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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Militärobergerichtebis Militärtelegraphie |
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-Erziehungs- und Bildungsanstalten]
Militärsteuer, s. Wehrsteuer.
Militärstrafen, s. Strafe.
Militärstrafgesetzbuch, s. Militärgesetzgebung und Militärverbrechen.
Militärstrafprozeß, s. Militärgerichtswesen.
Militärstrafrecht, s
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Gefälligkeitsacceptebis Gefängniswesen |
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Militärstrafgesetzbuch unterworfen sind, ist die Selbstbefreiung aus der Gefangenschaft unter allen Umständen strafbar. Vgl. Deutsches Militärstrafgesetzbuch, § 79 f.
Gefangenhaltung eines Menschen, d. h. die vorübergehende oder dauernde Entziehung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Militärstrafverfahrenbis Millenniumsausstellung |
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von Dienstpflichtverletzungen, welche
das Militärstrafgesetzbuch mit Strafe bedroht und
damit nach der Sprache des Gesetzes zu militär.
Delikten im Gegensatz zu Disciplinarvergehen stem-
pelt, als eigentlicher Disciplinarvergehen zeigt sich
auch noch darin, daß diese
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0221,
von Kriegsstandbis Kriegszustand |
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, im deutschen Militärstrafgesetzbuch Bezeichnung für verbrecherische Handlungen, deren sich eine Person des Soldatenstandes schuldig macht, um einer feindlichen Macht Vorschub zu leisten oder um den deutschen oder verbündeten Truppen Nachteil
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Militärverdienstkreuzbis Militärverdienstorden |
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für Polizeikontraventionen, hat das Militärstrafgesetzbuch keine besondern Normen aufgestellt; sie unterliegen überhaupt nicht der Militärstrafgerichtsbarkeit. Für Militärpersonen ist nämlich ein doppeltes Strafrecht gegeben: die nicht militärischen Verbrechen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Befahren Volkbis Beförsterung |
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, welche ein bürgerliches oder militär. Verbrechen oder Vergehen bezweckte (Militärstrafgesetzbuch §§. 114 fg.). Ungehorsam und Gehorsamsverweigerung sind nach Abschnitt Ⅵ des Militärstrafgesetzbuchs mit schweren Strafen bedroht. Wer seine
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Krieghammerbis Kriegserklärung |
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. mit ähnlicher Organisation wie die zu Berlin eröffnet.
Kriegsartikel, ursprünglich Artikelbriefe genannt, enthalten eine Pflichtenlehre für den Soldaten, einen Auszug aus dem Militärstrafgesetzbuch und allgemeine dienstliche Anordnungen
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0206,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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194
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte.
Malberg, s. Sal. Gesetz
Weisthum
-
Justizgesetze *
Militärstrafgesetzbuch, s. Militärgesetzgebung
Pönalkodex
Reichsgesetzblatt, s. Reichsgesetz
Reichsgesetzbuch, s. Strafrecht
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Beleihenbis Belemniten |
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. bestraft. Was endlich die bereits erwähnte Militärbeleidigung anbelangt, so bestraft das deutsche Militärstrafgesetzbuch die B. eines Vorgesetzten oder im Dienstrang Höhern mit Freiheitsstrafe (Gefängnis, Festungshaft, Arrest) bis zu zwei und, wenn
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0188,
von Festungsarrestbis Festungskrieg |
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wird, daß die strafbare Handlung aus einer ehrlosen Gesinnung entsprungen ist, daher namentlich der Zweikampf und die sogen. politischen Verbrechen mit F. (custodia honesta) zu bestrafen sind. Das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich hat die F
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0650,
von Freiherrbis Freiligrath |
