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99% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0143, von Vermögensrecht bis Vernayaz Öffnen
143 Vermögensrecht - Vernayaz. hältnisse, Aufwand, der für feinere Bedürfnisse und für größere kostspielige Anlagen gemacht wird, der Stand der internationalen Kreditverhältnisse, Vorkommen von großen Zahlungen im Innern und nach außen, Zahl
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0729, von Erbrecht bis Erbschaftssteuern Öffnen
729 Erbrecht - Erbschaftssteuern. Erbrecht, im subjektiven Sinn das Recht einer Person (des Erben), in die Vermögensrechte eines Verstorbenen (des Erblassers) einzutreten. Im objektiven Sinn versteht man unter E. (jus hereditarium) den
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0679, von Rechtsspruch bis Rechtsweichen Öffnen
, die im öffentlichen Recht begründet sind, den Verwaltungsgerichten. Das Gerichtsverfassungsgesetz gewährleistet indes in §. 9 den Richtern den R. für vermögensrechtliche Ansprüche aus ihrem Dienstverhältnis, und nach §§. 4, 5 des Einführungsgesetzes
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0192, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) Öffnen
* Jahrgebung, s. Alter Konsens Nomine Prodigalitätserklärung, s. Verschwendung Pupillar Sui juris Venia Negerhandel, s. Sklaverei Sklavenhandel, s. Sklaverei Sklaverei 2) Vermögensrecht. Vermögensrecht, s. Recht Vermögen Obligation
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0513, von Amtseid bis Amtsgerichte Öffnen
wichtigen vermögensrechtlichen Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 300 Mk. nicht übersteigt, sowie ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes gewisse andre Rechtssachen, deren Wesen ein besonders schleuniges
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0165, Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) Öffnen
; Gemeindegerichte, insoweit dieselben über vermögensrechtliche Ansprüche zu entscheiden haben, deren Wert den Betrag von 60 Mk. nicht übersteigt, vorbehaltlich der Berufung auf richterliche Entscheidung; Gewerbegerichte und die etwanigen besondern Gerichte
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0309, von Verwandtschaftszucht bis Verzierung Öffnen
). Verzapfung, s. Verknüpfung (der Hölzer) und Sparren. Verzerrtsehen, s. Gesichtstäuschungen. Verzicht, die Aufgabe eines Rechts oder einer rechtlichen Befugnis. Verzichtbar sind nicht bloß Vermögensrechte, sondern auch prozessuale Befugnisse, selbst
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0761, von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreich bis Bürgerrecht Öffnen
der einzelnen gegen die Gesamtheit dem öffentlichen Recht (s. d.). Das Vermögen und die Familie sind die zwei großen Kreise, in welchen sich das B. R. bewegt. Auch wo die einzelnen zu Gesellschaften oder Vereinen mit vermögensrechtlichen Zwecken
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0236, Erbrecht Öffnen
eines Menschen nicht erlöschenden vermögensrechtlichen Rechtsverhältnisse, in welchen der Verstorbene als Berechtigter oder Verpflichteter stand, auf einen andern sich vollzieht; andererseits das Recht einer den Erblasser überlebenden Person, ihn zu
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0191, Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht) Öffnen
, Vormundschaftsrecht S. 180); 2) Vermögensrecht (Obligation S. 180; Dingliches Recht: Handels-, Wechsel- und Seerecht S. 182-183; Erbrecht S. 183). - II. Oeffentliches Recht: 1) Staatsrecht (Verfassung S. 183, Justiz S. 185, Verwaltung S. 190, Völkerrecht S. 191
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0375, von Eigentum ist Diebstahl bis Eigentumsvorbehalt Öffnen
es geht dann, wie überhaupt alle Vermögensrechte, auf die Erben über. Die moderne Jurisprudenz spricht auch von geistigem oder litterarischem E. (Schrifteigentum) als dem Rechte des Schriftstellers oder Künstlers an seinem wissenschaftlichen Produkt
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0384, von Einjährig-Freiwillige bis Einkommen Öffnen
, Handelsgeschäft, bei welchem jemand im eignen Namen für Rechnung seines Auftraggebers Waren einkauft. Einkindschaft (Unio prolium, Einsetzung zum rechten Vater, resp. zur rechten Mutter), der zwischen Ehegatten zum Zweck der vermögensrechtlichen
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0171, Gerichtsstand Öffnen
