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Ihre Suche nach Urkundenprozeß
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Urkundenlehrebis Urkundenprozeß |
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128
Urkundenlehre – Urkundenprozeß
falsche Beurkundungen oder falsche Eintragungen vornimmt: §. 348). Die Strafe der U. ist regelmäßig Gefängnis bis zu 5 Jahren. Wenn die U. begangen wird in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen
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80% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Urkundenbeweisbis Urkundenprozeß |
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13
Urkundenbeweis - Urkundenprozeß.
und Kopien (Abschriften) und in archivarische und nicht archivarische Urkunden. Unter den archivarischen versteht man Urkunden, welche im Archiv einer öffentlichen Behörde aufbewahrt sind, und welchen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0960,
von Exekutionsordnungbis Exemtion |
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.).
Exekutivklage, Klage im Urkundenprozeß (s. d.).
Exekutivprozeß, im frühern gemeinen Prozeßrecht das summarische Prozeßverfahren, welches bei sofort urkundlich erweisbaren Forderungen den Gläubigern die Vorteile schleuniger Zwangsvollstreckung gewährte
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Wechselprozeßbis Wechselregreß |
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Urkundenprozesses (s. d.) mit allen wesentlichen Merkmalen desselben und der Besonderheit, daß die Einlassungsfrist, d. h. die Frist, welche zwischen der Zustellung der Klage und dem Termin zur mündlichen Verhandlung liegen muß, abgekürzt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Guarentigiierte Urkundenbis Guarneri |
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gerichtliche Zwangsvollstreckung im Fall der Nichtzahlung. Im Anschluß hieran entwickelten sich dann die deutschrechtlichen Grundsätze über den Urkundenprozeß (s. d.) und über die sofortige Zwangsvollstreckung (s. d.) auf Grund "exekutorischer
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0435,
von Sumiswaldbis Sumpfbiber |
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als eigentlichen summarischen Prozeß nur noch den Exekutiv- oder Urkundenprozeß (s. d.) und den Wechselprozeß (s. d.); außerdem gehören noch das sogen. Mahnverfahren (s. d.) hierher sowie der Arrest (s. d.) und die "einstweiligen Verfügungen" (s. d.). Auch
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0014,
von Urkundspersonenbis Urnen |
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sofort die Zwangsvollstreckung nachgesucht werden. Eine Unterart des Urkundenprozesses ist der Wechselprozeß (s. d.). Vgl. Briegleb, Einleitung in die Theorie der summarischen Prozesse, S. 525 (Leipz. 1859); Siegeth, Der Urkunden- und Wechselprozeß
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Wechselrechtbis Wechselschere |
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465
Wechselrecht - Wechselschere.
mehr; der W. ist vielmehr nach den Bestimmungen der letztern lediglich eine Art des Urkundenprozesses (s. d.). Wechselklagen können sowohl bei dem Gericht des Zahlungsortes als auch bei dem Gericht angestellt
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0945,
Zivilprozeß (Arten, Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses) |
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- und Verteidigungsmittel, bei welchen es an dieser Möglichkeit fehlt, sind ausgeschlossen. Die deutsche Zivilprozeßordnung kennt in dieser Hinsicht den Exekutiv- oder Urkundenprozeß (s. d.), zu welchem auch der Wechselprozeß gehört; ferner den
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0956,
von Reißbrettbis Ribárer Bad |
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Rekka (Fluß), Timauo
Reklewski, Winzenz, Poln. Litt. 195,2
Rekognitionstermin, Urkundenprozeß
Rekonvaleszentenhäujer,Kinderheil
statten lwesen
Rekrutierungsstammrollen, Ersatz^
Rektionslehre, Syntar
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Ergänzungssteuerbis Ergotin |
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eine Nebenforderung als aberkannt gilt, wenn über dieselbe nicht entschieden ist. Besondere Fälle nachträglicher Urteilsergänzung sind da vorgesehen, wo ein in der Berufungsinstanz oder im Urkundenprozeß ergangenes Urteil einen Vorbehalt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Exekutivgewaltbis Exenteratio bulbi |
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. Urkundenprozeß.)
Exekuttvstrafe, im Gegensatze zu der ordent-
lichen, richterlichen Strafe, durch welche eine began-
gene Strafthat gesühnt wird, diejenige Strafe, durch
welche eine Handlung oder Unterlassung erzwungen
werden soll. Landesrechtlich
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0509,
von Sumerbis Summum jus summa injuria |
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Urkundenprozeß (s. d.; in Österreich Mandatsprozeß), den Wechselprozeß (s. d.) und den Arrestprozeß (s. Arrest und Einstweilige Verfügung), wozu im gewissen Sinne auch das Mahnverfahren (s. d.) gerechnet werden kann.
Summa summarum (lat.), im ganzen, alles
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0693,
von Widerrufbis Widerstand |
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verschiedene Wirkungen beigelegt. Im Urkundenprozeß (s. d.) vom Beklagten gegen den klägerischen Anspruch erhoben, hat er immer die Folge, daß dem verurteilten Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten ist (§. 562). Im Mahnverfahren (s. d
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Liqueur antigoutteusebis Liquidation |
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Verfahrens (s. Urkundenprozeß), und wenn sie rechtskräftig festgestellt ist, die der sofortigen Zwangsvollstreckung (s. d.) für Geldforderungen. Nach franz. Recht bieten liquide Forderungen und Gegenforderungen den Vorteil der von selbst eintretenden
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