließung des Geschäftsherrn unterbleibt,
ohne daß zwingende Gründe in der Person dessen,
mit dem abgeschlossen wurde, vorliegeu, es sei denn,
daß der Geschäftsherr unverzüglich nach Empfang
der Anzeige der Agenten vom Geschäftsabschluß
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Zeitblocksystembis Zeitgeschäfte |
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in einem Geschäftszweige, für den nicht beide Parteien zur Zeit des Geschäftsabschlusses in einem Börsenregister eingetragen sind, wird ein Schuldverhältnis nicht begründet, auch dann nicht, wenn das Geschäft im Ausland geschlossen oder zu erfüllen
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Makkabäischer Tanzbis Makler |
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).
Makkabäischer Tanz, s. Totentanz.
Makkabäus, Makkabi, s. Judas Makkabi.
Makler, Mäkler (frz. courtier, engl. broker), ein Unterhändler, der gewerbsmäßig Geschäftsgelegenheiten nachweist und Geschäftsabschlüsse vermittelt. Nach dem Deutschen
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