Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Vorsätzen
hat nach 1 Millisekunden 286 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0416,
von Vornamebis Vorschaltwiderstand |
Öffnen |
Reinheitsgrades des Zuckers. - Über V. des Getreides s. Mehlfabrikation.
Vorrücken der Nachtgleichen, soviel wie Präcession (s. d.).
Vorsaal (anatom.), s. Gehör.
Vorsatz, s. Dolus.
Vorsatzblätter, s. Buchbinderei.
Vorschaltwiderstand, ein
|
||
99% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Böser Halsbis Bosniaken |
Öffnen |
Gesellschaft der Wissenschaften zu Leipzig, 1855. Vgl. Berufen.
Böser Hals, s. Bräune.
Böser Vorsatz, s. v. w. Dolus.
Böser Wille, s. Wille.
Böses Wesen, s. v. w. Teufel; auch Epilepsie.
Bosheit, das Gegenteil der Güte (s. d.) und daher
|
||
1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0038,
von Dolomitspatbis Dolus |
Öffnen |
- wie im Strafrecht in Betracht. Der D. ist in kriminalistischer Beziehung der mit dem Bewußtsein seiner Gesetzwidrigkeit gefaßte Vorsatz, eine strafbare Handlung zu begehen. Als vorsätzlicher Verbrecher erscheint mithin jeder, der sich zu einer Handlung
|
||
1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Touchierenbis Toucouleurs |
Öffnen |
926
Touchieren - Toucouleurs
lassung der Ernährung). Die verschiedenen Arten der T. sind: 1) vorsätzliche, d. i. Mord (s. d.) und Totschlag (s. d.), Ascendententotschlag mit erhöhter Strafe (§. 215 des Reichsstrafgesetzbuches); 2) fahrlässige
|
||
1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
Öffnen |
in Ausübung oder in Veranlassung der Ausübung seines Amtes vorsätzlich begangenen Körperverletzung, eines unter gleichen Verhältnissen begangenen Hausfriedensbruchs, einer Erpressung oder Nötigung durch Mißbrauch der amtlichen Gewalt oder durch Androhung
|
||
1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Gefälligkeitsacceptebis Gefängniswesen |
Öffnen |
und dann als Verbrechen im Amt. Letzteres verübt der Beamte, welcher einen Gefangenen, dessen Beaufsichtigung oder Bewachung ihm anvertraut ist, vorsätzlich entweichen läßt oder dessen Befreiung vorsätzlich bewirkt oder befördert; die Beförderung
|
||
1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Dolomitalpenbis Dolus |
Öffnen |
. d.). Er
kann sich in verschiedenen Formen äußern: Absicht,
Vorsatz. Absicht (s. d.) ist der auf Herbeiführung
eines gewissen Erfolges gerichtete Wille. Vorsah
ist der verbrecherische Wille, welcher das in der Vor-
stellung des zu erwartenden
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Körperzahlbis Korps |
Öffnen |
100
Körperzahl - Korps.
wird, unterscheidet man zwischen vorsätzlicher oder doloser und fahrlässiger oder kulposer K. Erstere wird als schwere K. bezeichnet, wenn der Verletzte dadurch ein wichtiges Glied des Körpers, das Sehvermögen
|
||
1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0863,
von Argentinobis Arglist |
Öffnen |
selbständige Schadenersatzansprüche. Man begreift hier unter A. jedes vorsätzliche widerrechtliche Verhalten oder jedes bewußt widerrechtliche Verhalten, welches einen andern beschädigt. Die Gesetzgebungen sind in Begründung dieses Anspruchs verschiedene
|
||
1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Beugung (des Rechts)bis Beulé |
Öffnen |
.]
Beugung des Rechts. Ein Beamter, der sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache vorsätzlich zu Gunsten oder zum Nachteil einer Partei einer B. des Rechts schuldig macht, wird nach §. 336 des Deutschen Strafgesetzbuches und nach dem Österr
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Gefangenenfürsorgebis Gefängnisarbeit |
Öffnen |
-
los gelassen; dagegen ist die Mitwirkung Tritter
bei der Eelbstbefreiung strafbar geblieben. Nack
deutschem Strafrecht sind drei Fälle zu unterschei-
den: 1) die Meuterei (s. d.); 2) die vorsätzliche Be-
freiung eines Gefangenen
|
||
1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0927,
von Totliegendesbis Tötung |
Öffnen |
seines Hubes steht. Überwunden wird der T. durch das Schwungrad (s. d.).
Totreife, s. Ernte und Getreide.
