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100% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0948, Güterrecht der Ehegatten Öffnen
948 Güterrecht der Ehegatten. werden; nur der Wille der Frau kann dem Mann auch die Verwaltung ihres übrigen Vermögens, welches Paraphernalgut heißt, übertragen. Ein gegenseitiges Erbrecht findet bloß in Ermangelung aller erbfähigen Verwandten
30% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0947, von Gutach bis Güterrecht der Ehegatten Öffnen
947 Gutach - Güterrecht der Ehegatten. term das zur Bedienung der Stengen, Raaen und Segel gehörende Tauwerk, welches über die Scheiben der Blöcke läuft und auf- und niederfährt, als Fallen, Brassen, Schoten, Halfen, Niederholen, Geitaue
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0949, von Güterschaffner bis Gute Werke Öffnen
wird mit dem Tode des einen Ehegatten das frühere Güterverhältnis regelmäßig nicht aufgelöst, sondern zwischen den Kindern und dem überlebenden Ehegatten fortgesetzt (Recht des Beisitzes) und nur durch die anderweite Verehelichung oder den Tod des
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0340, Ehe (Auflösung) Öffnen
Abhilfe ein dringenderes als auf demjenigen des ehelichen Güterrechts. Das in Vorbereitung befindliche allgemeine deutsche bürgerliche Gesetzbuch wird auch hier die so nötige Rechtseinheit bringen (s. Güterrecht der Ehegatten). Im übrigen schulden sich
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0192, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) Öffnen
180 Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht). Dotalgrundstück Dotalicium, s. Güterrecht der Ehegatten Dotalsystem Dotation Durante matrimonio Ehepakten, s. Ehevertrag Eingebrachtes, s. Mitgift Einhardsgut
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0796, von Eingeweidebruch bis Einhandsgut Öffnen
tiefer Fährtenabdruck von flüchtigem oder erschrecktem Wilde. Einhandsgut oder Sondergut, im ehelichen Güterrecht das Vermögen eines Ehegatten, welches der alleinigen Verfügung eines der Ehegatten unterworfen ist. Vorkommen kann Sondergut bei allen
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0584, von Güterabtretung bis Gütergemeinschaft Öffnen
überwiegend fest- gehalten. Vgl. Verwaltungsgemeinschaft. Gütergemeinschaft, eheliche, oder allge- meine G. (Ooinmunio donoi-iiin), heißt dasjenige System des Ehelichen Güterrechts (s. d.), nach wel- cbem das Vermögen beider Ehegatten zu einem un
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0745, von Eheliche Abstammung bis Eheliches Güterrecht Öffnen
743 Eheliche Abstammung - Eheliches Güterrecht nach §. 37 die Eheschließung eines Pflegebefohlenen mit seinem Vormund oder dessen Kindern während der Dauer der Vormundschaft unzulässig. Elterliche Genehmigung ist erforderlich bei Söhnen bis zum
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0279, Erbschaftssteuer (Neuregelung in Preußen) Öffnen
des letzten gelangten. Damals wurde die Aufhebung der E. für Ehegatten für wünschenswert erachtet, weil dieselbe bei der Verschiedenheit der ehelichen Güterrechte in den verschiedenen Teilen der Monarchie zu ungleichmäßigen Erfolgen führte
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0747, von Ehescheidungsklage bis Ehescheidungsstrafen Öffnen
einen Teils durch den andern weg. Die Durchführung richtet sich nach dem für die Ehegatten maßgebenden System des ehelichen Güterrechts. Daneben treten nach manchen Gesetzgebungen gewisse vermögensrechtliche Nachteile gegen den schuldigen, Vorteile
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0191, Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) Öffnen
Sponsalien, s. Verlöbnis Trauer Verlöbnis Wittwe Wittwer Güterrecht. Güterrecht der Ehegatten Adquaestus conjugalis Arrha Ausstattung Aussteuer Beisitz Brautgeschenke Communio bonorum, s. Gütergemeinschaft Doalium Dos
