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4% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0759, von Früchte bis Fruchtfolge Öffnen
. Die separierten Früchte fallen mit der Separation sofort in das Eigentum dessen, dem die fruchttragende Sache zugehört; ebenso ist es bei der Emphyteuse (s. d.); der Nießbraucher dagegen erwirbt die Früchte erst mit der Perzeption. Der gutgläubige Besitzer
4% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0091, von Accepi bis Acceptation Öffnen
wirkt das A. die unbedingte, absolute, einseitige Verpflichtung, zur Verfallzeit an den Wechselinhaber, auch den Aussteller, zu zahlen, d. h. der Acceptant muß dem gutgläubigen dritten Inhaber des Wechsels zahlen, auch wenn der Aussteller
3% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0651, von Wertstempel bis Werwolf Öffnen
einen nicht berechtigten Inhaber getilgt werden kann. Wenn der Besitzer Besitz eines Namenspapiers, das verbriefte Recht unter dem Namen des in demselben als Rechtsinhabers Genannten cediert, so überträgt er das verbriefte Recht auch auf den gutgläubigen
3% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0680, von Entwährung bis Entwässerung Öffnen
in dessen Handelsbetrieb geschehen ist. Nur wenn die Gegenstände gestohlen oder verloren waren, gilt jene Regel des Handelsgesetzbuchs nicht. Inhaberpapiere werden indessen, auch wenn sie gestohlen oder verloren waren, Eigentum des gutgläubigen Erwerbers
3% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0272, von Bonaini bis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) Öffnen
u. s. w. in viel beschränkterm Umfang als der Besitzer in bösem Glauben. Das beschränkt sich auf den Glauben zur Zeit des Besitzes. Solange der Besitzer gutgläubig ist, läuft gegen den Eigentümer die Verjährung der Eigentumsklage. Das wird mit dem
3% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0553, von Falschmünzerei bis Falschwerbung Öffnen
und die Rechte aus derselben erworben hat, sondern auch dem gutgläubigen Dritten gegen- über, welcher die Urkunde im Glauben an ihre Echt- heit erworben hat. Der Aussteller der Urkunde haftet nur nach Maßgabe des Inbaltv, welchen die Urkunde
3% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0882, von Ladenberg (Philipp von) bis Ladislaus Öffnen
der von der Übergabe abhängigen Rechte (Eigentum, Faustpfand) dieselben Wirkungen hat, wie die Übergabe der abgeladenen Güter. So auch Schweizer Öbligationenrecht Art. 209, 212. Nur soll dort der gutgläubige Besitzer der Ware ' dem gutgläubigen
2% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0988, von Deteriorieren bis Detmold (Stadt) Öffnen
. Für verschuldete D. vor dem Prozeß haftet nur der Besitzer in bösem Glauben; nach der Klagerhebung auch der gutgläubige Besitzer für verschuldete D., der schlechtgläubige Besitzer selbst für die zufälligen. Hat der Nutznießer und Verwalter fremden Gutes
2% Kochschule → 13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 → 6. Februar 1904: Seite 0354, von Unknown bis Unknown Öffnen
gemein, die zwar zu einem anderen Geschlechte gehört, aber ebenfalls in die nächste Nachbarschaft des Herings gestellt werden muß. Daher kommt es auch, daß nicht selten junge Heringe als Anchovis oder Sprotten bei dem gutgläubigen Publikum an den Mann
2% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0564, von Anfechtungsklage bis Anführungszeichen Öffnen
, daß für die Rechtshandlung ein vollstreckbarer Schuldtitel erlangt oder dieselbe durch Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erwirkt ist. Die A. hat zur Folge, daß der betreffende Erwerb zur Konkursmasse zurückzugewähren ist vom gutgläubigen Empfänger
2% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0114, von Handlungsunkosten bis Handschrift Öffnen
