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6% Drogisten → Erster Theil → Handels- und Kontorwissenschaft: Seite 0839, Handels- und Kontorwissenschaft Öffnen
. Supplement = Ergänzung, Nachlieferung. Surrogat = Ersatzmittel für ähnliche, aber höher im Preise stehende Waaren. T. Tantième = Gewinnantheil. Tratte = gezogener Wechsel. V. Verjährung = Verjährungsfristen sind in den deutschen Bundesstaaten
6% Drogisten → Erster Theil → Handels- und Kontorwissenschaft: Seite 0821, Handels- und Kontorwissenschaft Öffnen
von dem Tage der letzten Eintragung in dieselben, aufbewahrt werden. Verjährungsfristen für Forderungen. Die Verjährungsfristen sind in den deutschen Bundesstaaten verschiedene; meistens verjähren am Jahresschlusse die aus dem drittletzten Jahre
4% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0134, von Verjauchung bis Verjüngung Öffnen
Jahren. Diese kürzere Verjährungsfrist für solche Forderungen ist auch in den Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs übergegangen, in welchem sonst als »ordentliche Verjährungsfrist« die 30jährige beibehalten ist. Doch sollen Pacht
4% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0677, von Anson-Archipel bis Anspruchsverjährung Öffnen
ist, ohne daß er gerichtlich geltend gemacht ist. Bei Dinglichen Rechten (s. d.) ist die A. etwas anderes als die erlöschende Verjährung (s. d.) des Rechts. Bei Forderungen fallen A. und Rechtsverjährung zusammen. Die Verjährungsfrist beträgt, sofern nicht vom
2% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 1014, von Zahlmeister bis Zähne Öffnen
vom Staate ausgegebenen Papiere) an Stelle der Amortisation. Der Verlierer kann bei Gericht den Erlaß eines Sperrbefehls beantragen. Alsdann wird, wenn innerhalb der Verjährungsfrist der gesperrte Koupon oder Dividendenschein eingereicht werden sollte
2% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0560, von Coupage bis Coupons Öffnen
unratsam. Von fälligen C. zu unterscheiden sind verfallene C., welche nicht mehr eingelöst werden, weil die Verjährungsfrist verstrichen ist. Nicht selten werden die C. ausländischer Papiere nicht mit dem angegebenen Nennbetrag, sondern mit gewissen
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0848, von Fiskusgebühren bis Fistulina Öffnen
846 Fiskusgebühren - Fistulina rechtlicher Art ausgestattet. Dahin gehören die längere Verjährungsfrist für fiskalische Forderungen, die Freiheit von Kautionen, Stempel- und andern Gebühren, sowie besondere Konkursprivilegien (Konkursordn
2% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0279, von Höhere Gewalt bis Höhere Schulen Öffnen
der Rechtspflege an der Rechtsverfolgung gehindert ist; nach dem Deutschen Entwurf, sofern diese Verhinderung innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist stattgefunden hat. Das Gleiche soll gelten, wenn in anderer Weise durch H. G. solche Verhinderung
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0705, von Kredibilität bis Kreditanstalten Öffnen
- losen Schuldner hinlänglich streng behandelt, aber auch unnötigen Härten des Gläubigers oder der wucherischen Ausbeutung (f. Wucher) einen Damm setzt. Um längere Kreditierungen auszuschließen, hat sich die Einführung kurzer Verjährungsfristen
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 1056, von Rückwirkung bis Rudbeck Öffnen
Vormundschaft gestellt. Im einzelnen wird die Anwendung dieses Grundsatzes schwierig; derartige Gesetze pflegen deshalb Übergangsbestimmungen zu treffen (z.B. für die laufenden Verjährungen, wenn die Verjährungsfristen geändert
2% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0161, von Sachsen-Coburg-Kohary bis Sachsenland Öffnen
eines solchen Zeitraums nicht geltend gemacht waren, von Bedeutung war, umfaßte 1 Jahr 6 Wochen 3 Tage, wobei das Jahr den Zeitraum von drei echten Dingen umfaßte. Durch Hinzurechnung zur Verjährungsfrist des Gemeinen Rechts von 30 Jah- ren ergab sich
2% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0699, von Tempora mutantur, nos et mutamur in illis bis Temurschunor Öffnen
utile (lat., d. h. laufende Zeit, taugliche Zeit). Wird bei gesetzlichen Fristen (Verjährungsfristen, Fristen für den Strafantrag, Protestfristen u. s. w.) der laufende Zeitraum so berechnet, daß jeder Kalendertag, -Monat u. s. w. von dem Eintritt
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0641, von Werkzeichnung bis Werkzeugmaschinen Öffnen
Verjährungsfristen (§. 638). Wird das Werk nicht rechtzeitig hergestellt, so hat der Besteller ein Rücktrittsrecht, welches das Deutsche Bürgerl. Gesetzb. §. 636 analog der Wandlung wegen Mängel behandelt. Der Besteller hat ein Kündigungsrecht, solange
2% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0421, von Florimo bis Flugtechnik Öffnen
durch ihre Hilfe aus einer Gefahr erretten, ein Anspruch auf Verge- oder Hilfslohn gegeben. Auch ist die kurze seerecht- liche Verjährungsfrist von einem Jahre für alle aus der Flößerei entstehenden Ansprüche eingeführt. Endlich bat das Gesetz dem Bundesrat
2% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0693, Kriminalpolitik Öffnen
einer schweren Drohung, nicht veranlaßte schwere Reizung oder Kränkung, die augenblicklich zur That hinriß, Bethätigung aufrichtiger Reue, nahezu völliger Ablauf der Verjährungsfrist (so der Schweizer Entwurf), Greisenalter; 2) Einführung einer den
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0698, von Wiederbelebung bis Wiedereinsetzung Öffnen
. Bürgerl. Gesetzbuch beseitigt, ebenso in Bezug auf die kurzen Verjährungsfristen durch Handelsgesetzbuch von 1861, Art. 149 und Gesetz über die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889, §. 117, Haftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871, §. 8
2% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0069, von Pflichtwidrige Schenkung bis Pflug Öffnen
Verjährungsfrist, deren Beginn verschieden bestimmt ist, z. B. von fünf Jahren (Gemeines Recht; ob dies auch für die Ergänzungsklage gilt, ist streitig), drei Jahren (Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 2616; Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 1487), zwei Jahren (Preuß. Allg
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0990, von Zinsenversicherung bis Zinseszins Öffnen
. 1900 an durch Bürgerl. Gesetzb. §. 248 in Zusammenhalt mit Einführungsgesetz hierzu Art. 55. Überdies gilt nach neuerm Recht für Z. eine kürzere Verjährungsfrist, nach Bürgerl. Gesetzbuch §. 197: 4 Jahre. (S. auch Anatocismus.) Mit dem Steigen
2% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0500, von Wandpfeiler bis Wangemann (Hermann Theodor) Öffnen
Verjährungsfristen s. Gewährsmängel. Die W. findet auch statt, wenn die zu liefernde Sache nur der Gattung nach bestimmt war. Nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. §. 480 soll in diesem Falle der Erwerber statt der W. verlangen dürfen, daß ihm an Stelle der mangelhaften