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3% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0248, von Gessius Florus bis Geständnis Öffnen
Erklärung, eine Thatsache oder einen Anspruch als richtig anzuerkennen. Das G. in Zivilsachen teilt man ein in das gerichtliche (confessio judicialis) und in das außergerichtliche (c. extrajudicialis). Unter jenem versteht man dasjenige G., welches
3% Drogisten → Erster Theil → Handels- und Kontorwissenschaft: Seite 0820, Handels- und Kontorwissenschaft Öffnen
kann es zwischen Schuldnern und Gläubigern zum Accord kommen, d. h. ein Zwangsvergleich, ein gerichtliches oder aussergerichtliches Uebereinkommen, wegen Nachlassen eines Theils der Forderungen. Liquidation heisst Auflösung eines Geschäftsbetriebs
3% Drogisten → Erster Theil → Handels- und Kontorwissenschaft: Seite 0832, Handels- und Kontorwissenschaft Öffnen
; Waarenübernahme mit der Berechtigung, dieselben zurückgeben zu können. Accord = gerichtlicher oder aussergerichtlicher Zwangsvergleich (s. Buchführung). Accreditiv = Kreditbrief, Beglaubigungsschein. Accutaresse = Sorgfalt, Genauigkeit
3% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0948, von Geßner (Salomon) bis Gestänge (in der Technik) Öffnen
Gegner behaupteten That- sachen als richtig zugestanden werden. Man unter- scheidet gerichtliches und außergerichtliches G. Unter gericktlickem G. verstedt man dasjenige, welches im Prozesse selbst als Parteierklaruug abgegeben
2% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0366, Eid Öffnen
vorzugsweise für die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in welchen der E. als das wirksamste Beweismittel erscheint. Mit Rücksicht hierauf werden die Eide in gerichtliche und außergerichtliche eingeteilt. In jedem Rechtsstreit sind nämlich diejenigen Thatsachen
2% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0161, von Verstand bis Verstopfung Öffnen
ist (Zwangsversteigerung, Subhastation, Gant, Vergantung). Die gerichtlichen Auktionen gehören in der Regel zu den notwendigen; die außergerichtlichen dagegen sind gewöhnlich freiwillige, obgleich auch die Gerichte freiwillige Auktionen vornehmen, z. B
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0244, von Erbswurst bis Erbunterthänigkeit Öffnen
, s. Gesetzliche Erbfolge. Grbteilung, die Auseinandersetzung unter Mit- erben, welche die Erbschaft erworben haben, behufs Aufhebung der unter ihnen bestehenden Gemein- schaft durch Teilung des Nachlasses. Man unter- scheidet außergerichtliche
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0463, von Prokris bis Prokurator Öffnen
gemeinschaftlich erteilt werden (Kollektiv- prokura, s. Kollcktivvollmacht). Die P. ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergericht- lichen Geschäften und Rechtshandlungen, welcke der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt
2% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0169, von Gerichtsfolge bis Gerichtskosten Öffnen
die Auslagen der Gerichtsbehörden werden nicht selten zu den G. gerechnet; auch pflegt man von den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten eines Rechtsstreits zu sprechen und dann unter letztern die Anwaltsgebühren sowie die Gebühren der Zeugen
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0938, von Bewegungswiderstand bis Beweis (juristisch) Öffnen
behandelt als Beweismittel ausdrücklich nur Augenschein, Zeugen, Sachverständige, Urkunden und Eid, ohne damit andere Beweisquellen, namentlich das außergerichtliche Geständnis, auszuschließen. Der B. kann darauf abzielen, die Wahrheit der zu
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0099, von Actor bis Adâl Öffnen
dem oben erwähnten Ort und Tag. Actus (lat.), im röm. Recht jede gerichtliche Handlung, dann auch eine außergerichtliche Handlung, an welche rechtliche Wirkungen geknüpft sind. Unter
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0187, von Agendenstreit bis Agent Öffnen
und in dauernder Weise für den Auftraggeber thätig ist und der vorzugsweise außergerichtliche Geschäfte für denselben zu erledigen hat. So spricht man insbesondere von Hofagenten, welche die Privatinteressen eines fürstlichen Hofs, insbesondere bei
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0264, Aktie und Aktiengesellschaft (Staatsaufsicht) Öffnen
