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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0972,
Volksvertretung (Deutsches Reich, Frankreich) |
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der Reichskanzler. Der Reichstag besteht aus 397 Mitgliedern, vom deutschen Volk durch allgemeine und direkte Abstimmung auf 5 Jahre gewählten Abgeordneten, welche keine Diäten erhalten. Zur Wahlberechtigung wie zur Wählbarkeit sind 25 Lebensjahre
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0973,
Volksvertretung (Griechenland, Großbritannien, Italien) |
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Wahlberechtigung sind 21, zur Wählbarkeit 30 Lebensjahre erforderlich. (5s bestehen gegenwärtig drei Parteien in der Kammer, die von Teligiannis, dem jetzigen Premierminister (80 stark), die von Trikupis (50) und die seit Anfang 1890 von Trikupis
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0976,
Volksvertretung (in Schweden-Norwegen, Schweiz, Serbien, Spanien) |
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besteht aus 225 Abgeordneten (75 der Städte und 150 des Landes), welche in den großen Städten direkt, in den kleinen und auf dem Lande meist indirekt auf 3 Jahre gewählt werden. Zur Wahlberechtigung sind 21, zur Wählbarkeit 25 Jahre erforderlich
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2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0411,
Handels- u. Gewerbekammern (Bezirksgremien) |
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. Im Königreich Sachsen tritt an die Stelle der Gewerbesteuer die allgemeine Einkommensteuer. Hinsichtlich der Wählbarkeit gehen die Gesetzgebungen der einzelnen Staaten weit auseinander. Im allgemeinen werden nur diejenigen Personen wählbar sein, welche
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0443,
Frauenstudium |
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sie wählbar zu Armenpftegern. Selbst vom Vorsitz in den Gemeinde- oder Distriktsräten sind sie nicht ausgeschlossen, nur dürfen sie die Funktionen des Friedensrichters nicht ausüben. Als Armenpfleger waren seit dem Sommer 1895 bereits 900 Frauen thätig
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Landmesserbis Landwirtschaftskammern |
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. Genehmigung. Wählbar zu Mit-
gliedern der L. sind Eigentümer, Nutznießer und
Pächter land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke
des oben angegebenen Umfanges. Außer ihnen sind
wählbar ehemalige Landwirte, die früher diesen Ve-
dingnngen
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0706,
von Langenscheidtbis La Plata |
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704
Langenscheidt - La Plata
schaften und Kreditinstituten, wenn sie mindestens
zehn Jahre in diesen Stellungen thätig sind, endlich
solche Personen, denen die Kammer wegen ihrer Ver-
dienste um die Landwirtschaft die Wählbarkeit beige
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0385,
Bremen (Staat) |
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, und es tritt alle zwei Jahre einer von ihnen zurück. Jeder 30jährige Staatsbürger ist zum Senator wählbar. Der Senat hat die Leitung und Oberaufsicht in allen Staats- und Kirchenangelegenheiten, die vollziehende Gewalt überhaupt, die Vertretung des Staats
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0555,
von Elibis Eligius, St |
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zugeschrieben.
Eligieren (lat.), auswählen; eligibel, wahlfähig, wählbar; Eligibilität, Wählbarkeit.
Eligĭus, St., Bekehrer der Flandrer, geboren um 588, kam als Goldschmied nach Paris (deshalb Schutzpatron der Goldschmiede) und erlangte namentlich an
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0091,
Genf (Kanton) |
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der Mitglieder 100 übersteigt; von da an wird die Skala entsprechend reduziert. Wählbar sind die Bürger weltlichen Standes, sofern sie das 25. Altersjahr zurückgelegt haben und im Vollgenuß ihrer Wahlrechte stehen. Der Grand Conseil versammelt sich
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0636,
Graubünden (Bewohner, Erwerbszweige; Verfassung etc.) |
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Standeskommission. Die Rechtspflege geschieht durch Vermittler, Kreisgerichte, Bezirksgerichte und das Kantonsgericht. Letzteres hat neun Mitglieder, die nach dreijähriger Amtsdauer immer wieder wählbar sind. Für den Schuldenbetrieb besteht in jedem Kreis
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0064,
Italien (Staatsverfassung, Verwaltung) |
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. Lebensjahr vollendet haben, lesen und schreiben können und 20 Lire direkte Steuern zahlen oder vermöge bestimmter persönlicher Stellung oder Qualifikation wahlberechtigt sind. Wählbar als Deputierte sind alle Wähler, welche das 30. Lebensjahr zurückgelegt
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0039,
Konsul (Handels- und Berufskonsuln in der Gegenwart) |
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letztenmal von einem Privatmann, Namens Basilius, bekleidet ward; seit dieser Zeit galt der oströmische Kaiser als Consul perpetuus. Was die Wählbarkeit anlangt, so war diese in der ältesten Zeit der Republik für das Konsulat wie für alle höhern
