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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Mandatsprozeßbis Mandelbaum |
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180
Mandatsprozeß - Mandelbaum.
Mandātsprozeß (lat.), ein summarischer Prozeß, dessen Eigentümliches darin besteht, daß der Verklagte unter gewissen Voraussetzungen angewiesen wird, den Kläger zu befriedigen, ohne vorher gehört worden zu
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21% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0543,
von Mandailingbis Mandatsprozeß |
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541
Mandailing – Mandatsprozeß
gnus» , 2 Bde., Lpz. 1867), das Qolasta ist von Euting (Stuttg. 1807) herausgegeben,
eine Mandäische Grammatik verfaßte Th. Nöldeke
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0509,
von Sumerbis Summum jus summa injuria |
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Exekutivprozeß (s. d.). 2) Den (sog. unbedingten) Mandatsprozeß (s. d.). 3) Den Arrestprozeß. In diesem wurde bei dringender Gefährdung des Anspruchs auf die liquide Arrestklage sogleich der Arrest in Person oder Habe des Schuldners verfügt, den dieser
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Mandamusbis Mandator |
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Klägers einseitiges Anbringen der Gegenpartei etwas anbefohlen oder verboten wird (s. Mandatsprozeß). Früher nannte man auch die allgemeinen landesherrlichen Verordnungen Mandate; ferner hießen so die Konstitutionen der römischen Kaiser, welche
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0435,
von Sumiswaldbis Sumpfbiber |
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im Strafprozeß ist in geringfügigen Fällen ein summarisches Verfahren gestattet (s. Mandatsprozeß). Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, (§ 555-567, 628-643; Deutsche Strafprozeßordnung, § 447-452.
Summarium (lat.), kurz gefaßter Hauptinhalt einer Schrift etc
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Strafbescheidbis Strafford |
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395
Strafbescheid - Strafford
Beweisaufnahme durch Urteil verworfen (§§. 447-452). Über die entsprechenden Einrichtungen des österr. Verfahrens s. Mandatsprozeß. (S. auch Strafbescheid und Strafverfügung.)
Strafbescheid
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Strafsektionenbis Strafverfügung |
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oder höhere Strafe erkennen. Die entsprechende österr. Einrichtung s. Mandatsprozeß. - In einem andern Sinne ist S.
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Vollmatrosebis Volney |
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. Der Mandatsprozeß der Österr. Civilprozeßordn. vom 1. Aug. 1895, §§. 548 fg., kennt zwar einen Zahlungsauftrag, aber er hat andere Voraussetzungen als das deutsche Mahnverfahren, deshalb auch keinen V.
Vollstreckungsklausel, s. Zwangsvollstreckung
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