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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0546,
von Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflegebis Offertorium |
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kann unmittelbar und mündlich sein, auch wenn es überhaupt nicht, oder doch nicht in allen seinen Abschnitten öffentlich ist. Das Deutsche Gerichtsverfassungsgesetz schreibt grundsätzlich die Öffentlichkeit nur für die Verhandlung vor dem erkennenden
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3% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Mündlerbis Mündlichkeit |
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, im modernen Prozeßrecht der Grundsatz, wonach im Zivil- wie im Strafprozeß die Erkenntnisse nach mündlicher Verhandlung der Sache erteilt werden; im Gegensatz zu dem Prinzip der Schriftlichkeit des frühern gemeinen deutschen Prozesses, wonach auf Grund
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3% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0402,
Strafprozeß |
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Untersuchungsverfahrens. (S. Anklage und Inquisitionsprozeß.) Im Anklageprozesse erfolgt mindestens die abschließende Erörterung der dem Richterspruche zu Grunde zu legenden Thatsachen (das Hauptverfahren) in der Form einer kontradiktorischen Verhandlung
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0488,
von Prozeßlegitimationbis Prozeßvollmacht |
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finde. Die Deutsche Civilprozeßordnung hat dem Prozeßgericht oder dessen Vorsitzendem ein umfängliches Prozeßleitungsamt auferlegt. Dasselbe enthält einerseits die Fürsorge für vollständige Erörterung der Sache in der mündlichen Verhandlung, andererseits
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0946,
Zivilprozeß (Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses, Litteratur) |
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. formale Prozeßleitung durch Anberaumung der erforderlichen Termine, Ansetzung der Fristen, Leitung der mündlichen Verhandlung etc. Im Gegensatz hierzu wird die in negativer Weise, durch Zurückweisung von Anträgen überflüssiger Art u. dgl., sich äußernde
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0801,
Berufung (in Strafsachen) |
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noch offener zu Tage als im Zivilstreitverfahren. Denn der gegenwärtige Strafprozeß wird von dem Grundsatz der Mündlichkeit des Verfahrens und der Unmittelbarkeit der richterlichen Entscheidung auf Grund der mündlichen Verhandlung beherrscht. Darum
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2% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0802,
Gesetzeskunde |
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.
(Nach dem Meißner'schen Kommentar.)
Verstösse gegen die vorstehende Verordnung und den § 3673 des St. -G. -B. qualifiziren sich als Uebertretungen, und diese gelangen in erster Instanz vor dem Schöffengericht (Amtsgericht) zur Verhandlung
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0800,
Berufung (in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) |
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das Bedenken entgegen, daß der erste Richter auf Grund mündlicher Verhandlung, der zweite und dritte dagegen wesentlich auf Grund des Aktenmaterials entscheide, und daß somit die Erkenntnisquelle des ersten Richters eine andre sei als die des Obergerichts
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Schriftgießermetallbis Schriftstellervereine |
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der Verhandlung (vorbereitende Schriftsätze) und für gewisse Anträge, sodann zur Feststellung des wesentlichen Ergebnisses der Verhandlung, Beweisaufnahme und Entscheidungen (Protokoll), endlich zur Abfassung des Urteils. (S. Öffentlichkeit und Mündlichkeit
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Bewegungswiderstandbis Beweis (juristisch) |
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konkurriert eine Amtsermittelungspflicht des Gerichts. Der leitende Grundsatz für die Beweisführung ist nach der Deutschen Civilprozeßordnung der der Beweisverbindung. Derselbe besteht wesentlich darin, daß jede Partei in der mündlichen Verhandlung einesteils
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0017,
von Ursusbis Urteil |
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durch vorgängige mündliche Verhandlung bedingtes Erkenntnis, im Gegensatz zu »Beschlüssen« und »Verfügungen«, worunter alle sonstigen Aussprüche und Anordnungen des Gerichts verstanden sind. Urteile sind mündlich zu verkünden und zwar in der Regel
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2% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0349,
Civilrecht |
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Verfahrens, wie es in der Deutschen Civilprozeß-
ordnung geregelt ist, ergeben sich folgende: An die
Spitze gestellt ist der Grundsatz der Mündlichkeit,
zufolge dessen die Verhandlungen der Parteien vor
dem erkennenden Gericht unmittelbar
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0290,
von Versammlungsstellungbis Versäumnis |
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geschlossen ist, die V. noch nachgeholt werden. Für die besondern Folgen, welche das Gesetz an die V. knüpft, kommen wesentlich mündliche Verhandlung und Akte außerhalb derselben in Betracht. In beiderlei Beziehung kann die V. zunächst Kostenfolgen nach sich
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0268,
von Verhältniswortbis Verhör |
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266
Verhältniswort – Verhör
auf Inkommensurabilität ist schon in Euklids «Elementen» abgehandelt. Eine Gleichung zwischen V. heißt Proportion (s. d.).
