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99% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0380, Preßgesetzgebung Öffnen
378 Preßgesetzgebung "Preßgesetz für das Deutsche Reich vom 7. Mai 1874" ward in allen Staaten eingeführt mit Aus- nahme von Elsaß-Lothringen, wo das franz. Preß- gesetz einstweilen beibehalten wurde. Die bisher gültigen Präventivmaßregeln
99% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0381, Preßgesetzgebung Öffnen
379 Preßgesetzgebung werden. - Die preßpolizeilichen Vorschriften über den Begriff periodische Druckschrift, Namensnennung von Verleger, Drucker, Redacteur, Aufnahme amt- licber oder privater Berichtigungen entsprechen im wesentlichen den
50% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0379, von Pressen (in der Seemannssprache) bis Preßgesetzgebung Öffnen
377 Pressen (in der Seemannssprache) - Preßgesetzgebung mit Zilfe des Schalthebels i gedreht werden kann, so daß hierbei die beiden Kniehebel entweder gleich- zeitig geknickt oder gestreckt werden. Im letztern Fall' findet
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0333, Presse (frühere und gegenwärtige Gesetzgebung) Öffnen
, um unter Napoleon I. wieder der strengsten polizeilichen Überwachung der P. Platz zu machen. Erst die Verfassung von 1814 stellte im Art. 8 dauernd den Grundsatz fest, daß die Preßgesetzgebung nur den Mißbrauch der Preßfreiheit unterdrücken solle
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0334, Presse (gegenwärtig Gesetzgebung) Öffnen
bestimmt sich nach den allgemeinen Strafgesetzen. Die Preßgesetzgebung hat jedoch ergänzende und verschärfende Bestimmungen hinzugefügt. Das belgische Preßgesetz von 1831 führte in dieser Hinsicht zuerst das System der stufenweisen Verantwortlichkeit
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0335, von Presse-collé bis Preßhefe Öffnen
), Koller (Nördling. 1888); ferner Jaques, Grundlagen der Preßgesetzgebung (Leipz. 1874); Berner, Lehrbuch des deutschen Preßrechts (das. 1875); Liszt, Österreichisches Preßrecht (das. 1878); Derselbe, Das deutsche Reichspreßrecht (Berl. 1880); Honigmann
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0164, Deutschland und Deutsches Reich (Zeitungswesen) Öffnen
Preßordonnanz vom 1. Juni 1863, die der Verwaltung das Recht gab, ein Blatt wegen seiner Gesamthaltung nach zweimaliger Verwarnung zu unterdrücken, wurde im Nov. 1863 wieder aufgehoben. Das Bedürfnis einer Reform der Preßgesetzgebung hatte sich in den
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0755, Italien (Zeitungswesen) Öffnen
Regierungsantritts Pius' IX. war die Preßgesetzgebung bereits eine mildere geworden; die Stürme von 1848 rissen jede Schranke nieder. In Rom konnten 1846 die ersten eigentlichen Journale erscheinen: "La Bilancia" und "Il Contemporaneo". Später wurde
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0888, Deutschland (Geschichte 1835-1848. Gründung des Zollvereins. Aufstände 1848) Öffnen
888 Deutschland (Geschichte 1835-1848. Gründung des Zollvereins. Aufstände 1848). die freisinnige Preßgesetzgebung aufgehoben werden, und die Vorkämpfer des Liberalismus, Rotteck und Welcker, wurden ihrer Professuren an der Freiburger
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0568, Frankreich (Geschichte: Napoleon III., deutsch-französischer Krieg) Öffnen
persönlichen Regiment vorzubereiten. Während Ollivier mit seinen Vorschlägen über eine liberale Preßgesetzgebung und die weitere Ausdehnung der Befugnisse der Kammern noch beschäftigt war, wurde er bewogen, im Auftrag des Kaisers dem Senat 28. März
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0275, von Journalistenverband bis Jovanovic Öffnen
und Anbahnung von Reformen in der Preßgesetzgebung. 1863 aus der Mitte der Frankfurter Tagespresse angeregt und nach Frankfurt a. M. berufen, versammelt sich der deutsche J. seitdem alljährlich an wechselnden Orten Deutschlands und Deutsch-Österreichs
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0882, von Perth Amboy bis Perthes Öffnen
