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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Kirchenvermögenbis Kirchenzucht |
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371
Kirchenvermögen - Kirchenzucht
rakter der absoluten Monarchie aufzudrücken und den Schwerpunkt des gesamten Regiments in das Papsttum zu verlegen (Papal- oder Kurialsystem), während eine scharfe Reaktion dagegen, auf den Gedanken der alten
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80% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Kirchenvermögenbis Kirchenvisitation |
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780
Kirchenvermögen - Kirchenvisitation.
Episkopalsystem). Die heutige römisch-katholische Kirche hat die Verfassungsformen der vorreformatorischen Kirche festgehalten, und seit 1870 ist ihr die Beseitigung des Episkopalsystems wirklich
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0204,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht |
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Peculiaritas
Simonie
Relapsus
Kirchenstrafen, s. Geistliche Gerichtsbarkeit
-
Bann
Deprivatio
Exkommuniciren
Interdikt
Kirchenbann, s. Bann
Nominalelenchus
Kirchenvermögen.
Kirchenvermögen
Dominicum
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0241,
Baden (Geschichte: 1852-1859) |
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überwiegender Einfluß darauf eingeräumt wurde; das Institut der landesherrlichen Dekanate wurde aufgehoben, die Verwendung des Kirchenvermögens an die Zustimmung der erzbischöflichen Behörde gebunden und derselben unbeschränkte Kenntnisnahme von der Verwaltung
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0205,
Rechtswissenschaft: Rechtsquellen |
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193
Rechtswissenschaft: Rechtsquellen.
Geistliche Güter
Kirchengut, s. Kirchenvermögen
Coloni ecclesiarum
Dotalen
Kastengüter
Kirchenfabrik, s. Kirchenärar
Fabrica
Fabrikrath, s. Fabrica
Kirchenärar
Kirchensachen
Manus mortua
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0242,
Baden (Geschichte: 1859-1866) |
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242
Baden (Geschichte: 1859-1866).
sicht über den Religionsunterricht in den Schulen sowie über die theologische Fakultät in Freiburg, die Mitverwaltung des Kirchenvermögens etc.
Die Aufregung im Land über dieses Preisgeben der wichtigsten
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Kirchenglaubebis Kirchenmusik |
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.
Kirchengut, s. Kirchenvermögen.
Kirchenhoheit (Jus circa sacra), der Inbegriff der Hoheitsrechte, welche dem Staatsoberhaupt gegenüber den anerkannten christlichen Kirchen und den sonstigen Religionsgesellschaften zustehen. Es liegt in dem Wesen des Staats
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0327,
von Preradovicbis Presbyterial- und Synodalverfassung |
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aus einer Anzahl von seiten der Regierung oder des Patrons vorgeschlagene Kandidaten und ernennt Älteste (Presbyter, Kirchenvorsteher, Kirchenvorstände, Kirchengemeinderäte), welche in Gemeinschaft mit dem Pfarrer das Kirchenvermögen verwalten, die Aufsicht
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0567,
Bayern (Litteratur für Geographie und Statistik. Karten) |
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Kirchengesellschaften, wie Türme, Glocken u. s. w., nicht bedienen; ihre Diener sind Privatbeamte. Das Kirchenvermögen einer jeden Parochie wird einer besondern Kirchenverwaltung, mit dem Pfarrer als Vorstand, anvertraut. Aus den Renten des Pfründe
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Baulandbis Bauleitung |
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, Kirchenfabrik). Dasselbe geschah, als seit Ausbildung der Parochialverfassung die einzelnen Kirchen Eigentümer ihres Kirchenvermögens wurden, doch wurde schon im Fränkischen Reiche die Verbindlichkeit der Gemeinde, subsidiär einzutreten, anerkannt
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Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0008,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
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Kirchenväter 149
Kirchenverfassung 192
Kirchenvermögen 192
Kirchliche Gewänder 34
Kirchliche Schriften 145
Kirgisen 95
Kirman 93
Kitt (Technol.) 295
Klage (Proceß) 188
Klassische Philologen 134 f.
Klavier 172
Klaviervirtuosen 176
Kleidung
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0549,
von Synodebis Synonyme |
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(Kirchenvorstand, Gemeindekirchenrat). Zu seinem Wirkungskreise gehört die Fürsorge für alle äußern kirchlichen Angelegenheiten der Gemeinde, die Verwaltung des Kirchenvermögens, die Aufsicht über die Kirchen- und Schulgebäude, die Kirchhöfe, ferner
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0842,
Armenwesen (die Armenpflege in der neuern Zeit) |
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Armendiakonen zur Seite. Die ungünstigen Erfahrungen der mittelalterlichen kirchlichen Armenpflege verwertete man, indem man die Armenkassen vom Kirchenvermögen äußerlich trennte. Über die deutschen Verhältnisse vgl. Mone, Über die Armenpflege vom 13. bis 16
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Bernbis Bernabei |
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, Pfarrhäuser und das Kirchenvermögen an die altkatholische Kirche über, während sich die Römischen in die Stellung eines Privatvereins gedrängt sahen. An der Universität B. wurde im November d. J. eine altkatholisch-theologische Fakultät errichtet
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Disziplinarhofbis Dithmarschen |
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. Schließern und Geschwornen, welche das Kirchenvermögen zu verwahren und für das Beste des Kirchspiels zu sorgen hatten. Sie bildeten das Schwurgericht, welches sich wöchentlich versammelte; auch der Vogt hatte eine besondere Gerichtsbarkeit. Von ihren
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0044,
von Dominicalebis Dominikaner |
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verlesen ist.