G. begründet werden (gewillkürter G., Forum prorogatum, im Gegensatz zu dem Forum legale, dem durch das Gesetz begründeten G.). Nach der deutschen Zivilprozeßordnung ist eine solche Vereinbarung zulässig, wenn es sich um eine vermögensrechtliche
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0627, von Recht auf Arbeit bis Rechtsanwalt Öffnen
eingeteilt. Das Vermögen einer Person aber besteht teils in der ganzen oder teilweisen Herrschaft über Sachen, teils in dem R. auf Handlungen und Leistungen andrer Personen, und damit hängt die Einteilung des Vermögensrechts in Sachenrecht und R
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0946, Zivilprozeß (Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses, Litteratur) Öffnen
neuerdings angelegen sein lassen, das Berufungsrecht auf ein gewisses Maß zurückzuführen. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung ist gegen die Endurteile der Amtsgerichte, deren Kompetenz, soweit es sich um vermögensrechtliche Ansprüche handelt, bis
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0694, von Otte bis Oudemans Öffnen
eine häufig wiederkehrende Maxime der indischen Gesetzgeber, soll das Weib dem Vater, in der Jugend dem Manne, im Alter den Söhnen unterthan sein; niemals verdient die Frau Selbständigkeit. Daraus folgt in vermögensrechtlicher Beziehung der Grundsatz
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0744, von Ehegatten bis Ehehindernis Öffnen
kommt, auch außer dem Hause. Umgekehrt ist die Ehefrau zur Alimentation des Ehemanns verpflichtet, wenn dieser bedürftig ist und sie die Mittel dazu besitzt. Nach gemeinem Recht haben die Eheleute wegen ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche widereinander
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0788, von Fiktil bis Filangien (Carlo) Öffnen
- matische F. unterscheiden. Eine gesetzliche F. ist z. B. die, daß das Stiftungsvermögen eine Person sei, welche Eigentum, Forderungen oder andere Vermögensrechte erwerben und durch ihre Verwal- ter verpflichtet werden kann. Eine dogmatische F
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0857, von Gerichtssprengel bis Gerichtsstand Öffnen
- gemeinen zur Wahl stehen. Hierher gehören folgende G. Für alle vermögensrechtlichen Klagen wird ein solcher G. durch einen den Verhältnisten nach auf längere Dauer berechneten Aufenthalt begründet bei dem Gericht des Aufenthaltsortes
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0673, von Rechtsfähigkeit bis Rechtsgebiet Öffnen
und den Peregrinen. Die civitas gab das commercium, d. h. die Fähigkeit, Vermögensrechte zu haben und zu erwerben, welche auf dem eigentümlichen Recht des röm. Rechts, dem jus civile, beruhten, und das connubium, d. h. die Fähigkeit, eine röm. Ehe
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0674, von Rechtsgelehrsamkeit bis Rechtshängigkeit Öffnen
nachdem dem andern ein vermögensrechtlicher Vorteil allein oder gegen eine Aufopferung zugewendet wird; sie werden abgeschlossen unter Lebenden mit der Bestimmung, daß die beabsichtigten Wirkungen noch bei Leben des Abschließenden eintreten
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0231, Frau (Weib) Öffnen
Zusammenhang der Lehen mit dem Kriegsdienst, die Familie, um deren vermögensrechtliche Dotierung es sich bei jenen Gütern handelt, wie der Familienname nur durch den Mannsstamm fortgepflanzt wird. Die Beschränkung der F. bei Bürgschaften haben
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0839, Deutschland (Reichsbürgerrecht; Rechtspflege) Öffnen
(Einzelrichter) in minder wichtigen Rechtssachen, namentlich in allen vermögensrechtlichen Streitigkeiten, deren Gegenstand den Wert von 300 Mk. nicht übersteigt. Für alle andern Rechtsstreitigkeiten sind die kollegialischen Landgerichte zuständig, welche
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0067, von Gemeindefinanzen bis Gemeindehaushalt Öffnen
nur, insoweit ihnen die Entscheidung über vermögensrechtliche Ansprüche obliegt, deren Gegenstand in Geld oder Geldeswert die Summe von 60 Mk. nicht übersteigt. Gegen die Entscheidung dieser G. steht beiden Teilen die Berufung auf den Rechtsweg zu
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0166, Gericht (Strafsachen) Öffnen
