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99% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0735, von Repondieren bis Repressiv Öffnen
Beitrag dazu, welcher hohen Beamten, wie Ministern, Gesandten, Oberbürgermeistern etc., verwilligt wird. Repräsentationsrecht, im Erbrecht das Recht der Abkömmlinge (Deszendenten) jemandes, an dessen Stelle zu gleichen Teilen einen Dritten zu
2% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0195, Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) Öffnen
Erblosung Erbreceß Erbsonderung Erbtheilung Erbvergleich, s. Erbtheilung Erbverzicht Gestio Indignität Jus abstinendi Jus accrescendi, s. Akkrescenzrecht Jus deliberandi, s. Bedenkzeit Repräsentationsrecht Schoßfallsrecht - II
2% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0229, von Boronatrocalcit bis Borri Öffnen
, Sheffield etc.), ohne im Unterhaus vertreten zu sein. Deshalb wurde durch die Reformbill von 1832 das Repräsentationsrecht der kleinern Orte ganz aufgehoben und größern, bisher nicht repräsentierten Städten beigelegt, wonach in England 184 Städte 319
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0721, von Erbeinsetzung bis Erbfolge Öffnen
, welchen ihr Vater erhalten haben würde, wenn er am Leben geblieben wäre (Repräsentationsrecht); also erhalten A ⅓, B ⅓, c ⅙, c ⅙. Sind keine Deszendenten vorhanden, so kommt die zweite Klasse, die der Aszendenten (der Verwandten in aufsteigender Linie
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0722, Erbfolge Öffnen
Vollbürtigen um einen Grad nachstehen, und daß das sogen. Repräsentationsrecht beschränkt
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0633, Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) Öffnen
die Stelle ihrer Väter (sogen. Repräsentationsrecht), indem sie nach Stämmen succedieren. Sind keine Deszendenten vorhanden, so kommen die agnatischen Seitenverwandten des Erblassers an die Reihe, aber immer nur diejenigen, welche mit dem Erblasser
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0634, von Lehnware bis Lehramtsprüfungen Öffnen
634 Lehnware - Lehramtsprüfungen. vollbürtigen vorverstorbenen Brüdern des letzten Vasallen mit ihren Oheimen, den noch lebenden Brüdern des Erblassers, zusammen vermöge des Repräsentationsrechts zur Erbschaft gerufen werden. Werden bei dem
1% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0779, Rechtswissenschaft, vergleichende Öffnen
das römische Erbrecht zahlreiche Berührungspunkte mit dem indischen, z. B. in der agnatisch geordneten Erbfolge, in der allmählichen Entwickelung der weiblichen Succession, im Repräsentationsrecht und in der Parentelenordnung. Die Adoption und andre Formen
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0150, von Ausgangszölle bis Ausgleichungsrechnung Öffnen
, der Code civil Art. 848 nur, wenn der entferntere Abkömmling kraft des Eintrittsrechts (Repräsentationsrechts) erbt. Andere Rechte bezeichnen jeden Noterben als ausgleichungspflichtig, der Code civil Art. 843 «tout héritier venant à une succession