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0305, von Verviers bis Verwaltungsgemeinschaft Öffnen
oder Gütereinheit, das Eheliche Güterrecht (s. d.), nach welchem zwar rechtlich das Eigentum beider Ehegatten an ihrem Vermögen während der Ehe getrennt bleibt, aber thatsächlich eine Vereinigung in der Hand des Ehemanns stattfindet. Der Ehemann hat
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0954, von Mobilgarde bis Mobilisierung des Grundbesitzes und des Bodenkredits Öffnen
, oder wenn der Ehemann verschollen ist, verpflichten. Der Deutsche Entwurf regelt die M. unter dem Namen Fahrnisgemeinschaft als eine Art vertragsmäßigen ehelichen Güterrechts (§§. 1532 fg.) und zwar, da die M., wenn kein Ehegatte unbewegliches Vermögen
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0609, von Testament bis Tête-à-tête Öffnen
kann auch nach deutschem Recht über Stamm-, Lehns- und Fideikommißgüter sowie über das Vermögen, welches nach dem ehelichen Güterrecht dem überlebenden Ehegatten oder den Kindern verbleiben muß, nicht oder doch nur in beschränkter Weise letztwillig
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0463, von Dotalbauern bis Dotalsystem Öffnen
, wenn durch Vertrag nicht etwas anderes bestimmt war, der Vater oder väterliche Ascendent, von welchem die Dos herrührte, oder die Ehefrau oder deren Erben, wenn die Dos an sie fiel. Dotālsystem, dasjenige System des ehelichen Güterrechts, welches
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0342, von Ehehaft bis Ehre Öffnen
überhaupt. Ehegüterrecht, s. Güterrecht der Ehegatten. Ehehindernis, s. Ehe, S. 336 f. Ehelosigkeit, s. Cölibat. Ehepakten, s. Ehevertrag. Eheprozeß, s. Ehe, S. 341. Eherecht, s. Ehe, besonders S. 340 f. Ehern, s. v. w. von Eisen oder Erz
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0090, von Dotalen bis Dottores Öffnen
Lasten zugebracht wird, welchen man Dos (s. Mitgift) zu nennen pflegt. Das D. wurde mit dem römischen Recht in Deutschland rezipiert und verdrängte hier vielfach das deutschrechtliche System der Einheit des Vermögens der Ehegatten. Vgl. Güterrecht
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0128, von Verfahren bis Verga Öffnen
ehelichen Gütergemeinschaft (s. Güterrecht der Ehegatten) vorkommendes Recht, wonach das Vermögen beider Ehegatten Eine Vermögensmasse bildet, welche nach dem Tode des einen Ehegatten zwar dem andern zufällt, aber den Kindern »verfangen« ist, d. h
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0315, von Errungene Güter bis Ersatzbehörden Öffnen
ihr Eigentümer durch eigene Thätigkeit und Sparsamkeit erworben hat. Im ehelichen Güterrecht ist der Ausdruck gleich- bedeutend mit Errungenschaft (s. d.). Errungenschaft oder Erkoberung, in der Rechtssprache dasjenige, was der Ehemann
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0705, von Wittum bis Witwenkassen Öffnen
. Vgl. R. Schmidt, Die Schlacht bei W. (Halle 1876). Wittum (Leibgedinge, Dotalicium, Vidualicium), die dem deutschen Recht eigentümliche Versorgung der Witwe aus dem Nachlaß ihres verstorbenen Ehemanns (s. Güterrecht der Ehegatten, S. 948). W
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0382, von Eingießung bis Einhorn Öffnen
Ehegatten zur alleinigen Verfügung verbleibt. Vgl. Güterrecht der Ehegatten. Einhäusig, in der Botanik, s. Monoecus. Einheimische Krankheiten, s. Endemie. Einheit, jedes einzelne mehrerer gleichartiger Dinge, die man in eine Zahl zusammenfaßt. Bei
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0722, Erbfolge Öffnen
Grundsatz der ehelichen Gütergemeinschaft zusammenhängt (s. Güterrecht der Ehegatten). Dagegen kommt die dem ältern deutschen Recht eigentümliche Teilung des Mobiliarnachlasses in die Gerade, d. h. diejenigen Sachen, mit denen die Frau "umgeht
