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Ihre Suche nach Repräsentationsrecht
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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Repondierenbis Repressiv |
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Beitrag dazu, welcher hohen Beamten, wie Ministern, Gesandten, Oberbürgermeistern etc., verwilligt wird.
Repräsentationsrecht, im Erbrecht das Recht der Abkömmlinge (Deszendenten) jemandes, an dessen Stelle zu gleichen Teilen einen Dritten zu
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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Erblosung
Erbreceß
Erbsonderung
Erbtheilung
Erbvergleich, s. Erbtheilung
Erbverzicht
Gestio
Indignität
Jus abstinendi
Jus accrescendi, s. Akkrescenzrecht
Jus deliberandi, s. Bedenkzeit
Repräsentationsrecht
Schoßfallsrecht
-
II
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0229,
von Boronatrocalcitbis Borri |
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, Sheffield etc.), ohne im Unterhaus vertreten zu sein. Deshalb wurde durch die Reformbill von 1832 das Repräsentationsrecht der kleinern Orte ganz aufgehoben und größern, bisher nicht repräsentierten Städten beigelegt, wonach in England 184 Städte 319
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0721,
von Erbeinsetzungbis Erbfolge |
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, welchen ihr Vater erhalten haben würde, wenn er am Leben geblieben wäre (Repräsentationsrecht); also erhalten A ⅓, B ⅓, c ⅙, c ⅙. Sind keine Deszendenten vorhanden, so kommt die zweite Klasse, die der Aszendenten (der Verwandten in aufsteigender Linie
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
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Vollbürtigen um einen Grad nachstehen, und daß das sogen. Repräsentationsrecht beschränkt
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
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die Stelle ihrer Väter (sogen. Repräsentationsrecht), indem sie nach Stämmen succedieren. Sind keine Deszendenten vorhanden, so kommen die agnatischen Seitenverwandten des Erblassers an die Reihe, aber immer nur diejenigen, welche mit dem Erblasser
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0634,
von Lehnwarebis Lehramtsprüfungen |
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634
Lehnware - Lehramtsprüfungen.
vollbürtigen vorverstorbenen Brüdern des letzten Vasallen mit ihren Oheimen, den noch lebenden Brüdern des Erblassers, zusammen vermöge des Repräsentationsrechts zur Erbschaft gerufen werden. Werden bei dem
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0779,
Rechtswissenschaft, vergleichende |
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das römische Erbrecht zahlreiche Berührungspunkte mit dem indischen, z. B. in der agnatisch geordneten Erbfolge, in der allmählichen Entwickelung der weiblichen Succession, im Repräsentationsrecht und in der Parentelenordnung. Die Adoption und andre Formen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Ausgangszöllebis Ausgleichungsrechnung |
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, der Code civil Art. 848 nur, wenn der entferntere Abkömmling kraft des Eintrittsrechts (Repräsentationsrechts) erbt. Andere Rechte bezeichnen jeden Noterben als ausgleichungspflichtig, der Code civil Art. 843 «tout héritier venant à une succession
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