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100% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 1020, von Königin Maria-Hütte bis Königsberg Öffnen
zwischen Schleswig-Holstein und Jütland, fließt von NO. nach SW. und mündet nach 75 km langem Lauf in die Nordsee. Königsbann, ehedem Bezeichnung für die königliche Regierungsgewalt überhaupt, namentlich für die königliche oder die vom König
2% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0206, Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte Öffnen
Königsbann - Gegenkaiser Kurfürsten Churfürst Elector Elektorat Wahlfürst Königsstuhl Kurprinz Kurerzkanzler Kurhut, s. Fürstenhut Kurmantel Kurschwerter Kurvereine Wahlkapitulation Landgraf Landvogt Markgraf
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0091, von Achteck bis Achtyrka Öffnen
die Oberacht ( Aberacht ), der Königsbann, d. h. die völlige Fried- und Rechtlos- oder Vogelfreierklärung, gegen ihn ausgesprochen und dies durch den Achtbrief bekannt
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0342, von Banksia bis Bann Öffnen
oder das Strafgeld betrug regelmäßig 60 Schilling (solidi). Die Kriminalgerichtsbarkeit insbesondere heißt Blut- oder Königsbann. Ferner bezeichnete B. die Strafe, welche denjenigen traf, welcher sich trotz wiederholter feierlicher Ladung nicht vor Gericht
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0126, Femgerichte Öffnen
die Klage und beteuerte, die Hand aufs Schwert gelegt, eidlich deren Wahrheit, worauf der Freigraf die Verfemung in folgender Weise aussprach: "Den Angeklagten nehme ich aus dem Frieden und setze ihn aus allen Freiheiten, Frieden und Rechten in Königsbann
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0464, von Landpfleger bis Landsassen Öffnen
). Landrecht, im Mittelalter das gemeine Recht im Gegensatz zu den Stadt- und Hofrechten, zu dem Lehnrecht und den Lehnsgewohnheiten; dasjenige Recht, welches in den Landgerichten, wo unter Königsbann gerichtet wurde, galt. Die frühsten Aufzeichnungen des
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0996, von Wien bis Wildschaden Öffnen
erstreckt wurden, und in denen die Jagd andern als dem Berechtigten bei Strafe des Königsbannes untersagt
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0382, von Banksia bis Bann Öffnen
, Fürsten u. s. w. zustehende Befugnis, bei Strafe zu gebieten oder zu verbieten. Am höchsten stand der Königsbann, durch den die Übertretung eines königl. Befehls mit 60 Solidi gebüßt wurde. Deu Grafen ermächtigte der B. nur zur Verhängung
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0383, von Bannen bis Bannrechte Öffnen
auch Gemeinde- oder Mark-, wohl auch Privatwaldungen, oft ganze große Landgebiete. Die Strafe für Verletzung des Königsbannes betrug gewöhnlich 60 Schillinge, mitunter auch mehr. Bis etwa zum 13. Jahrh. galt es als Grundsatz, daß eigentlich nur
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0991, von Forssell bis Forstabschätzung Öffnen
königl. Wald, Herrenwald, im 8. Jahrh, einen Wald, in dem das Jagd- oder Fischereirecht, bis- weilen beide, einem Berechtigten, anfänglich nur dem Könige, bei Vermeidung des Königsbannes vorbehalten war (s. Vannforsten). Später, etwa seit dem
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0558, von Königsadler bis Königsberg (in Preußen) Öffnen
Mi- schen Schleswig und Iütland, hat südwestl. Rich- tung und mündet nach 75 wn langem Laufe in die Königsbann, s. Bann. ^Nordsee. Königsberg. 1) Regierungsbezirk der Provinz Ostpreußen, grenzt im NO. an die Ostsee
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0849, von Meyer (Georg Herm. von) bis Meyer (Hans Heinr.) Öffnen
Erörterungen über die deutsche Reichsverfassung" (ebd. 1872), "Lehrbuch des deutschen Staatsrechts" (3. Aufl., ebd. 1891), "Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts" (2 Bde., 2. Aufl., ebd. 1893 fg.), "Die Verleihung des Königsbanns und das Dingen bei