) der Aufsichtsrat (s. d.) als Kontrollorgan und 3) der Vorstand (Direktion, Direktoren) als Ausführungsorgan, bestehend aus einer oder mehreren Personen, welcher die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt, dieselbe durch die in ihrem Namen
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0776, von Archival bis Archonten Öffnen
und lateinischer Expedition für Staats-, Lehns-, Gnaden- und andre außergerichtliche Sachen in Deutschland und Italien, der Reichshofratsregistratur für streitige Zivil- und Lehnrechtssachen und der Registratur des Reichshoftaxamts bestehend; zu Wetzlar
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0743, Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers) Öffnen
auf Sicherung der Entschädigungsansprüche hervor. Diesen Anträgen wurde durch die Einrichtung der Regulierungskommissionen genügt, durch welche im außergerichtlichen Verfahren die Ersatzansprüche für Bergschäden im Weg des Schiedsspruches festgestellt
1% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0873, von Cauteria bis Cavaignac Öffnen
von Unbilden; c. extrajudicialis, eine außergerichtliche Versicherung; c. fidejussoria, Sicherstellung durch einen Bürgen; c. indemnitatis, wegen Schadloshaltung; c. judicialis, gerichtliche Sicherstellung; c. juratoria, eidliche Sicherstellung; c
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0242, von Confarreatio bis Congo Öffnen
, Bekenntnis; C. judicialis, gerichtliches; extrajudicialis, außergerichtliches; legitima, rechtsgültiges; pura, reines, uneingeschränktes; qualificata, bedingtes; spontanea, freiwilliges; vi extorta, mit Gewalt erzwungenes Geständnis. C. fidei
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0394, von Einspruch bis Einstweilige Verfügungen Öffnen
Konkursverfahrens deckt, während sie auf Antrag des Gemeinschuldners eintritt, wenn derselbe sich nach Ablauf der Anmeldefrist mit seinen Gläubigern außergerichtlich abfindet. Der Kridar erhält durch die E. die Verfügung über die Masse zurück. Vgl
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0732, von Erbswurst bis Erbvertrag Öffnen
. Dieselbe erfolgt entweder gerichtlich oder außergerichtlich, im erstern Fall unter Ausfertigung einer gerichtlichen Teilungsurkunde (Erbrezeß). Eine Privatteilung des Nachlasses kann vom Erblasser selbst vorgenommen sein, so daß die Miterben
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0980, von Extispex bis Extrakte Öffnen
" (wie in Ungarn), Losungswort patriotischer Ungarn. Extraits (franz., spr. -träh), s. v. w. Esprits. Extrajudizial (extrajudiziär, lat.), außergerichtlich. Extrakt (lat.), Auszug aus Büchern, Akten etc., ebenso aus Pflanzenstoffen (s. Extrakte
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0661, von Freiwillige Jäger bis Freizügigkeit Öffnen
; so z. B. zu der Errichtung, Hinterlegung und Eröffnung eines gerichtlichen Testaments, zu der Übereignung von Grundstücken und der Bestellung von Hypotheken an solchen. Andre Rechtsgeschäfte dagegen können auch außergerichtlich mit voller
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0104, Genossenschaften (Rechte; Organe; Auflösung; Zweck) Öffnen
, welcher aus den Mitgliedern zu wählen ist, und der die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertritt, die Generalversammlung, in welcher, wenn nichts andres bestimmt ist, jeder Genosse eine Stimme hat, der Aufsichtsrat, welchen
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0249, von Gestänge bis Gesteine Öffnen
in der deutschen Strafprozeßordnung (§ 136) betont ist. Das G. eines Freigesprochenen, sei es auch ein außergerichtliches, aber glaubwürdiges G., hat nach § 402 der Strafprozeßordnung die Wiederaufnahme des Verfahrens zur Folge. Handelt es sich bei
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0111, von Handflügler bis Handicap Öffnen
durch Handschlag an die Person, der man es leistet, bekräftigt wird. Das außergerichtliche, einer Privatperson gegebene H. hat rechtlich keine andre Wirkung als jede andre Versicherung. Das gerichtliche H. (Versicherung an Eides Statt) hat die Bedeutung
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0112, von Handkuß bis Handlungsbevollmächtigter Öffnen
wird, ist nämlich zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen befugt, welche der
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0935, von Pfälzer Weine bis Pfand Öffnen
gesetzlich eingeräumten Vorrecht, welches diese zum außergerichtlichen Verkauf von Pfandobjekten
