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Oder meinten Sie 'Wahlkollegium'?
Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0330,
Presse (technisch) |
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Wilhelm befestigt. Auf dem Reichstag zu P. 1687 veranlaßte Leopold I. die Stände Ungarns, ihre Zustimmung zur Aufhebung des Wahlkönigtums zu geben. Seit 1732 war die Stadt Residenz des Palatins von Ungarn, bis Joseph II. 1784 die Statthalterei
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3% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0538,
Goten (Westgoten) |
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) von neuem ausbrachen, da alle Versuche, das Wahlkönigtum in ein Erbreich zu verwandeln, scheiterten. Der Klerus stellte die königliche Gewalt unter den Schutz der Kirche, und die Könige belohnten diese durch reiche Schenkungen und Judenverfolgungen. Nach
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3% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1014,
von König (Titel)bis König (Personenname) |
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Wahlkönigtums in Deutschland und in Polen ist die Würde des Königs eine erbliche. Früher wurden die Könige bei ihrer Thronbesteigung gesalbt, jetzt ist an die Stelle dieser Weihe eine feierliche Krönung (s. d.) getreten oder jede äußere Zeremonie
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3% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0509,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte: 1671-1716) |
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, nahmen 1683 Gran, 1686 Ofen ein und eroberten durch den Sieg bei Mohács (12. Aug. 1687) Kroatien und Slawonien. Durch diese Erfolge seiner Waffen erreichte es Leopold, daß die ungarischen Stände 1687 in die Aufhebung des Wahlkönigtums willigten
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3% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Kongsbergbis König (Eva) |
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Wahlkönigtums in Deutschland
und Polen insbesondere die erblichen Oberhäupter
eines selbständigen größern Staates, die den öer-
zögen und Fürsten im Range vorangehen und son-
stige, durch das Ceremoniell bestimmte Vorzüge
(königl. Ehren, Iionoi-eZ regii
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3% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0813,
von Revolvergeschützebis Reybaud |
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der
röm. Geschichte Bezeichnung des Königs in Rom wie in den übrigen lat. und den meisten ital. Städten. Das röm. Königtum war in der Zeit, wo es in der
Geschichte hervortritt, nicht mehr ein Erbkönigtum, sondern eine Art von Wahlkönigtum
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