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Militärstrafgesetzbuch die Strafvollstreckung auf die bürgerlichen Behörden über. Außerdem bezeichnet F. im Sinn dieses letztgedachten Gesetzbuchs Gefängnisstrafe, Festungshaft und Arrest. Die militärische F. ist eine lebenslängliche oder eine zeitliche (von 1 Tag
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Insubordinationbis Intarsia |
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bei Militärpersonen und ebenso in der Marine jede I. ein Strafverfahren nach sich. Das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich bestraft schon die Verletzung der dem Vorgesetzten schuldigen Achtung im Dienst oder in Beziehung
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0738,
von Kriegsrechtbis Kriegsschulen |
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Kriegsgesetzen enthaltene Recht. Die Kriegsgesetze, ein Teil des Militärstrafgesetzbuches,
gelten nach dem Deutschen Militärstrafgesetzbuch vom 20. Juni 1872:
a. für den mobilen Zustand des Heers, der Marine oder einzelner Teile derselben
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0476,
von Bauernlehenbis Bauges, Les |
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individuellen Bösartigkeit und ihrem während der Strafzeit bewiesenen Benehmen. Das Strafsystem des deutschen Militärstrafgesetzbuchs vom 20. Juni 1872 enthält die Strafe der Baugefangenschaft nicht mehr, indem an deren Stelle die Zuchthausstrafe getreten
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Beugung (des Rechts)bis Beulé |
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seitens derselben Personen bestraft (Militärstrafgesetzbuch §§. 118, 119).
Beugungsspektrum, s. Beugung (des Lichts) und Fraunhofer.
Beukelsz, Willem, s. Bökel.
Beule, eine umschriebene, hügelförmige Erhebung der Haut, sofern dieselbe
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Leiche (typographisch)bis Leichenschau |
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aufgegeben ist. Andernfalls ist es Störung des Gräberfriedens (s. d.).
Nach §. 134 des Deutschen Militärstrafgesetzbuches vom 20. Juni 1872 wird wegen L. mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und Versetzung
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0149,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
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und das Oberappellationsgericht in Dresden sicherten die Einheitlichkeit der Rechtsprechung, die zugleich durch das Strafgesetzbuch von 1836 eine feste Grundlage erhielt. 1835 erschien ein Militärstrafgesetzbuch. Das Armenwesen erhielt durch das Heimatgesetz von 1834
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0885,
von Milhabis Militäranwärter |
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.
In Strafsachen gegen Militärpersonen besteht eine eigene Gerichtsbarkeit mit eigenem Verfahren (s. Militärstrafverfahren) und, soweit es sich um militär. Verbrechen, Vergehen und Disciplinarvergehen handelt, ein besonderes Militärstrafgesetzbuch (s. d
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0888,
von Militärgynmastikbis Militärkolonien |
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ist ebenfalls einheitlich und steht unter dem Oberbefehl des Kaisers.
Militarǐa, (lat.), Militärangelegenheiten.
Militärischer Diebstahl. Nach §. 138 des Deutschen Militärstrafgesetzbuchs vom 20. Juni 1872 unterliegt einer gegen die gemeine
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0887,
von Militärerziehungsanstaltenbis Militärgrenze |
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der Truppen im Frieden und im Kriege, das Gesetz über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden und Kriege, die Verordnung über die größern Truppenübungen, das Reichs-Militärstrafgesetzbuch u. s. w.
Militärgrenze, früher der Name des
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Militärstandbis Militärstrafverfahren |
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und Marinejunkerschule in Nikolajew.
Militärstand, s. Militär.
Militärsteuer, s. Wehrsteuer.
