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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Fidanzabis Fideris |
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. Ferdinandsordens (s. d.).
Fideïkommiß (lat. fidĕicommissum ), im röm.
Rechte eine letztwillige Anordnung, durch welche der Erblasser ( fideicommittens ) dem
Erben oder Beschwerten ( fiduciarius ) aufgiebt, das Ererbte ganz oder einen gewissen
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Fidalgosbis Fideikommiß |
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als eine Burg der Wenden vor.
Fideïkommíß (Fideicommissum), nach röm. Recht ursprünglich im Gegensatz zu dem an strenge Formen gebundenen Legat (s. d.) jede formlose letztwillige Verfügung, deren Erfüllung bloß dem Gewissen (fidei) des Erben überlassen
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