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Ihre Suche nach Lehnserneuerung
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Lehnhausbis Lehnsfolge |
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.
Lehnschulden, s. Lehnsfolge.
Lehnschulze, s. Schulze.
Lehnseid, s. Eid (Bd. 5, S. 771 a).
Lehnserneuerung, die neue Belehnung, welche bei Änderungen in der Person des Herrn (Herrenfall, Thronfall) und des Vasallen (Lehnsfall) auf innerhalb Jahr
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Handkußbis Handlungsbevollmächtigter |
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(Laudemium), eine besondere Gebühr, welche nach Lehnrecht der Lehnsmann bei einer Lehnserneuerung an den Lehnsherrn sowie bei der bäuerlichen Erbleihe der Kolone an den Gutsherrn bezahlen mußte; heutzutage regelmäßig durch Ablösung beseitigt
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0442,
von Herrenbreitungenbis Herrenrecht |
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der Wechsel in der Person des Lehnsherrn, im Gegensatz zum Lehnsfall (Nebenfall) oder der Veränderung in der dienenden Hand, d. h. in der Person des Lehnsträgers, welch letzterer in beiden Fällen zur Lehnserneuerung verpflichtet war. S. Lehnswesen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
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) und Lehnsgehorsam, d. h. auf Leistung von Kriegs- und Hofdiensten. Mit der Zeit sind diese Kriegsleistungen in Geldleistungen verwandelt ("adäriert") worden. Der Lehnsherr kann ferner von dem Vasallen bei Verlust des Lehens die Lehnserneuerung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0773,
Eid (juristisch) |
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der Lehns-
treue, welches bei Lehnserneuerungen von dem
Vasallen oder in dessen Seele von einem Stell-
vertreter abgeleistet wurde, ist überall da gefallen,
wo die Oberlehnsherrlichkeit beseitigt ist.
Im Gebiet des gemeinen Bürgerlichen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Feuchtigkeitbis Feudalstände |
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der
Volkssouveränität ist der direkte Gegensatz gegen
den F., eine Erfindung späterer Zeiten, welche, um
die staatliche Gewalt abzuschwächen, hauptsächlich
von den Jesuiten gepflegt wurde. Die Erteilung
der Belehnung bei der Lehnserneuerung ist nicht
ein Akt
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Leguminosenmehlbis Lehmann (Joh. Georg Christian) |
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war.
Lehenfall ( Lehnsfall ), s. Lehnserneuerung .
Lehesten , Stadt im Kreis Saalfeld des Herzogtums Sachsen-Meiningen, an der Nebenlinie Ludwigstadt-L. (7, 6 Km) der Bayr. Staatsbahnen, hat (1895) 2081 (1890: 2078) E
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Lehnsgerichtbis Lehr |
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und der Agnaten nicht veräußerlichem, selbst nicht verpfändbarem Nutzungsrecht mit Heimfallsrecht des Verleihenden (Lehn im engern Sinn; s. Belehnung und Lehnserneuerung). Das persönliche Verhältnis ist die Vasallität, d. h. ein Dienst
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0806,
von Thrombusbis Thronfolge |
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997 til 1152 (Krist. 1895 fg.).
^[Abb.]
Thronfall, s. Lehnserneuerung.
Thronfolge, der Eintritt des Regierungsnachfolgers (Thronfolgers) in die Hoheitsrechte des bisherigen Monarchen, der Erwerb der Staatshaupteigenschaft. Das Recht auf diese
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