Militärstrafgesetzbuch, das Gesetzbuch, welches über den Thatbestand der Militärverbrechen (s. d.), der militär. Vergehen und Disciplinarvergehen und die darauf
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Arréebis Arrest |
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Militärstrafgesetzbuchs vom 20. Juni 1872 (§ 16-28, 44, 52, 54) die militärische Freiheitsstrafe bis zur Dauer von sechs Wochen (darüber hinaus: Gefängnis oder Festungshaft). Sie zerfällt in Stubenarrest (gegen Offiziere und obere Militärbeamte), Verbot des Verlassens
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0244,
Baden (Geschichte der letzten Jahre) |
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und Preßvergehen, über das an die norddeutschen Bestimmungen sich anschließende Militärstrafgesetzbuch und über die Unterstützung des Gotthardbahnunternehmens mit 3 Mill. Fl. vom Landtag angenommen. Der Schluß der fruchtbaren Session fand 7. April
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0846,
Beute |
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für das deutsche Heer vom 31. Okt. 1872, welche im Anschluß an das deutsche Militärstrafgesetzbuch folgendes bestimmen (Art. 30): "Eigenmächtiges Beutemachen ist dem Soldaten verboten. Übertretungen dieses Verbots werden mit Arrest oder mit Gefängnis
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0847,
von Beutebis Beuteltiere |
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847
Beute - Beuteltiere.
Beutegeld. Vgl. Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich, § 128 f.; Bluntschli, Das moderne Kriegsrecht (2. Aufl., Nördling. 1874); Derselbe, Das Beuterecht im Krieg (das. 1878); Grotius, De jure praedae (hrsg
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0702,
von Deschampsbis Desertion |
Öffnen |
"), die eigenmächtige Entfernung eines Soldaten von seiner Truppe oder von seinem dienstmäßigen Aufenthaltsort. Das deutsche Militärstrafgesetzbuch (§ 64 ff.) unterscheidet
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Desertoria sententiabis Desèze |
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, um sich sofort wieder gegen neues Handgeld bei einem andern Truppenteil anwerben zu lassen. - Übrigens finden die Bestimmungen des deutschen Militärstrafgesetzbuches über die D. auch auf die Angehörigen der Kriegsmarine Anwendung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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Militärstrafgesetzbuch (vom 20. Juni 1872) hinzukam, ist auf dem Gebiet des Strafrechts
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0005,
Disziplinargewalt |
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.) und für die kaiserliche Marine durch die Disziplinarstrafordnung für die Marine vom 23. Nov. 1872 (Marineverordnungsblatt, Beilage zu Nr. 22) geregelt. Nach dem Einführungsgesetz zum deutschen Militärstrafgesetzbuch (§ 3) kann eine Bestrafung auf Grund dieses
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Dunkelbis Dünkirchen |
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, Arrest in einem dunkeln Kerker, kommt heutzutage nur noch im Strafensystem der Militärstrafgesetzbücher vor (s. Arrest).
Dünkelberg, Wilhelm Friedrich, Kulturingenieur, geb. 4. Mai 1819 zu Schaumburg a. d. L., bildete sich auf dem landwirtschaftlichen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Feibis Feigwarze |
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, Krankheit oder Trunkenheit, um sich dadurch dem Gefecht zu entziehen; Gefängnis, auch Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes für Beweise von F. im Dienst außerhalb des Gefechts (deutsches Militärstrafgesetzbuch, § 84 ff.). In Athen wurde
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0194,
von Festungsstabbis Fetialen |
Öffnen |
Militärstrafgesetzbuchs vom 20. Juni 1872 militärische Freiheitsstrafe für Gemeine. Für Unteroffiziere war mit Verhängung dieser Strafe Degradation stets verbunden. Die F. bestand in Einschließung und Beschäftigung mit militärischen Arbeiten unter Bewachung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0356,
von Fleckausmachenbis Fledermäuse |
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" (1840, 1845); "Erläuterungen zu den ehrengerichtlichen Verordnungen von 1843" (1848, 1858, 1865); "Kommentar über das preuß. Militärstrafgesetzbuch" (letzte Ausg. 1869-70, 2 Bde.).
Fleckausmachen, s. Fleckwasser und Waschen.
