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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Achsel - Acht.

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Achse'

perbeln beschreiben, so hat bei ihren Bahnen der Ausdruck A. die bei den genannten Kurven übliche Bedeutung. - In der Mineralogie heißen Achsen gerade Linien, die durch den Mittelpunkt eines Kristalls gehen und entweder die Ecken, oder die Mitte von Flächen, oder die Kanten miteinander verbinden. Die Längenverhältnisse und die Lage dieser Kristalldimensionen sind wesentlich für die verschiedenen Kristallformen. - Über A. in der Botanik s. Achsenorgan. - In der Zoologie ist die Hauptachse diejenige Linie, welche man sich im Tierkörper senkrecht durch die Verdauungshöhle gezogen denkt, so daß sie den Mund (oralen Pol) und die ihm entgegengesetzte Stelle des Körpers (aboralen Pol) trifft. Bei einem gleichmäßig cylindrischen oder kugeligen Tier kann man senkrecht auf diese A. beliebig viele unter sich gleichwertige Nebenachsen ziehen; letztere werden aber ungleichwertig, sobald sich an dem Körper eine Bauch- und eine Rückenfläche sowie eine rechte und eine linke Seite unterscheiden lassen. - In der Architektur nennt man A. die gerade Linie, welche durch die Mitte eines Gebäudes der Länge (Längen-, Längsachse) oder der Breite nach (Querachse) gezogen wird. Durchgehende Achsen sind für die Disposition des Grundrisses bestimmend. Die entscheidende derselben ist die Hauptachse. Die A. einer Säule ist die durch die Mittelpunkte ihrer Durchmesser gezogene gerade Linie.

Achsel (lat. Axilla), der äußere Teil der Schulter (s. d.); Achselhöhle, die Aushöhlung unter der A. zwischen dem Oberarm und der Brust.

Achselklappen, Tuchstücke, die in einzelnen Armeen auf den Schulterteilen der Montierungen getragen werden; s. Abzeichen.

Achselmannstein, Badeort, s. Reichenhall.

Achselsproß, s. Zweig.

Achselstücke (Feldachselstücke) werden von Offizieren seit 1866 im Feld und kleinen Dienst an Stelle der Epauletten getragen; s. Abzeichen, Rüstung. Achselschnüre in Gold, Silber, Wolle werden von Generalen und Adjutanten der deutschen Fürsten, in manchen Armeen von einzelnen Kavallerieregimentern und von den Gendarmen getragen.

Achsen (Axen), Maschinenteile, welche zum Tragen umlaufender oder schwingender Teile dienen, sind entweder mit Zapfen versehen, so daß sie die Bewegung der auf ihnen befestigten Maschinenteile mitmachen, oder aber mit letztern in der Weise drehbar verbunden, daß sich diese um sie herumdrehen, wie z. B. die Wagenräder um die Wagenachsen. Man unterscheidet Tragachsen und Stützachsen, je nachdem die auf ihnen befestigten Körper senkrecht oder parallel zur Längsrichtung der A. einen Druck ausüben. Hergestellt werden die A. aus Stahl und Schmiedeeisen und sind dann in der Regel im Querschnitt kreisförmig oder von Gußeisen und haben nun häufig zur Erzielung einer größern Leichtigkeit mit der notwendigen Festigkeit kreuzförmige Querschnitte, oder endlich von Holz mit rundem oder polygonalem (vieleckigem) Querschnitt. Die Maschinenteile, zu deren Unterstützung die A. dienen, sind, wenn eine gegenseitige Drehung der A. gegen dieselben ausgeschlossen sein soll, entweder mit Nute und Feder oder durch Längskeile, zuweilen auch durch Schrauben und hindurchgezogene Bolzen oder Stifte auf einer Verstärkung der Achse (dem Achsenkopf) befestigt.

Achsenbüchsen (Axenbüchsen) sind meist metallene Hohlcylinder, welche in ihrer auf der Dreh- oder Bohrbank hergestellten cylindrischen Höhlung ↔ die genau passenden Zapfen von Achsen aufnehmen sollen, während sie mit ihrer Außenfläche in ein Loch eines andern Maschinenteils so eingepreßt sind, daß sie sich nicht drehen.

