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100% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0964, von Überliegezeit bis Überschar Öffnen
964 Überliegezeit - Überschar. Überliegezeit (Überliegetage), eine Frist, deren Vereinbarung bei dem Seefrachtgeschäft üblich ist, und innerhalb deren der Verfrachter das Fahrzeug gegen eine Vergütung (Überliegegeld, Liegegeld) noch zur
86% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0033, von Über Land und Meer bis Überproduktion Öffnen
bewirkt. Überliegezeit, im See- und Binnenschiffahrtsfrachtverkehr diejenige bei einem Chartervertrage häufig vereinbarte Zeit, welche noch über die Ladezeit (s. Frachtvertrag) hinaus der Verfrachter auf die Lieferung der Ladung warten soll. Dem
2% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0428, von Fraikin bis Franck (César) Öffnen
ist. Die Bestimmungen über Liegegeld gelten auck dann, wenn bedungen ist, daß der Verfrachter nach Ablauf der Ladezeit noch länger auf die Ladung war- ten soll (Überliegezeit). Die Überliegezeit um- saßt mangels andern Übereinkommens eine Woche
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0020, Frachtvertrag Öffnen
braucht der Verfrachter auf die Abladung nur dann zu warten, wenn eine sog. Überliegezeit vereinbart worden ist. Für die Ladezeit kann der Verfrachter, falls nicht das Gegenteil vereinbart ist, eine Vergütung nicht be- anspruchen. Wohl aber muß
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0477, Fracht Öffnen
anzuzeigen; mit dem auf die Anzeige folgenden Tag beginnt die Ladezeit, für welche keine besondere Vergütung zu leisten ist. Für die Überliegezeit aber, d. h. die über die Ladezeit hinaus vertragsmäßig zu wartende Zeit, muß eine Vergütung (Liegegeld
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0393, von Ladenburg bis Ladmirault Öffnen
einer angemessenen Frist bestimmt (Handelsgesetzbuch, Art. 569 ff.). Wird vertragsmäßig eine Verlängerung der L. (Überliegezeit) verabredet, so wird für dieselbe gewöhnlich Liegegeld (Überliegegeld) gezahlt. Lädieren (lat.), beschädigen, verletzen
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0917, von Losament bis Loskauf Öffnen
. Ohne besondere Vereinbarung kann für die L. eine Vergütung nicht beansprucht werden, dagegen für die dieselbe überschreitende Überliegezeit. Lose, oberdeutscher Ausdruck für Mutterschwein; übertragen: ein unzüchtiges Weib. Losen; oberdeutsch s. v. w
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0166, von Lied der Lieder bis Liegenschaftsabgabe Öffnen
. Liegegeld, soviel wie Überliegegeld (s. Überliegezeit). Liegelscher Generator, s. Gasfeuerungen. Liegendes, s. Gang (im Bergwesen). Liegenschaften, soviel wie Grundstücke. Liegenschaftsabgabe, Liegenschaftssteuer, eine Abgabe, die beim Übergang von
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0167, von Lieger bis Liegnitz (Stadt) Öffnen
165 Lieger - Liegnitz (Stadt) Grundstücken erhoben wird. (S. Erbschaftssteuer, Stempel, Verkehrssteuern.) Lieger, s. Appretur (Bd. 1, S. 763 a). Liegetage, Liegezeit, soviel wie Überliegezeit (s. d.). Liegnitz. 1) Regierungsbezirk