Fleckeisen, Alfred
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0685,
Friede (Friedensschlußformalitäten) |
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Reichsstrafgesetzbuchs), welches wesentlich durch seine Energie in unglaublich kurzer Zeit (1870) zu stande kam, nachdem ihm 1868 die Aufstellung des ersten Entwurfs übertragen war. Auch nahm er an den Beratungen über das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0070,
von Gemeine Figurenbis Gemeingefährliche Handlungen |
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Justizorganisation, das Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich, die deutschen Justizgesetze, die Gewerbeordnung etc. Vgl. Deutsches Recht.
Gemeines Strafrecht, s. Strafrecht.
Gemeingefährliche Handlungen (gemeingefährliche
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0831,
Großbritannien (Geschichte 1878-1879) |
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, welche aus den Mitteln der abgeschafften Staatskirche von Irland eine neue Universität in Dublin errichten wollte, und mit der Revision des Militärstrafgesetzbuchs. Das letztere, die alljährlich zu bewilligende Mutinybill, gab diesmal zu besonders
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Haurowitzbis Hausenblase |
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zusammengestellt worden. Vgl. Hausmittel.
Hausarrest, die Gefangenhaltung einer Person im eignen Haus, kommt als Strafart nur noch beim Militär vor. Das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872 läßt den Stubenarrest
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0012,
von Konkursmassebis Konnewitz |
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Militärstrafgesetzbuch und dem Gesetz über Allodifikation der Lehen war auch das Strafgesetzbuch von 1838 wesentlich K.' Werk. Namentlich aber gab er dem Instanzenwesen eine Umgestaltung. Seit 1844 Vorsitzender des Gesamtministeriums, gab er, ein Hauptgegner
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Körperzahlbis Korps |
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.; Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich, § 97-99, 122, 123, 127.
Körperzahl, s. v. w. Kubikzahl, s. Kubus.
Korporal (franz. caporal, ital. caporále, von capo, Haupt), in einigen Armeen die niederste Unteroffizierscharge (s. Charge); Korporalschaft (bei
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0210,
von Kriegkbis Kriegsbereitschaft |
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aus den Militärstrafgesetzbüchern für das deutsche Heer vom 31. Okt. 1872, in Österreich vom 15. Jan. 1855. Die K. werden jedem Soldaten vor seiner Vereidigung vorgelesen und erläutert und dies von Zeit zu Zeit wiederholt. Die K. entstanden
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0220,
von Kriegssäulebis Kriegsstammliste |
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. Vgl. Staatsschatz.
Kriegsschatzung, Leistungen, welche eroberten Gebieten auferlegt werden. Das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich unterscheidet zwischen K. und Zwangslieferung und versteht unter ersterer Kontributionen in Geld und unter
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0222,
von Kriehuberbis Krim |
Öffnen |
. Einführungsgesetz zum Reichsstrafgesetzbuch, § 4; Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872, § 9.
Kriehuber, Joseph, Maler und Lithograph, geb. 14. Dez. 1800 zu Wien, kam, 13 Jahre alt, an die kaiserliche Akademie, begleitete 1818 den
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0546,
von Latr.bis Lattich |
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war; durch die Einführung des deutschen Militärstrafgesetzbuchs beseitigt.
Latter-day Saints (engl., spr. lätter-dē ssēnts, "Heilige des Jüngsten Tags"), Beiname der Mormonen (s. d.).
