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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Registerbehördenbis Registrierapparate |
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663
Registerbehörden - Registrierapparate.
Registerbehörden, s. Schiffsregister.
Registerhafen, s. Heimatshafen.
Register halten, in der Buchdruckerkunst das genaue Aufeinanderpassen der Seiten, das sich bei elegant ausgestatteten Werken
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Schiffspartbis Schiffsvermessung |
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das S. zuführen haben (Registerbehörden), sind durch die Landesgesetze zu bestimmen; gewöhnlich sind die mit der Handhabung der freiwilligen Gerichtsbarkeit betrauten Gerichtsbehörden damit beauftragt. Die Eintragung des Schiffs in das S. muß
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0335,
Flagge |
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der Eintragung übereinstimmende Urkunde (Certifikat) von der Registerbehörde ausgefertigt worden ist. Schiffe von nicht mehr als 50 cbm Brutto-Raumgehalt sind zur Ausübung des Rechts, die Reichsflagge zu führen, nach dem Reichsgesetz vom 28. Juni 1873
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0364,
von Strafrechtstheorienbis Strafregister |
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(Strafliste), das amtliche Verzeichnis der in dem Bezirk der Registerbehörde ergehenden gerichtlichen Verurteilungen. Wird dann aus diesem allgemeinen S. ein Auszug angefertigt, enthaltend die Bestrafungen einer einzelnen bestimmten Person, so erhält
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Strafsachenbis Strafverfahren |
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die Registerbehörde des Geburtsorts oder, sofern diese Behörde der mitteilenden Behörde nicht bekannt ist, an die Staatsanwaltschaft desjenigen Landgerichts, zu dessen Bezirk der Geburtsort gehört, zu richten. Ist der Geburtsort nicht zu ermitteln
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Certifikatorbis Certosa |
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ist C. ( Schiffscertifikat ,
Registercertifikat ) die über die Eintragung des Schiffs in das
Schiffsregister (s. d.) von der Registerbehörde ausgestellte, mit dem Inhalt der Eintragung übereinstimmende
Urkunde. Das C. muß auch bezeugen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0451,
von Schiffsmaschinistenschulenbis Schiffsregister |
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Tag der Eintragung des Schiffs. Diese Thatsachen sind vor der Eintragung glaubhaft
zu machen. Über die geschehene Eintragung wird von der Registerbehörde eine mit dem Inhalt
der Eintragung übereinstimmende
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