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Lübbensteinebis Lübeck (Staat) |
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(davon mindestens 6 Rechtsgelehrte) und unter den übrigen 6 mindestens 5 dem Kaufmannsstand angehören müssen. Wählbar ist jeder Bürger, welcher das 30. Lebensjahr vollendet hat und im vollen Genuß seiner bürgerlichen Rechte sich befindet. Die Wahl
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0074,
Neuenburg (Kanton: Erwerbszweige, Schulwesen, Verfassung etc.; Geschichte) |
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(Grand Conseil), der auf drei Jahre direkt vom Volke gewählt wird (je ein Mitglied auf 1000 Seelen), mit Wiederwählbarkeit. Wählbar ist jeder Wähler mit zurückgelegtem 25. Lebensjahr, ausgenommen die Geistlichen, die Staatsräte und die direkten
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0148,
Sachsen-Koburg-Gotha (Verfassung und Verwaltung) |
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einen ständigen Ausschuß. Die Wahl für die
Landtage ist eine indirekte. Wähler und zum Wahlmann wählbar ist jeder 25jährige, unbescholtene, selbständige
Staatsbürger, der direkte Steuern entrichtet; wählbar zum Abgeordneten jeder
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0707,
Schweden (Münzen, Maße, Gewichte; Staatsverfassung) |
Öffnen |
keine Diäten erhalten, werden gewählt von den Landstingen und den Bevollmächtigten der größern Städte (je ein Mitglied auf 30,000 Seelen). Zu dieser Kammer, deren Mitglieder auf neun Jahre gewählt werden, ist nur wählbar, wer 35 Jahre alt
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0331,
von Wahlrechtbis Wahrheit |
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das Recht, an den Wahlen zur Volks- und Kommunalvertretung und zu ähnlichen Körperschaften teilzunehmen, und zwar aktives (Wahlfähigkeit), das Recht, zu wählen, und passives (Wählbarkeit), das Recht, gewählt werden zu können. Im objektiven Sinn
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0975,
Volksvertretung (in Österreich-Ungarn, Portugal, Rumänien) |
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einen Abgeordneten wählt. Zur Wahlberechtigung sind 20, zur Wählbarkeit 24 Lebensjahre erforderlich. Die Häuser versammeln sich jährlich.
Das gegenwärtige Abgeordnetenhaus wurde im Juni! 1887 gewählt. Die Parteien, in welche sich dasselbel spaltet, werden
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Volkszählungenbis Vulliet |
Öffnen |
Wahlberechtigung sowie zur Wählbarkeit sind 25 Lebensjahre erforderlich. Geistliche und Ausländer sind nicht wählbar. Das passive Wahlrecht ist durch keinen Zensus, das aktive seit der Wahlreform vom 20. Juli 1877 durch einen solchen von 20 Pesetas beschränkt
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0562,
Bayern (Verfassung) |
Öffnen |
Verfassungseid geleistet und seinen Wohnsitz im Lande hat und nicht wegen Verbrechen oder gemeiner Vergehen verurteilt worden ist. Zur Wahlfähigkeit bei der Urwahl gehört ein Alter von 21, zur Wählbarkeit als Wahlmann von 25, zur Wählbarkeit
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0073,
Frankreich (Verfassung. Verwaltung) |
Öffnen |
Nationalversammlung vereinigten beiden Kammern nach Stimmenmehrheit erwählt, und zwar auf sieben Jahre; er ist wieder wählbar. Auch ihm steht selbstverständlich die Initiative für die Gesetzgebung zu. Er verkündet die von beiden Kammern angenommenen Gesetze
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Landwirtschaftslehrebis Lanfranc |
Öffnen |
ist es den einzelnen L. unverwehrt, das Wahlrecht auch auf die kleinern Besitzer und Pächter auszudehnen. Wählbar sollen außer den vorgenannten die Pächter selbständiger Gutsbezirke, ferner Personen, die früher wahlberechtigt waren, sowie andere
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0066,
Arbeiterfrage (Arbeitsämter) |
Öffnen |
, Landwirtschaft und Bergbau zu wählen; die Wählbarkeit beginnt mit dem 25., das Wahlrecht nach dem 21. Lebensjahre; Unternehmer und Arbeiter bleiben auch in den nächsten 10 Jahren, nachdem sie aufgehört haben, in ihrem Berufe praktisch thätig zu
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0087,
Arzt |
Öffnen |
und
Apotheker in Braun schweig unterstehen alle
Arzte und Apotheker des Landes und sie ist berech-
tigt, auf Warnungen, Verweise, Geldstrafen bis
zu 150 M. und Verlust des Stimmrechts und der
Wählbarkeit auf ein Jahr zu erkennen. - In
Bayern haben
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Ponarthbis Portugal |
Öffnen |
Unterosfi-
! zier abwärts baben kein Wahlrecht. Wählbar ist
jeder Wablberechtigte mit einem jährlichen Einkom-
! men von mindestens 400 Milrei's, Anwälte, Pro-
! fessoren, 'Ärzte und Graduierte irgend einer gelehrten
Profession auch
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0027,
von Eliasberg (in Nordamerika)bis Eliot (Familie) |
Öffnen |
geblieben ist, gehört frühestens dem 8. Jahrh. an. Es erschien in Konstantinopel 1519 u. ö.; mit lat. Übersetzung von Vorstius Leiden 1644; mit hebr. Kommentar Wilna 1838.