Lattich (Lactuca L.), Gattung aus der Familie der Kompositen, kahle
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0557,
von Meusebis Meuterei |
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und bei Gefangenen für besonders strafbar erklärt ist. Das deutsche Militärstrafgesetzbuch bestraft wegen M. diejenigen Angehörigen des Heers oder der Kriegsmarine, welche eine gemeinschaftliche Verweigerung des Gehorsams oder eine
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0558,
von Mevaniabis Mexikanischer Meerbusen |
Öffnen |
Gewaltthätigkeiten gegen die Anstaltsbeamten oder gegen das Aufsichtspersonal verübten, Zuchthausstrafe bis zu 10 Jahren ein. Vgl. Deutsches Militärstrafgesetzbuch, § 103-105; Deutsche Seemannsordnung, § 89 bis 92, und Deutsches Strafgesetzbuch, § 122
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0614,
von Milesische Geschichtenbis Militärbeamte |
Öffnen |
Handwerker, welche nicht gleich den Soldaten Sold beziehen, sowie im Felde die nicht oben genannten Angestellten der Truppen, Feldadministrationen, des Etappen-, Feldpost-, Telegraphen- und Eisenbahnwesens etc. Vgl. die Anlage zum Militärstrafgesetzbuch
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Militärgerichtswesenbis Militärgesetzgebung |
Öffnen |
Bayern und Württemberg. Außerdem sind aber inzwischen eine ganze Reihe von Reichsgesetzen und Verordnungen über das Militärwesen erlassen worden, so namentlich das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872, das Gesetz über
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0618,
von Militärgewaltbis Militärgrenze |
Öffnen |
(Bamb. 1884); Koppmann, Das Militärstrafgesetzbuch, mit Kommentar (2. Aufl., Nördling. 1885); Hecker, Lehrbuch des deutschen Militärstrafrechts (Stuttg. 1887); Dangelmaier, Militärprivatrecht der österreichischen Armee (Innsbr. 1882); Nicolas
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0623,
von Militärtransporthäuserbis Militärverbrechen |
Öffnen |
(s. Militär) begangen werden können. Wie aber in dem modernen deutschen Strafrecht überhaupt zwischen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen unterschieden wird, so unterscheidet auch das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Notidanusbis Notker |
Öffnen |
gegenüber begangen, um diesen mittels Gewalt oder Drohung an der Ausführung eines Dienstbefehls zu hindern oder zur Vornahme oder Unterlassung einer Diensthandlung zu nötigen, so trifft den Schuldigen nach dem deutschen Militärstrafgesetzbuch
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0358,
von Straferkenntnisbis Strafgerichtsbarkeit |
Öffnen |
) Überweisung (s. d.) an die Landespolizeibehörde; 5) Einziehung oder Konfiskation von Verbrechensgegenständen. Gegen Militärpersonen kommen nach dem deutschen Militärstrafgesetzbuch (§ 14 ff.) folgende Strafen (Militärstrafen) zur Anwendung: Die Todesstrafe
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Strafrechtstheorienbis Strafregister |
Öffnen |
abgeholfen. Ein Militärstrafgesetzbuch ist 20. Juni 1872 für das Deutsche Reich erlassen. Der Entwurf eines österreichischen Strafgesetzbuchs und das ungarische von 1878 schließen sich dem deutschen an. Gegenwärtig gilt in Österreich noch
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Teilbaubis Teiresias |
Öffnen |
welchem es noch nicht zum Beginn der Ausführung der verbrecherischen That gekommen, ist beim Hochverrat (§ 83) strafbar. Im deutschen Militärstrafgesetzbuch (§ 59) ist auch die Verabredung eines Kriegsverrats mit Strafe bedroht. Die Komplotthäupter
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0737,
von Todaustragenbis Todesstrafe |
Öffnen |
eines Menschen herbeigeführt worden ist, mit dem Tod bestraft werden soll, wofern der Thäter jenen Erfolg voraussehen konnte. Das deutsche Militärstrafgesetzbuch endlich bedroht auch die schwersten Militärverbrechen, wie Kriegsverrat, Fahnenflucht, Feigheit
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0738,
von Todfallbis Toggenburg |
Öffnen |
738
Todfall - Toggenburg.