Dominicum (lat.), das Kirchenvermögen, der Schatz der Kirche; auch die Kirche selbst; dann die Abendmahlsfeier oder Messe.
Dominieren (lat.), herrschen, beherrschen.
Dominikalsteuer, s. Grundgefällsteuer.
Dominikaner, ein 1215
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0634,
England (Konfessionen) |
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, spielt bei ihnen das Laienelement eine bedeutende Rolle. Die Geistlichen (Ministers) werden von der Gemeinde angestellt und abgesetzt, das Kirchenvermögen von einem von der Gemeinde gewählten Vorstand verwaltet. Sehr häufig stehen die Geistlichen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0812,
Großbritannien (Geschichte: Wilhelm IV.) |
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ein Antrag Lord John Russells, gewisse Teile des irischen Kirchenvermögens für Unterrichtszwecke zu gunsten aller Klassen der Bevölkerung ohne Unterschied der Konfession zu verwenden, 3. April angenommen ward, sah sich Peel, der auf diesem Gebiet nicht
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0014,
Irland (Geschichte bis 1848) |
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die durch die Kirchenbill gewonnenen Überschüsse des Kirchenvermögens zur Verbesserung des irischen Schul- und Gemeindewesens verwendet werden sollten, einen Raub an der protestantischen Kirche. Das Ministerium Melbourne (seit Juli 1834) nahm die Zwangsbill
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Kasteiungbis Kastilien |
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der Stände gegeneinander gerichtete Streben.
Kastenguß, s. Eisengießerei, S. 473.
Kastengüter, veraltete Bezeichnung für Güter, die zum Kirchenvermögen ("Kirchenkasten") gehörten und durch sogen. Kastenherren, Kastenmeister, Kastenvögte
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0756,
von Kirche der Wüstebis Kirchenbaukunst |
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der Kirche, welches zur Bestreitung der gottesdienstlichen Bedürfnisse und für die Unterhaltung der Kirchengebäude bestimmt ist; s. Kirchenvermögen.
Kirchenbann, s. Bann.
Kirchenbaukunst. Die Christen hielten ihre ersten gottesdienstlichen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0770,
von Kirchenreformationbis Kirchenstaat |
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die Gegenstände, welche zum Kirchenvermögen (s. d.) gehören. Ist die kirchliche Stiftung, deren Eigentum sie sind, ein Kloster, so heißen sie spezieller Res religiosae. Die zum gottesdienstlichen Gebrauch geweihten K.: Kirche, Altar, Kelch, Patene
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Kirchenvogtbis Kirchheimbolanden |
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als Mittel der Aufsicht, indem die Superintendenten oder Dekane alljährlich die Amtsführung und den Wandel der Geistlichen, den Zustand des Unterrichts, die Verwaltung des Kirchenvermögens, die Führung der Kirchenbücher sowie den religiösen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0982,
von Kommanditistbis Komment |
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die Einkünfte derselben auch Laien (Kommendaturäbten, Abbates commendatarii) zu übertragen, unter deren Schutz sie damit gestellt wurden. Dieser Verweltlichung des Kirchenvermögens traten die Päpste zwar meist mit Energie entgegen; zuweilen aber beuteten
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0371,
Maximilian (Bayern) |
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eine gleichmäßigere Verteilung der Steuern und Abgaben ohne Rücksicht auf Privilegien ein, hob viele Klöster auf und verwandte das durch die Säkularisation gewonnene Kirchenvermögen zur Hebung der Kultur des Bodens wie zur Förderung der geistigen Bildung des
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0075,
Neuenburg (Kanton: Geschichte) |
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mit Überlassung des Kirchenvermögens an erstere vom Volk verworfen, ebenso merkwürdigerweise die vom Großen Rat beantragte Einführung des Referendums. Dagegen wurde partielle Revision der Verfassung durch einen Verfassungsrat beschlossen, mittels
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0781,
von Patroklosbis Patta |
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in der Stiftungsurkunde etwa vorbehaltenen Rechten, noch die Befugnis zu, bei der Verwaltung des Pfarr- und Kirchenvermögens mitzuwirken, dann eine Reihe von Ehrenrechten, namentlich der Anspruch auf einen besonders ausgezeichneten Sitz in der Kirche
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0378,
Preußen (Geschichte: Wilhelm I., bis 1883) |
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altkatholischer Gemeinden wurde gestattet und ihnen ein Anteil am katholischen Kirchenvermögen eingeräumt, wie denn auch der altkatholische Bischof Reinkens 1873 eine staatliche Dotation erhielt. 1873 hatte auch die evangelische Kirche in den östlichen Provinzen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0181,
von Vicbis Vicenza |
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der Kirche und seinem Gewissen unvereinbar verbot, staatstreue Geistliche und Beamte mit Strafe belegte und das Kirchenvermögen in seine Gewalt brachte. Vom 22.-31. Mai 1854 war er des Ungehorsams gegen die Staatsgesetze wegen auch verhaftet. Doch gab
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Virebis Virginia |
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).