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0407, von Prokopios bis Prokurator Öffnen
gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, welche der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Dagegen darf derselbe ohne Einwilligung des Prinzipals weder für eigne noch für Rechnung Dritter Handelsgeschäfte machen. Auch
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0131, von Vergißmeinnicht bis Vergolden Öffnen
Gegenstand eines Rechtsstreits bilden, oder zur Vermeidung eines solchen; er kann gerichtlich oder außergerichtlich, namentlich vor einem Schiedsrichter (s. d.), zu stande kommen. Dem Prozeßrichter ist die Anstellung von »Güteversuchen« ausdrücklich zur
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0594, von Wiedenbrück bis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Öffnen
der deutschen Strafprozeßordnung dann geschehen, wenn der freigesprochene Angeklagte nachträglich vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der strafbaren Handlung ablegt. Zu gunsten eines verurteilten Angeschuldigten dagegen kann die W
1% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0457, Inkasso ("schwarze Listen", Gebühren, Verantwortlichkeit der I.-Geschäfte) Öffnen
einen Abonnementszettel, sollen weitere außergerichtliche Verhandlungen gepflogen werden, eine zu vereinbarende Gebühr, bei Einleitung von Prozessen endlich 2-4 Zettel, worauf der Zettel angerechnet wird, welcher bei der Anmahnung eingereicht wurde. Rechtliche
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0610, Aneroid Öffnen
für die Begründung der Schuld andere Form vorgeschrieben ist, diese (§§ 720 u. 721). Über einen Ausdruck dieser A. s. Abrechnung. Als außergerichtliches Geständnis kommt die einseitige A. einer dem Gegner nützlichen Thatsache vor, wenn solche beiläufig, nicht zum
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0097, von Aufnahmestellung bis Aufrechnung Öffnen
von 900 auf. Die A. kann aber auch außergerichtlich erklärt werden. Der Schuldner hat ein Recht zur Kompensation nicht, wenn er auf dieselbe im voraus verzichtet hat; ein solcher Verzicht kann darin gefunden werden, daß er Barzahlung versprach. Er kann
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0135, von Auhausen bis Auktor Öffnen
enthalten die Deutsche Civilprozeßordnung und die. Konkursordnung die maßgebenden Bestimmungen. Auf diesem Wege findet auch der Verkauf bestellter Pfänder nach Preuß. Allg. Landrecht statt, wenn nicht der Schuldner den außergerichtlichen Verkauf gestattet
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0130, von Blindenanstalten bis Blindendruck Öffnen
. Landr. Ⅰ, 5, §. 171 der gerichtlichen Aufnahme zu ihrer Gültigkeit; demgemäß ist der außergerichtlich von einem Blinden im Gebiet des Preuß. Allg. Landrechts gezeichnete Wechsel ungültig («Entscheidungen des Reichsoberhandelsgerichts», Bd. 17, S. 283
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0773, Eid (juristisch) Öffnen
von einem außergericht- lichen E. der Gegenpartei abhängig macht, kommt kaum noch vor. Das Sächs. Bürgert. Gesetzbuch er- klärt ein solches Abkommen sür nichtig. Eine Versicherung an Eidesstatt kann der Civilstandesbeamte nach dem Gesetz vom 6. Febr
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0090, von Empfänglichkeit bis Empfindung Öffnen
eine gerichtliche oder eine außergerichtliche sein; auch unterscheidet man Special- und Ge- ncralquittung. Erstere wird bei der vollständigen Abtragung einer Forderung oder eines Teiles einer Forderung, letztere bei Abtragnng aller Posten, welche
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0245, von Erbunwürdigkeit bis Erbverzicht Öffnen
(für Ehegatten und Verlobte genügt außergericht- liche Aufnahme, wenn aber die Ehefrau durch den Vertrag an ihren Rechten etwas verlieren soll, ge- richtliche Form unter Zuziehung eines Beistandes, II, 1, §. 441; Allg. Gerichtsordn. II, 1, §. 10, Nr. 5
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0483, von Extorquieren bis Extrakt Öffnen
verschiedener Brockhaus' Konversations-Lexikon.. 14. Aufl. VI. wohlriechender Stosse, die namentlich als Taschen- tuchparfüme Verwendung finden. Extrajudizial (extrajudiziär, neulat.), außergerichtlich. Extrakorps (spr. -kohr
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0627, von Fegefeuer bis Fehdehandschuh Öffnen
