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99% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1007, von Zolltara bis Zollverein Öffnen
); vgl. noch Appelt, Kommentar zum deutschen Z. (4. Aufl., Wittenb. 1897). Zoll- und Handelsbündnis, die auf Grund des im J. 1867 zwischen den österr. Reichsländern und den Ländern der ungar. Krone geschlossenen staatsrechtlichen Ausgleichs von den
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0114, von Ausfuhrhandel bis Ausgleichungsrechnung Öffnen
Bezeichnung für die drei Gesetze, welche das finanzielle Verhältnis der beiden Reichshälften Österreich und Ungarn (die beiderseitigen Anteile zu den gemeinsamen Ausgaben, die Verteilung der Staatsschuld und das Zoll- und Handelsbündnis) regeln. Der erste A
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0499, von Österreichischer Kreis bis Österreichisch-Ungarische Monarchie Öffnen
Zoll- und Handelsbündnis (1887 für weitere 10 Jahre verlängert) bilden beide Gebiete zusammen ein Zoll- und Handelsgebiet, umgeben von einer gemeinsamen Zollgrenze. Infolgedessen steht keinem der beiden Teile das Recht zu, Verkehrsgegenstände, welche
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0500, Österreichisch-Ungarische Monarchie (Handel, Staatsverfassung) Öffnen
- und Handelsbündnis der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder mit den Ländern der ungarischen Krone (Gesetz vom 27. Juni 1878, ungarische Gesetzartikel XX vom Jahr 1878, s. oben). Durch das Pragmatikalpatent vom 1. Aug. 1804 wurde die Annahme
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 1012, Ungarn (Geschichte 1865-1878) Öffnen
, der mit Österreich durch gewisse gemeinsame Angelegenheiten verbunden war und zunächst auf zehn Jahre ein Zoll- und Handelsbündnis mit ihm schloß. Von den anerkannten Staatsschulden und von den gemeinsamen Ausgaben für das Auswärtige, Heer und Marine
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0150, von Ausgangszölle bis Ausgleichungsrechnung Öffnen
, die Verteilung der Staatsschuld und das Zoll- und Handelsbündnis. Nach lebhaften Debatten kam Juni 1878 ein neuer A. zu stände, Mai 1887 wurde nach mehr als einjähriger Verhandlung wieder ein A. auf 10 Jahre (vom 1. Jan. 1888 ab) geschlossen
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0736, Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte) Öffnen
die cisleithanische wie die ungar. Finanzverwaltung für ihren eigenen besondern Bedarf zu sorgen. Diese Abmachungen sowie ein Zoll- und Handelsbündnis wurden im Oktober von den Parlamenten Cis- und Transleithaniens genehmigt, und ein kaiserl
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0738, Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte) Öffnen
. 1877 ablief, kündigte Minister Tisza bereits 28. Nov. 1875 das Zoll- und Handelsbündnis mit Österreich wodurch mit dem Neujahr 1876 schon die Verhandlungen bezüglich des Ausgleichs zwischen beiden Reichshälften begannen. Im Herbst 1876 wurden den
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0082, Ungarn (Geschichte) Öffnen
Aufgabe des Tisza-Ministeriums war eine neue wirtschaftliche Vereinbarung mit Cisleithanien. Tisza kündete bereits 28. Nov. 1875 das Zoll- und Handelsbündnis mit Österreich. Die schwierigen Unterhandlungen dauerten das ganze Jahr 1877 hindurch. Weil Tisza
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0084, Ungarn (Geschichte) Öffnen
Volkspartei nur 20 Sitze davontrugen. Da aber die Ausgleichsverhandlungen bei der Kürze der Zeit ihre parlamentarische Erledigung nicht mehr finden konnten, so kündigte die ungar. Regierung 1. Dez. das österr.-ungar. Zoll- und Handelsbündnis. Die im Laufe des
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0994, von Ungava bis Universitäten Öffnen
davontrugen. Da aber die Ausgleichsverhandlungen bei der Kürze der Zeit ihre parlamentarische Erledigung nicht mehr finden konnten, so kündigte die ungar. Regierung 1. Dez. das österr.-ungar. Zoll- und Handelsbündnis, und es trat zunächst auf ein