Virgines ecclesiasticae (V. canonicae, lat.), Jungfrauen, welche den Schleier nahmen, unverehelicht in ihren Familien lebten und im Fall der Verarmung aus dem Kirchenvermögen erhalten wurden.
Virginia (spr. werdschínía, abgekürzt Va.), nordamerikan
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Forgenmol de Bostquénardbis Fouquier |
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1846 und über die Verbesserung des Gefängniswesens in den >'2chlesischen Provinzialblättern«, ferner einen Aus. satz: »Theorie des Landrechts über das Eigentum am Kirchenvermögen« in der Zeitschrift »Der Prophet (1846), eine Abhandlung: »Über
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Poschingerbis Possart |
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Preisschrift: »Über das Eigentum am Kirchenvermögen« (Münch. 1871), zum Doktor der Rechte in München promoviert, trat sodann in den bay rischen Staatsverwaltungsdienst und ging 1876 in den Reichsdienst über. Er wurde als ständiger Hilfs arbeiter
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0152,
von Adlisweilbis Administrator |
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Verwaltung gesperrten Kirchenvermögens, oder der Verwalter einer Stiftung (s. d.) durch die Anordnung des Stifters. Der A. muß selbst dafür sorgen, daß die zur Erhaltung und Nutzung der ihm in Verwaltung gegebenen fremden Güter erforderlichen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0475,
Altkatholicismus |
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; auch die altkath. Gemeinden und deren Anrecht an die kath. Kirchengebäude und an das Kirchenvermögen wurden gesetzlich anerkannt. In Bayern verhielt sich die Regierung gegen den A. ablehnend; 15. März 1891 erklärte sie auf Antrag der röm.-kath
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0629,
Anglikanische Kirche |
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dieser Zehnten durch eine jährliche Geldzahlung gesetzlich bestimmt und binnen zehn Jahren durchgeführt. Trotz der ungeheuern Einbuße des Kirchenvermögens seit Heinrichs Ⅷ. Säkularisationen betrug das kirchliche Jahreseinkommen noch 3490497 Pfd. St
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0263,
Baden (Großherzogtum; Verkehrswesen. Geistige Kultur. Verfassung u. Verwaltung) |
Öffnen |
einem Dekan vereinigt. Das örtliche Kirchenvermögen wird von einer Stiftungskommission, die Distriktsstiftung von einer Distriktskommission, die allgemeinen kirchlichen Landesfonds werden von einem Oberstiftungsrat verwaltet, welcher der Oberaufsicht
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0270,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
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und durch endliche Vereinbarung mit dem Erzbischof (20. Nov. 1861) hinsichtlich der Besetzung der Kirchenpfründen, Verwaltung des Kirchenvermögens und Einsetzung eines kath. Oberstiftungsrats geregelt. Daran reihte sich eine Umgestaltung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Beckerath (Moritz von)bis Beckford |
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und Erwerbung eines selbständigen Kirchenvermögens. Dagegen berief Heinrich Ⅱ. 30. Jan. 1164 eine
Versammlung geistlicher und weltlicher Großen nach Clarendon, deren Beschlüsse in den «Konstitutionen von Clarendon» die energische
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Bisch-barmakbis Bischof (kirchlich) |
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und Ausbreitung der reinen Lehre (potestas magisterii), einschließlich der Erziehung des Klerus, die Kirchenvisitation (welche die B. durch die Dekane ausüben lassen), die Überwachung der Klöster, die Aufsicht über das Kirchenvermögen, die Disciplin über
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0407,
von Dominica (Republik)bis Dominikanerorden |
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.
Dominicum (lat.), Kirchenvermögen, Kirchenärar, ehemals auch die Kirche selbst; dann die Abendmahlsfeier oder Messe.
