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100% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0571, von Wechselprozeß bis Wechselregreß Öffnen
569 Wechselprozeß - Wechselregreß täts-, Windprotest.) Nach preuß. Stempelsteuergesetz vom 31. Juli 1895 ist der Steuersatz für W. 1,50 M. vom Hundert. Dazu kommen noch die Aufnahmsgebühren: bei Aufnahme mit einem Weg durch den Richter bis zu
40% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0464, von Wechselform bis Wechselprozeß Öffnen
464 Wechselform - Wechselprozeß. und verschont dann auch solche Gegenden nicht, wo es sonst ganz unbekannt ist. Es ist zwar keine ansteckende, d. h. von Kranken auf den Gesunden übergehende Krankheit; wohl aber scheint die Disposition dazu
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0014, von Urkundspersonen bis Urnen Öffnen
sofort die Zwangsvollstreckung nachgesucht werden. Eine Unterart des Urkundenprozesses ist der Wechselprozeß (s. d.). Vgl. Briegleb, Einleitung in die Theorie der summarischen Prozesse, S. 525 (Leipz. 1859); Siegeth, Der Urkunden- und Wechselprozeß
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0568, von Wechselforderung bis Wechselklagen Öffnen
Jahre . Wechselklagen , die Klagen, durch welche Ansprüche aus Wechseln im Sinne der Wechselordnung verfolgt werden. Sie können im Wechselprozeß und im ordentlichen Verfahren angestellt werden. (S. Wechselprozeß .) Ansprüche ans
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0573, von Wechselströme bis Weckherlin Öffnen
Schuldverbindlichkeit zur Sicherung der gefährdeten Zwangsvollstreckung in das Vermögen zulässig ist, der Wechselprozeß aber zu einem Verfahren gestaltet ist, dessen Besonderheiten nicht allein für Ansprüche aus dem Wechsel gelten, (S. Wechselprozeß
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0466, von Wechselschluß bis Wechsler Öffnen
. Wechselstempelsteuer, s. Wechsel, S. 461. Wechselstrenge, s. Wechselprozeß. Wechselströme, galvanische oder Induktionsströme, welche in ihrer Richtung beständig und regelmäßig wechseln, so daß auf jeden positiven ein negativer und auf diesen
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1054, von Zwangsversteigerung bis Zwangsvollstreckung Öffnen
. Sie ist ohne Antrag bei gewissen Urteilen (namentlich bei Anerkenntnis-, Läuterungsurteilen, zweiten und fernern Versäumnisurteilen, im Urkunden- und Wechselprozeß, bei Arresten und einstweiligen Verfügungen, bei laufenden Alimenten), auf Antrag regelmäßig
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0076, von Accentor bis Acceptprovision Öffnen
, kann jedoch diesen Anspruch nicht im Weg des Wechselprozesses geltend machen. Übrigens pflegt man auch die Annahme eines anderweiten gezogenen Wertpapiers von seiten des Bezogenen (Adressaten, Assignaten
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0387, von Einkorn bis Einmachen Öffnen
- und Marktsachen beträgt die E. mindestens 24 Stunden, vor der Handelskammer mindestens 2 Wochen, im Wechselprozeß, wenn die Klage am Sitz des Gerichts zugestellt wird, mindestens 24 Stunden, wenn an einem andern Ort in diesem Gerichtsbezirk, 3 Tage und, wenn
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0096, von Handelsprämien bis Handelsrecht Öffnen
: Reichspolizeiordnung von 1548, Tit 22; von 1577, Tit. 23. Für den Wechselprozeß waren von Bedeutung: der jüngste Reichsabschied von 1654, § 107; die Reichsgerichtsordnung vom 31. (21.) Juli 1668; das kaiserliche Kommissionsdekret vom 10. Okt. (30. Sept
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0824, von Lips Tullian bis Liquid Öffnen
, von einer erwiesenen und verfügbaren Schuld (Gegensatz: illiquid). Liquidität eines Anspruchs ist dann vorhanden, wenn derselbe vollständig erwiesen ist. So muß im Urkunden- und Wechselprozeß der Kläger die gesamte Begründung seiner Klage sofort
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0435, von Sumiswald bis Sumpfbiber Öffnen
als eigentlichen summarischen Prozeß nur noch den Exekutiv- oder Urkundenprozeß (s. d.) und den Wechselprozeß (s. d.); außerdem gehören noch das sogen. Mahnverfahren (s. d.) hierher sowie der Arrest (s. d.) und die "einstweiligen Verfügungen" (s. d.). Auch
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0462, Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches) Öffnen
gegen den Acceptanten oder gegen den Aussteller eines eignen Wechsels sowie die Wechselregreßklage gegen den Trassanten oder gegen einen Indossanten wird im schleunigen Wechselprozeß (s. d.) angestrengt. Ist die wechselmäßige Verbindlichkeit des
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0463, von Wechsel bis Wechselfieber Öffnen
. Wechseladresse, s. Wechsel, S. 460. Wechselagent, s. v. w. Wechselmakler. Wechselarbitrage, s. Arbitrage. Wechselarrest, s. Wechselprozeß. Wechselbalg, ein Kind, welches angeblich einer Wöchnerin statt des ihrigen, das ihr entführt
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0465, von Wechselrecht bis Wechselschere Öffnen
, wenn der Wechsel nicht bezahlt wird (s. Wechsel, S. 461). Die formelle Kraft des Wechsels bezieht sich auf den Wechselprozeß (s. d.), welcher wegen seiner Schnelligkeit die rasche Rechtsverfolgung sichert. Die Verschiedenheiten zwischen den
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0945, Zivilprozeß (Arten, Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses) Öffnen
- und Verteidigungsmittel, bei welchen es an dieser Möglichkeit fehlt, sind ausgeschlossen. Die deutsche Zivilprozeßordnung kennt in dieser Hinsicht den Exekutiv- oder Urkundenprozeß (s. d.), zu welchem auch der Wechselprozeß gehört; ferner den
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 1007, Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) Öffnen
rechtskräftige Urteile für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, z. B. Urteile, die im Urkunden- oder Wechselprozeß erlassen werden. Die Z. erfolgt auf Grund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Urteils (»Vorstehende Ausfertigung
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0349, Civilrecht Öffnen
rechtskräftiger Urteile (Buch IV: Wiederaufnahme des Verfahrens durch Nichtigkeits- und Ncstitutionsklaae), teils auf der Sonderart der bezüglichen Streitsachen (Buch V: Urkunden- und Wechselprozeß: Buch VI: Ehe- und Entmündigungssachen; Buch VII
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0461, von Excentricität bis Exceptio Öffnen
. , replica und duplica doli , welche in zahlreichen Prozessen, – in Wechselprozessen auf Grund Art. 82 der Wechselordnung – noch heute verhandelt werden, spricht man z. B. von einer E. non adimpleti contractus . Bei allen gegenseit igen
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0509, von Sumer bis Summum jus summa injuria Öffnen
Urkundenprozeß (s. d.; in Österreich Mandatsprozeß), den Wechselprozeß (s. d.) und den Arrestprozeß (s. Arrest und Einstweilige Verfügung), wozu im gewissen Sinne auch das Mahnverfahren (s. d.) gerechnet werden kann. Summa summarum (lat.), im ganzen, alles
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0131, von Urkundenvernichtung bis Urnen Öffnen
129 Urkundenvernichtung – Urnen Grund des Urteils Geleisteten zu verurteilen. Im U. erlassene Urteile sind auch ohne Antrag für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Eine Unterart des U. bildet der Wechselprozeß (s. d. und Summarischer Prozeß