Zivilgesetzbuch, welche die Vindikation gegen den gutgläubigen Besitzer auch dann ausschließen, wenn dieser die Sache auf offenem Markt, in einem offenen Ladengeschäft, von Leuten, welche zum Verkauf solcher Sachen berechtigt oder überhaupt unverdächtig sind
2% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0273, von Posse bis Post Öffnen
(lat.), gutgläubiger Besitzer, einer, der im rechtmäßigen Besitz zu sein glaubt; s. Bona fides. Possessorische Rechtsmittel, Klagen, die den Schutz des Besitzes bezwecken, und durch welche entweder ein beanspruchter Besitz verschafft, ein gestörter
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0092, von Acceptieren bis Accession Öffnen
meisten Gesetzgebungen im entschuldbaren Irrtum geleistete Nichtschuld kann von dem gutgläubigen Empfänger wenigstens so weit zurückgefordert werden, als dieser bereichert ist. (S. Bereicherung .) Umgekehrt darf der Gläubiger nicht die Annahme
2% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0615, von Anfechtungsklage bis Anfossi Öffnen
Zwangsvollstreckung unterliegen. Wegen der Gegenleistung und wegen der untergegangenen Forderung muß sich der Empfänger in diesem Falle an den Schuldner halten. Der gutgläubige Empfänger einer unentgeltlichen Leistung braucht dieselbe bei beiden Arten der A
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0662, von Belegschaft bis Beleidigung Öffnen
überschritten sind, bleiben hiernach straflos: Kritiken, Zurechtweisungen von Dienstboten wegen grober Dienstvernachlässigungen, Anzeigen strafbarer Handlungen seitens des Verletzten oder des gutgläubigen Dritten, Beschwerden über vermeintlich erlittenes
2% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0081, von Blankettstrafgesetze bis Blanqui (Jérôme Adolphe) Öffnen
gutgläubigen Wechselinhaber entgegensetzen, daß er den Wechsel in blanco ausgestellt, acceptiert, indossiert hat, oder daß die Ausfüllung wider seinen Willen oder anders als verabredet erfolgt ist. Wer eine Wechselerklärung in blanco giebt, ermächtigt
2% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0204, von Bodmereibrief bis Bodoni Öffnen
der Gläubiger zum Nachteil eines dritten gutgläubigen Erwerbers der Ladung von seinen Rechten auf dieselbe keinen Gebrauch machen. Wird die Bodmereireise nicht angetreten, so darf der Gläubiger an dem Ort, wo die B. eingegangen, die sofortige Zahlung
2% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0356, von Dispositionsbefugnis bis Dispositionsfähigkeit Öffnen
die Landesgesetzgebungen in der Regel vor, daß der Arrest auf Grundstücke oder Rechte an solchen, wenn er gutgläubigen Dritten gegenüber wirken soll, in dem Grundbuch eingetragen sein muß. Die Gebundenheit kann endlich auch auf einer Privatverfügung beruhen. So
2% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0786, Eigentumsklage Öffnen
(so der Eigen- tümer und der gutgläubige Besitzer, nach österr. Gesetzen und dem Deutschen Entwurf auch der Nieß- braucher oder sonst dinglich Berechtigte) oder damit, daß der Berechtigte die Frucht in Besitz nimmt (so der nur obligatorisch
2% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0787, von Eigentumslosung bis Eike Öffnen
der persönlichen Klage aus einem Vertragsverhältnis und der E. zeigt sich unter anderm darin, daß der redliche Erwerber oder der gutgläubige Besitzer für die Sache nicht mehr haftet, wenn er sie veräußerte, bevor er vom Eigentümer angesprochen wurde. Aus dem
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0175, von Entgegengesetzte Größen bis Entgeltliche Verträge Öffnen
für einen böhern Grad der Sorgfalt haftet. Sodann stellt sich die Anfechtung (s. d.) von unentgelt- lichen Verträgen, welche zum Nachteil von Gläu- bigern abgeschlossen werden, vielfach anders als die Anfechtung E. V. Wer gutgläubig durch ent
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0239, von Erbschaftsklage bis Erbschaftssteuer Öffnen