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0712, von Paraparesis bis Parbleu Öffnen
), das Sondervermögen der Ehefrau, welches im ausschließlichen Eigentum derselben verbleibt, indem es der Ehemann nur zu verwalten hat. S. Güterrecht der Ehegatten, S. 948. Paraphimose (griech., spanischer Kragen), derjenige Zustand, bei welchem die zu enge
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0940, von Kollin bis Kollision Öffnen
) beurteilt, namentlich also in Ansehung der Frage, ob sie volljährig, handlungs- und rechtsfähig, ehelich geboren, der väterlichen Gewalt unterworfen sei. Das Güterrecht der Ehegatten bestimmt sich nach der Gesetzgebung des ersten Wohnortes nach
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0750, von Ehevertrag bis Ehhafte Nöte Öffnen
Reichs, hg. vom kaiserl. Statistischen Amt, Berl. 1892). Ehevertrag (lat. pacta dotalia oder sponsalia), auch Ehepakten, Eheberedung, Heiratsvertrag, derjenige Vertrag, durch welchen die (künftigen) Ehegatten Festsetzungen treffen über gewisse
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0521, von Güterrechtsregister bis Gymnasialreform Öffnen
Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche Reich <§§. 1558 fg.) von dem Amtsgericht zu führendes öffentliches Register, in welches gewisse, das eheliche Güterrecht, also die vcrmögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten untereinander berührende
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0056, von Abschätzung bis Abschoß Öffnen
eigentümliches Institut, welches in den einzelnen Partikularrechten eine sehr verschiedenartige Ausbildung erfahren hat. Hier besteht nämlich unverkennbar die Neigung, das Vermögen der Ehegatten beim Tode
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0630, von Beisitzer bis Beitzke Öffnen
lange, bis Gründe zu einer Absonderung oder Schichtung, entweder durch Trennung des Sohns vom Haus oder durch Verheiratung der Tochter oder Wiederheirat des überlebenden Ehegatten, eintreten. Vgl. Runde, Güterrecht, § 112 (Oldenb. 1841). Beisitzer
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0817, von Err, Piz d' bis Ersatzreserve Öffnen
oder durch die Erwerbsthätigkeit beider oder eines von beiden Ehegatten während bestehender Ehe erworben wird, im Gegensatz zu dem ererbten und eingebrachten Vermögen. Vgl. Güterrecht der Ehegatten. Ersatz, s. Schadenersatz. Ersatzordnung, s. Ersatzwesen. Ersatzreserve
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0072, von Gemeinschaft der Heiligen bis Gemeinwirtschaft Öffnen
Gegenstand von einem Teil gemacht worden und dem Mitteilhaber ebenfalls zu gute gekommen sind. Auch die Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten wird als G. bezeichnet (s. Güterrecht der Ehegatten). Gemeinschaftsehe (Hetärismus), ein bei verschiedenen wilden
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0507, von Langogne bis Languard, Piz Öffnen
oder seiner anderweiten Verehelichung im Besitz des Gesamtvermögens verbleibt, was sprichwörtlich auch so ausgedrückt wird: "der Letzte macht die Thür zu". S. Güterrecht der Ehegatten. Languard, Piz (eigentlich Lungo guardo, "Fernsicht"), eine schlanke
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0264, von Samtgut bis Samydaceen Öffnen
, im deutschen Recht nach dem System der ehelichen Gütergemeinschaft (s. Güterrecht der Ehegatten) das gemeinsame Vermögen der Ehegatten, im Gegensatz zu dem Sondergut oder vorbehaltenen Gut der Ehefrau. Samtlehen, das mehreren Personen infolge
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0649, von Beijerland bis Bein Öffnen