Vermögensrechte, ebenso die Erzwingung einer Handlung oder Unterlassung durch die Amtsgerichte bewirkt werden. Letztere erledigen zugleich als Vollstreckungsgerichte etwanige Einwendungen des Schuldners oder dritter Personen und sonstige Anstände
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0983, von Kommentar bis Kommission Öffnen
die Mehrheit und Gesamtheit der also Beauftragten, während der einzelne Beauftragte Kommissar genannt wird. Bei der Besorgung von Aufträgen vermögensrechtlicher Art und namentlich, wenn dieselbe gewerbsmäßig geschieht, ist die Bezeichnung Kommissionär
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0880, von Personage bis Personifikation Öffnen
der Mitgliedschaft erscheint, während bei der Realgenossenschaft die Person, welche Mitglied ist, näher durch ein Vermögensrecht bestimmt wird und der jeweilige Besitzer eines Grundstücks, Waldteils etc. der Genossenschaft angehört. Personalĭen (lat
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 1026, von Unrund bis Unsichere Dienstpflichtige Öffnen
oder die Verlängerung derselben verursacht hat". In Ergänzung dieses Beschlusses wurde auf einem weitern Juristentag (1882) beschlossen, daß auch für die Strafverbüßung Genugthuung und Ersatz der durch dieselbe entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile vom
0% Meyers → Schlüssel → Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]: Seite 0012, Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels Öffnen
Verkehrswesen 201 Verletzungen 269 Vermessungskunde 289 Vermögensrecht 180 Verpflegung 35 Verrenkungen 269 Verschiedenes 304 Versicherungswesen 201 Verskunst 117 Versteinerungen 228 Vertrag 180 Vervielfältigungsverfahren 282 Verwaltung 190
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0620, von In nuce bis Innungen Öffnen
vorschreiben; doch darf die letztere höchstens sechs Monate vor dem Austritt verlangt werden. Die neuen I. können unter ihrem Namen Vermögensrechte, insbesondere Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, Verbindlichkeiten eingehen
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0549, von Synode bis Synonyme Öffnen
Gesetzentwürfe, über Vorschläge zur Besetzung der höchsten Kirchenämter, über die vermögensrechtliche Vertretung der Landeskirche und über alle sonstigen Angelegenheiten, in welchen wegen ihrer vorzüglichen Wichtigkeit der Oberkirchenrat die Zuziehung des
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0119, von Ad infinitum bis Adjudikation Öffnen
in einem Teilungsprozeß. Solcher kennt das römische Recht drei: die Actio communi dividundo, d. h. die Klage auf Aufhebung einer bestehenden Gemeinschaft von Vermögensrechten durch Teilung; die Actio finium regundorum, die Grenzscheidungsklage, d. h
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0265, Aktie und Aktiengesellschaft (volkswirtschaftliche Bedeutung; Geschichtliches) Öffnen
. Die Beschränkung der Haftbarkeit fördert die Neigung zu gewagten, ja leichtsinnigen Geschäften um so mehr, als das vermögensrechtliche Band zwischen Aktionär und Unternehmung ein sehr lockeres ist und jederzeit durch Verkauf der Aktie leicht gänzlich gelöst
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0669, von Aouasch bis Apanage Öffnen
. und die vermögensrechtliche Stellung der "apanagierten" Prinzen und Prinzessinnen überhaupt ist in den einzelnen Staaten teils durch das Grundgesetz, teils durch Spezialgesetze, teils durch Hausgesetze und Observanz bestimmt. Ein Anspruch auf A. steht
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0252, von Bagauden bis Bagdâd Öffnen
252 Bagauden - Bagdâd. jenigen Prozeßsachen, welche in erster Instanz nicht vor die Kollegien der Landgerichte, sondern vor die Amtsgerichte (Einzelrichter) gehören, also namentlich für die vermögensrechtlichen Ansprüche bis zu dem Betrag
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0687, von Benedizieren bis Beneficium inventarii Öffnen
in die gesamte vermögensrechtliche Persönlichkeit des Erblassers ein. Zum Vermögen einer Person gehören aber auch deren Schulden, und so müßte denn an und für sich der Erbe für alle Schulden des Erblassers aufkommen. Damit nun aber wegen dieser Gefahr
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0288, Corpus juris Öffnen
von den Personen als Subjekten des Rechts, das zweite und dritte die eigentlichen Vermögensrechte und das vierte die Lehre von den Klagen und einiges Prozessualische. Endlich publizierte Justinian noch eine revidierte und verbesserte Ausgabe seines