Totschlag (altdeutsch slatha, manslatha; engl. manslaughter), Gegensatz von Mord (s. d.) als die vorsätzliche, aber nicht mit Überlegung
|
||
1% |
Drogisten →
Zweiter Theil →
Vorwort:
Seite 0003,
Vorwort |
Öffnen |
gewissenhaft ausgeführt, sehr schwierigen Aufgabe, hat die Ausführung meines damaligen Vorsatzes bis heute verzögert. Dazu kam noch, dass gerade in diese Zeit die Herausgabe des Dieterich'schen Manuals fiel, eines vorzüglichen Werkes, welches überall bestrebt
|
||
1% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0807,
Gesetzeskunde |
Öffnen |
ist strafbar. )
Mit weit härteren Strafen wird belegt, wer vorsätzlich Gegenstände, welche bestimmt sind, als Nahrungs- oder Genussmittel zu dienen, derart herstellt, dass der Genuss derselben die menschliche Gesundheit zu schädigen geeignet ist, ingleichen
|
||
0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0325,
von Brandraketenbis Brandstiftung |
Öffnen |
) vorsätzlicher- oder fahrlässigerweise in Brand setzt. Im strafrechtlichen Sinn ist nämlich das Anzünden und Inbrandsetzen einer Sache noch nicht ohne weiteres eine B. Wer eine fremde Sache vorsätzlich und rechtswidrig in Brand setzt, macht sich damit
|
||
0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Kindertagbis Kinematik |
Öffnen |
. Abtreibung.
Kindesmord (Kindestötung, Infanticidium), die vorsätzliche Tötung eines unehelichen Kindes durch dessen Mutter in oder gleich nach der Geburt. Während die frühere Gesetzgebung und namentlich die peinliche Gerichtsordnung Karls V. (die sogen
|
||
0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Meinekebis Meinhold |
Öffnen |
432
Meineke - Meinhold.
begreift unter M. im allgemeinen den vorsätzlich falschen Parteieid im Zivilprozeß (M. im engern Sinn, Strafe Zuchthaus von 1-10 Jahren, § 153) und das vorsätzlich falsche beschworne Zeugnis und Gutachten (gleiche
|
||
0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Totreifebis Toul |
Öffnen |
und Rustschuk, mit Export von Rohprodukten und Holz und (1881) 7164 Einw. (viele Rumänen).
Totschlag, die widerrechtliche Tötung eines Menschen, welche zwar mit Vorsatz, aber nicht mit Überlegung ausgeführt wird. Durch das Vorhandensein der Tötungsabsicht
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Amtsgerichtspräsidentbis Amtspflicht |
Öffnen |
.
Amtshierarchie, s. Staatsdienst.
Amtskaution, s. Kaution.
Amtspflicht. Es ist eine Forderung der Gerechtigkeit, daß der Beamte, welcher die ihm gegenüber Dritten gesetzlich obliegende A. vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, dem Dritten auf Ersatz des
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0864,
von Argobis Argonauten |
Öffnen |
folgende: Nach §. 746 ist derjenige, welcher vorsätzlich oder fahrlässig (d. h. unter Außerachtlassung der im Verkehr üblichen
Sorgfalt) ein Recht eines andern widerrechtlich verletzt, oder wer gegen ein den Schutz eines andern bezweckendes
|
||
0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Korponabis Korps |
Öffnen |
unterliegt der Fall,
wenn ein Beamter in Ausübung oder in Veran-
lassung der Ausübung seines Amtes vorsätzlich eine
K. begeht oder begehen läßt l§. 340). Oft ist durch
Gesetze und Instruktionen dem Beamten die Be-
gehung einer K. unter Umständen
|
||
0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 1041,
von Morbilitätbis Mordfliegen |
Öffnen |
- sowie Baumwollwarenfabrikation und Glasschleifereien.
Morcles , Dent de (spr. dang dĕ morkl), s. Dent .
Mord , die Tötung mit Vorsatz und Überlegung
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0369,
Schadenersatz |
Öffnen |
trifft oder wenn er nicht
traft Gesetz für das Verschulden des Veschädigers
baftet. (S. Delikt und Quasidelikte; vgl. auch Ge-
fäbrliche Tiere und ?ÄUMi-iL8.) Als Verschulden
gilt nicht bloß vorsätzliche, sondern auch fahr-
lässige Verletzung
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Verpflegungszuschußbis Verrat |
Öffnen |
geordnet. Danach wird, wer vorsätzlich Gegenstände, deren Geheimhaltung im Interesse der Landesverteidigung erforderlich ist, in den Besitz oder zur Kenntnis eines andern gelangen läßt, mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren bestraft (zulässig daneben
|
||
0% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 1072,
von Vormundbis Wachen |
Öffnen |
Land an mir sündiget ? so will ich den Vorrath des
Brods wegnehmen, Ezech. 14, 13. Du hast einen großen Vorrath, Luc. 12, 19.
