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100% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0923, von Gülden bis Güll Öffnen
folgte (= 1,75 Mark). 4) Der ältere süddeutsche G., wovon 24½ = 1 kölnische Mark fein Silber, ist die Grundlage des 24½-Guldenfußes, welchen die süddeutschen Staaten 1837 bei ihren Silberprägungen annahmen (= 1,714 Mark). 5) Der spätere süddeutsche G
87% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0089, von Münzfuß bis Munzinger Öffnen
ausgebildet; der Konventionsfuß bestand bis 1857 in Österreich. Der 24-Guldenfuß wurde später durch die Verträge in den Zollvereinsstaaten 7) in den 24½-Guldenfuß oder die süddeutsche Währung verwandelt. Durch den Wiener Münzvertrag
2% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0552, von Guldborgsund bis Gulden Öffnen
-Darmstadt, Nassau, Frankfnrt a. M. und einige kleinere Staa- ten sich verpflichteten, Courantmünzen nur nach dem 24^/2 - Guldenfuße zu prägen, fodah der füd- deutfche oder rheinische G. ^ 17^ Silbergr. preu- ßisch (24^2 G. - 14 Thlr.) war. Infolge
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0215, Volkswirtschaft: Münzwesen Öffnen
und Gewichte. Münzwesen. Münzwesen (nebst Beilage: Münzenumrechnungstabelle) Al marco Aloi Aversa Cisalien Epigraphische Seite Exergue Fein Guldenfuß, s. Gulden und Münzfuß Konventionsfuß Konventionsmünze Korn, s. Münzwesen Kurant
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0891, von Münzgewicht bis Münzkunde Öffnen
durch die Münzkonvention von 1837 in den genannten Staaten der 24½-Guldenfuß oder die süddeutsche Währung, nach welcher die Mark zu 24½ Guld. oder 16 1/3 Thlr. ausgemünzt wurde. In Preußen wurde der Graumannsche M. beibehalten und durch ein Gesetz von 1821 weiter
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0893, von Münzverfälschung bis Münzwesen Öffnen
½-Guldenfuß an. Diesem Vertrag folgte 30. Juli 1838 die Doppelkonvention zu Dresden, in welcher die norddeutschen Staaten den preußischen 14-Thalerfuß einführten. Die vertragschließenden Staaten verpflichteten sich, ihre eignen groben Münzen nie unter den
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0471, Hessen (Großherzogtum: Staatsverfassung und Verwaltung) Öffnen
der Übergang von dem frühern 52½-Guldenfuß zur Reichsmarkrechnung in H. 1. Jan. 1875 stattgefunden. Von den Humanitäts- und Wohlthätigkeitsanstalten sind hervorzuheben: die Staatsunterstützungskasse in Darmstadt, die schon erwähnte Landeswaisenanstalt
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0422, von Scheideerze bis Scheintod Öffnen
der Scheidemünzfuß der 27-Guldenfuß, und es bildeten hier die 6-, 3- und 1-Kreuzerstücke die S., die nur 49/54 ihres Nominalwerts hatte, da der Hauptmünzfuß der 24½-Guldenfuß war. Nach Einführung der Reichswährung sind alle Silbermünzen, vom silbernen 5-Markstück