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0840, Deutschland (Rechtsgebiete; Finanzwesen) Öffnen
ist auch der deutsche Gesamtstaat eine vermögensrechtliche Persönlichkeit, welche als Reichsfiskus bezeichnet wird. Zu dem Reichsvermögen gehören die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen, der Reichskriegsschatz, welcher im Betrag von 120 Mill. Mk
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 1019, von Dispositionsfähig bis Disraeli Öffnen
. jede Verfügung über einen vermögensrechtlichen Gegenstand und unterscheidet dabei zwischen D. unter Lebenden, wie Kauf, Schenkung etc., und D. auf den Todesfall oder letztwillige D., wie Testament, Erbvertrag u. dgl.; daher Dispositionsfähigkeit
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0277, von Ebene (in der Geometrie) bis Ebene (in der Geographie) Öffnen
Vaters teilen, und daß sowohl die Frau als die Kinder nur diejenigen vermögensrechtlichen Ansprüche an der Hinterlassenschaft des Vaters erhalten, welche von der Voraussetzung der E. unabhängig sind. Daher hat die Frau keinen Anspruch
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0340, Ehe (Auflösung) Öffnen
für die beiden Parteien; hatte dagegen der eine Ehegatte dem andern einseitig die E. ohne Grund aufgekündigt, oder hatte er ihm gegründete Ursache zur Auflösung der E. gegeben, so waren gewisse vermögensrechtliche Nachteile damit verbunden. Auch nach mosaischem
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0342, von Ehehaft bis Ehre Öffnen
, Sponsalium, Pacta dotalia), ein zwischen Brautleuten errichteter Vertrag, in welchem sie sich die Ehe versprechen und die vermögensrechtlichen Verhältnisse sowohl für die Dauer der Ehe als auch für die Zeit nach Auflösung derselben festsetzen. Ehingen, 1
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0373, von Eifelkalk bis Eigennutz Öffnen
aus gewinnsüchtiger Absicht charakterisieren oder zur Ergänzung der bestimmten vermögensrechtlichen Delikte dienen, welche das Strafgesetzbuch aufführt, wie Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Betrug etc. Die Vergehen, welche unter der Rubrik
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0397, von Einzelrichter bis Eis Öffnen
Gerichtsverfassungsgesetz, wonach dem E. (Amtsgericht) die Entscheidung aller Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, deren Gegenstand an Geld und Geldeswert die Summe von 300 Mk. nicht übersteigt, sowie gewisser einfacher oder schleunige
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0720, von Erbämter bis Erbe Öffnen
Erben zufielen, im Gegensatz zu jenen, welche nach dem Tod ihres Herrn der Krone anheimfielen. Erbbestandsgeld (Erbstandsgeld), s. Erbpacht. Erbe (lat. heres), der zum Eintritt in die Vermögensrechte eines Verstorbenen Berufene. Wird demselben
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0721, von Erbeinsetzung bis Erbfolge Öffnen
(Honorierter) oder Noterbe genannt. Der durch Erbvertrag (s. d.) Gerufene heißt Vertragserbe. Der E. tritt stets in die vermögensrechtliche Persönlichkeit des Erblassers selbst ein, er beerbt denselben ganz (Universalerbe) oder zu einem Quoteteil des
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0726, von Erblichkeit bis Erbpacht Öffnen
sprechen außerdem auch noch die wichtigsten politischen Gründe (s. Monarchie). Die kommunistische Theorie, welche den Begriff des Einzeleigentums überhaupt beseitigt wissen will, richtet sich natürlich auch gegen die E. der Vermögensrechte (s
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0730, von Erbschatzmeister bis Erbse Öffnen
des Vermögensrechts eine Reihe von Verpflichtungen, welche der Familie früher ihren Mitgliedern gegenüber auferlegt waren, auf öffentliche Körperschaften, Gemeinde und Staat, übergegangen. In finanzpolitischer Beziehung wird zu gunsten der E
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0816, von Erotik bis Erpressung Öffnen
vermögensrechtliche Vorteil vereitelt oder wirklich erlangt worden sein. Nach dem Reichsstrafgesetzbuch ist zwischen einfacher E., welche mit Gefängnis von 1 Monat bis zu 5 Jahren, und schwerer E., welche mit Zuchthaus von 1-5 Jahren bestraft wird, zu
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0662, Freizügigkeit Öffnen