mit Gütergemeinschaft als Beginn dieses Güterrechts anerkannt. Daher die Rechtssprichwörter: «Wenn die Decke über den Kopf ist, so sind die Ehegatten gleich reich», und «Ist das Bett beschritten, ist das Recht erstritten». Fürstliche Personen ließen auch
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0743, von Ehefrau bis Ehegartenwirtschaft Öffnen
741 Ehefrau - Ehegartenwirtschaft ist. Nach dem Deutschen Strafgesetzbuch wird der E., wenn wegen desselben die Ehe geschieden ist (s. Ehescheidung), an dem schuldigen Ehegatten sowie dessen Mitschuldigen mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0068, von Pflichtexemplare bis Pflichtteil Öffnen
civil. Viele Rechte geben dem Ehegatten einen unentziehbaren Anspruch als Ausfluß des bestandenen ehelichen Güterrechts. Die Größe des Bruchteils, welcher für die Berechnung des P. maßgebend ist, wird in den verschiedenen Rechten verschieden
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0230, von Commodus bis Como Öffnen
Bischöfen seinen Amtsantritt kundthut. Communio bonorum (lat.), s. Güterrecht der Ehegatten. Communiqué (franz., spr. kommunike), s. v. w. Eingesandt (in einer Zeitung), besonders eine (berichtigende) Notiz über irgend einen Gegenstand, welche
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0791, Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) Öffnen
die deutschrechtlichen Bestimmungen über das eheliche Güterrecht mit dem Fundamentalsatz der Gütervereinigung, während dem ehelichen Gütersystem des römischen Rechts gerade umgekehrt das dem Wesen der Ehe viel weniger entsprechende Prinzip der völligen
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0889, von Ilissos bis Ille Öffnen
Coquimbo, unfern des Rio de Choapa, mit (1875) 6403 Einw. Illāta (lat., Illaten), das "Eingebrachte", namentlich das Vermögen, welches die Frau dem Mann zubringt (s. Güterrecht der Ehegatten); daher Illatenforderung, die Zurückforderung des
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0646, von Leibeserben bis Leibniz Öffnen
; bei dem Landvolk besonders (dotalitium) das der Ehefrau von dem Ehemann angewiesene Grundvermögen, welches sie nach seinem Tod zum lebenslänglichen Genuß haben soll (s. Güterrecht der Ehegatten). Im Gegensatz zu dem Wittum, dem nur für die Zeit des
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0686, von Mitchell bis Mithra Öffnen
durch deutschrechtliche Institutionen modifiziert worden. S. Güterrecht der Ehegatten. Mit Gott für König und Vaterland, Devise des von Friedrich Wilhelm III. 1813 gestifteten Landwehrkreuzes, später wiederholt Losungswort konservativer Parteien
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0942, von Mussitieren bis Musterschutz Öffnen
der Witwe zugehören. Vgl. Güterrecht der Ehegatten. Mussumba, Stadt in Afrika, s. Lunda. Mustacioli (spr. -tschohli), ital. Gebäck aus Mehl, Zucker, Eiern, Salz, Muskatblüte und Nelken, mit Schokoladenguß versehen. Mustafa, Kara, s. Kara Mustafa
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0172, von Nierenstein bis Nießbrauch Öffnen
, Richterspruch, aber auch durch gesetzliche Bestimmung begründet sein kann. So kommt dem Ehemann an der Mitgift der Ehefrau, dem Hausvater an demjenigen, was das Hauskind durch die Freigebigkeit Dritter erhielt, der N. zu. Im Güterrecht der Ehegatten (s. d
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0243, von Port Foulke bis Portland Öffnen
. Kanonische P. (Portio canonica), das Einkommen eines Kanonikus aus den Einkünften des Stifts sowie der Anteil von hinterlassenen Einkünften eines Geistlichen, den der Prälat oder Bischof empfängt. Statutarische P. (P. statutaria), s. Güterrecht
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0952, von Siegel bis Siegen Öffnen
ältesten österreichischen Landrechts festzustellen" (das. 1867); "Über den Ordo judiciarius des Eilbert von Bremen" (das. 1867); "Das Güterrecht der Ehegatten im Stiftsland Salzburg" (das. 1882); "Die rechtliche Stellung der Dienstmannen in Österreich