Eligieren (lat.), auswählen; eliglbel, wahlfähig, wählbar; Eligibilität
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0356,
Preußen (Staats- und Landesverwaltung) |
Öffnen |
Hauptamtes am Sitz des Oberpräsidenten und aus 5 (vom Provinzialausschuß aus den zum Provinziallandtag wählbaren Provinzialangehörigen) auf sechs Jahre gewählten Mitgliedern. Der Bezirksausschuß besteht aus dem Regierungspräsidenten (in Berlin besonderer
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0264,
Baden (Großherzogtum; Verfassung und Verwaltung) |
Öffnen |
262
Baden (Großherzogtum; Verfassung und Verwaltung)
männer beibehalten. Wahlfähig ist jeder 25jährige, wählbar jeder 30jährige unbescholtene Bürger. Die Abgeordneten zur Zweiten Kammer werden auf 4 Jahre gewählt und alle 2 Jahre zur Hälfte
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Balkarenbis Balkenlage |
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, sprechen einen eigenen tatar. Dialekt und beschäftigen sich mit Seidenweberei, Anfertigung von Tuch, Filz u. dgl. Bis 1822 standen die B. unter der Herrschaft der Kabardinzen, seitdem sind sie russ. Unterthanen, haben aber ihre eigenen wählbaren Ältesten
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0722,
Bulgarien (Verfassung und Verwaltung) |
Öffnen |
Jahre
gewählten Abgeordneten müssen 30 J. alt sein sowie lesen und schreiben können. Aktive Militärpersonen, Mönche und Beamte im
betreffenden Wahlbezirke sind nach dem Wahlgesetz vom 17./29. Dez. 1880 nicht wählbar. Die Wähler müssen 21 J. alt
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0765,
Dänemark (Verfassung und Verwaltung) |
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, Jütland 45 und die Färöer 1. Zur aktiven Wahlberechtigung wird das Indigenat, ein Alter von 30 J., bürgerliche Selbständigkeit und mindestens einjähriger Wohnsitz im Wahlbezirk erfordert. Die Wählbarkeit beginnt mit vollendetem 25. Jahre
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0107,
Frankreich (Geschichte 1848-52) |
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Stimmrecht und durch direkte Wahlen auf 3 Jahre gewählt und immer im ganzen erneuert werden sollte. Die Exekutive war einem auf 4 Jahre durch allgemeines Stimmrecht gewählten Präsidenten übergeben, der erst nach einer Zwischenzeit von 4 Jahren wieder wählbar
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0979,
Gewerbegerichte |
Öffnen |
977
Gewerbegerichte
aktive Wahlrecht steht denen zu, die ihr 25. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahre in dem Gerichtsbezirke wohnen oder beschäftigt sind. Die Wählbarkeit ist an die Vollendung des 30. Lebensjahres und an
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0419,
Großbritannien und Irland (Staatsschuld) |
Öffnen |
verausgabt werden können. Zur Sicherung der genauen Einhaltung der richtigen Verwendung der Staatsausgaben ist ein von der Regierung ganz unabhängiger, für das Parlament nicht wählbarer und ebenso wie die Richter nur auf Grund einer Petition beider
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0142,
Sachsen, Königreich (Verfassung. Verwaltung) |
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wenigstens 3 M. Staatssteuern zahlt; wählbar jeder, der das 30. Lebensjahr erfüllt und wenigstens 30 M. Staatssteuer entrichtet (Wahlgesetz vom 3. Dez. 1868).