Verhältniswort, soviel wie Präposition (s. d.).
Verhandlung, im allgemeinen jede
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Klafterbis Klai |
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-
standes und des Grundes des erhobenen Anspruchs,
einen bestimmten Antrag und endlich die Ladung des
Beklagten vor das Prozeßgericht zur mündlichen
Verhandlung des Rechtsstreites, verbunden mit der
Aufforderung, einen beim Prozeßgericht zugelasse-
nen
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Beschreienbis Beschwerde |
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. d.) fähig ist, die erstere nicht. - Zulässig ist die B. einerseits gegen Entscheidungen, welche ein das Prozeßverfahren betreffendes Gesuch einer Partei, für welches mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist, zurückweisen, andererseits
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Verkochenbis Verkündung |
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Entscheidungen. Die Deutsche Civilprozeßordn. §§. 281 fg. schreibt vor, daß die V. des Urteils in Civilsachen in dem Termin erfolgen soll, in welchem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder aber in einem sofort anzuberaumenden, nicht über
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0199,
von Gesandtschaftsrechtbis Gesang |
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im Notfall würde der beschickte Staat sich derselben unterziehen.
Die von dem Gesandten vorzunehmenden Geschäfte richten sich nach dem ihm mittels mündlicher oder schriftlicher Instruktion oder mittels ausdrücklicher Vollmacht erteilten Auftrag
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0291,
von Versäumnisurteilbis Verschwender |
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ein infolge totaler Versäumnis. Wenn der Kläger den Termin zur mündlichen
Verhandlung versäumt, so ist auf Antrag des Beklagten das Versäumnisurteil dahin zu erlassen, daß der Kläger mit der Klage abzuweisen sei, indem angenommen
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0789,
von Bergzabernbis Bericht und Berichterstatter |
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, die vor ihnen erhobenen Beweise gründen. Damit ist ein vorgängiger Vortrag (Referat) eines Berichterstatters (Referenten) der Regel nach unvereinbar. Solcher wird denn auch nach den Reichsjustizgesetzen für die mündliche Verhandlung in Civilsachen
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0874,
von Beschlüssebis Beschneiden (der Pflanzen) |
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Sprachgebrauch der Reichsjustizgesetze werden die Entscheidungen der Gerichte in Urteile (s. d.), B. und Verfügungen (s. d.) eingeteilt. Während erstere nur auf Grund der mündlichen Verhandlung ergehen und den Prozeß wenigstens für eine Instanz beendigen
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Ergänzungssteuerbis Ergotin |
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Ergänzungsantrag und die Ladung des Gegners zur mündlichen Verhandlung enthalten muß. Die mündliche Verhandlung hat nur den nicht erledigten Teil des Rechtsstreite zum Gegenstande. Aufgehoben sind die landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0855,
Gerichtskosten |
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853
Gerichtskosten
Die volle Gebühr (Einheitsgebühr) wird in
erster Instanz erhoben, aber nnr einmal für jede
Art dieser drei Akte, je sür die kontradiktorische
mündliche Verhandlung (für eine nickt tontraditto-
rische Verhandlung
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Evansbis Eventuell |
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beherrscht, mit welchem die E. nicht in Einklang zu bringen ist. Jede zum Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmitteln bestimmte mündliche Verhandlung ist danach als ein einheitlicher Akt anzusehen, selbst dann, wenn sie in mehrere äußerlich getrennte
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0430,
von Provisionsreisenderbis Prozeßfähigkeit |
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die gerichtliche Thätigkeit insoweit zu entlasten. Dies gilt namentlich von der Zustellung der Parteischriftsätze; ebenso ist die Vorladung der Gegenpartei zur mündlichen Verhandlung im Prinzip Sache der Partei. In der mündlichen Verhandlung dagegen
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0155,
von Versatilbis Verschwörung |
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Partei, dem gesetzlichen Rechtsnachteil entsprechend, deren Sachfälligkeit ausspricht, Versäumnisurteil (Kontumazialbescheid). So ist nach der deutschen Zivilprozeßordnung, wenn der Kläger zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint, auf Antrag
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0184,
von Entschälenbis Entstehungszustand |
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gegen sie ein Rechtsmittel (Berufung, Revision, sofortige Beschwerde) überhaupt nicht oder nicht mehr zulässig ist. E., welche in der mündlichen Verhandlung ergehen, werden durch Verkündung (s. d.), andere durch Zustellung (s. d.) bekannt gemacht. Vgl
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0763,
Schwurgericht |
Öffnen |
761
Schwurgericht
Verhandlung darf kein Geschworener, nach §. 333
der Österr. Strafprozeßordnung als Vorsitzender
auch kein Richter teilnehmen, welcher an der ersten
Verhandlung teilgenommen bat. Der neue Spruch
muß, auch wenn er mit dem
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0863,
Berufung (juristisch) |
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.
