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100% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0046, von Pfandbücher bis Pfandrecht Öffnen
44 Pfandbücher – Pfandrecht deten Bodenkreditanstalten und Hypothekenbanken ist den Pfandbriefinhabern ein Faustpfandrecht an der hypothekarischen Deckung eingeräumt; für die meisten P. dieser Art ist eine Realsicherheit überhaupt nicht gegeben
58% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0936, von Pfandbrief bis Pfändung Öffnen
die gerichtliche Urkunde, welche einem Gläubiger über die Bestellung einer Hypothek und den Eintrag derselben in das Hypothekenbuch ausgefertigt wird. Vgl. Hypothekenbanken (unter "Banken", S. 330) und Landschaften. Pfandbuch, Buch, in das bei
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0193, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) Öffnen
Antichretischer Vertrag Faustpfand, s. Pfand Generalhypothek Gerichtshandelsbuch Hyperocha Hypothek Hypothekenbücher, s. Hypothek Ingrossiren Jus offerendi Konventionalpfandrecht, s. Hypothek Pfand Pfandbuch Pfandgeld, s
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0858, von Eisenbahnbrigade bis Eisenbahneinheit Öffnen
, Engineering u. s. w. Gisenbahnbrigade, s. Eisenbahntruppen. Eifenbahnbrücken, s. Brücke. Gifenbahnbücher, Pfandbücher, in einzel- nen Ländern zu dem Zweck eingerichtete Bücher, die dinglichen Rechtsverhältnisse der Eisenbahnen offen
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0061, von Auflauf bis Auflösung Öffnen
der Erwerbsurkunde erfolgt. Zuständig ist nur das Gericht der belegenen Sache, weil dieses die öffentlichen Grund-, Flur-, Erb-, Pfandbücher führt. In Preußen erfolgt die A. durch die mündlich und gleichzeitig vor dem zuständigen Grundbuchamt
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0861, von Grundbegriffe bis Grundbücher Öffnen
legte man frühzeitig in den einzelnen Gemeinden öffentliche Bücher (Flurbücher, Lagerbücher, Schuld- und Pfandbücher) an, in welchen im Interesse der Rechtssicherheit und namentlich auch im Interesse des Realkredits die einzelnen Grundbesitzungen
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0856, von Hypostase bis Hypothek Öffnen
. Im Anschluß an das ältere deutsche Recht forderte man zur Entstehung einer H. an Grundstücken die Eintragung (Ingrossation, Intabulation) derselben in die öffentlichen Grund- und Pfandbücher. Diese Eintragung erfolgt auf Antrag des Verpfänders bei
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0288, von Bonis avibus bis Bonitierung Öffnen
der Forderung aus den öffentlichen Pfandbüchern sich belehren konnte". Er haftet auch nach Allg. Landrecht nicht für B. ohne Übernahme, wenn er weniger gegeben als den Betrag der Forderung, nach Österr. Bürgerl. Gesetzbuch haftet er dann nur auf diesen