Das Königreich führt im Bundesrat 4 Stimmen und zerfällt in 23 Reichstagswahlkreise
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0730,
Schweiz (Rechtspflege) |
Öffnen |
und in dieser Eigenschaft im folgenden Jahr nicht wieder wählbar. Jedem Mitglied ist ein besonderes Departement zugeteilt. Jedes Departement hat ein Mitglied des Bundesrats zu seinem Vorstand; diese Einteilung hat aber einzig zum Zweck, die Prüfung
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0585,
Anhalt (Geschichte) |
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haben. Wählbar, bez. landtagsfähig ist jeder, welcher die oben gedachten allgemeinen Erfordernisse besitzt und derjenigen Wählerklasse angehört, von welcher die Wahl erfolgt. Alle Wahlen erfolgen in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel und nach
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0697,
Appenzell (Geschichte) |
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auf das folgende Jahr nicht wieder wählbar ist. Das Kantonsgericht besteht aus 13 Mitgliedern. Der Große Rat, aus der Standeskommission und den Volksrepräsentanten (je 1 auf 250 Seelen der Bezirksbevölkerung) gebildet, ist das Organ
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 1000,
Athen (Geschichte) |
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die Erbfolge aufgehoben und die Wählbarkeit jedes Eupatriden festgesetzt. Im J. 683 endlich ward die Dauer des Amtes einjährig und seine Macht unter neun Archonten verteilt. Erst jetzt war die Verfassung eine aristokratische, eine Parteiherrschaft, welche
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0191,
von Ayrshirebis Ayuntamiento |
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, daß die Organisation der Ayuntamiéntos Gegenstand eines besondern Gesetzes sein sollte. Dies erschien 1840. Das Wahlrecht wurde darin von einem Zensus abhängig gemacht, die Wählbarkeit auf die Höchstbesteuerten beschränkt; besoldete Staatsbeamte wurden zu
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0355,
von Barankenbis Barattieren |
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der Wählbarkeit erhöht wurde, verlor er seinen Sitz in der Kammer, trat in den Staatsrat zurück und ward in die Generaldirektion des indirekten Steuerwesens berufen. Durch den Sieg der Reaktion von den Geschäften entfernt, wurde er 1819 zum Pair ernannt
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Bernbis Bernabei |
Öffnen |
aber wurde fast völlig neu bestellt. Zugleich traten auch die kirchlichen Angelegenheiten in eine neue Phase, indem die Römisch-Katholischen sich dem Kultusgesetz unterwarfen, wogegen der Große Rat die abgesetzten Geistlichen für wieder wählbar erklärte
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Bundesregierungenbis Bundesversammlung |
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als Mitglieder des Nationalrats wählbar sind, auf die Dauer von drei Jahren gewählt werden (s. Schweiz).
Bundesregierungen (verbündete Regierungen), die Regierungen der deutschen Einzelstaaten, welch letztere im neuen Deutschen Reich zu
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 1019,
Chile (staatliche Verhältnisse) |
Öffnen |
, gesetzgebende und richterliche. Die Exekutive hat der Präsident, welcher auf fünf Jahre indirekt vom Volk gewählt wird. Er ist für eine zweite Amtsdauer nicht wählbar und bezieht einen Gehalt von 18,000 Pesos. Ihm zur Seite steht ein Kabinett von fünf
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0514,
Dänemark (Geschichte: 19. Jahrhundert) |
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und die Wählbarkeit zu demselben durch einen Zensus beschränkt wurde, kam 5. Juni 1849 zum Abschluß. Dann ging man an die Regelung der Verhältnisse Dänemarks zu den Herzogtümern, und das Ministerium arbeitete die Kundmachung vom 28. Jan. 1852 aus, welche
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0837,
Deutschland (Reichstag, Bundesrat) |
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eine Armenunterstützung aus öffentlichen oder Gemeindemitteln beziehen, oder denen durch rechtskräftiges Erkenntnis der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist. Wählbar zum Abgeordneten ist im ganzen Reichsgebiet jeder Deutsche, welcher das 25
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0838,
Deutschland (Reichskanzler und Reichsbehörden) |
Öffnen |
dieser Ausschüsse ist für jede Session des Bundesrats, resp. mit jedem Jahr zu erneuern, wobei die ausscheidenden Mitglieder wieder wählbar sind. Jedes Bundesglied kann Vorschläge machen, die das Präsidium zur Beratung im Bundesrat stellen muß
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0908,
Deutschland (Geschichte 1878-1881) |
Öffnen |
, die aufrührerische Reden hielten, auszuschließen und für nicht wählbar zu erklären, ja sogar dem Strafgericht zu überliefern; es wurde schon 7. März als nicht nötig und der Würde des Reichstags nicht entsprechend abgelehnt. Um so heftiger waren
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Doesborghbis Dogmatik |
Öffnen |
die Stellung des Dogen fest und bestimmte, daß nur sehr vermögende Senatoren und Mitglieder des Großen Rats im Alter von mindestens 50 Jahren wählbar seien. Die Regierungszeit wurde auf zwei Jahre beschränkt. Der Friede von Campo Formio 1797 machte
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0531,
Frankreich (Staatsverwaltung) |
Öffnen |
531
Frankreich (Staatsverwaltung).