Vorsabbath
Der nächste Tag vor dem Sabbath, Marc. 15,42.
Vorsatz
Der gnädige Witte GOttes.
Wir wissen, daß denen
|
||
0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0202,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafproceß. Verwaltung) |
Öffnen |
Mildernde Umstände
Nothstand
Nothwehr
Qualificiren
Recidiv, s. Rückfall
Reue
Rückfall
Unzurechnungsfähigkeit, s. Zurechnung
Wille
Zurechnung
Culpa und Dolus.
Animus
Böser Vorsatz
Bona fides
Culpa
Dolo malo
Dolos
Dolus
|
||
0% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0081,
Neithart |
Öffnen |
Familie zu reden und meinen Vorsatz kund zu tun, muß ich erwähnen, daß vor wenigen Jahren in Ulm der ausgezeichnete Herr Hainrich Nithart Protonotar der Stadt war. Dieser hatte viele Söhne, die fast alle zu so berühmten Männern heranwuchsen, daß sich alle
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Anzengruberbis Äolier |
Öffnen |
, nämlich bei Hochverrat, Landesverrat, Münzverbrechen, Mord, Raub, Menschenraub und bei gemeingefährlichen Verbrechen, also namentlich bei Brandstiftung, vorsätzlicher Gefährdung eines Eisenbahntransports, vorsätzlicher Überschwemmung u. dgl. Dabei
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0355,
von Barankenbis Barattieren |
Öffnen |
; das in eignen Angelegenheiten vom Kapitän vorgenommene Ankerwerfen und Anslandgehen; das Kreuzen gegen den eingegangenen Vertrag, wodurch das Schiff in Gefahr kommen kann, genommen zu werden; vorsätzliches Durchbrechen einer Blockadelinie; unnützer
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Belebeibis Beleidigung |
Öffnen |
(Injurie, lat. Injuria, Beschimpfung, Ehrenkränkung, Ehrenverletzung), die rechtswidrige Handlung, durch welche eine Person vorsätzlich die Ehre einer andern angreift. Je nachdem dies durch Thätlichkeiten oder auf andre Weise (Wort, Schrift, Abbildung etc
|
||
0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0326,
von Brandstiftungstriebbis Brandt |
Öffnen |
, Früchte aus dem Feld, Waldungen oder Torfmoore, welche fremdes Eigentum sind, vorsätzlich in Brand gesetzt werden. Gehören dagegen derartige in Brand gesetzte Gegenstände dem Thäter selbst eigentümlich zu, so wird eine B. nur dann angenommen, wenn jene
|
||
0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0421,
von Briefkopierpressebis Briefmarken |
Öffnen |
ist, vorsätzlich und unbefugterweise eröffnet, mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten. Weit strafbarer aber erscheint es, wenn ein Postbeamter selbst die seiner amtlichen Obhut anvertraute Postkorrespondenz oder die ihm in seiner
|
||
0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0362,
von Cullerabis Culpa |
Öffnen |
. (Fahrlässigkeit) dem Dolus malus (rechtswidriger Vorsatz) entgegengesetzt. Hat nämlich derjenige, welcher sich eine unerlaubte Handlung oder Unterlassung zu schulden kommen ließ, dabei eine rechtswidrige Absicht gehabt, dann hat er sich eines Dolus
|
||
0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Majolikabis Majolikamalerei |
Öffnen |
veranlassen; wenn er während eines Kriegs gegen das Deutsche Reich oder dessen Bundesgenossen die Waffen trägt oder der feindlichen Macht vorsätzlich Vorschub leistet oder den Truppen des Reichs oder seiner Bundesgenossen Nachteil zufügt; wenn er Festungen
|
||
0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0798,
von Mordantbis Mordwinen |
Öffnen |
), an Toten und Tieren kann kein M. begangen werden. Ferner muß durch die mit Überlegung ausgeführte verbrecherische Handlung selbst der Tod auch wirklich erfolgt sein. Auf den Inhalt des Beweggrundes zur vorsätzlichen Tötung, ob er in sittlicher
|
||
0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Nahrungsmittelbis Nahrungspflanzen |
Öffnen |
. Mit Gefängnis wird bestraft: 1) wer vorsätzlich Gegenstände, welche bestimmt sind, andern als N. oder Genußmittel zu dienen, derart herstellt, daß der Genuß derselben die menschliche Gesundheit zu beschädigen geeignet ist, ingleichen, wer wissentlich
|
||
0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0009,
Urheberrecht (Strafen der Verletzung) |
Öffnen |
sechs Monaten umgewandelt, wobei 3-15 Mk. Geldstrafe einer eintägigen Freiheitsstrafe gleich gerechnet werden. Diese Strafe trifft gleichmäßig den Veranstalter und den Verfasser des Nachdrucks, sofern dieselben vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0168,
Affen |
Öffnen |
Vorliebe den, welcher aus bloß zufälligen Eigenschaften und Verhältnissen einer Sache folgt, die derselben in der Meinung ihres Besitzers einen Vorzug vor allen andern Sachen gleicher Art beilegen. Für diesen Wert soll der haften, welcher aus Vorsatz
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0679,
von Anstedbis Anstiftung |
Öffnen |
Schiffes zu bestimmen vermag.