geführt wird. Unter den Buchhändlern Deutschlands galt P. als Autorität; er wirkte mit in den Angelegenheiten des Nachdrucks, der Preßgesetzgebung sowie bei der Begründung des Börsenvereins zu Leipzig und starb 18. Mai 1843 in Gotha. Sein Leben schrieb
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0332, von Presse (Buchdruck: Handpresse) bis Presse (Druck-Erzeugnisse) Öffnen
. ist einerseits durch den Schutz des Urheberrechts (s. d.) im privatrechtlichen Interesse des Urhebers, anderseits durch die Preßgesetzgebung, insbesondere durch die Preßpolizei, d. h. durch Rechtsregeln, welche dem Mißbrauch der P. vorbeugend
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0636, von Redan bis Rede Öffnen
636 Redan - Rede. periodisch erscheinende Werkes mit seinem die Redaktion betreffenden Geschäft zugleich die Vertretung des Inhalts des Werkes oder der Zeitschrift der Obrigkeit gegenüber nach Maßgabe der Preßgesetzgebung übernommen, so heißt
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0530, von Schlettau bis Schlettstadt Öffnen
Dresden, lehrte seit 1848 als Professor der Rechte in Leipzig und starb daselbst 19. Aug. 1873. Von seinen Schriften nennen wir: "Handbuch der juristischen Litteratur" (Grimma 1843, 2. Aufl. 1850); "Handbuch der deutschen Preßgesetzgebung" (Leipz. 1846
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0727, Österreichisch-Ungarische Monarchie (Zeitungswesen) Öffnen
im liberalen Sinne. (Vgl. Lienbacher, Österreichische Preßgesetzgebung, 2 Bde., Wien 1863-68.) Die Gerichtsbarkeit in Preßsachen steht, soweit nicht das sog. objektive Verfahren eintritt, wo nicht der Autor oder Redacteur, sondern das Blatt selbst
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0377, von Presse bis Pressen (in der Technik) Öffnen
häufig den Ausdruck Publizität. (S. Preßgesetzgebung.) Presse, Die, täglich zweimal in Wien erscheinende polit. Zeitung mit liberaler, regierungsfreundlicher Tendenz. Herausgeber (seit 1872) und Chefredacteur Z. K. Lecher. Die P. wurde 1848
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0415, Preußen (Geschichte 1815-61) Öffnen
konservativen Maßregeln geltend. Es ward bereits gegen die 1850 beschlossene freiere Gesetzgebung, z. B. die Gemeindeordnungen, reagiert, die Preßgesetzgebung verschärft, die Beamtendisciplin strenger gehandhabt. Strengere Maßregeln der Kirchenpolizei
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0683, von Recorder bis Redegast Öffnen
als Thäter befreit aus besondern Gründen (s. Preßgesetzgebung). Nach der Ansicht namhafter Schriftsteller haftet bei Angabe einer falschen Person als verantwortlicher R. (Sitzredacteur) auf der Druckschrift derjenige, welcher thatsächlich als R
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0090, Rußland (Zeitungswesen) Öffnen
Städten 619 Buchhandlungen. Über den russ. Buchhandel s. Buchhandel (Bd. 3, S. 673 b), über die russ. Preßverhältnisse s. Preßgesetzgebung (Bd. 13, S. 380 a). Zeitungswesen. Die erste russische Zeitung wurde 1703 von Peter d. Gr. gegründet: die "Vědomosti
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0941, von Zeitungsamt bis Zeitungsstempel Öffnen
die Entwicklung einer einflußreichen Publizistik. Einen Zeitu ngsstempel (s. d.) giebt es innerhalb der Kulturstaaten nur noch in Österreich. (S. auch Preßgesetzgebung .) Regelmäßig
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0873, von Prag-Duxer-Eisenbahn bis Preußen Öffnen
; Steingutfabrikation. ^Preßgesetzgebung. Durch Neichsgeset; vom 9. Juli 1894 ist in Ost erreich die Kautionspflicht für Herausgabe periodischer Druckschriften beseitigt worden. Wenn aus Anlaß der Herausgabe einer solchen Schrift auf Geldstrafe
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0032, von Censorinus bis Census Öffnen
.) statthaft. (S. Presse und Preßgesetzgebung.) Censūrae ecclesiastĭcae (lat., auch poenae medicinales), diejenigen kirchlichen Strafen, welche lediglich die Besserung des Schuldigen – im Gegensatz zu den eigentlichen poenae – zum Zweck haben und demnach bei