Strafprozeßordnung, § 485 f.; Deutsches Militärstrafgesetzbuch, § 58, 63, 73, 84, 97, 107 f., 133, 159; Mittermaier, Die T. (Heidelb. 1862); Hetzel, Die T. (das. 1870); v. Holtzendorff, Das Verbrechen des Mordes
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0162,
von Verstrickungbis Vertatur |
Öffnen |
auf dessen Verlangen zur Erfüllung der Wehrpflicht untauglich macht, trifft dieselbe Strafe. Vgl. Deutsches Militärstrafgesetzbuch, § 81. Über den Gebrauch der Trauerverstümmelung s. d.
Verstümmelungszulage, s. Pension, S. 832 f.
Versuch, s
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1012,
Zweikampf |
Öffnen |
von 10-20 Jahren bestraft. Das deutsche Militärstrafgesetzbuch (§ 112) enthält bezüglich des Zweikampfes nur die Bestimmung, daß derjenige, welcher einen Vorgesetzten oder einen im Dienstrang Höhern aus dienstlicher Veranlassung zum Z. herausfordert
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Hänelbis Hänisch |
Öffnen |
der Kommission, welche das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich zu beraten hatte, wurde 1872 Oberstleutnant und Kommandeur des 23. Dragonerregiments in Darmstadt, 1874 Oberst und Chef des Generalstabs des 8. Armeekorps, 1881 Generalmajor, 1882
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Achteckbis Acidum |
Öffnen |
Ehrenbezeigungen, oder durch Belügen, wird disziplinarisch oder gerichtlich bestraft. (§§. 89 fg. des Deutschen Militärstrafgesetzbuchs vom 20. Juni 1872.)
Ächtung, s. Acht (jurist.).
Ächtungsbill, s. Bill of attainder.
Achtyrka oder Achtyrsk. 1) Kreis
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Amtsverlustbis Amu-darja-Bezirk |
Öffnen |
auf A. schon neben Freiheitsstrafe von mehrjähriger Dauer und wegen gewisser Vergehen erkannt werden (Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich §. 43).
Amtsverordnete, s. Amtmann.
Amtsverschwiegenheit, s. Amtsgeheimnis.
Amtsvorsteher, s
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0931,
von Arrebobis Arrestbruch |
Öffnen |
(Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich, §§. 19 fg.). Er zerfällt in Stubenarrest (für die Marine Kammerarrest), gelinden, mittlern und strengen A. Der Stubenarrest (s. d.) findet gegen Offiziere statt, der gelinde A. gegen Unteroffiziere und Gemeine
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Beratungbis Beraun |
Öffnen |
(Lpz. 18O7).
Über B. im Erbrecht s. Beratene Kinder.
Beraubung, s. Raub. Die B. der auf dem Kampfplatz Gefallenen, der Kranken, Verwundeten und Kriegsgefangenen wird nach dem Militärstrafgesetzbuch §. 134 mit Zuchthaus, in minder schweren Fällen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Besayabis Beschattung (der Pflanzen) |
Öffnen |
des Lyceums (eröffnet 1820), jetzt Historisch-philologischen Instituts B. in Njeshin.
