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99% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0622, von Militärobergerichte bis Militärtelegraphie Öffnen
-Erziehungs- und Bildungsanstalten] Militärsteuer, s. Wehrsteuer. Militärstrafen, s. Strafe. Militärstrafgesetzbuch, s. Militärgesetzgebung und Militärverbrechen. Militärstrafprozeß, s. Militärgerichtswesen. Militärstrafrecht, s
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0776, von Militärstrafverfahren bis Millenniumsausstellung Öffnen
M. (Wien 1893); Mark, Der Militärstrafprozeß in Deutschland und feine Reform, Bd. 2, 1. Hälfte (Berl. 1895); Zenk, Öffentlichkeit im Militärstrafprozeß, zusamt den verwandten Materien (2. Aufl., Würzb. 1896). *Millais, John Everctt, wurde
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0616, von Militär-Erziehungs- und Bildungsanstalten bis Militärgerichtswesen Öffnen
die Militärpersonen (s. Militär) ihren Gerichtsstand bei dem Zivilgericht des Garnisonorts, ebenso in Ansehung bloßer Übertretungen. Eine einheitliche Normierung des Militärstrafverfahrens (Militärstrafprozeß) für das Deutsche Reich durch Reichsgesetz
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0891, von Militärstand bis Militärstrafverfahren Öffnen
besonders gebildet. Das Verfahren des im größern Teile Deutschlands herrschenden preußischen Militärstrafprozesses ist folgendes: die Militärgerichtsbarkeit zerfällt in eine höhere für höhere Straffällung als Gefängnis oder Arrest (Kriegsgerichte
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0892, von Militärstraßen bis Militärtransportordnungen Öffnen
anerkannt. Nach den neuern Verhandlungen im Reichstage gewinnt es den Anschein, als ob der Erlaß einer deutschen Reichs-Militärstrafprozeßordnung von den verbündeten Regierungen in Aussicht genommen sei. - Vgl. Marck, Der Militärstrafprozeß
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0221, von Broek bis Brotöl Öffnen
Militärstrafprozesses in Aussicht. Als er jedoch mit dem Militärkabinett und dessen Chef, dem General von Hahnle in Differenzen geriet, erbat er seine Entlassung, die ihm auch 14. Aug. 1896 unter Ernennung zum Generaladjutanten des Kaisers bewilligt