Anstey (spr. ännsti), F., s. Guthrie, Th. A.
Anstiftung, die vorsätzliche Bestimmung eines andern zu der von ihm vorsätzlich begangenen strafbaren Handlung. Die Mittel der A. können jeglicher Art sein; als Beispiele nennt
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Anstrichbis Antagonismus |
Öffnen |
welchen derselbe vorsätzlich über diejenigen Grenzen hinausgeht, welche der Anstifter innegehalten wissen wollte, ist er nicht verantwortlich, wohl aber für diejenigen Folgen der That, welche das Gesetz dem Thäter ohne Rücksicht auf Vorsatz
|
||
0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0623,
von Bedidlikbis Bedingung |
Öffnen |
. ein Mensch erschlägt den andern vorsätzlich, und dieser stirbt, das ist der Thatbestand der vorsätzlichen Tötung. Insofern der Schlag den Tod herbeiführt, ist er kausal für den eingetretenen Tod; damit aber die Handlung vorgenommen werden konnte
|
||
0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0648,
von Beidrechtbis Beijeren |
Öffnen |
, die vorsätzliche Unterstützung einer fremden That. Sie muß während der Begehung der Hauptthat geleistet worden sein; die nach der Vollendung geleistete Hilfe ist Begünstigung (s. d.), welche übrigens nach positiver Gesetzesvorschrift als B. gestraft
|
||
0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Brunnenstubebis Brunner |
Öffnen |
einer solchen Dienstbarkeit wird geschützt. Vorsätzliche Vergiftung von Brunnen, welche zum Gebrauch anderer dienen, oder vorsätzliche Beimischung von Stoffen, welche, wie dem Thäter bekannt ist, die menschliche Gesundheit zu zerstören geeignet sind
|
||
0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0794,
von Bussenbis Bußordnungen |
Öffnen |
Strafgesetzb. §§. 186-188); 2) Körperverletzung (s. d.), vorsätzliche und fahrläßige, gefährliche und schwere, als Folge von Vergiftung, als Folge der beim Zweikampf vorsätzlich übertretenen, vereinbarten oder hergebrachten Regeln, endlich auch
|
||
0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0284,
Dienstmiete |
Öffnen |
vorsätzlich herbeigeführt haben s§. 95). Dagegen
können die Genossenschaften oder Krankentassen
(Gesetz vom 15. Juni 1883) von jenen Personen
oder von den Aktiengesellschaften, Genossenschaften,
Innungen, deren Vorstandsmitglied den Unfall
verschuldet
|
||
0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Flagglieutenantbis Flamborough |
Öffnen |
einer
strafbaren Handlung, um sich der Ergreifung auf
frischer That zu entziehen, vorsätzlich eincn Men-
schen tötet, wird mit Zuchthaus nicht unter 10Jah-
ren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft
(Strafgesetzb. ß. 214). Diese Strafe findet
|
||
0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0269,
von Freiheit (Zeitung)bis Freiheitsberaubung |
Öffnen |
und anderwärts in Frankreich auch die F. wieder. Doch waren sie schon Ende 1848 überall verschwunden. Gekrönt waren diese Bäume mit der Freiheits- oder Jakobinermütze (s. Freiheitsmütze).
Freiheitsberaubung. Wer vorsätzlich und widerrechtlich einen Menschen
|
||
0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Freiheitsentziehungbis Freiheitsstrafen |
Öffnen |
268
Freiheitsentziehung - Freiheitsstrafen
Freiheitsentziehung. Daß derjenige, welchem vorsätzlicher- und rechtswidrigerweise die Freiheit durch Einsperrung oder in anderer Weise entzogen ist, einen Entschädigungsanspruch hat, versteht sich nach
|
||
0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0640,
Haftpflichtgesetze |
Öffnen |
festge-
stellt worden ist, daß sie den Unfall vorsätzlich her-
beigeführt haben. In diesem Fall beschränkt sich
der Anspruch auf den Betrag, um welchen die den
Berechtigten nach den bestehenden gesetzlichen Vor-
schriften gebührende Entschädigung
|
||
0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Haushundbis Hausiersteuer |
Öffnen |
oder an-
steckenden Krankheit behaftet oder wegen strafbarer
Handlung aus Gewinnsucht, gegen Eigentum, Sitt-
lichkeit, wegen vorsätzlicher Angriffe gegen Leben
und Gesundheit von Menschen, wegen vorsätzlicher
Brandstiftung, wegen Zuwiderhandlungen
|
||
0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Körperfarbenbis Körperverletzung |
Öffnen |
unter fünf bez. zehn Jahren
oder auf lebenslängliches Zuchthaus erkannt werden.
