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Ihre Suche nach Pfandgläubiger
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Pfandbriefbis Pfändung |
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einer Leihanstalt die eingebrachten Pfänder eingetragen werden; auch s. v. w. Grund- und Hypothekenbuch (s. Hypothek).
Pfandgeld, s. Pfändung.
Pfandgläubiger, s. Pfand.
Pfandhaus, s. v. w. Leihhaus (s. d.).
Pfandkehrung, s. Pfändung.
Pfandleih
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Pfälzer Weinebis Pfand |
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die verpfändete Sache, sondern auch das durch die Verpfändung für den Gläubiger (Pfandgläubiger) begründete Recht, vermöge dessen er sich, wenn der Schuldner (Pfandschuldner) seiner Verbindlichkeit nicht nachkommt, an das Pfandobjekt halten kann, das Pfandrecht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0200,
von Afternbis Afzelius |
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der Pachtzins in einem Bruchteil der Früchte besteht (§. 533).
Afterpfand (lat. subpignus), das von dem Pfandgläubiger weiter verpfändete Pfand. Nach der herrschenden Ansicht wird das Unterpfandrecht nicht an dem Gegenstande bestellt, welcher dem
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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. Pfändung
Pfandgläubiger, s. Pfand
Pfandnutzung, s. Antichretischer Vertrag
Pfandschein
Pfandschuldner, s. Pfand
Pfandvertrag, s. Pfand
Pignoration, s. Pfand
Pignus
Special
Verpfänden, s. Pfand
Retrakt
Einstand, s. Retrakt
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Afterkristallebis Agamedes |
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. d.) bei der Miete.
Afterpfand (Pignus pignoris, Subpignus), das von einem Pfandgläubiger an einen Dritten (Afterpfandgläubiger) weiter verpfändete Pfand. Das Afterpfandrecht besteht in der Befugnis, das Pfandrecht des ersten Pfandgläubigers zum
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Hypostasebis Hypothek |
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sich aber nach römischem Recht bei der H. den Besitz der Sache erst verschaffen durch die hypothekarische Klage (actio hypothecaria). Diese dingliche Klage gibt das römische Recht dem Pfandgläubiger gegen jeden Besitzer der Sache auf Herausgabe
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Hypothekarische Klagebis Hypothekenbücher |
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. Deckungsprincip (s. d. und Subhasta-
tion) angewendet.
Hypothekarische Klage. Den Anspruch auf
Befriedigung aus dem verpfändeten Grundstück ver-
folgt der Pfandgläubiger bei dem Gericht, in dessen
Bezirk das Grundstück liegt, gegen den
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0606,
von Faustpfandkreditbis Faustrecht |
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genannten Erfordernisse vorliegen müssen.
Die ihm zum Pfand übergebene Sache hat der Pfandgläubiger ordnungsmäßig zu verwahren und nach Tilgung der Schuld an den Verpfänder zurückzugeben. Für den infolge seiner Fahrlässigkeit eingetretenen Verlust
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Antoniuskreuzbis Antragsverbrechen |
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, namentlich dem Pfandgläubiger oder Nutznießer gegenüber (§ 289), Wilddiebstahl, wofern derselbe von Angehörigen des Jagdberechtigten verübt ward (§ 292), Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 299), Verletzung der Verschwiegenheit von seiten
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Diebsinselnbis Diebstahl |
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begeht derjenige keinen D., der eine fremde bewegliche Sache dem Pfandgläubiger zu gunsten des Eigentümers wegnimmt, um sie dem letztern, der sie jenem verpfändet hatte, zurückzuverschaffen, und ebendeshalb wird eine derartige Handlungsweise von dem
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0373,
von Eifelkalkbis Eigennutz |
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das Vergehen desjenigen, der seine eigne bewegliche Sache oder eine fremde bewegliche Sache zu gunsten des Eigentümers derselben dem Nutznießer, Pfandgläubiger oder demjenigen, welchem an der Sache ein Gebrauchs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Glaubersalzbis Glaukom |
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man von Darlehns-, Kaufschillings-, Mietgelds-, Waren-, Wechselgläubigern etc.; mit Rücksicht auf die gewährte Sicherheit aber von Pfandgläubigern (Faustpfand- oder Hypothekgläubigern), im Gegensatz zum nicht bevorzugten Handschrift
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Hypermeterbis Hypertrophie |
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wird.
Hypermetropie (griech.), s. Übersichtigkeit.
Hypermnestra, eine Danaide, s. Danaos.
Hyperocha (griech., "Überschuß"), dasjenige, was nach Abzug der Forderung des Pfandgläubigers und der etwanigen sonstigen Hypotheken von dem Kaufpreis
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Jusbis Jus gentium |
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(lat.), nach röm. Rechte die Befugnis des Pfandgläubigers, wonach derselbe, wenn sich bei dem gerichtlichen Verkauf kein annehmbarer Käufer findet, fordern konnte, daß die Sache um die Taxe ihm zugeschlagen werde. Der Schuldner hatte alsdann zwei Jahre
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Jus gladiibis Jussieu |
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vorkommenden Natureinrichtungen.
Jus non scriptum (lat.), ungeschriebenes Recht, Gewohnheitsrecht (s. d.).