tigung und von 25 Jahren für die Wählbarkeit sowie durch den Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte beschränkten Stimmrechts gewählt werden. Die Wahl findet seit 1885 im Weg des Listenskrutiniums statt
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0554,
Frankreich (Geschichte: die erste Revolution) |
Öffnen |
der Jakobiner, Robespierre, Marat u. a., überholt und bedrängt. Robespierre setzte Ende Mai 1791 in der Nationalversammlung den Beschluß durch, daß kein Mitglied derselben für die nächstfolgende Versammlung wählbar sein sollte. Ludwig XVI. wollte
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0560,
Frankreich (Geschichte: die Hundert Tage, Ludwig XVIII.) |
Öffnen |
und machte jenen Kammern die Minister verantwortlich; aber die Pairs wurden von dem König ernannt, die Wählbarkeit zur Zweiten Kammer an das Alter von 40 Jahren und eine direkte Steuer von 1000 Fr. und das aktive Wahlrecht gleichfalls an einen Zensus
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0562,
Frankreich (Geschichte: Julirevolution, Ludwig Philipp) |
Öffnen |
etwa 24,000 wählbar wurden und die politische Gewalt allein in der Hand des wohlhabenden Bürgerstandes (bourgeoisie) lag. Unter diesen Bedingungen übertrugen beide Kammern die Krone dem Herzog von Orléans, der sie 9. Aug. 1830 als Ludwig Philipp
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0806,
von Futepurbis Futter |
Öffnen |
806
Futepur - Futter.
hat Frankreich seine Herrschaft hier geltend gemacht; nur das eigentliche Futa, welches eine republikanische Regierungsform unter einem wählbaren Häuptling (Almami) besitzt, hat sich einige Unabhängigkeit bewahrt. Frankreich
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0850,
von Gallaebis Galläpfel |
Öffnen |
(gada) und nach Ablauf derselben wieder wählbar sind. Diese sind der Aba Saa (Finanzminister), Irresa (Oberpriester), Aba bokku (Präsident des Parlaments) und Moti (Chef der Exekutive). Bei den nördlichen Stämmen hat der Bokku auch die Anführung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0812,
Großbritannien (Geschichte: Wilhelm IV.) |
Öffnen |
) oder wenigstens auf alle Haushaltungsvorstände ohne Unterschied ihrer Steuerkraft (household suffrage), der jährlichen Wiederkehr der Parlamentswahlen (annual parliaments), endlich der Umwandlung des Oberhauses in einen wählbaren Senat. Das bedeutete
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0385,
von Henrionbis Henry |
Öffnen |
er sich hohe Verdienste um die Konsolidierung der Verfassung und blieb durch wiederholte Wahlen an der Spitze der vollziehenden Gewalt bis 1779, wo er verfassungsmäßig nicht wieder wählbar war. Er war darauf Mitglied der Gesetzgebenden Versammlung
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Kentucky Riverbis Kenty |
Öffnen |
Volke gewählt werden. Der Gouverneur ist für die seiner Amtszeit zunächst folgenden vier Jahre nicht wählbar. Dem Gouverneur stehen zwei administrative Beamte zur Seite: der Schatzmeister, welcher durch das Volk alle zwei Jahre gewählt
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0996,
von Kompaternitätbis Kompensation |
Öffnen |
. So ist z. B. die Ausübung des Reichstagswahlrechts inkompatibel mit der Angehörigkeit zu dem stehenden Heer, während die K. eines Reichstagsmandats mit ebendieser Angehörigkeit nicht ausgeschlossen, ein Offizier also wählbar ist. Dagegen
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Marylebonebis Marzipan |
Öffnen |
von 85 Mitgliedern (auf zwei Jahre gewählt). Geistliche sind nicht wählbar. Jeder freie Bürger der Vereinigten Staaten, der ein Jahr lang in M. gewohnt hat und 21 Jahre alt ist, ist zur Wahl berechtigt. Auch alle richterlichen Beamten (mit Ausnahme
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0250,
Norwegen (Staatsverfassung) |
Öffnen |
zuvor nach Maßgabe der Einwohnerzahl gesetzlich bestimmte Anzahl von Repräsentanten, welche aus der Staatskasse Diäten erhalten. Wählbar sind nur stimmberechtigte Bürger, welche 30 Jahre alt und
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0684,
von Papinianusbis Pappe |
Öffnen |
für das nächstfolgende Jahr wieder wählbar sein sollten, hauptsächlich durch den jüngern Scipio Africanus verhindert. Als Scipio 129 plötzlich, wie es schien durch Meuchelmord, starb, wurde er vielfach für den Mörder gehalten. Er fiel später von der Sache
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0830,
von Pennsylvanisch-Deutschbis Pennyporto |
Öffnen |
und eines beschränkten Vetos und ist für zwei hintereinander folgende Amtsperioden nicht wählbar. Die gesetzgebende Gewalt ruht in den Händen der General Assembly, die aus einem Senat von 50 und einem Repräsentantenhaus von 200 Mitgliedern besteht
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0933,
Pfalz (Geschichte der Kurpfalz) |
Öffnen |
es auf Verwendung Braunschweig und Preußens 1705 zu einem Vertrag kam, in welchem den Protestanten die Wählbarkeit zu öffentlichen Ämtern und den Reformierten 5/7 aller Kirchen in der P., den Lutherischen aber alle, die sie seit 1624 innegehabt hatten
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Postübertretungenbis Potanin |
Öffnen |
der Seele etc.