Neben der vorsätzlichen K. ist diejenige strafbar, welche
lediglich durch Fahrlässigkeit verursacht worden ist
(Geldstrafe bis zu 900 M. oder Gefängnis bis
zu zwei
|
||
0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0932,
von Mißbrauchbis Mißheirat |
Öffnen |
Handlung vorsätzlich bestimmt wird (§. 48), und der M. der Amtsgewalt (§. 339), welcher vorliegt, wenn ein Beamter die in seinem Amte liegenden Befugnisse zum Nachteile eines andern mißbraucht oder zu mißbrauchen droht.
Mißfall, s. Fehlgeburt
|
||
0% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0380,
Preßgesetzgebung |
Öffnen |
verstehen, durch welche mit der An-
nahme vorsätzlicher Veröffentlichung zugleich jeder
strafbare Vorsatz ausgeschlossen wird (Entscheidun-
gen des Reichsgerichts m Strafsachen, Bd. 22, Nr.21).
Begründet der Inhalt einer Druckschrift den That
|
||
0% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Sachbeschädigungbis Sacher-Masoch |
Öffnen |
und
Ostafrika" (ebd. 1894). Außerdem ist S.Heraus-
geber der Lehrbücher des Orientalischen Seminars
(13 Bde., 1890-94).
Sachbeschädigung, die vorsätzliche und rechts-
widrige Beschädigung oderZcrstörung einer fremden
Sache, wurde
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Weltpriesterbis Weltsprache |
Öffnen |
"er liebt". Durch Vorsatz eines a entsteht das Imperfektum, durch Vorsatz eines o das Futurum, daher a-löf-ob, o-lof-ob. Ein dem Verbum vorgesetztes p bringt das Passivum, z. B. p-o-löf-ob "ich werde geliebt werden". In neuester Zeit ging
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Enterbungbis Eötvös |
Öffnen |
des Erblassers nach dem Leben trachtet;
2) wenn er sich einer vorsätzlichen körperlichen Miß-
handlung des Erblassers oder des Ehegatten des-
selben schuldig macht, im letztern Falle jedoch nur,
wenn der Abkömmling von diesem Ehegatten ab-
stammt
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0486,
Gewerbegesetzgebung |
Öffnen |
Jahre noch nicht verflossen
sind;außerdem darf der Wandergewerbcschein schon
dann versagt werden, wenn der Nachsuchende wegen
strafbarer Handlungen aus Gewinnsucht, gegen das
Eigentum, gegen die Sittlichkeit, wegen vorsätzlicher
Angriffe
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0911,
Schaffhausen |
Öffnen |
hat, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 30 Jahren von Begehung an (§. 852).
Im allgemeinen gilt für S. aus unerlaubten Handlungen der Satz, daß S. zu leisten hat, wer vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum
|
||
0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0992,
Unfallversicherung |
Öffnen |
negativ bestimmt: es
füllt nicht darunter ein Schade, der vorsätzlich oder
durch grobes Verschulden des Beschädigten selbst
oder auch vorsätzlich von einer andern Person als
der, welche die Leitung und Aufsicht bei der Arbeit
hat
|
||
0% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0157,
von Berstenbis Berufen |
Öffnen |
, die nach dem Vorsatz berufen sind, Röm. 8, 28.
Welche er verordnet hat, die hat er auch berufen; welche er aber berufen hat (mit Erfolg, so daß sie den Ruf annahmen), die hat er auch gerecht gemacht, Röm. 8, 30.
GOtt ist getreu, durch welchen
|
||
0% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0362,
von Ernstbis Ernten |
Öffnen |
erkostcn das Ganze, koste Nichts: um zu besitzen das Ganze, besitze Nichts: um zu werden das Ganze, werde Nichts. ?ok. a Oruos in ^.Lcous. moutiä
Ernst
I) Em fester und unbeweglicher Vorsatz, z. V. GOttes Gebote ohne Heuchelei und mit einfältigem
|
||
0% |
Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0872,
von Schläferbis Schlagen |
Öffnen |
diente.)