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0244, von Statistische Gebühr bis Statuten Öffnen
. 100). Status nascendi, s. Entstehungszustand. Statutārisch (lat.), was Statuten (Satzungen) zufolge gesetzmäßig ist; daher statutarische Portion, der festgesetzte Erbteil, den eine Witwe von der Verlassenschaft des Mannes erhält (s. Güterrecht
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0590, von Widerdruck bis Widerstand Öffnen
für die ihm zugebrachte Mitgift (dos) gegeben wird. S. Güterrecht der Ehegatten, S. 948. Widerlager, s. Gewölbe. Widerrist, s. Rist. Widerruf (Revocatio), die Erklärung, daß man von einer bestimmten vorher abgegebenen Äußerung (Behauptung
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0706, von Witwenverbrennung bis Witz Öffnen
Mann. Er hat nach gemeinem Recht nicht, wie die Witwe (s. d.), eine Trauerzeit zu halten, muß sich aber, wenn er zur zweiten Ehe schreitet, mit seinen Kindern aus der vorigen Ehe wegen deren mütterlichen Nachlasses abfinden (s. Güterrecht
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0845, von Adelwald bis Aigle Öffnen
, ^.n^ Adowa (Stadt), Adua Adquest, Güterrecht der Ehegatten 9^,2 Adraha (Stadt), Edrei Adramyti, Adramytteion, Cdreinid ^.(IramMenns ^imi8, Ida 1) Adressat (Wechsel), Bewogener Adreßkalender, Adreßbuch Adreßkontore, Adreßbiiteaus
0% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0896, von Grundiermaschme bis Gweznou Öffnen
Gute Dmger, Holden ' -. c Gutenbrunn, Baden 2) ! Gutenfels (Ruine), Kaub . ' Guten5)offnung, Kap der, auch Neu- guinea 83,1 Güterbücher, Grundbücher Gütereinheit, Güterrecht der Ehegatt. Guter
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0508, von Bauerbach bis Bauernemancipation Öffnen
für das Erbrecht (s. Anerbe) und in geringem Maße auch für das eheliche Güterrecht mit Rücksicht auf die Gestaltung der Rechte des aufheiratenden Ehegatten. (S. auch Interimswirtschaft.) Die frühern gesetzlichen Beschränkungen, Verbot der Vereinigung mehrerer
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0089, Deutsches Recht Öffnen
mit dem ehelichen Güterrecht der Römer gebrochen und verschiedene, der deutschen und modernen Auffassung der Ehe entsprechendere Güterrechtssysteme geschaffen. Damit hängt eine Neugestaltung des Erbrechts der Ehegatten zusammen. Wir haben den röm
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0742, von Eheberedung bis Ehebruch Öffnen
für die vermögensrechtlichen Wirkungen der E. vollständige Freiheit gelassen ist. (S. auch Civilehe, Gemischte Ehe, Ehefrau, Ehegatten, Eheliches Güterrecht, Ehescheidung, Ehevertrag.) Vgl. Schulte, Handbuch des kath. Eherechts (Gieß. 1855); Stölzel
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0797, von Einhard bis Einheit Öffnen
795 Einhard - Einheit den kann. - Bei der Gemeinschaft des beweg- lichen Vermögens und der Errungenschaft (gesetzliches Güterrecht des 0oä6 eivil und des Va- difchen Landr. Art. 1400 fg.) besteht das Sondergut eines jeden Ehegatten
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0864, von Hasret-i-a’lâ’ bis Hasselfelde Öffnen
. H. schrieb: "Beitrag zur Revision der bisherigen Theorie von der ehelichen Güter- gemeinschaft" (Kiel 1808), "Die Culpa des röm. Rechts" (2. Aufl., Bonn 1838), "Das Güterrecht der Ehegatten nach röm. Recht", Bd. 1 (Berl. 1824). Hasse, Karl
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0272, von Statuenbronze bis Statz Öffnen
Erbrecht oder ehelichem Güterrecht der überlebende Ehegatte von dem Vermögen des Verstorbenen oder aus der gemeinsamen Masse erhält. In einem noch engern Sinne das Recht eines kleinern Bezirks, einer Provinz, einer Stadt (s. Stadtrechte), eines Dorfes