Der Berufungsbeklagte kann sich, soweit das erste Urteil ihm nachteilig ist und er nicht auch fristgemäß B. eingelegt hat, der (Haupt-)B. des Gegners anschließen (s. Anschließung). Diese Anschlußberufung ist noch bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung über
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0479,
von Protokollarischbis Protuberanzen |
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ist, vollen Beweis des darin durch das Gericht beurkundeten Vorgangs; doch ist Gegenbeweis zulässig. Betreffs der Beobachtung der für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten besteht die Specialbestimmung, daß dieselbe nur
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0284,
von Vorausbis Vorflut |
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ist das Verfahren nach modernem Prozeßrecht ein mündliches. Doch muß nach der deutschen Zivilprozeßordnung im Anwaltsprozeß vor den Kollegialgerichten die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze (Klage, Klagbeantwortung etc.) vorbereitet werden. Auch
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Ergbis Ergolz |
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darf das Urteil nur von Richtern gefällt werden, welche an der vorausgehenden mündlichen Verhandlung teilnahmen. Bei Verhandlungen von längerer Dauer kann nun der Fall eintreten, daß Richter (Schöffen, Geschworne) durch Krankheit oder andre
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0380,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
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eingereicht oder zum Protokoll des Gerichtsschreibers angebracht ist, hat der Vorsitzende einen möglichst nahen Termin zur Verhandlung anzusetzen. An ordentlichen Gerichtstagen können aber auch die Parteien zur Verhandlung des Rechtsstreits
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0856,
von Gerichtsordnungbis Gerichtssprache |
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beseitigt. Die Bedeutung der G. ist die, daß alle
schriftlichen Erklärungen, die vom Gericht ansgehen
oder an das Gericht gelangen, in deutscher Sprache
abgefaßt sein müssen, daß Beamte und Anwälte sich
dieser anch bei den mündlichen Verhandlungen be
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0810,
Beschwerde (in Strafsachen) |
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810
Beschwerde (in Strafsachen).