§. 3. b) Geistlich. Entweder im geistlichen
Tode als ein verstockter Sünder leben, oder im Schlaf der Sicherheit bei heimlichen, vorsätzlichen Sünden sich der Gnade GOttes sicher getrosten, oder im Schlaf der Nachlässigkeit, wenn
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Vergettebis Vergniaud |
Öffnen |
einer schweren Körperverletzung oder des Todes mit Zuchthaus nicht unter 5 oder 10 Jahren oder auf lebenslang bestraft, wer vorsätzlich einem andern, um dessen Gesundheit zu beschädigen, Gift oder andere Stoffe beibringt (durch Gewalt, Täuschung
|
||
0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Aktbis Akteneinsicht |
Öffnen |
mit Bezug auf die Bedeutung, welche der Schrift für das Prozeßverfahren eingeräumt wird (s. Aktenmäßig), teils wegen Einsicht für Parteien und Dritte (s. Akteneinsicht). – Die vorsätzliche Mitteilung von A., deren Geheimhaltung einer andern Regierung
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0106,
von Untersatzbis Unterschweflige Säure |
Öffnen |
Besten anderer verbraucht, verschenkt oder verborgt, macht keinen Unterschied, und der Vorsatz, baldigen Ersatz zu leisten, hebt die Verantwortlichkeit nicht auf. Einfache U. wird nach Reichsstrafgesetzb. §. 246 mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Antenorbis Anthemion |
Öffnen |
.).
Antenuptiāl (lat.), vor der Hochzeit geschehen.
Anteokkupation (lat.), in der Rhetorik "Vorwegnahme" und Widerlegung der etwa vom Gegner zu machenden Einwürfe.
Antependium (mittellat.), in den Kirchen ein Vorhang aus Stoffen oder ein Vorsatz aus Holz
|
||
0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 1027,
Korrespondenzblatt zum dritten Band |
Öffnen |
oder Vergehen handelt, nämlich Totschlag, Thätlichkeit, Körperverletzung, vorsätzliche Beraubung der persön-^[folgende Seite]
^[Artikel, die unter C vermißt werden, sind unter K oder Z nachzuschlagen.]
|
||
0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Justizmordbis Jute |
Öffnen |
Todesstrafe; der Ausdruck wurde zuerst von Schlözer 1782 gebraucht, obwohl derselbe eigentlich nur dann am Platz wäre, wenn vorsätzlich und wissentlich ein Unschuldiger hingerichtet würde. Die Möglichkeit der irrtümlichen Verurteilung
|
||
0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Kuppeleibis Kuppelungen |
Öffnen |
(lat. Lenocinium), die vorsätzliche Vermittelung und Beförderung der Unzucht. Dieselbe erscheint als strafbares Vergehen (einfache K.), wenn sie gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch Vermittelung oder durch Gewährung oder Verschaffung
|
||
0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 1025,
Korrespondenzblatt zum elften Band |
Öffnen |
die Arbeitsunfähigkeit nachweislich mit Vorsatz oder durch schuldhafte Beteiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln oder durch geschlechtliche Ausschweifungen zugezogen haben, steht ein Anspruch auf Invalidenrente nicht zu. Aus Billigkeitsrücksichten kann jedoch
|
||
0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Personagebis Personifikation |
Öffnen |
Personenstandsgesetz von Hinschius (2. Aufl., Berl. 1876), Sicherer (Erlang. 1879), Wohlers (2. Aufl., Berl. 1882) u. a. Als Verbrechen in Beziehung auf den P. bezeichnet das deutsche Strafgesetzbuch (§ 169, 170) die vorsätzliche Veränderung oder Unterdrückung
|
||
0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0994,
Unfallversicherung (deutsche Reichsgesetze von 1884 bis 1887) |
Öffnen |
). Das Gesetz sieht von der Frage der Verschuldung zunächst ab. Es schließt einen Anspruch des Verletzten nur dann aus, wenn derselbe den Betriebsunfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Die Versicherung ist genossenschaftlich organisiert und zwar derart
|
||
0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1026,
von Unrundbis Unsichere Dienstpflichtige |
Öffnen |
sie nachmals im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurden. Hat der Angeklagte seine Verurteilung durch Vorsatz oder grobes Verschulden herbeigeführt, so ist nach dem Munkelschen Antrag ein Anspruch auf Entschädigung ausgeschlossen. Gegen
|
||
0% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0547,
von Konfitürenbis Kongo (Strom) |
Öffnen |
. vor bei den Werkzeugen und Produkten des Verbrechens oder
vorsätzlichen Vergehens wie das deutsche Ge setz, und bei den Bestechungen.
Konfitüren , s. Confiture .
Konflagration (lat.), Verbrennung.
