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100% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0775, von Fidanza bis Fideris Öffnen
. Ferdinandsordens (s. d.). Fideïkommiß (lat. fidĕicommissum ), im röm. Rechte eine letztwillige Anordnung, durch welche der Erblasser ( fideicommittens ) dem Erben oder Beschwerten ( fiduciarius ) aufgiebt, das Ererbte ganz oder einen gewissen
2% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0245, von Fidalgos bis Fideikommiß Öffnen
als eine Burg der Wenden vor. Fideïkommíß (Fideicommissum), nach röm. Recht ursprünglich im Gegensatz zu dem an strenge Formen gebundenen Legat (s. d.) jede formlose letztwillige Verfügung, deren Erfüllung bloß dem Gewissen (fidei) des Erben überlassen