auf dasjenige, was an die Stelle von Nachlaßgegenständen getreten ist. Be- schränkter als bei der Eigentumsklage (Vindikation) ist die Haftung des gutgläubigen Erbschaftsbesitzers, ausgedehnter als dort ist sein Anspruch auf den Ersatz
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0972, von Forderungsrennen bis Fordon Öffnen
dort nicht mehr vindizieren kann, entstebt für den veräußernden gutgläubigen Besitzer die Verbindlichkeit, das, was er gewonnen hat, dem Eigentümer herauszugeben, sofern iener nur keinen Ersitzungsbesitz hatte (s. Ersitzung). Es giebt eine Anzahl
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0978, von Formabel bis Formalvertrag Öffnen
- nen Recht jeden Schuldschein für an sich klagbar erklären, auch wenn er eine (^au8k clodsnäi nicht wiedergiebt. Die Sache liegt aber anders, wenn das Inhaberpapier von einem dritten gutgläubigen Erwerber, oder wenn ein Wechsel oder"ein anderes
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0390, von Fruchtabtreibende Mittel bis Fruchtbarkeit Öffnen
Eigentümers in Frage, so fallen die F. als selbständige Sachen in sein Eigentum mit der Trennung, auch wenn sie nicht von ihm ausgeht (fructus separati). Befindet sich das Grundstück oder die Muttersache im Besitz eines gutgläubigen Besitzers, welcher
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0934, Gesellschaft mit beschränkter Haftung Öffnen
diefen Bestimmungen zuwider erfolgt sind, haben die Gesellschafter zurück- zuerstatten; soweit solches zur Befriedigung der Gläubiger erforderlich ist, auch die gutgläubigen Empfänger; event, haften die Mitgesellschafter. Eigene
2% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0492, von Grundbein bis Grundeigentum Öffnen
eintreten kann, wenn sie gleichzeitig im G. erscheint und durch dasselbe veröffentlicht wird, und daß ferner, wenn das G. mit der wirklichen Rechtslage nicht übereinstimmt, der gutgläubige Erwerber unter dem Mangel der von dem G. zu erwartenden
2% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0775, von Handmagazin bis Handschrift Öffnen
, daß nicht der Eigentümer trotz seines Eigentums klaglos gestellt, sondern daß dem gutgläubigen Erwerber ein Recht an der Sache gegeben wird, wenn nicht das Eigentum, so doch ein Recht auf Erstattung des Preises nnd der Aufwendungen. Handpapier, s
2% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0491, von Hypokrisie bis Hypothek Öffnen
, durch den öffentlichen Glauben des Grundbuches (s. Bona fides) eine weitgehende Modifikation dahin erlitten, daß der Bestand der eingetragenen Forderung zu Gunsten eines gutgläubigen Erwerbers, auch wenn die Forderung nicht bestehen oder Einwendungen
2% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0602, von Ingwiaiwen bis Inhaberpapiere Öffnen
fünf Jahren auch vom gutgläubigen Er-
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0402, von Vollkugel bis Vollmar Öffnen
die vorgelegte V. gefälscht war. Hatte aber der Vertreter V., wenn auch nur mündliche, so gilt das von dem so legitimierten Vertreter im Namen des Vollmachtgebers geschlossene Geschäft so, als ob es dieser selbst geschlossen hätte (§. 164). Ebenso gutgläubigen
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0564, Wechsel (im Handel) Öffnen
sie den vorgeschriebenen strengen Formen entspricht, den Wert in sich selbst trägt, indem sie, ohne Rücksicht darauf, ob und welcher civilrechtlicher Verpflichtungsgrund vorhanden ist, jeden dritten gutgläubigen, vorschriftsmäßig legitimierten Inhaber
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0567, von Wechseleinreden bis Wechselfieber Öffnen
ihre wechselrechtliche Wirkung, so daß z. B. der Acceptant nicht einwenden kann, daß die Unterschrift des Ausstellers oder ein Indossament gefälscht, auch nicht der Indossant seinem gutgläubigen Nachmanne gegenüber, daß er durch gefälschtes