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Oder meinten Sie 'Falschmünzerei'?
Rang | Fundstelle | |
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Astyanaxbis Asyndeton |
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jedoch fest, daß gewisse grobe Verbrecher, wie Straßenräuber, Mörder, Diebe von Profession, Kirchenschänder, von der Inquisition verfolgte Ketzer, Falschmünzer, grobe Betrüger etc., von der Wohlthat des Asyls ausgeschlossen sein sollten. Man
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0027,
von Blekingebis Blendrahmen |
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, war im Altertum eine Strafe, die bei verschiedenen Völkern gegen besondere Verbrecher, wie Tempelräuber, Ehebrecher, Falschmünzer u. dgl., angewendet wurde. Im frühern Mittelalter wurde sie bei den Merowingern, später auch noch von dem
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0085,
Blutgeld |
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ausgesetzt ward. In England wurden z. B. durch Gesetze von 1692 bis 1742 Belohnungen von 10-50 Pfd. Sterl. für diejenigen ausgesetzt, durch deren Zeugnis Straßenräuber, Diebe und Falschmünzer überführt werden würden. Bei gewissen Diebstählen, z. B
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0443,
von Herrenvogelbis Herrich-Schäffer |
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aber nachher zu Pacheco über. Diesem schlossen sich später auch die Schüler Herreras und endlich sogar seine eignen Söhne an, was durch Herreras unverträgliches Wesen veranlaßt ward. Er ward beschuldigt, mit Falschmünzern in Verkehr gestanden zu haben
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Hirsebrandbis Hirtentäschlein |
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gefertigt worden sein, der, als Falschmünzer vor Gericht gezogen, sich damit herausredete, daß er keines münzberechtigten Herrn Wappen gemißbraucht habe. Moser wies jedoch nach, daß die H. Heller der Stadt Buchhorn in Schwaben seien.
Hirtenstab
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Mardibis Maremmen |
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, mittellat. Mareschalchia), vormals berittene Polizeiwache in Frankreich, seit der Revolution durch die Gendarmerie ersetzt. Den Namen M. führte auch das alte Marschalls-Prevotalgericht, in welchem gegen Falschmünzer, Straßenräuber, Diebe
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Münzprobebis Münzverbrechen |
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als vollgültig in den Verkehr gebracht werden. Im erstern Fall trifft den Schuldigen die gleiche Strafe wie den Falschmünzer, während im letztern Fall auf Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahren erkannt werden soll, neben welcher noch eine Geldstrafe bis zu 3000
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0999,
Philipp (Frankreich) |
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, durch Prägung schlechter Münzen (weswegen er beim Volk der Falschmünzer, faux monnayeur, hieß), durch die Beraubung und Vertreibung der Juden und Lombarden und durch Einführung einer regelmäßigen Steuer abzuhelfen. Da diese Bedrückungen auch den
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0125,
von Blemmyerbis Blenden |
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Ehebrechern, Tempelräubern, bei den german. Völkern an Dieben, Meineidigen, Verrätern, Falschmünzern u. s. w.
vollzogen wurde und noch in spätern deutschen Gesetzgebungen vorkam. Kaiser Friedrich I. ließ bei der Belagerung von
Alessandria
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0171,
von Blutgerüstbis Blüthner |
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169
Blutgerüst - Blüthner
1742 Belohnungen von 10 bis 50 Pfd. St. denjenigen zugesichert, durch deren Zeugnis Straßenräuber, Diebe und Falschmünzer überführt würden. Bei gewissen Diebstählen, z. B. Einbruch und Pferdediebstahl, sollte nach
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 1034,
von Verfangenbis Verfluchen |
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übertragen lassen. S. HiUmer's Christl. Zeitschr. III. 36?43. ?Falschmünzer verbrennt man, aber Schriftfälscher heißen heilige Lehrer." Luther Werke XX. 1066.)
Verfangen
Sich faugen, bestricken, verführen lassen, 5 Mos. 7,25. Sprw. 6, 25
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0850,
Sibirien (Verbannungsstatistik) |
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. wegen gewaltthätiger Handlungen Verurteilte, 5,9 Proz. Falschmünzer, 4,6 Proz./ Räuber, 3,3 Proz. hatten sich Verbrechen im Staats- oder Gemeindedienst zu schulden kommen lassen, 2,9 Proz. waren Landstreicher. Die Zahl der jährlich entfliehenden, meist aber wieder
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Marderfellebis Marenco (Carlo) |
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), mittellat. mareschalchia, ehemals die Abgabe der Hintersassen der Feudalherren an Pferdefutter; ferner die 120 Gerichtsbezirke des höchsten franz. Gerichtshofs, der aus Marschällen unter Vorsitz des Connétable bestand, in denen gegen Falschmünzer
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