Zwischenstreit mit dritten Personen ergehen, Entscheidungen, welche nicht durch vorgängige mündliche Verhandlung bedingt sind, und endlich solche, die mit der sachlichen Entscheidung des Rechtsstreits selbst
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0866,
Beweis (im Strafprozeß) |
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und ihre Einwendungen dagegen (Beweiseinreden) vorbringen; ja, eine Prozeßpartei ist sogar verpflichtet, die in ihren Händen befindlichen Urkunden, auf welche sie in einem vorbereitenden Schriftsatz Bezug genommen, vor der mündlichen Verhandlung zur
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Widerdruckbis Widerstand |
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entgegensetzt. Die W. wird in der mündlichen Verhandlung erhoben. Sie kann bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung, in welcher das Urteil ergeht, angestrengt werden. Man spricht von einem Gerichtsstand der W. (Forum reconventionis) insofern
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Hauptverbandplatzbis Hauptverhandlung |
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.) und schließlich das Urteil (s. d.). Im Zivilprozeß versteht man unter H. die Verhandlung zur Hauptsache, d. h. die eigentliche Verhandlung des Rechtsstreits selbst, im Gegensatz zum Vorverfahren, d. h. der Verhandlung über die Frage, ob der Beklagte
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Mähnebis Mahonia |
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oder landgerichtliche Verfahren eine je nachdem die Sache der Zuständigkeit des Amtsgerichts oder des Landgerichts unterliegt. Im erstern Fall kann jede Partei den Prozeßgegner nunmehr zur mündlichen Verhandlung vor das Amtsgericht laden. Handelt es sich aber um
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0608,
Testament (juristisch) |
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von einem Auditeur oder Offizier unter Zuziehung zweier Zeugen oder noch eines Auditeurs oder Offiziers über die mündliche Erklärung des Testators eine schriftliche Verhandlung aufgenommen und diese dem Testator vorgelesen sowie von dem Auditeur oder Offizier
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0348,
Disciplinargewalt |
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, wogegen die
Entfernung aus dem Amte nur im Wege eines förm-
lichen Disciplinarverfahrens erfolgen kann. Dies
setzt sich zusammen aus einer schriftlichen Vorunter-
suchung und einer mündlichen Verhandlung und
gehört in erster Instanz vor
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0939,
Beweis (logisch) |
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und die Herbeischaffung anderer Beweismittel anzuordnen (Deutsche Strafprozeßordn. §§. 153, 198, 213, 218 fg., 243; Österr. Strafprozeßordn. §§ 207, 222 fg., 254). Der Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit erfordert, daß die Beweisaufnahme
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Rechnungsmünzenbis Recht |
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gelangt die Sache nur zur Verhandlung des Rechtspunktes und zur Entscheidung an das Kollegium zurück, so daß, was zum Protokoll des beauftragten Richters nicht erklärt ist, in der mündlichen Verhandlung nur geltend gemacht werden kann, wenn glaubhaft
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0866,
von Arréebis Arrest |
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ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß (Arrestbefehl) oder nach solcher durch Urteil erfolgen. Gegen den Beschluß findet Widerspruch statt, über den durch Endurteil zu entscheiden ist, der indes die Vollziehung des Arrestes nicht hemmt. In dringenden
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0594,
Debatte |
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die "Botanische Zeitung".
Debatte (franz., Diskussion), mündliche Beratung in geordneter Rede und Gegenrede; daher debattieren, einen Gegenstand in geordnetem Verfahren mündlich erörtern. Der Ausdruck D. wird besonders von den Verhandlungen
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0020,
von Rügenwaldebis Rühle von Lilienstern |
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Verfahrens. Das Verfahren ruht so lange, bis eine Partei die andre von neuem zur mündlichen Verhandlung ladet. Ebenso ruht das Verfahren bis zur neuen Ladung, wenn in einem zur mündlichen Verhandlung bestimmten Termin beide Parteien ausbleiben. Vgl. Deutsche
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0931,
von Arrebobis Arrestbruch |
Öffnen |
Gerichtsschreiber zu Protokoll gegeben werden. Die Entscheidung des Gerichts erfolgt ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß, oder nach mündlicher Verhandlung durch Urteil. Dem Gericht steht frei, beim Mangel der Glaubhaftmachung und selbst beim
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Beratungbis Beraun |
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Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs IV, 482, 483.
Beratung (civil- und strafprozessualisch). Bei Richterkollegien muß der Entscheidung, gleichgültig ob sie auf mündliche Verhandlung oder ohne solche erfolgt, eine B. vorangehen, so kurz und formlos
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Form (rechtlich)bis Forma |
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knüpfen, find
bestimmte F. vorgeschrieben: die Erhebung derKlage,
die Zustellung, die mündliche Verhandlung, dao Ur-
teil, die Rechtsmittel, die Zwangsvollstreckung.