Postulatlandtage, ehedem die zur Bewilligung von Steuern einberufenen altständischen Vertretungen.
Postulieren (lat.), verlangen, fordern, um etwas nachsuchen; jemand zum Prälaten verlangen, der rechtlich nicht wählbar
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0355,
Preußen (Staatsverfassung) |
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Abgeordneten ist jeder Preuße wählbar, der das 30. Lebensjahr vollendet hat, im Vollbesitz der bürgerlichen Rechte und bereits seit einem Jahr preußischer Staatsangehöriger gewesen ist, während die Wähler aus allen wenigstens 24 Jahre alten Preußen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0934,
Römisches Reich (Staatsverfassung zur Zeit der Könige und der Republik) |
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Gesetz bestimmt worden war, daß es gestattet sein sollte, statt der Konsuln Konsulartribunen zu wählen, und daß zu diesem Amt auch Plebejer wählbar sein sollten.
Diese Verfassung war in den ersten Jahren der Republik mit der geringen in den
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0942,
Römisches Reich (Geschichte bis 337 v. Chr.) |
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, und daß zu diesem Amt auch Plebejer wählbar sein sollten. Zwar strengten die Patrizier alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel an, um entweder die Wahl von Konsulartribunen überhaupt oder wenigstens die von Plebejern zu verhindern, und es wurde hierüber
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0132,
Sachsen (Königreich: Verwaltung, Justiz, Kultus) |
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ist jeder Staatsangehörige vom 25. Jahr an, welcher wenigstens 3 Mk. Staatssteuern
zahlt; wählbar jeder, der das 30. Lebensjahr erfüllt und wenigstens 30 Mk. Staatssteuern zu
entrichten hat. Das Petitionsrecht können beide Kammern nur
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0144,
Sachsen-Altenburg (Verfassung und Verwaltung etc.; Geschichte) |
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das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat und eine direkte Steuer an den
Staat entrichtet. Die passive Wählbarkeit ist an die Bedingung geknüpft, daß der zu Wählende mindestens drei Jahre
lang dem
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0151,
Sachsen-Meiningen (Verfassung und Verwaltung) |
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.
Wählbar ist jeder, der das 25. Jahr zurückgelegt, mindestens ein Jahr dem
Herzogtum angehört hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Das Mandat
dauert sechs Jahre. Die Landeskirche
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0156,
Sachsen-Weimar-Eisenach (Verwaltung etc.; Geschichte) |
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wird, seinen wesentlichen Wohnsitz hat.
Wählbar zum Abgeordneten ist jeder selbständige, unbescholtene Staatsbürger von 30 Jahren.