Beschädigung, s. Sachbeschädigung und Lex Aquilia. - Im Militärstrafgesetzbuch (§. 137) ist Zerstörung und Preisgeben von Dienstgegenständen als militär. Vergehen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0922,
von Beust (Karl Louis, Graf von)bis Beutelbilch |
Öffnen |
Tode bestraft. Nach §. 128 des Deutschen Militärstrafgesetzbuches werden Personen des
Soldatenstandes bestraft, die im Felde Sachen, die an sich dem Beuterecht unterworfen sind, eigenmächtig zur B. machen, oder die sich, um B. zu machen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0149,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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, anschließen. Auch ist das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872 ergangen. Dazu kommen noch zahlreiche Specialgesetze über einzelne Seiten des Militärwesens, insbesondere über Quartier- und Naturalverpflegung, über
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Dieburgbis Dieckhoff |
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.), das furtum usus und possessionis (s. d.), Urkundenvernichtung (s. d.). Besondere Strafbestimmungen hat das Dentsche Militärstrafgesetzbuch in den §§. 127-136, 138, 100, 161 über den Militärischen Diebstahl (s. d.) und die demselben verwandten
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0756,
von Ehrenmarschallbis Ehrenrechte |
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wird). Nach dem Militärstrafgesetzbuch
kann für Plünderung u. s. w. (§. 134) und den ein
fachen militär. Diebstahl sowie die militär. Unter-
schlagung auf Verlust der bürgerlichen E. erkannt
werden. Der Verlust der E. neben der Todesstrafe
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Ehrensäbelbis Ehrensvärd |
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Strafgesetzbuch, oder
"staatsbürgerlicher Rechte", wie sie der Österr. Straf-
gesetzentwurf von 1889 nennt. - Die besondern
E. gegen Personen des Soldaten stand es sind
nach §. 30 des Deutschen Militärstrafgesetzbuchs
vom 20. Juni 1872: 1
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0715,
von Festungsachatbis Festungskrieg |
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wesentlich abweichender Strafvollzug findet
bei der F. des Militärstrafgesetzbuchs nicht statt; nur
bat die gesetzlich zugelassene Beschäftigung der Ge-
fangenen zu militär. Zwecken und unter militär.
Aufsicht stattzufinden.
Festungsinspektion, s
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0306,
von Friedberg (in Hessen)bis Friedberg (Heinr. von) |
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der Gesetzgebung
des Norddeutschen Bundes wie an der des Deutschen
Reichs hervorragenden Anteil, namentlich vertrat
er die von ihm aufgestellten Entwürfe des Teutschen
Strafgefetzbuches, des Militärstrafgesetzbuches, die
Gesetzgebung über die Civilehe u. s
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Hausbis Hausbettelei |
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. Freiheitsstrafe,
die nicht in einem besondern Arrestlokal, sondern in
der eigenen Wohnung des Bestraften verbüßt wird;
nach dem Deutschen Militärstrafgesetzbuch wird sie
bezüglich der Offiziere als Stubenarrest, bezüg-
lich der Unteroffiziere
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Instrumentationbis Insurrektion |
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mit harten Strafen belegt. Zu diesen Handlungen rechnet das Deutsche Militärstrafgesetzbuch Achtungsverletzung im Dienst (§. 89), das Belügen (§. 90), die Beleidigung Vorgesetzter (§. 91), den Ungehorsam (§§. 92, 93), die Gehorsamsverweigerung (§. 94
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0317,
von Kettenschlußbis Ketzer |
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in der preuß. Annee in milderer Form unter der Bezeichnung Festungsbaugefangenschaft vollzogen. Durch das Militärstrafgesetzbuch für das Deutsche Reich ist Zuchthausstrafe an ihre Stelle getreten. Auch in der österr. Armee besteht diese Strafe nicht mehr
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0926,
von Landesvaterbis Landesverteidigungs-Kommandant |
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oder von andern Per-
sonen auf dem Kriegsschauplatze und nach dein
Militärstrafgesetzbuch begangene L. - Im Osterr.
Strafgesetz wird der L. als Ausspähung (Spio-
nerie) im §. 67 und im Gesetz vom 17. Dez. 1862
behandelt. Der Strafgesetzentwurf
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Marne (Stadt)bis Marokko (Sultanat) |
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).