2) Die F. der Rechtsgeschäfte sind dazu be-
stimmt, den Parteien zum
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Lithologiebis Litotes |
Öffnen |
), in der frühern Rechtssprache die Zurücknahme der Klage. Nach der Deutschen Civilprozeßordnung kann die Klage ohne Einwilligung des Beklagten nur bis zum Beginne der mündlichen Verhandlung desselben zur Hauptsache zurückgenommen werden. Die Zurücknahme erfolgt
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Rechtsbehelfbis Rechtsbelehrung |
Öffnen |
668
Rechtsbehelf - Rechtsbelehrung
wälte geboten ist (s. Anwaltsprozeß), kann nur ein bei dem Prozeßgericht zugelassener R. die Vertretung als Prozeßbevollmächtigter übernehmen. In der mündlichen Verhandlung, einschließlich der vor dem
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0368,
Gefängniskongresse (internationale) |
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die einregistrierten Mietverträge und die mündlich zu Protokoll gegebenen Vermietungserklärungen, daneben die verwertbaren Kaufverträge und Vergleichungen nach Typen aus den zugänglichen Mietverträgen. Auf der Grundlage dieser Erhebungen wird nunmehr
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Verkupfernbis Verlagsanstalt für Kunst und Wissenschaft |
Öffnen |
272
Verkupfern – Verlagsanstalt für Kunst und Wissenschaft
Partei gegenüber, welche den Termin versäumte. Die auf Grund mündlicher Verhandlung ergehenden Beschlüsse des Gerichts müssen verkündet werden. Nicht verkündete Beschlüsse und nicht
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1011,
von Kongruenzbis Kongruieren |
Öffnen |
Unterschriften u. dgl. unbeschadet des Ranges das Alphabet entscheiden lassen. Da der K. möglichst rasche Verständigung durch mündliche Verhandlungen zum Zweck hat, eine Entscheidung durch Stimmenmehrheit aber dem Wesen unabhängiger Staaten
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0132,
von Vergolderwachsbis Verhärtung |
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(abnehmend). Gewöhnlich versteht man unter V. schlechtweg ein geometrisches. Der Ausdruck für die Gleichheit zweier Verhältnisse ist eine Proportion (s. d.).
Verhältniswort, s. Präposition.
Verhandlung, eine unter zweien oder mehreren gepflogene
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0881,
von Hauptverfahrenbis Hauptverhandlung |
Öffnen |
siud (z. B. bei kommissa-
rischen Vernehmungen von Zeugen, Entbindung
des Angeklagten vom Erscheinen in der Haupt-
Verhandlung), vom Vorsitzenden des erkennenden
Gerichts getroffen.
Hauptverhandlung, der wichtigste, der Fäl-
lung des Urteils
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Protestationbis Protokoll |
Öffnen |
Beamten (Gerichtsschreiber, Sekretär oder Notar) geschehen.
Für den Civilprozeß bestimmt die Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich Folgendes: Über die mündliche Verhandlung vor dem erkennenden Gericht ist vom Gerichtsschreiber unter richterlicher
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0697,
Wiederaufnahme (des Verfahrens) |
Öffnen |
genügende Bestätigung gefunden hat, derselbe ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zu verwerfen, andernfalls die W. und die Erneuerung der Hauptverhandlung anzuordnen. Ist der Verurteilte bereits verstorben, so hat ohne Erneuerung der Hauptverhandlung
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Acrocomiabis Actaea |
Öffnen |
auf protokollarische
Aufzeichnungen über mündliche Verhandlungen vor Gericht, im Gegensatz zu den Eingaben der Parteien ( libelli )
und den Verfügungen der Magistrate sowie den Urteilen der Richter, welche
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0685,
Friede (Friedensschlußformalitäten) |
Öffnen |
685
Friede (Friedensschlußformalitäten).
hauses aus allerhöchstem Vertrauen, 1873 Unterstaatssekretär im Justizministerium, 1875 Kronsyndikus. Er beteiligte sich schon an der Gesetzgebung des Jahrs 1846, durch welche für Preußen das mündliche
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Prozeßordnungbis Prschewalskij |
Öffnen |
432
Prozeßordnung - Prschewalskij
positive (formale), soweit sie den Fortgang der Verhandlungen fördert, durch Anberaumung von Terminen, Erlaß eines Beweisbeschlusses, Leitung der mündlichen Verhandlung etc., und eine negative (materielle
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0431,
Historische Litteratur (Deutschland) |
Öffnen |
), schildert die an den Augsburger Frieden sich schließenden Verhandlungen unter den Reichsständen nach neuem, in den Archiven Mitteldeutschlands gewonnenem Material. Der Anregung des Vereins für Reformationsgeschichte verdanken wir die Schrift von H
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0085,
von Abwickelbarbis Aeby |
Öffnen |
von 1873 und 1879 (Fürstentum Lübeck) folgen jener Praxis, sofern eine Pflegschaft eingeleitet wird.