Der Präsident des Landtags wird frei gewählt. Ordentliche Landtage werden
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0444,
Schiedsrichter |
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zeitweiligen Verlust des Gemeinderechts und eine stärkere Heranziehung zu den Gemeindelasten nach sich ziehen. Zur Wählbarkeit ist ein Alter von 30 Jahren, Wohnsitz im Bezirk, Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte und Dispositionsfähigkeit erforderlich
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0831,
von Triburbis Trichiasis |
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die Kriegstribunen mit konsularischer Gewalt (tribuni militum consulari potestate), welche nach einem 445 gegebenen Gesetz bis 366 öfters statt der Konsuln ernannt wurden, um auch den Plebejern, welche für dieses Amt wählbar waren, den Zugang zu
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0905,
Tunis (Stadt; Geschichte) |
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, Kara Osman, bemächtigte sich der Bei (anfangs nur ein mit der Eintreibung der Steuern und des Tributs beauftragter Beamter) Murad der öffentlichen Gewalt und machte dann dieselbe in seiner Familie erblich, den wählbaren Dei in gänzlicher Abhängigkeit
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1019,
von Universalzeitbis Universitäten |
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, daß nur diejenigen Gelehrten zu Lehrern wählbar wären, welche vom Bischof oder vom Scholastikus des zuständigen Stifts die Lizenz dazu erhalten hätten. Allmählich entstanden jedoch zunftartige Verbände unter den Lehrern (magistri, Meistern
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0020,
Uruguay (Geschichte der Republik) |
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weiterer vier Jahre wieder wählbar ist. Ihm zur Seite steht ein Kabinett von fünf Ministern. Die richterliche Gewalt wird durch einen hohen Gerichtshof von drei Mitgliedern, Gerichten erster Instanz und Friedensrichtern ausgeübt. Kriminalverbrechen werden
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Waldbußebis Waldeck (Fürstentum) |
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von Pyrmont. Zum Abgeordneten ist jeder männliche Staatsangehörige wählbar, welcher das 30. Lebensjahr zurückgelegt hat und mindestens 2 Jahre dem Staat angehört. Wahlmänner und Abgeordnete werden auf 3 Jahre gewählt. Die ständischen Befugnisse sind
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0719,
von Wohnungsfragebis Woiwod |
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Wahlfürsten, z. B. den Fürsten der Walachei und Moldau vor 1439 sowie den wählbaren Obersten der Regierung in Polen vor der Piastendynastie, zu geben pflegten. Später bezeichnete der Name im ehemaligen Königreich Polen die Statthalter in den Landschaften
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0740,
von Wologdabis Wolowski |
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740
Wologda - Wolowski.
Wolof, dem die kleinen Könige untergeben waren; die Franzosen haben nur das Königreich Cayor bestehen lassen, dessen wählbares Oberhaupt immer den Namen Damel annimmt. Dagegen wurde der Würde eines Brak von Walo (wo St
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0777,
Württemberg (Staatsverfassung und Verwaltung) |
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, und je einem Abgeordneten aus den 63 Oberamtsbezirken, im ganzen aus 93 Mitgliedern, zusammengesetzt. Die letztgenannten 70 Abgeordneten werden mittels geheimer, allgemeiner und direkter Wahlen gewählt und zwar auf 6 Jahre. Zum Abgeordneten wählbar
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0472,
Japan (Verkehrswesen, Staatsverfassung etc.) |
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und wenigstens 15 Jen (ca. 50 Mk.) direkte Steuern zahlen. Wählbar sind nur solche Wahlmänner, welche das 30. Lebensjahr zurückgelegt haben, mit Ausnahme der Hofbeamten, Richter, Kassen-, Steuer- und Polizeibeamten, der Priester und des Militärs
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0994,
von Vysantiosbis Ward Huntstraße |
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Wählbarkeit, Wahlrecht
Wahlendurg, Egisheim > -
Wahlfähigkeit, Wahlrecht
Wadlkommissar, Wahlordnung 2c.,
Wahl lten 35.l
Wahnvorstellungen, GcisteZkrankhei-
Vysantios - Ward Zuntstraße.