662 Freizügigkeit. des deutschen Volkes an die Scholle fesselte, gefallen ist, so war doch der Umzug aus dem Gebiet des einen Staats in das eines andern, namentlich in vermögensrechtlicher Beziehung, mehrfach beschränkt und die Niederlassung
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0064, von Gembloux bis Gemeinde Öffnen
). Aber auch da, wo solche Sondergemeinden nicht bestehen, sind nur die eigentlichen Gemeindebürger zur Teilnahme an den vermögensrechtlichen Gemeindenutzungen berechtigt, und so besteht der wichtige Gegensatz zwischen der Bürgergemeinde
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0228, von Gesellenvereine bis Gesellschaft Öffnen
einen Beitrag zu geben, die zugesagten Dienste zu leisten, über die Geschäfte für die G. Rechenschaft abzulegen. Ein Rechtsverhältnis in der G. entsteht überall nur dann, wenn zum Zweck der G. vermögensrechtliche Verbindlichkeiten eingegangen werden. Die G
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0947, von Gutach bis Güterrecht der Ehegatten Öffnen
; sie verlor dadurch ihre vermögensrechtliche Selbständigkeit, nahm die Stellung eines Hauskindes an, und ihr Vermögen ging in das Eigentum des Mannes über. Diese strenge Form wurde allmählich von der freien Ehe (matrimonium liberum) verdrängt; hier
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0949, von Güterschaffner bis Gute Werke Öffnen
Bestimmungen; insbesondere treten im Fall einer morganatischen Ehe die vermögensrechtlichen Wirkungen nicht ein. Dort finden sich noch zuweilen die mittelalterlichen Einrichtungen der Morgengabe und des Leibgedinges. Auch bringt es die Natur der Lehns-, Stamm
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0995, von Intercellularsubstanz bis Interesse Öffnen
eine rechtliche Verpflichtung (Obligation) überhaupt vorhanden und klagbar sein soll, irgendwie ein juristisches, also ein vermögensrechtliches I. hat. Ein solches I. kann allerdings auch künstlich dadurch begründet werden, daß man für den Fall
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0334, von Juristitium bis Jury Öffnen
solches. Sodann die Gesellschaft, d. h. die Vereinigung zur Erreichung eines vermögensrechtlichen Vorteils; auch bei dieser steht einerseits das Vermögen im Miteigentum der Mitglieder, während anderseits diese persönlich für die Schulden haften; dies
0% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0780, von Kirchenvermögen bis Kirchenvisitation Öffnen
Vermögensrechte. Während nämlich das römische Recht die der Gottheit geweihten Sachen (res sacrae) als dem göttlichen Recht angehörig (res divini juris) und eben darum als dem bürgerlichen Rechtsverkehr entzogen (res extra commercium) betrachtete
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0100, von Körperzahl bis Korps Öffnen
und vermögensrechtliche Handlungen vorzunehmen. Die Verleihung der Korporationsrechte erfolgt durch die Staatsregierung, nach manchen Gesetzgebungen durch den Landesherrn. Religionsgesellschaften können nach modernem Verfassungsrecht nur durch einen Akt
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0373, von Labarre bis La Beaumelle Öffnen
Leistung im Bereich der innern Rechtsgeschichte: "Die vermögensrechtlichen Klagen nach den sächsischen Rechtsquellen des Mittelalters" (das. 1869), vorausging. Später wandte er sich vorwiegend dem Staatsrecht zu. In der Schrift "Das Budgetrecht nach
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0454, von Landgraf bis Landgut Öffnen
namentlich in vermögensrechtlichen Streitigkeiten, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 300 Mk. übersteigt (deutsches Gerichtsverfassungsgesetz, § 58 ff.). Soweit die Landesjustizverwaltung ein Bedürfnis hierfür als vorhanden annimmt
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0465, von Landsberg bis Landschaften Öffnen
465 Landsberg - Landschaften. sofern es sich um unbewegliche Sachen handelt, das Gericht der belegenen Sache für ausschließlich zuständig, sondern sie bestimmt auch, daß für Klagen wegen vermögensrechtlicher Ansprüche gegen eine Person, welche
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0621, von Militärlasten bis Militärmusik Öffnen
und in den Freien Städten vom Kaiser ernannt, vorbehaltlich des Rechts der Kontingentsherren zur Ernennung von Offizieren à la suite sowie von Adjutanten und Ordonnanzoffizieren. Militärlasten, diejenigen Verpflichtungen vermögensrechtlicher Art
0% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0966, von Nachbaur bis Nachgeburt Öffnen
nach dem Tode des Vaters zur Welt gekommenen (posthumi). In der Regel ist die frühere oder spätere Geburt von keinem Einfluß auf die Vermögensrechte; nur in Bezug auf gewisse Arten von Besitzungen, z. B. bei Familienfideikommißgütern, und bei dem hohen
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0033, von Nebenklage bis Nebensache Öffnen
statthaft bei strafbaren Handlungen, die unmittelbar gegen Leben, Gesundheit, Freiheit, Personenstand oder gegen die Vermögensrechte einer Person gerichtet sind, und zwar in folgendem Falle: Lehnt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Erhebung
0% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0268, von Notwendigkeit bis Novakovič Öffnen
, die Keuschheit, die Freiheit etc. oder auch nur gegen ein Vermögensrecht gerichtet ist. Da nach dem Vorstehenden der widerrechtlich Angegriffene ein Recht zur N. hat, der in der N. vorgenommene Gegenangriff also kein rechtswidriger ist, so kann auch
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0626, von Rechenstäbchen bis Recht Öffnen
, fehlt. Das Privatrecht normiert aber einmal die persönlichen (Personenrecht) und dann die Vermögensverhältnisse (Vermögensrecht) der Menschen. Das Personenrecht wiederum stellt teils die Rechte der Person als solcher
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0688, von Reichsthaler bis Reichsverweser Öffnen
Streitigkeiten, welche sich auf die Rechte und Pflichten der Genossenschaftsämter, auf die Auslegung der Statuten und die Gültigkeit der vollzogenen Wahlen beziehen, ferner über vermögensrechtliche Streitigkeiten bei Veränderung des Bestandes der Genossenschaften
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0810, von Richmond bis Richter Öffnen
, daß sie das 35. Lebensjahr vollendet haben. Das Gerichtsverfassungsgesetz schreibt ferner die Ernennung der R. auf Lebenszeit vor; die R. sollen einen festen Gehalt mit Ausschluß von Gebühren beziehen, auch darf denselben wegen vermögensrechtlicher
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0968, von Rosen bis Rosenau Öffnen
Begnadigung und Wiedereinsetzung in seine Adels- und Vermögensrechte zu teil. R. siedelte nach einem seiner Frau gehörigen Gut bei Charkow über, wo er anfangs Volksschullehrer, dann nach der Emanzipation der Bauern Friedensrichter wurde und 19. April 1884
0% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0201, von Saint-Sauveur bis Saint-Simon Öffnen
der französischen Revolution verhindert. Diese wurde für S. verhängnisvoll. Er verlor teils durch die Gesetzgebung über die Vermögensrechte der Grundherren, teils durch direkte Konfiskation, trotzdem er sich von jeder politischen Thätigkeit fern hielt
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 1018, von Union der Zweiundzwanziger bis Universalwissenschaft Öffnen
gebrandmarkte Mitglieder ausschließt. Sie zählt gegen 900 Gemeinden. Universalerbe (Heres ex asse), derjenige Erbe, welcher in die vermögensrechtliche Persönlichkeit des Erblassers ganz oder zu einem Quoteteil eintritt. Den Gegensatz zur
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0007, Urheberrecht (Geschichtliches, Inhalt) Öffnen
Juristen suchten das U. unter den Eigentumsbegriff zu bringen, während andre ein »geistiges« Eigentum konstruierten und darunter die vermögensrechtliche Nutzung der mechanischen Vervielfältigung des Geistesprodukts verstanden wissen wollten, welche
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0008, Urheberrecht (Verlegung desselben) Öffnen
überall auf den Umfang und den Zweck der Entlehnung und auf die Bedeutung derselben für die vermögensrechtliche Nutzung an dem benutzten Werk an. Werden Bruchstücke zur Begründung eines kritischen Urteils mitgeteilt, so ist dadurch der Thatbestand des
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0142, von Vermessungsdeck bis Vermögen Öffnen
. In der Rechtswissenschaft stellt man das Vermögensrecht dem Familienrecht gegenüber (s. Recht) und versteht unter V. (bona) die Stimme der im Eigentum einer Person befindlichen wirtschaftlichen Güter nach Zurechnung der Forderungen und nach Abzug der Schulden
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0566, von Westw. bis Wetter Öffnen