Im Strafverfahren folgt aus dem Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit, daß in A. des Angeklagten in der Regel eine Hauptverhandlung nicht
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0350,
von Civilsenatbis Civilstandsregister |
Öffnen |
einschließ-
lich des Vorsitzenden, behufs Ausübung der ordent-
lichen Gerichtsbarkeit für gewisse Rechtsmittel-
instanzen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Die
C. der Oberlandesgenchte sind zuständig für die
Verhandlung und Entscheidung teils
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1008,
von Situationbis Sivatherium |
Öffnen |
ausgesprochen werden kann (§. 236).
Sitzungsprotokoll , das Protokoll (s. d.) über die mündliche Verhandlung im Civilprozeß oder die Hauptverhandlung im
Strafprozeß.
Siuah , soviel wie Siwah (s. d.).
Sium L. , Merk
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Vorsfeldebis Vorstellung |
Öffnen |
einer Ermahnung, bisweilen auch das Recht der Entziehung des Wortes, der Verhängung des Ordnungsrufs und einer Ordnungsstrafe. Der V. eines Kollegialgerichts hat insbesondere bei der mündlichen Verhandlung in Civilsachen und bei der Hauptverhandlung
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0692,
von Wiclifitenbis Widerrist |
Öffnen |
können. Erhoben wird die W. durch Vortrag in der mündlichen Verhandlung. Sie führt zu einem neuen Prozeß, in welchem der ursprüngliche Beklagte Kläger, der ursprüngliche Kläger Beklagter ist. Es werden dann Klage und W. gemeinsam in einem formell
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Bundesregierungenbis Bundesversammlung |
Öffnen |
Angelegenheiten sich beziehenden Drucksachen erhalten die Bezeichnung "geheim". Vorbehaltlich nachfolgender Beschlußfassung des Bundesrats kann der Reichskanzler jene Bezeichnung verfügen. Die mündlichen Verhandlungen des Bundesrats und der Ausschüsse
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Diphthongbis Diplomatie |
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bestimmten Staatsurkunden, der Gebrauch einer Chifferschrift, das Kurierwesen u. a. Da indessen, zumal bei der Verhandlung von Staatsverträgen, den endgültigen Vereinbarungen überall mündliche Verabredungen vorangehen mußten, umfaßte allmählich die Bedeutung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Erodierenbis Eröffnung des Hauptverfahrens |
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stattfinden soll. Die Notwendigkeit, unter öffentlicher Klage vor Gericht erscheinen zu müssen, ist für den Angeschuldigten unter allen Umständen ein Nachteil, oft sogar ein erhebliches Unglück, welches selbst durch eine in der mündlichen Verhandlung
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Tallienbis Talmud |
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im Pentateuch enthaltenen schriftlichen Gesetz hatte sich ein dieses ergänzendes und erklärendes mündliches Gesetz von Geschlecht zu Geschlecht vererbt, welches mit der Erweiterung und Änderung des sozialen Lebens im Lauf der Zeit derart anwuchs
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Anwalt und Anwaltskammernbis Anweisung |
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, abgesehen von nachgenannten Ausnahmen, wirkungslos bleibt. Der Anwaltszwang trifft wesentlich das ganze Verfahren, nicht bloß die mündliche Verhandlung, sondern auch die zur Einleitung und Fortführung des Rechtsstreits erforderlichen Parteihandlungen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0864,
Berufung (juristisch) |
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Strafsachen zuließ. Die strenge Durchführung des Grundsatzes der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit spricht zweifellos gegen die B.; denn selbst wenn die Verhandlung in der Berufungsinstanz eine vollständig neue ist, so sind doch die Zeugen nicht mehr
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0022,
von Fragabis Fragment |
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bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten soll der
Nichter in der mündlichen Verhandlung das F.
gegenüber den streitenden Parteien und ihren An-
wälten ausüben, um auf die Abgabe aller für Fest-
stellung des Sachverhältnisses erheblichen Erklä-
rungen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0150,
Sachsen, Königreich (Geschichte) |
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übergegangenen Bestimmungen) sowie der Schwurgerichte für Preß- und Vereinsvergehen und gaben ihre Zustimmung zu den vorgelegten Preß- und Vereinsgesetzen sowie zu andern reaktionären Maßregeln. Den wichtigsten Punkt der Verhandlungen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Thäterbis Thaumatrop |
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nach mündlicher Verhandlung jedoch ohne Beweisaufnahme berichtigt werden. Vgl. Deutsche Civilprozeßordn. §§. 284, Nr. 3, 291; Österr. Civilprozeßordn. §§. 417 fg.