Register
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0412,
Handels- u. Gewerbekammern (Geschäftsgang, Budget, Wirkungskreis) |
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bestimmt zugleich die Bezirke der Gremien. Die Zusammensetzung der Bezirksgremien erfolgt in gleicher Weise wie die der Kammern. Wahlberechtigt und wählbar sind die im Gremialbezirk befindlichen Personen, bei welchen die Voraussetzungen der Wahlfähigkeit
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0507,
Japan (Finanzen, Geschichte) |
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wählbar sind. Die Kaishin-tô (Fortschrittspartei) wurde 1882 von Okuma gegründet. Die Zahlenverhältnisse im Parlament stellten sich etwa so, daß von den 300 Mitgliedern 130 zur Iiyû-tô, 45 zur Kaishin-tô und 85 zur Taisei-Kai zählten, der Rest verteilte
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0971,
Volksvertretung (Bulgarien, Dänemark, Deutsches Reich) |
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957
Volksvertretung (Bulgarien, Dänemark, Deutsches Reich)
2 Jahre die Hälfte ausscheidet. Sie beziehen diäten, monatlich 423 Frank. Wählbar ist jeder 25 Jahre alte Belgier (durch Geburt oder Naturalisation), der in Belgien seinen Wohnsitz bat
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0974,
Volksvertretung (Japan, Niederlande, Österreich-Ungarn) |
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, in Dalmatien der Höchstbesteuerten-, 2) der Städte, Märkte und Industrieorte; 3) der Handels- u. Gewerbekammern; 4) der Landgemeinden. Zur Wahlberechtigung sind 24, zur Wählbarkeit 30 Lebensjahre erforderlich. Die Wahlen sind in den Landgemeinden indirekt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Altenteilbis Alter (juristisch) |
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in Betracht. So ist z. B. Wähler und wählbar für den deutschen Reichstag erst der Deutsche, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat. In Preußen gewährt das A. von 24 Jahren das aktive, das A. von 30 Jahren das passive Wahlrecht für den Landtag
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0960,
von Arunsbis Arve |
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deutlich ihre Bestimmung für den Dienst einer Flur- und Ackergöttin, der
Dea Dia. Das Kollegium, an dessen Spitze ein auf ein Jahr gewählter Magister stand, ergänzte sich durch Zuwahl, und es scheint, daß nur Patricier
wählbar waren. Die priesterliche
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Balgingenbis Baliol |
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worden war. Unter den Medici bestellte dann die B. einen zweiten Ausschuß, die sog. Accoppiatoren, welche die Listen der zu den Ämtern wählbaren Bürger aufstellten, was denselben Dienst that wie die Ammonition und nur in der Form weniger verletzend
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Basel-Augstbis Baseler Friede |
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aussprach. Die Wählbarkeit für den Großen Rat war aber von der Bekleidung eines Amtes im Kanton oder einem bestimmten Census abhängig. In der eidgenössischen Politik, wie namentlich in der Aargauer Klosterfrage und zum Teil auch in Sachen des
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0723,
Bengalen |
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in B. größtenteils wählbaren einheimischen Gemeinderäten (von den 1800 Mitgliedern waren 1889 nur 283 Europäer) anvertraut; das Wahlrecht ist durch den Steuercensus beschränkt. Auch läßt man seit dieser Zeit Eingeborene von Rang in Civil
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0829,
von Bern (Welsch-Bern)bis Bernard (Claude) |
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für die Wählbarkeit in den Großen Rat abgeschafft, das Stimmrecht erweitert, die Zahl der Regierungsräte auf 9 herabgesetzt, die Geschworenengerichte eingeführt, dem Volke das Vorschlagsrecht für die Bezirksbeamten und das Abberufungsrecht den Behörden
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Berryerbis Bersaglieri |
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für Geschworenengerichte in Preßsachen und Wählbarkeit der Gemeindevorsteher ein. Er übernahm wiederholt die Verteidigung namhafter Vertreter der republikanischen Partei, ja nach dem Boulogner Vorfall (1840) selbst die Ludwig Napoleons (spätern Napoleon
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0030,
Birma |
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. Oberbehörde ist Rangun. Seit 1888 haben die Engländer auch in Unterbirma angefangen, die Gemeindeverwaltung wählbaren Gemeinderäten anzuvertrauen. Besonders in Rangun, Akjab und Bassein nahm die Bevölkerung an den Magistratswahlen sehr lebhaften Anteil
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0449,
Brasilien (Geschichte) |
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, bis es in einigen Provinzen zu tumultuarischen Auftritten kam, wogegen die Regierung mit militär. Maßregeln einschritt. Äm 28. Dez. 1880 wurde durch Beschluß beider Kammern den naturalisierten Nichtkatholiken die Wählbarkeit zum Reichsparlament und zu
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0719,
von Bulbusbis Bulgaren |
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aus einer der alten vier ion. Phylen (s. d.), aus den drei obersten
Vermögensklassen vom Volke auf ein Jahr gewählt wurden und nach Ablauf ihrer Amtszeit jederzeit wieder wählbar waren. Durch
Kleisthenes, 509 v. Chr., wurde die Zahl
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Bürgerschulenbis Burggraf |
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Unterstützung zu empfangen, aktiv an den Wahlen für die städtische Vertretung teilzunehmen und zu den Stadtämtern wählbar zu sein. Das Ortsbürgerrecht wird oft nur durch ausdrückliche Verleihung und gegen Entrichtung einer Gebühr erworben, wobei man
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0894,
Canada (Staat) |
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, die in eine sich stets vermehrende Anzahl Counties zerfielen. Jede Provinz erhielt eine Gesetzgebung mit wählbarem Unterhaus und ernanntem Rat und Statthalter. Die Verwaltung wurde in oligarchischer, in Obercanada in bigott-hochkirchlicher, in Untercanada
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