Jus offerendi et succedendi (lat.), das Recht, den vorhergehenden Pfandgläubiger auch wider dessen Willen zu befriedigen und dadurch das Pfandrecht
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0011,
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) |
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Gemeinschuldners Gegenstände, welche sie während der Ehe erworben hat, nur dann in Anspruch nehmen kann, wenn sie beweist, daß dieselben nicht mit Mitteln des Kridars erworben sind, unbeschadet der Anfechtung (s. d.). Außerdem können Pfandgläubiger
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Sepalabis Sepp |
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der Konkursmasse gezogenen Gegenständen Eigentumsrechte geltend machen, als auch der sogen. Separatisten ex jure crediti, welche, wie z. B. die Pfandgläubiger, bevorzugte Forderungen zur abgesonderten Befriedigung anmelden. Die deutsche
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Vorstevenbis Vöslau |
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das Recht gewisser Gläubiger auf abgesonderte Befriedigung im Konkurs, wie es namentlich den Pfandgläubigern zusteht, wird als V. bezeichnet (s. Absonderung, S. 58).
Vos, Cornelis de, niederländ. Maler, geb. 1585 zu Hulst in Flandern, lernte zu Antwerpen
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0959,
Vereinigte Staaten von Nordamerika (Handel und Verkehr) |
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, 7184 Gepäck- und Postwagen und 1,060,164 Güterwagen.
Es wurden befördert 495,124,767 Personen und 619,137,237 T.Güter, wofür im ganzen 1,003,736,596 Doll. eingenommen wurden. Die Nettoeinnahme betrug 322,284,986 Doll. Auf Antrag der Pfandgläubiger
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0715,
von Antrag auf Konkurseröffnungbis Antragsdelikte |
Öffnen |
); Entführung (§§. 236, 237); Diebstahl, Unterschlagung und Betrug gegen Angehörige u.dgl. (§§. 247,263); fraudulöse Veräußerung bei drohender Zwangsvollstreckung (§. 288); rechtswidrige Entziehung von Sachen aus dem Besitze des Pfandgläubigers u. dgl
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Deckungsfähigkeitbis Declaration of rights |
Öffnen |
eines Vaisscspckulanten, der vorher in blanco, d. h.
ohne die Ware zu besitzen, verkauft hat.
Deckungsklage, f. Deckung (im Handel).
Deckungsmittel, Kriegsmaschinen, s. Antwerk.
Deckungsprincip, der Grundsatz, daß der
Pfandgläubiger das ihm
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Eigentumslosungbis Eike |
Öffnen |
derselbe als Pfandrechtszwecken dienender und wird deshalb in den modernen Gesetzgebungen bei beweglichen Sachen als mit dem Faustpfandprincip, welches verlangt, daß der Pfandgläubiger das Pfand in seiner Inhabung hat, im Widersprüche stehend nicht
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Furtimbis Furtwangen |
Öffnen |
töten.
Im heutigen Strafrecht wird als F. possessionis der Fall bezeichnet, wenn jemand seine eigene bewegliche Sache oder eine fremde bewegliche Sache zu Gunsten des Eigentümers derselben dem Nutznießer, Pfandgläubiger oder demjenigen, welchem an
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0603,
Inhaberpapiere |
Öffnen |
er im allgemeinen weder eine
Pflicht noch ein Recht, die Legitimation des Prä-
jentanten zu prüfen. Es ist für ihn unerheblich, ob
der Präsentant Eigentümer oder von dem Eigen-
tümer benutzter Bote, Pfandgläubiger, Depositar
ist, überhaupt aus welchem Grunde
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 1016,
von Jus curiaebis Jus privatum |
Öffnen |
.), Naturrecht.
Jus offeréndi et succedéndi (lat), Ablösungsrecht, Recht des nachstehenden Pfandgläubigers oder sonstigen dinglich Berechtigten, sich die gekündigte, eingeklagte oder bis in die Zwangsvollstreckungsinstanz gediehene – die verschiedenen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0445,
von Prinzenkronenbis Prioritätsaktien |
Öffnen |
- oder Kollokations-
urteil (s. d.) genannt wurde, abgeschlossen. Nach der
Deutschen Konkursordnung erfolgt die Abgesonderte
Befriedigung (f.d.) der Pfandgläubiger unabhängig
vom Konkursverfahren. Im übrigen ist (in §. 54)
für die mit Vorrechten
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Wechselparibis Wechselprotest |
Öffnen |
. Wechselordnung (und den meisten Wechselrechten) jeder Wechselinhaber (auch wenn er zugleich Bezogener oder Domiziliat, oder Prokura-, Inkassoindossatar, oder Pfandgläubiger des Wechsels, aber als Wechselinhaber legitimiert ist) nachweisen kann, daß er gewisse
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0605,
von Faustabis Faustpfand |
Öffnen |
nach §. 15 des Einführungsgesetzes zur Konkursordnung, wenn entweder der Drittschuldner von der Verpfändung benachrichtigt ist, oder wenn der Pfandgläubiger oder ein Dritter für ihn den Gewahrsam der körperlichen Sache, welche den Gegenstand des Rechts
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