Marodieren (von marōde , frz. marand , soviel wie
ermattet, erschöpft), im Kriege als Nachzügler Bedrückungen gegen die Landeseinwohner begeben, wird mit Gefängnis, in schweren Fällen mit Zuchthaus
bestraft (Militärstrafgesetzbuch §§. 135, 136
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0319,
Sardinien (Königreich) |
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. Juni 1837 veröffentlicht; das 1840 veröffentlichte Strafgesetzbuch betonte namentlich auch die Notwendigkeit der Besserung der Verbrecher; das 1841 veröffentlichte Militärstrafgesetzbuch behielt noch scharfe körperliche Züchtigung bei; 1843 erhielt
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0398,
von Strafgefangenenfürsorgebis Strafgesetzgebung |
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hilfsbedürftiger Seeleute, das Auswanderungs- und das Sklavenraubgesetz, das Post-, Telegraphen-, Binnenschiffahrts-, Flößerei- und das Preßgesetz, das Militärstrafgesetzbuch, das Rayongesetz, das Gesetz über die Kriegsleistungen, gegen den Verrat militär. Ge
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0883,
von Todesthalbis Toffana |
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der Tod einer der Personen, gegen welche der Streifzug unternommen war, verursacht wurde (s. Sklaverei; Reichsgesetz vom 28. Juli 1895). Im deutschen Militärstrafgesetzbuch wird die T. für militär. Verbrechen im Felde (Fahnenflucht, Feigheit und Bruch des
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0290,
von Versammlungsstellungbis Versäumnis |
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Militärpersonen nicht teilnehmen; über die unbefugte Veranstaltung oder Teilnahme an Versammlungen von Personen des Soldatenstandes zur Beratung über militär. Angelegenheiten oder Einrichtungen bestimmen die §§. 101, 113 des Militärstrafgesetzbuchs
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Wehrpflichtbis Wehrsteuer |
Öffnen |
- und des Militärstrafgesetzbuchs zum Teil wörtlich aufgenommen. Da die frühere Gesetzgebung wesentliche Ergänzung und Umgestaltung durch die Novellen zum Kriegsdienstgesetz vom 11. Febr. 1888, zum Militärgesetz vom 6. Mai 1880, 31. März 1885, 11
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0287,
von Dalip Singhbis Dammerkirch |
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), "Handbuch der Strafgesetze sür die k. k. österr.
Armee" (ebd. 1849), "Das Militärstrafgesetzbuch
vom 15. Jan. 1855 für das Kaisertum Österreich
erläutert" (2. Aufl., ebd. 1861), "Studien über
Militärstrafrecht" (ebd. 1862), enthaltend den Ent
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Militärpflichtbis Militärstrafrecht |
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, sondern auch solche,
welche nur auf das militärdienstliche Interesse
störend wirken, die daher an sich nicht mit Krimi-
nal-, sondern nur mit Disciplinarstrafen zu belegen
wären. Es werden im Militärstrafgesetzbuch also
auch Dienstvergehen, die an
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Solarbis Soldatenkinder |
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die Benennung meist auf die letztern beschränkt. Personen des Soldatenstandes sind im Gegensatz zu den Militärbeamten nach dem Deutschen Militärstrafgesetzbuch die Offiziere, Unteroffiziere und Gemeinen des deutschen Heers und der kaiserl. Marine
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Plumbumbis Plutarch |
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Blättern darstellen. Bei manchen Samen (z. B. der Orchideen) ist eine P. gar nicht ausgebildet, bei andern dagegen, wie bei den Bohnen, Erbsen u. a., bereits deutlich vorhanden.
Plünderung begeht nach §. 1129 des Deutschen Militärstrafgesetzbuchs von 1872
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1060,
von Zweikiemerbis Zwenkau |
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, die Herausforderung eines Vorgesetzten oder auch nur eines Höhern im Dienstrange aus dienstlicher Veranlassung nach Militärstrafgesetzbuch §. 112 mit längerer Freiheitsstrafe und Dienstentlassung. – Vgl. Kohut, Buch berühmter Duelle (Berl. 1880); Levi
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Militärtribunenbis Militärverdienstorden |
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eine solche überhaupt zulässig ist. Zu den ausschließlich militär. Verbrechen und Vergehen gehören z. B: Kriegsverrat (s. d.); Desertion (s. d.) Feigheit (s. d.); Insubordination (s. d.). Die M. werden nach dem Militärstrafgesetzbuch beurteilt
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