Thäter, Jul. Cäsar, Kupferstecher, geb. 7. Jan. 1804 zu Dresden, erhielt
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0839,
Deutschland (Reichsbürgerrecht; Rechtspflege) |
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im Strafprozeß, durch die Grundsätze der Öffentlichkeit und Mündlichkeit, der Unmittelbarkeit der Verhandlung und der freien Würdigung der Beweisergebnisse durch den Richter beherrscht. Ausnahmegerichte, abgesehen von Kriegsgerichten und Standrechten, sind
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0164,
Gericht (Gerichtsbarkeit) |
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in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird, ebenso wie das Hauptverfahren des Strafprozesses, durch die Grundsätze der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit, der Unmittelbarkeit der Verhandlung und der freien Würdigung der Beweisergebnisse durch das G. beherrscht
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0290,
von Aktenmäßigbis Aktie und Aktiengesellschaft |
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richterlichen Urteils sein
soll ( «Quod non est in actis, non est in mundo» , d. h. «was nicht in den Akten, ist für
den Richter nicht in der Welt»). Im mündlichen Verfahren gilt der entsprechende Grundsatz, daß der Richter nur
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Prozeßbis Prozessionsspinner |
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der Beweisaufnahme, bei öffentlichen Zustellungen, bei Zustellung nicht verkündeter Beschlüsse und Verfügungen, in den Fällen der sog. fakultativen mündlichen Verhandlung (s. d.) und in der Zwangsvollstreckungsinstanz.
Prozeßbevollmächtigter, s
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0086,
Rußland (Rechtspflege) |
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mündlichen Verfahrens und Öffentlichkeit der Verhandlung; Gleichheit aller Russen vor dem Gericht und damit Aufhebung des frühern Brauchs, wonach jeder nur von seinesgleichen gerichtet werden konnte; Aufhebung der alten und Gründung neuer Gerichtshöfe
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Militärstraßenbis Militärtransportordnungen |
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im gegenwärtigen Gesetze anders verordnet ist." Das M. ist öffentlich und mündlich mit einem ständigen Ankläger und einem Verteidiger. Die Militärbezirksgerichte urteilen über alle Verbrechen und Vergehen, welche nicht vor die Standgerichte gehören, unter
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Audiernebis Audouin |
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43
Audierne - Audouin.
sischen Parlamenten, sowie auch ein Verhör, einen Vorbescheid oder eine mündliche Verhandlung. Auch in der modernen Gerichtssprache wird ein Verhörstermin zuweilen Audienztermin genannt.
Audierne (spr. odjärn), Bai
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Berichterstatterbis Beringsinsel |
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von Stadtverordnetenversammlungen und ähnlichen Kollegien verfahren, sei es nun, daß vom B. mündlich oder schriftlich Bericht (s. d.) erstattet wird. Ist schriftlicher Bericht erstattet, so bildet dieser die Grundlage der Verhandlung. In besonders wichtigen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0365,
Braunschweig (Geschichte) |
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365
Braunschweig (Geschichte).
