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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0964,
von Überliegezeitbis Überschar |
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964
Überliegezeit - Überschar.
Überliegezeit (Überliegetage), eine Frist, deren Vereinbarung bei dem Seefrachtgeschäft üblich ist, und innerhalb deren der Verfrachter das Fahrzeug gegen eine Vergütung (Überliegegeld, Liegegeld) noch zur
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86% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0033,
von Über Land und Meerbis Überproduktion |
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bewirkt.
Überliegezeit, im See- und Binnenschiffahrtsfrachtverkehr diejenige bei einem Chartervertrage häufig vereinbarte Zeit, welche noch über die Ladezeit (s. Frachtvertrag) hinaus der Verfrachter auf die Lieferung der Ladung warten soll. Dem
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0428,
von Fraikinbis Franck (César) |
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ist. Die Bestimmungen über Liegegeld gelten auck
dann, wenn bedungen ist, daß der Verfrachter nach
Ablauf der Ladezeit noch länger auf die Ladung war-
ten soll (Überliegezeit). Die Überliegezeit um-
saßt mangels andern Übereinkommens eine Woche
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0020,
Frachtvertrag |
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braucht der Verfrachter
auf die Abladung nur dann zu warten, wenn eine
sog. Überliegezeit vereinbart worden ist. Für
die Ladezeit kann der Verfrachter, falls nicht das
Gegenteil vereinbart ist, eine Vergütung nicht be-
anspruchen. Wohl aber muß
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0477,
Fracht |
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anzuzeigen; mit dem auf die Anzeige folgenden Tag beginnt die Ladezeit, für welche keine besondere Vergütung zu leisten ist. Für die Überliegezeit aber, d. h. die über die Ladezeit hinaus vertragsmäßig zu wartende Zeit, muß eine Vergütung (Liegegeld
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0393,
von Ladenburgbis Ladmirault |
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einer angemessenen Frist bestimmt (Handelsgesetzbuch, Art. 569 ff.). Wird vertragsmäßig eine Verlängerung der L. (Überliegezeit) verabredet, so wird für dieselbe gewöhnlich Liegegeld (Überliegegeld) gezahlt.
Lädieren (lat.), beschädigen, verletzen
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0917,
von Losamentbis Loskauf |
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. Ohne besondere Vereinbarung kann für die L. eine Vergütung nicht beansprucht werden, dagegen für die dieselbe überschreitende Überliegezeit.
Lose, oberdeutscher Ausdruck für Mutterschwein; übertragen: ein unzüchtiges Weib.
Losen; oberdeutsch s. v. w
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Lied der Liederbis Liegenschaftsabgabe |
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.
Liegegeld, soviel wie Überliegegeld (s. Überliegezeit).
Liegelscher Generator, s. Gasfeuerungen.
Liegendes, s. Gang (im Bergwesen).
Liegenschaften, soviel wie Grundstücke.
Liegenschaftsabgabe, Liegenschaftssteuer, eine Abgabe, die beim Übergang von
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Liegerbis Liegnitz (Stadt) |
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165
Lieger - Liegnitz (Stadt)
Grundstücken erhoben wird. (S. Erbschaftssteuer, Stempel, Verkehrssteuern.)
Lieger, s. Appretur (Bd. 1, S. 763 a).
Liegetage, Liegezeit, soviel wie Überliegezeit (s. d.).
Liegnitz. 1) Regierungsbezirk
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