Dominicus, Stifter des Dominikanerordens (s. d.), gewöhnlich de Guzman zubenannt, obgleich nicht aus dem Geschlecht der Guzman
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0416,
Großbritannien und Irland (Kirchenwesen) |
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; ein staatliches Gericht ist höchste Instanz für die kirchlichen Gerichte; die Hauptwürdenträger der Kirche werden vom Staate ernannt; ein großer Teil des Kirchenvermögens wird vom Staate verwaltet. Andererseits haben die Hauptwürdenträger der Kirche
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0441,
Großbritannien und Irland (Geschichte 1833-46) |
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zu zahlende Geldabgabe setzte, kam zu Fall, namentlich wegen einer Zusatzbestimmung der sog. Appropriationsklausel (s. d.), welche die neugewonnenen Überschüsse aus dem irländ. Kirchenvermögen für gemeinnützige Zwecke, besonders für Schul
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0690,
Irland (Geschichte) |
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VI. in den engl. Bezirken nur schwache Wurzel gefaßt hatte, wurde unter der Königin Maria mit Leichtigkeit ausgerottet. Elisabeth führte auch in I. die Reformation durch und zog das ganze kath. Kirchenvermögen zu Gunsten des neuen Klerus ein. Schon
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0973,
von Joyoubis Jub |
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Vereinigten Staaten anerkannt wurde. Von hier aus führte er den Hauptstreich gegen seine Ge gner durch Erlaß der sog.
Reformgesetze, die das ungeheuere Kirchenvermögen für Nationaleigentum erklärten und dessen Verkauf anordneten sowie religiöse
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Kirchendiebstahlbis Kirchengesang |
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einer Kirche (Kirchenärar), später der Teil des Kirchenvermögens, der zur Bestreitung der gottesdienstlichen Bedürfnisse und besonders der Unterhaltung der Kirchengebäude bestimmt war. Die Verwaltung wird gemeinrechtlich von dem Pfarrer unter Zuziehung
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Kirchenordnungenbis Kirchenpatronat |
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alimentationspflichtiger Verwandten dann, wenn die Stiftung reich ist, eine Alimentation aus dem Kirchenvermögen verlangen zu dürfen. Das Patronatsrecht kann einer bestimmten physischen Person (persönliches Patronatsrecht) zustehen oder dem jeweiligen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Kommanditwechselbis Kommers |
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dieser Verweltlichung des Kirchenvermögens zwar mit Erfolg entgegen, gestatteten
aber dafür, daß höhere oder sonst begünstigte Geistliche mehrere, selbst unvereinbare Stellen als K. an sich zogen. Das Tridentinische Konzil
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0846,
Mexiko (Föderativrepublik) |
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die Mönchsklöster auf und erklärte das Kirchenvermögen für Nationaleigentum. Der Kongreß ernannte ihn 1. Juli 1861 zum Diktator. Einer seiner ersten Schritte war, daß er die vertragsmäßigen Zahlungen an die auswärtigen Gläubiger auf zwei Jahre
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Offener Arrestbis Öffentliches Recht |
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bestehen, welche der Kirche zur Lösung ihrer Auf-
gabe gegeben sind, und mit den Verhältnissen des
Kirchenvermögens. Das Strafrecht stellt die Be-
dingungen und das Maß für die Ausübung der
Strafgewalt des Staates wegen Verbrechen, Ver-
gehen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0309,
von Posamentierbis Poseidon |
Öffnen |
), "Das Eigentum am Kirchenvermögen" (ebd. 1871), "Beitrag zur Geschichte der Inhaberpapiere" (Erlangen 1875), "Die Banken im Deutschen Reich, Österreich und der Schweiz" (Bd. 1, ebd. 1874-76; Bd. 2, Jena 1877), "Bankwesen und Bankpolitik in Preußen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Virginalbis Virginische Inseln |
Öffnen |
).
Virginal, Musikinstrument, s. Spinett.
Virgines ecclesiasticae oder Virgines canonĭcae (lat.), Jungfrauen, die den Schleier nahmen, aber in ihren Familien lebten und nur Ehelosigkeit versprachen; im Falle der Verarmung wurden sie aus dem Kirchenvermögen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0319,
von Vicaribis Vicenza (Provinz und Stadt) |
Öffnen |
mit Strafen belegte und 1854 das Kirchenvermögen in seine Hand brachte. V. wurde 22. Mai 1854 wegen Ungehorsams gegen die Staatsgesetze verhaftet; doch gelang es dem röm. Stuhle, der Regierung das in der Bulle «Aeterni Patris» niedergelegte Konkordat vom 28
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0518,
von Baugibis Bauholz |
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wird. – In Bremen heißen B. die Mitglieder der Kirchenvorstände, welchen die Verwaltung des Kirchenvermögens und die rechtliche Vertretung der Gemeinden nach außen hin obliegt. Sie sollen womöglich aus den Mitgliedern des Senats gewählt werden.
Bauhin (spr. bohäng
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