Konflikt (lat.), Zusammenstoß
|
||
0% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0510,
von Oblationbis Oboe |
Öffnen |
Thatkraft mangelt, ihre guten Vorsätze zu verwirklichen, und die deshalb ihre Kräfte in einem träumerischen Hinbrüten verkümmern lassen.
Oblongum (lat.), soviel wie Rechteck (s. d.).
Obmann, eine Person, welcher in einer Rechtsangelegenheit
|
||
0% |
Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0431,
von Unknownbis Unknown |
Öffnen |
Vorsatz, nun aufzustehen: "Ach, so gar eilig ist's doch noch nicht! Wir dürfen ganz gut noch eine kleine Weile im Bett bleiben. Es ist doch so gut und warm in demselben, und ein Bischen ^[richtig: bisschen] müde und schläfrig sind wir auch noch
|
||
0% |
Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0546,
von Unknownbis Unknown |
Öffnen |
?
Fanny versprach alles zu besorgen und faßt die besten Vorsätze. Wie sie aber die Arbeit zur Hand nehmen will, sieht sie auf dem Arbeitstisch den neuen Roman, den Tante Julie letzthin zum Lesen geschickt. Mutter sagte damals: "Ich will ihn zuerst lesen
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Abtbis Abtritt |
Öffnen |
straft die Schwangere, we lche ihre Frucht
vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleib tötet, mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren und bei mildernden Umständen mit Gefängnis
bis zu 5 Jahren und nicht unter 6 Monaten
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0140,
von Affektionswertbis Affen |
Öffnen |
Schadenersatz von Wichtigkeit ist. Wurde nämlich jemand durch die rechtswidrige Handlungsweise eines andern, z. B. durch die vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung einer Sache, ein Schade zugefügt, und wird nun deshalb Ersatz gefordert, so kommt
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0178,
von Afrikanischer Kriegbis Afrikanische Sprachen |
Öffnen |
artikelartigen Vorsätze aus, so in den Namen der Ba-suto, der Be-tschuanen, der Ama-zulu, der Ama-xosa (Kaffern), des durch Livingstone bekannt gewordenen Königs Mo-silikatse, der Ma-tonga, Ma-hloenga etc. Einen ganz andern Bau zeigen dagegen die übrigens
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0221,
Ägypten (alte Kultur, Mythologie etc.) |
Öffnen |
. Wer ein heiliges Tier mit Vorsatz tötete, war des Todes schuldig; wenn es unvorsätzlich geschah, konnte er sich mit einer Geldstrafe lösen. Wer aber eine Katze oder einen Ibis umbrachte, hatte jedenfalls das Leben verwirkt. Wenn jemand ein heiliges Tier
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0282,
Albanesische Sprache und Litteratur |
Öffnen |
er im Inland verübt wird; jener im Ausland wird gebilligt, da er den Nationalwohlstand bereichert. Unabsichtliche Tötung wird mit 225 Mk. geahndet, vorsätzliche zieht die Blutrache nach sich, desgleichen Verleumdung, Entführung, Schändung, Ehebruch
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0361,
von Alignybis Alimosch |
Öffnen |
(Alimentationsvertrag, z. B. die Zusicherung des Altenteils), oder in einer letztwilligen Disposition, oder in einem Delikt, oder in einer gesetzlichen Bestimmung. Wer einen andern durch eine unerlaubte Handlung, sei es rechtswidriger Vorsatz
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Animabis Aniridie |
Öffnen |
mit der Solostimme dramatisch belebt, als die ersten Anfänge des Oratoriums (s. d.) zu betrachten sind.
Anĭmus (lat.), Seele, Gemüt, Neigung, Wille, Absicht, Vorsatz; daher in der Rechtswissenschaft die rechtswidrige Absicht, z. B. A. injuriandi
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Anstedbis Anstifter |
Öffnen |
. Später war er russischer Bevollmächtiger bei der deutschen Bundesversammlung. In dieser Stellung starb er 14. Mai 1835 zu Frankfurt a. M.
Anstifter, im Strafrecht derjenige, welcher einen andern zu einer strafbaren Handlung vorsätzlich bestimmt
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0658,
von Antoniuskreuzbis Antragsverbrechen |
Öffnen |
noch nicht 16jährigen Mädchens zum Beischlaf (§ 182), Beleidigung (§ 189, 194-196), leichte vorsätzliche und jede fahrlässige Körperverletzung (§ 232), insofern dieselbe nicht mit Übertretung einer Amts-, Berufs- oder Gewerbspflicht begangen worden
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Antraiguesbis Antwerpen |
Öffnen |
finden sich im Strafgesetzbuch in den § 102-104 (feindliche Handlungen gegen befreundete Staaten), 194 (Beleidigung), 232 (leichte vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzungen, gegen Angehörige verübt), 247 (Haus- und Verwandtendiebstahl
|
||
0% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0994,
Atheismus |
Öffnen |
rechtfertigen und dürfen in den Augen nicht ketzerrichterlicher Gläubigen höchstens als mitleidswerter, aber verzeihlicher, letzterer sogar als achtungswürdiger Irrtum gelten. Dagegen trifft den vorsätzlichen, aus egoistischen Beweggründen (z. B. um sich
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Attrahierenbis Ätzen |
Öffnen |
Strafe willen, also aus Furcht vor der Strafe, aber zur Absolution hinreichend ist, weil sie die vollkommene Reue ersetzt, wenn sie den Vorsatz der Besserung nicht ausschließt.