kein vermögensrechtliches Interesse der Kontrahenten geknüpft war, innerhalb eines bestimmten Zeitraums sterben würden. Sie waren also keine Versicherungen (s. d.), sondern Spielverträge, welche aus den ältern Assekuranzen gegen
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0705, von Wittum bis Witwenkassen Öffnen
Monats seit Beendigung der frühern Ehe eine weitere Ehe schließen dürfen; doch ist Dispensation zulässig, eine Bestimmung, welche auch in den Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 1241) übergegangen ist. Die vermögensrechtliche Stellung
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0887, Zeuge Öffnen
vermögensrechtlichen Schaden verursachen, oder deren Beantwortung ihm oder einem seiner Angehörigen zur Unehre gereichen oder die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung zuziehen, oder über Fragen, welche der Z. nicht würde beantworten können, ohne ein
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1007, Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) Öffnen
einer Geldforderung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher, während die gerichtlichen Handlungen, welche die Z. in Forderungen und andre Vermögensrechte zum Gegenstand haben, Sache des Vollstreckungsgerichts sind. Vollstreckungsgericht ist der Regel nach
0% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0692, Ostindien (Rechtspflege) Öffnen
- und vermögensrechtlichen Folgen der Ausstoßung aus der Kaste beseitigt. Aber noch immer kann der Ausgestoßene sich nicht innerhalb der Kaste verheiraten, darf nicht mit seinen Kollegen zusammen speisen und geht jeder geistlichen Hilfe
0% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0478, Illegitimität (Statistik der unehelichen Geburten) Öffnen
der Unehelichkeit für das natürliche Kind und seine Eltern mit sich führt. Diese Rechtsfolgen sind ausschließlich vermögensrechtlicher Natur und beziehen sich einerseits auf das Erbrecht des unehelich Gebornen gegenüber den Eltern, meist aber nur
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0046, Abgesonderte Befriedigung Öffnen
, Forderungen und sonstigen Vermögensrechte räumt §. 40 denjenigen ein Recht auf A. B. ein, welchen an diesen Gegenständen ein Faustpfandrecht zusteht. Der Absonderungsberechtigte braucht nicht Gläubiger des Gemeinschuldners zu sein; das Pfandrecht kann z
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0112, von Achssitze bis Acht Öffnen
er gefangen eingebracht, so verlor er das Recht auf den Unschuldseid. Dagegen wurden dem Verfesteten seine Vermögensrechte nicht entzogen; auch erstreckte die Ächtung ihre Wirkungen immer nur auf den Bezirk des Gerichts, von welchem sie ausging. Doch konnte
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0124, Actio Öffnen
auf eine vermögensrechtliche Leistung gehen. Sie lassen sich einteilen nach dem Umfang der Haftung. Das ist maßgebend auch nach andern Richtungen (Verjährungszeit, Übergang auf die Erben des Klägers). Am weitesten reichen α. die privatrechtlichen
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0299, von Aktiengesellschaft für Glasindustrie bis Aktinien Öffnen
vermöge der Aktiengesellschaft, das vom socialen wie wirtschaftlichen Standpunkte aus gerechte Bedenken hervorrufen muß. Offenbar hat diese Erscheinung nicht lediglich in dem Bedürfnisse, sich der unbeschränkten vermögensrechtlichen Haftung zu
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0616, von Anführungszeichen bis Angeboren Öffnen
, daß er in besondere Verhältnisse tritt, z. B. das Kindesverhältnis zu Adoptiveltern; Vermögensrechte, welche aber auch mit der
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0658, Annahme an Zahlungsstatt Öffnen
gefolgert. - Dem Annehmenden versagen die neuern Rechte das Erbrecht, offenbar um einem Mißbrauche der Annahme als Mittel zur Erlangung vermögensrechtlicher Vorteile seitens des Annehmenden entgegenzutreten. - Während nach Gemeinem Rechte der Angenommene
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0677, von Anson-Archipel bis Anspruchsverjährung Öffnen
Umfang die Ansprüche aus in den Grund- und Hypothekenbüchern eingetragenen Rechten. Sonst ist jeder vermögensrechtliche Anspruch der Verjährung unterworfen, d. h. er erlischt, wenn er von dem Augenblick ab, wo er erhoben werden konnte, wo
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0716, von Antraigues bis Antrieb Öffnen
