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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0152,
Sachsen-Meiningen (Geschichte) |
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geteilt werden, wohl geordnet. Die Einnahmen
der getrennt geführten Domänenkasse waren für die Etatsperiode 1887/89 auf
2,200,900 Mk., diejenigen der Landeskasse auf 3,330,020 Mk., also zusammen
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3% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0822,
von Sachsen-Meiningenbis Sachsengängerei |
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beziffert die jährlichen Einnahmen auf 2,339,560 Mk., die Ausgaben auf 1,662,060 Mk.; von dem Überschuß im Betrag von 677,500 Mk. fließt die eine Hälfte in die Landeskasse, die andre in die herzogliche Kasse. Der Etat der Landeskasse setzt für dieselbe
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3% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0497,
Österreich, Kaisertum (Verwaltung, Rechtspflege, Finanzen, Wappen etc.) |
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befinden sich eine Finanzprokuratur (Rechtsrat und Anwalt des Staats) und eine staatliche Landeskasse. Die Leitung und Beaufsichtigung der Mittel- und Volksschulen kommt den Landes-, den Bezirks- und den Ortsschulräten zu; für das Kommunikationswesen
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3% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0707,
Mecklenburg |
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. Für 1892/93 betrug das Gesamtvermögen des Domanialkapitalfonds 73550163 M. Eine gemeinsame Landeskasse trat erst 1809 ins Leben, für gewisse außerordentliche Bedürfnisse und anfangs nur für einen bestimmten Zeitraum. Dieselbe zieht ihre Zuflüsse
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0841,
Deutschland (Reichsfinanzen) |
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der Zeitungen. Die Einnahmen der selbständigen bayrischen und württembergischen Postverwaltungen fließen in die Landeskassen der beiden Staaten. Dafür haben die letztern aber auch an den Einnahmen aus der Reichspost- und Telegraphenverwaltung keinen Anteil
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0137,
Hannover (Geschichte: 1831-1848) |
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137
Hannover (Geschichte: 1831-1848).
um dieselbe Zeit geltend gemachten, nur daß hier die Vertretung des bisher politisch rechtlosen Bauernstandes und die Vereinigung der königlichen Domänen- mit der Landeskasse in den Vordergrund gestellt
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0820,
von Lippe (Fluß)bis Lippe (Grafen zur) |
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der Steuerbewilligung und Aufsicht über die Landeskasse. Bei der Gesetzgebung wurde dem Landtag die entscheidende Stimme vorenthalten; dennoch sind unter seiner Mitwirkung segensreiche Gesetze zu stande gekommen, wie 1843 die Städte
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Münzverfälschungbis Münzwesen |
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. Das in Ansehung von nachgemachten, verfälschten oder nicht mehr umlaufsfähigen Reichsmünzen, die bei Reichs- und Landeskassen eingehen, zu beobachtende Verfahren ist auf Grund eines Bundesratsbeschlusses durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0149,
Sachsen-Koburg-Gotha (Geschichte) |
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Domänengut an die Landeskasse zu gewährenden Zuschüsse sowie wegen der plötzlichen Außerkurssetzung
der großen Menge koburgischer leichter Drei- und Sechskreuzerstücke (1837). Erst unter Herzog
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0153,
von Sachsen-Merseburgbis Sachsen-Weimar-Eisenach |
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, von dem Überschuß
die Hälfte ihm, die Hälfte der Landeskasse zufallen solle. Für den Fall einer Mediatisierung tritt
eine Teilung des Domänenvermögens dahin ein, daß 3/5 dem meiningischen Spezialhaus
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0821,
von Sachsen-Altenburgbis Sachsen-Koburg-Gotha |
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" Pensionen und Witwenkasse 215 332 "
Daneben werden 174,383 Mk. außerorde ntliche Ausgaben aus der Landeskasse bestritten. Die
Staatsschuld
beträgt 1890: 906,881 Mk., wovon jedoch 801,994
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0885,
Staatsschulden (aller Länder der Welt) |
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bezahlt, und zwar in der Zeit vom 14. Tage vor bis zum 8. Tage nach dem Fälligkeitstermin durch eine Reichs- oder Landeskasse oder durch die Reichsbank oder auf Gefahr und Kosten des Berechtigten mittels Übersendung durch die Post. Von Wohnungsänderungen
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0442,
von Eutinbis Eutropius |
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, der Landeskasse und Güterkasse, eines
Amtsgerichts (Landgericht Lüdeck), einer Oberforst-
meisteret, Oberbau- und Wegeinspektion, evang.
Superintendentur, eines Kataster- und Eteuer-
amtes und der Verwaltung der Eutin-Lübecker
Bahn, hat (1890) 4518
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0750,
Feuerversicherung |
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abgebrannt waren,
Bauholz und wohl auch Geld zu schenken. Das sicl
jedoch den Landeskassen beschwerlich und reichte
auch nicht aus, weshalb Brandkassen errichtet wur-
den, von denen das Publikum indes erst wirklich
Gebrauch machte, als es darüber
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0177,
Hilfskassen |
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, zurückführen. Man
unterscheidet: Vetriebs(Fadrik-)kassen, Orts(Dorf-
und Stadt-)kasfen, Distriktskassen (nach ihrem
Gründer ttVecherkluds" genannt), Grafscha Massen,
Laudesgewerbekasscn, die nur Arbeiter eines Ge-
werbes aufnehmen, Landeskassen
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Mark (Grafschaft)bis Markenschutz |
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- und Landeskassen
verpflichtet. (Über die deutschen Goldmünzen s. Krone , über die
Nickelmünzen s. Nickel und über die Kupfermünzen s. Pfennig ; vgl. auch
Münze und Münzwesen.)
M.(finländ. Markka) heißt auch die seit 1863 eingeführte
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0163,
von Sachsen-Merseburgbis Sachsenspiegel |
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, 886350 Forst-
vcrwaltung, 114825 Hochbauwesen und 59 440
Staatsschuld) und die der Landeskasse 4739900 M.
(1609 680 Matrikularbeiträge, 74445 Hochbau-
wesen und 538 850 Staatsschuld).
Geschichte. Die Linie S. wurde durch Ernsts
des Frommen (s
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Schaumburg-Lippe (Wilhelm Friedrich Ernst, Graf zu)bis Schaumweine |
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in einer Kammer mit geschlossenen
Sitzungen beruhte. Wichtig ward der Landtag von
1818, auf welchen: das Finanz-und Steuerwesen
geregelt wurde. Der Fürst übernahm die auf der
Landeskasse ruhenden Schulden im Betrage von
106 000 Tblrn. und erhielt
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