Attrītus (lat.), Reitwunde, Reitwolf.
Atures, Stadt
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Auenrechtbis Auerbach |
Öffnen |
, verband er mit den Lerngegenständen orientalischen Ursprungs klassische Studien; dann absolvierte er in Stuttgart das Gymnasium und bezog mit dem Vorsatz, die Rechte zu studieren, die Universität Tübingen, wo er, besonders von David Strauß angezogen, zur
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0076,
von Augebis Augenentzündung |
Öffnen |
Simson übten (Richter 16, 21), angeführt. Die Griechen straften damit Ehebruch, Tempelraub und die vorsätzlich einem andern zugefügte Beraubung des Gesichts, die Westgoten das Abtreiben der Kinder, die Langobarden den Diebstahl. Nach späterm deutschen
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Außer-Rodenbis Aussig |
Öffnen |
, woselbst Gesundheit oder Leben derselben gefährdet ist (A. im engern Sinn), oder der eine solche Person in hilfloser Lage vorsätzlich verläßt, obgleich dieselbe seiner Obhut anvertraut war oder die Sorge für ihre Unterbringung, Fortschaffung
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0160,
Auswanderung (Deutschland, Österreich-Ungarn) |
Öffnen |
gibt die offizielle Statistik 169,356 Personen an, welche 1850-83 auswanderten mit dem Vorsatz, nicht wieder zurückzukehren. Böhmen, Mähren, Tirol, Galizien, das Litorale, namentlich der Kreis Gradisca, liefern das stärkste Kontingent. Die Hauptmasse
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Bégueulebis Behaim |
Öffnen |
die vorsätzliche Thätigkeit, welche die zivil- oder strafrechtlichen Folgen einer strafbaren Handlung durch wissentlichen Beistand abzuwenden sucht, welcher dem Thäter oder dem Teilnehmer in der Absicht geleistet wird, um ihn der Bestrafung zu
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Beichtstuhlbis Beilager |
Öffnen |
'), leinwandartig gewebter Stoff aus ungefärbter grauer, brauner oder schwarzer Wolle.
Beigeordneter, in manchen Gemeinden Amtstitel des Gehilfen des Bürgermeisters.
Beihilfe, im Strafrecht die vorsätzliche Förderung der Begehung eines Verbrechens
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0725,
Bergbau (Ausbau der Gruben) |
Öffnen |
Lagerung angewandt, welche außer hinreichenden Massen zum Vorsatz nicht über 1-1,25 m große Mächtigkeit besitzen und gutes Nebengestein haben. Er wird daher bei flach fallenden Lagern und Flözen vorzugsweise angewandt. Wie auf Gängen der Häuer die Erze
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Bernbrunnbis Bernd |
Öffnen |
in Bonn und Heidelberg Litteraturgeschichte mit dem Vorsatz, sich künftig der akademischen Lehrthätigkeit zu widmen, habilitierte sich 1872 zu Leipzig und folgte im Mai 1873 einem Ruf als außerordentlicher Professor der Litteraturgeschichte an
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0843,
von Beugung des Rechts aus Parteilichkeitbis Beulé |
Öffnen |
das Syndikatsverbrechen nicht bloß auf streitige Rechtssachen. Jenes insbesondere bestraft den Beamten oder Schiedsrichter, welcher sich bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache vorsätzlich zu gunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts
|
||
0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0864,
Beweis (im Zivilprozeß) |
Öffnen |
Trugbeweis, der beweist, was er nicht soll. Jener beruht auf logischem Fehl- (paralogismus), dieser auf vorsätzlichem Trugschluß (sophisma); s. Fehlschluß, Trugschluß.
Beweis im Zivilprozeß.
Im juristischen Sinn versteht man unter B. den Inbegriff
|
||
0% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Brunnenzollbis Bruno |
Öffnen |
521
Brunnenzoll - Bruno.
deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 324) bestraft die vorsätzliche B. mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren und, wenn dadurch der Tod eines Menschen verursacht wurde, mit Zuchthaus nicht unter zehn Jahren
|