vermögensrechtlicher Interessen in Frage ist, z. B. Gutsverwaltung, Hausadministration. - In dem Antrage braucht die Handlung, deren Verfolgung bezweckt wird, in keiner Weise rechtlich qualifiziert zu sein; eine unrichtige Qualifikation ist unschädlich
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0808, von Ararat (Stadt) bis Aras (Papageien) Öffnen
der als vermögensrechtliches Subjekt betrachteten Staatskasse gebraucht (ärariale Bergwerke, Lasten u. s. w.), während in der preuß. Amtssprache das Wort nicht üblich ist. Auch heißt A. das öffentliche Vermögen überhaupt, oder auch die Kasse
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0282, von Bagara bis Bagdad (in Mesopotamien) Öffnen
Civilprozeßo rdnung kennt eine besondere Prozeßart dafür nicht; sie hat nur für die nach §. 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes den Amtsgerichten zugewiesenen Rechtsstreitigkeiten, welche außer einigen sachlichen Klassen vermögensrechtliche Ansprüche
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0720, von Benedizieren bis Beneke Öffnen
. kein unwiderrufliches und vererbliches Recht, doch sieht man aus einer Verordnung Karls des Kahlen vom J. 877, daß die Wiederverleihung des Lehns an die Söhne üblich war. Im Kirchenrecht ist B. der Inbegriff von Vermögensrechten, welche zur Besoldung
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0872, von Beschau bis Beschlagnahme Öffnen
, Beschlag. Die B. einzelner Vermögensgegenstände erfolgt im Wege des Arrestes oder der Zwangsvollstreckung zur Sicherung oder zur Realisierung vermögensrechtlicher Ansprüche, auch auf Anordnung einer Verwaltungsbehörde wegen öffentlich-rechtlicher
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0347, von Civilgericht bis Civilliste Öffnen
den Amtsgerichten zugewiesen sind, d.h. regelmäßig alle Prozesse über vermögensrechtliche Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von 300 M. übersteigt; 2) gewisse öffentlich-rechtliche Verhältnisse berührende
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0493, von Conti (Tito) bis Contractus Öffnen
. Kontraspiel. (3ontra.otn8 (lat.), Vertrag (s. d.). Bei den Rö- mern erzeugte nicht jeder vermögensrechtliche Vertrag' eine Verbindlichkeit, sondern nur gewisse von der Recktsübung mit dieser Wirkung ausgestattete Ver- träge, welche man im Gegensatz zu
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0278, von Dielsdorf bis Dienstansprüche Öffnen
an den Staat, die Gemeinde u. s. w., eine Militärperson infolge geleisteter Dienste erhebt oder zu erheben berechtigt ist. Sie sind verschiedenartiger, teils ehrenrechtlicher, teils vermögensrechtlicher Natur. Unter den letztern sind die wichtigsten
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0463, von Dotalbauern bis Dotalsystem Öffnen
dem röm. Rechte zu Grunde liegt (römisches D.). Der Grundgedanke ist, daß die Ehe einen Einfluß auf die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten nicht ausübe und daß dem überlebenden Ehegatten nur ein sehr eingeschränktes gesetzliches
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0742, von Eheberedung bis Ehebruch Öffnen
für die vermögensrechtlichen Wirkungen der E. vollständige Freiheit gelassen ist. (S. auch Civilehe, Gemischte Ehe, Ehefrau, Ehegatten, Eheliches Güterrecht, Ehescheidung, Ehevertrag.) Vgl. Schulte, Handbuch des kath. Eherechts (Gieß. 1855); Stölzel
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0747, von Ehescheidungsklage bis Ehescheidungsstrafen Öffnen
einen Teils durch den andern weg. Die Durchführung richtet sich nach dem für die Ehegatten maßgebenden System des ehelichen Güterrechts. Daneben treten nach manchen Gesetzgebungen gewisse vermögensrechtliche Nachteile gegen den schuldigen, Vorteile
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0069, von Emancipieren bis Emanuel I. Öffnen
Gemeinem Recht beseitigt die E. die vermögensrecht- lichen Wirkungen der väterlichen Gewalt, nach dem Preuß. Allg. Landrecht und dem Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch hebt sie die väterliche Gewalt völlig auf. Nach dem (^oäe civil und dem Badischen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0230, von Erbendorf bis Erbfolge Öffnen
- mächtnisse bedacht zu werden (§. 647). Erbfolge oder Succession, das Eintreten eines Nachfolgers in alle Vermögensrechte und Pflichten eines Verstorbenen. Weil bei ihr die Ge- famtheit aller Rechte und Pflichten, wie sie durch die Person des