. Klagte letztere auf Zahlung des Wergelds ( compositio ), was unter Umständen für schimpflich galt, oder kam es zu einem außergerichtlichen Sühnevertrag, so war damit die Feindschaft der Sippen aufgehoben
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0418, von Funddiebstahl bis Fundiertes Einkommen Öffnen
Besitzer sei (I, 9, §. 71) vr.^d läiN ihn als unredlichen Besitzer gelten, wenn er auf außergericht- liches Befragen (§. 72), als Dieb, wenn er dem Richter den Fund ableugnet <§. 73). Das Österr. Bürgert. Gesetzb. §. 393' läßt den Finder, welcher
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0890, von Geschäftsgeheimnis bis Geschäftsstil Öffnen
, Abfchriften oder Auszüge außergerichtlicher Ver- träge, gleichviel ob auf gestempeltem oder ungestem- peltem Papier geschrieben, handschriftliche Parti- turen oder Notenblätter, die abgesondert versandten Manuskripte von Werken oder Zeitungen, Militär
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0933, von Gesellschaft (Photographische) bis Gesellschaft mit beschränkter Haftung Öffnen
abgetreten werden. Die Gesellschaft muß einen oder mehrere Ge- schäftsfübrer haben. Zu Geschäftsführern können Gesellschafter oder andere Perfonen bestellt werden. Die Geschäftsführer vertreten die Gesell- schaft gerichtlich und außergerichtlich
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0584, von Güterabtretung bis Gütergemeinschaft Öffnen
und außergerichtlich und verpflichtet das Gesamtgut durch seine Handlungen. Meistens darf er nicht einseitig schenken. Zu entgeltlichen Verfügungen über Gesamtgut bedarf er nach einigen Rechten niemals, nach andern nur, soweit es sich um Im- mobilien
1% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0178, Hilfskassengesetze Öffnen
Unterstützungen und zur Deckung der Verwaltungskosten dürfen Beiträge weder erhoben werden, noch Verwendungen aus dem Kassenver- mögen erfolgen. Dem Vorstand, durch welchen die Kasse gerichtlich und außergerichtlich vertreten wird, kann zur
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0265, von Kautionshypothek bis Kautionsversicherung Öffnen
die vorgesetzte Behörde die verpfändeten Wertpapiere bis auf Höhe der Forderung an einer deutschen Börse außergerichtlich verkaufen lassen. Sind Beamte, gegen welche die zwangsweise Einziehung wegen eines Defekts beschlossen, in der Verwaltung
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0574, von Quittungsbogen bis Quittungskarte Öffnen
- verhalt beweisen. Steht danach fest, daß die in der Q. enthaltene Erklärung, so wie sie lautet, von ihrem Aussteller abgegeben ist, so hat dieselbe eine über die Beweiskraft eines außergerichtlichen Ge- ständnisses hinausgehende Bedeutung
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0697, Wiederaufnahme (des Verfahrens) Öffnen
, oder wenn von dem Freigesprochenen ein glaubhaftes Geständnis der Strafthat gerichtlich oder außergerichtlich abgelegt wird. Eine W. des Verfahrens zum Zwecke der Änderung der Strafe innerhalb des durch dasselbe Gesetz bestimmten Strafmaßes findet
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0310, von Verzinken bis Verzug Öffnen
des Gläubigers, so tritt ein V. des Schuldners nur ein, wenn die hiernach zur Erfüllung erforderlichen Voraussetzungen vorhanden sind. Die Mahnung erfordert keine besondere Form. Nach franz. Recht (Code civil Art. 1139) muß die außergerichtliche
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0414, von Schenkl bis Schenkung Öffnen
. Allg. Landrecht, nach diesem auch unbewegliche Sachen auf Grund eines schriftlichen, wenngleich außergerichtlichen Vertrags durch körperliche Übergabe verschenken. Nach dem Deutschen Entwurf §. 465 ist für das Schenkungsversprechen die gerichtliche
1% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0415, von Schenkungssteuer bis Schenkung von Todes wegen Öffnen
. Bürgerl. Gesetzb. §. 948; dem Deutschen Entwurf §. 475), nach einigen Gesetzen auch wegen dem Schenker nachgeborener Kinder. Nach Preuß. Allg. Landr. Ⅰ, 11, §. 1090 kann die außergerichtliche, durch Übergabe vollzogene S. binnen 6 Monaten widerrufen
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0209, von Liqueur antigoutteuse bis Liquidation Öffnen
, wenn einer der Gesellschafter oder ein Dritter das Gesellschaftsvermögen im ganzen übernimmt oder wenn sich die Gesellschafter sofort das Vermögen realiter teilen. Die L. erfolgt außergerichtlich für Rechnung der Gesellschafter. Bis zu deren Beendigung