durch das alte Grundsteuersystem aufgehoben, welchem im September die Publikation der neuen Gerichtsverfassung und einer neuen Strafprozeßordnung nach den Grundsätzen der Öffentlichkeit und Mündlichkeit folgte
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Einredebis Einreibung |
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mündlichen Verhandlung zulässig, auf welche im gegebenen Fall das Urteil zu ergehen hat, wofern der Beklagte nicht lediglich in der Absicht, den Prozeß zu verschleppen, oder aus grober Nachlässigkeit es unterlassen haben sollte, seine Einreden früher
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Gerichtsordnungbis Gerichtsstab |
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, welche sich nach dem Werte des Streitgegenstands bestimmen. Der einheitliche Grundpauschalsatz heißt die volle Gebühr. Diese kommt zur Erhebung 1) für die kontradiktorische mündliche Verhandlung (Verhandlungsgebühr), 2) für die Anordnung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0776,
Großbritannien (Hofstaat, Parlament) |
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Verhandlungen von neuem. Ein Parlament darf nie länger als sieben Jahre bestehen und nicht länger als 80 Tage prorogiert bleiben. Aus eigner Macht kann es sich nur auf einige Tage vertagen. Beide Häuser führen ihre Verhandlungen besonders. Jedes
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Lehrmittelbis Lehrs |
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nur mündlich abgeschlossener Verträge. Dagegen verbot es unter anderm gewissen Personen, Lehrlinge zu halten, setzte eine Maximalarbeitszeit für Lehrlinge unter 16 Jahren fest, verbot für diese die Sonntags- und Nachtarbeit, regelte die Rechte
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Mitternachtbis Mittnacht |
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Nationalversammlung, war hier als Mitglied des Verfassungsausschusses thätig und wirkte für die Gründung eines Bundesstaats auf gesetzlichem Weg. Im April 1849 kehrte er jedoch nach Heidelberg zurück und nahm nur noch an einzelnen Verhandlungen des
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Protimesisbis Protoplasma |
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. aufnehmen. Durch die Aufnahme des Protokolls im unmittelbaren Anschluß an die mündliche Verhandlung unterscheidet sich dasselbe von der sogen. Registratur, einer erst nachträglich zu den Akten gebrachten Niederschrift. Protokolle kommen nicht nur
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0137,
von Verkupfernbis Verlagsrecht |
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für angemessen erachtet, so erfolgt sie durch Vorlesung der Gründe oder durch mündliche Mitteilung des wesentlichsten Inhalts derselben. Auch im Strafprozeß soll nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 267 f.) die V. des Urteils in der Hauptverhandlung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Verzögerungbis Vespasianus |
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Kostengebühr, welche auf Grund eines Gerichtsbeschlusses dann erhoben wird, wenn durch Verschulden einer Partei oder ihres Vertreters die Vertagung einer mündlichen Verhandlung veranlaßt oder durch nachträgliches Vorbringen von Angriffs
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Anklagejurybis Anklam |
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die Geschworenen befinden. Der Sheriff wählt zu diesem Behuf eine aus 13-23 Geschworenen bestehende A. (grand jury), die in geheimer Verhandlung nach Anhörung des Anklägers und der Anklagezeugen mit einer Mehrheit von mindestens 12 Stimmen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0715,
von Antrag auf Konkurseröffnungbis Antragsdelikte |
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, worüber der Richter entscheiden soll. Sie unterliegen im Anwaltsprozeß (s. d.) besondern Kautelen, indem sie rechtzeitig durch vorbereitende Schriftsätze anzukündigen, in der mündlichen Verhandlung aus den Schriftsätzen zu verlesen
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0653,
von Beißbeerebis Beitzke |
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.
Im Civilprozeß kann, soweit eine Vertretung durch Anwälte nicht geboten ist (s. Anwaltsprozeß), eine Partei mit jeder prozeßfähigen Person als B., d. h. zur Unterstützung in der mündlichen Verhandlung, erscheinen. Das von dem B. Vorgetragene gilt
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Declaratio sententiaebis Decumatische Äcker |
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Urteilsverzeichnisses beginnt,
durch Zustellung eines den obigen Zweck darlegen-
den und die Ladung des Gegners zur mündlichen
Verhandlung enthaltenden Schriftsatzes beantragt
werden, worauf das Gericht unter Mitwirkung der-
jenigen Richter, welche
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Deditionbis Defektsverfahren |
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Schriftsätzen zur Vorbereitung der münd-
lichen Verhandlung nicht aus, verweist dieselbe
iedoch eigentlich in die mündliche Verhandlung.
Größere D. in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
werden gewöhnlich Staatsschriften genannt.
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0807,
von Einlagerbis Einmachen |
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der Deutschen Civil- !
Prozeßordnung der Zeitraum, welcher zwischen der >
Zustellung der Klageschrift, bez. der eine Rechts- !
mittelinstanz eröffnenden Schrift (Berufungs-, Re- I
Visionsschrift) und dem Termine zur mündlichen ^
Verhandlung liegen muß
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0818,
von Einsiedlerpunktebis Einsteckschloß |
Öffnen |
Urteil E. eingelegt werde, wie
die Ladung zur mündlichen Verhandlung enthalten
muh. Sonstige Erfordernisse bestehen nicht, nament-
lich nicht dasjenige einer Entschuldigung der Säum-
nis. Durch den rechtzeitig eingelegten E. wird der
Prozeß
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