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Rang | Fundstelle | |
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9% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0085,
Arzt |
Öffnen |
-
vereine (mit fakultativem Veitritt) innerhalb eines
jeden der 8 Regierungsbezirke Delegierte, durch
deren Zusammentritt die Ärztekammern der be-
treffenden Regierungsbezirke entstehen. Die Kam-
mern werden vom Ministerinn: alljährlich, aber
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8% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0088,
Arzt |
Öffnen |
86
Arzt
entwurf, betreffend "die ärztlichen Ehrengerichte, das
Umlagerecht und die Kassen der Ärztekammern", er-
schienen, welcher unter Aufhebung des §.5 der
Verordnung vom 25. Mai 1887 die Bildung von
Ehrengerichten für den Bezirk jeder
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6% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0087,
Arzt |
Öffnen |
die Ärztekammern keinerlei Dis-
ciplinarbefugnisse, doch sind die ärztlichen Vezirks-
vereine, denen 81 Proz. aller Arzte freiwillig an-
gehören, durch Verordnung vom 9. Juli 1895 befugt,
"Standesgenossen, welche sich des ärztlichen Standes
unwürdig
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4% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0407,
von Medizinalgewichtbis Medizinalpersonen |
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außerordentlichen Mitgliedern noch Delegierte der acht Ärztekammern einschließt. Den Regierungen sind je ein Kreismedizinalrat beigegeben, während außerdem noch Medizinalkomitees beiden Universitäten bestehen. In Sachsen ist der Minister des Innern oberste Behörde
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4% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0896,
von Ärztliche Vereinebis As |
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Regierungsbezirks die 8 Ärztekammern des Königreichs gebildet werden. Diese treten alljährlich auf Berufung des Ministeriums am Sitz der Regierung zu Beratungen zusammen, denen ein Regierungskommissar ohne Stimmrecht beiwohnt; sie wählen auch aus ihrer
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3% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0964,
von Ärztliche Standes- oder Bezirksvereinebis As (Gewicht) |
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Ärztekammern des Königreichs, welche alljährlich am Sitze der Regierung unter Anwesenheit eines Regierungskommissars zu Beratungen zusammentreten und anch an den alljährlichen Plenarsitzungen des Ober-Medizinalausschusses teilnehmen. In Preußen
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3% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Sanitätsdienstbis Sanitätswache |
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) durch die Ärztekammern (s. Ärztliche Vereine). Sehr ausgebildet ist das Sanitätspolizeiwesen in England. In größern Orten wird auf Antrag von 1/10 der Steuerzahler oder, wenn die Mortalitätsziffer 23 pro Mille übersteigt, ein Local Board of Health eingesetzt; ein Privy
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3% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0476,
Hygieine |
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zugeordnet in Kreismedizinalbeamten: Kreisphysikus, Kreiswundarzt, Kreistierarzt. Auch sind neuerdings die gewählten Ärztekammern befugt, im Interesse der öffentlichen H. Vorstellungen und Anträge an die Staatsbehörden zu richten. Im Deutschen Reich
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0408,
von Medizinalpflanzenbis Medizinieren |
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für Sanitäts- und Medizinalwesen. In neuerer Zeit ist in den Ärztekammern auch eine Organisation der Ärzte geschaffen worden, welche diesen einen Einfluß auf das M. sichert (vgl. Preußische Verordnung vom 25. Mai 1887, betreffend die Einrichtung
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0086,
Arzt |
Öffnen |
Standesvcrtretungen (Ärztekam-
mern) eingerichtet werden. In den Staaten mit
mehrern Ärztekammern, sowie zur Vertretuug der
Arzte bei den höchsten Reichsbehörden, sind ärztliche
Centralausschüsse zu schaffen. Jeder ärztliche Stan-
desverein soll
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0089,
Arzt |
Öffnen |
ärztlichen Standes un-
würdigen Verhaltens schuldig gemacht oder ihre
Pflichten als Angehörige der Ärztekammer verletzt
haben, mit Erinnerungen, Verwarnungen, in Wie-
derholungsfällen mit Rügen, und bei erbeblichen
Unzukömmlichkeiten mit Ordnungsstrafen
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0722,
von Medizin (gerichtliche)bis Medizinische Bäder |
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der Standesinteressen zu gewähren. Auch sind neuerdings Ärztekammern (s. Arzt) errichtet worden (vgl die preuß. Verordnung vom 25. Mai 1887, die Einrichtung einer ärztlichen Standesvertretung betreffend). - Vgl. Horn, Das preußische M. (2. Aufl., 2 Tle
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