Achsenorgān (Achse), bei den stamm- und blattbildenden höhern Gewächsen eins der Grundorgane, auf welche sich alle Glieder derselben zurückführen lassen, nämlich jedes Glied, welches durch Spitzenwachstum mittels eines an seinem Ende befindliche freien Vegetationspunkts sich verjüngt und unterhalb dieses fortwachsenden Endes seitlich Blätter erzeugt. Je nach der Lebensweise der Pflanze und den Funktionen, die im einzelnen Fall diesen Gliedern übertragen sind, kann das A. als cylindrischer Stengel oder Stamm, als runder, dicker Knollen (z. B. bei der Kartoffel), als blattähnlicher, grüner Flachzweig (bei Phyllocladus), als ein starrer, spitzer Dorn (bei den meisten dornigen Sträuchern) oder auch als eine zum Klettern dienende Ranke (Weinrebe) auftreten. Darum gehört auch der Stengel mit allen seinen Verzweigungen sowie der Blütenstand zu dem A. Auch an den Blüten ist zwischen dem A. und den demselben seitlich ansitzenden Blattgebilden zu unterscheiden, und hier wird auf die oft schwierige Bestimmung, welche Teile der Blüte als A. und welche als Blattorgane zu betrachten sind, gegenwärtig besonderes Gewicht gelegt (vgl. Blüte).

Achsenpflanzen, die blattbildenden Pflanzen im Gegensatz zu den blattlosen Zellpflanzen, bei denen ein Gegensatz zwischen Blatt und Stamm nicht vorhanden ist.

Achsenschwamm, s. Schwämme.

Achsenwinkelapparat, s. Chromatische Polarisation.

Acht, in der Reihe der Zahlen die erste, welche die dritte Potenz einer kleinern, der Zwei, ist. Eine Eigentümlichkeit der A. ist es, daß das um 1 verminderte Quadrat einer ungeraden Zahl sich stets durch 8 teilen läßt und der Quotient eine Trigonalzahl ist; z. B. 11² - 1 = 8 . 15. Dieser und ähnlicher Eigenschaften halber galt die A. im Altertum für eine ebenso vollkommene Zahl wie die Drei. Nach der biblischen Erzählung von der Sündflut blieben acht Menschen übrig. Die Griechen bildeten die Hauptwinde auf einem Oktogon ab, und in der chaldäischen Astrologie dienten die acht Örter des Himmels zur nähern Bestimmung der Weltgegenden. Die alten Gallier schon wählten die achteckige Gestalt zu ihren Tempeln, und im Mittelalter trug man dieselbe als heilige Form auf christliche Kirchen über.

Acht (vom altdeutschen "Echt", d. h. Bund oder Gesetz), ursprünglich das höchste Gesetz, wie auch das Synonym Bann eigentlich die höchste Gewalt und gesetzliche Verpflichtung bedeutete; daher das höchste Gericht und der Bezirk, in welchem die Aussprüche desselben bindend sind, sowie die Strafe oder Buße, durch welche jene Aussprüche verwirklicht werden oder ihr Bann gelöst wird. Vorzugsweise wurde der Ausdruck A. und Bann in der letztern Bedeutung von der gesetzlichen und gerichtlichen Ausstoßung aus dem bürgerlichen Friedens- und Rechtsverein, der Gesetz- oder Rechtloserklärung, gebraucht. Diese Friedensaufkündigung bildet das Wesen von Bann und A. und vom Achtsprozeß (processus bannitorius). Sobald jemand den Friedensstand verletzt hatte, mußten, wenn durch eine Anklage Genugthuung verlangt wurde, die Vorsteher des Staatsvereins und seine Volksgerichte den Angeklagten feierlich auffordern, entweder vor Gericht die Anklage zu widerlegen, oder durch Verzichtleistung auf fernere

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 91.