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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Angestellter; Angestückt; Angewende; Anghiera

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Angestellter - Anghiera

(1891) 62 391, als Gemeinde 72 669 E., in Garnison das 135. Infanterieregiment, ein Kürassier-, ein Pontonierregiment, eine zur Akademie Rennes gehörige mediz. und pharmaceut. Schule, freie kath. Fakultäten für Jurisprudenz, Mathematik und Naturwissenschaften und Philosophie, deren Unterricht dem der staatlichen Anstalten entspricht, ferner eine Kunst- und Gewerbeschule, ein theol. Seminar, viele Gebäude religiöser Brüderschaften, ein Taubstummeninstitut, eine Reitschule, eine ökonomische Gesellschaft und andere Gesellschaften; ferner eine öffentliche Bibliothek (40 000 Bände und 1153 Handschriften), eine Volksbibliothek (6000 Bände), eine Gemäldegalerie, ein Skulpturenmuseum, ein für das Studium der got. Baukunst sehr wichtiges archäol. Museum, zwei große Krankenhäuser, von denen eins (Ste. Marie) 1500 Betten besitzt, ein Naturalienkabinett, einen botan. Garten, zwei Theater und ein großes Gestüt. Ferner bestehen eine Segeltuchfabrik, Baumwollspinnerei, Taschentuch-, Kattun- und Zwirnstrumpfmanufakturen sowie in der Nähe Schieferbrüche (3000 Arbeiter), außerdem eine Glockengießerei und großartige Baumschulen sowie Handel besonders mit Manufakten, Getreide, Hanf, Kleesamen, Öl, Wein, Branntwein, Essig, Senf, Pferden u. s. w. A. ist der Geburtsort des Herzogs René von Anjou, des Gelehrten Menage, des Publizisten J. Bodin und des Bildhauers David, dessen Standbild auf der Place-de-Lorraine 24. Okt. 1880 enthüllt wurde. - Ursprünglich Hauptort der Andes oder Andecavi, wurde A. unter den röm. Kaisern ein wichtiger Platz. Seit dem 5. Jahrh. unter fränk. Herrschaft, wurde es später Hauptstadt von Anjou (s. d.). Nach dem Tode des Herzogs René von Anjou (1480) kam es durch Ludwig XI. endgültig an die Krone Frankreichs. In den Hugenottenkriegen hielt es zur kath. Partei und öffnete erst 1598 Heinrich IV. die Thore. Von Ludwig XIV. erhielt es eine Akademie der Wissenschaften. Am 18. Sept. 1793 siegten hier die Royalisten unter Charette über die Republikaner unter Kleber und besetzten die Stadt. Schon am 4. Dez. desselben Jahres wurden jedoch die Sieger wieder zurückgeschlagen, worauf der Konventsdeputierte Tallien die Schreckensherrschaft in Stadt und Umgegend übte. - Vgl. Bodin, Recherches historiques sur Anjou et ses monuments A. et les Bas-Anjou (2 Bde., Saumur 1821-22); Cél. Port, Dictionnaire historique, géographique et biographique de Maine et Loire (3 Bde., Angers 1879).

Angestellter, derjenige, welcher in einer Verwaltung des Reichs, des Staates, der Kirche, der Gemeinde, einer öffentlichen Anstalt oder Korporation u. s. w., oder in einem privaten Geschäftsbetrieb eine Stellung zugewiesen erhalten hat. Da die Anstellung die Ermächtigung seitens des Geschäftsherrn in sich schließt, daß der A., wenn dies die Funktion mit sich bringt, mit dem Publikum innerhalb des ihm zugewiesenen Geschäftskreises in Beziehung trete, und da andererseits der Geschäftsherr des A. als seines Organs bedarf, von dessen Thätigkeit den Nutzen zieht, so hat sich früh die Ansicht gebildet, daß der Geschäftsherr durch die von dem A. für Rechnung des Geschäftsherrn abgeschlossenen Verträge innerhalb der Stellung, ja selbst durch dessen unerlaubte Handlungen und Unterlassungen verpflichtet werde, wenn diese Ansicht auch nicht mit voller Folgerichtigkeit durchgeführt ist. Auf jenen Gedanken beruht es, daß schon im röm. Recht der einem Gewerbebetrieb vorgesetzte Faktor (der Institor) den Geschäftsherrn durch seine den Gewerbebetrieb betreffenden Verträge verpflichtete, ebenso der Schiffer (magister navis). Nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch Art. 50 gilt, wer in einem Laden oder einem offenen Magazin oder Warenlager angestellt ist, für ermächtigt, daselbst Verkäufe und Empfangnahmen vorzunehmen, welche in einem derartigen Laden, Magazin oder Warenlager gewöhnlich geschehen. Nach Art. 496 verpflichtet der Schiffer (s. d.) den Reeder in weitem Umfang. Andererseits ist der Reeder mit Schiff und Fracht für den Schaden verantwortlich, welchen eine Person der Schiffsbesatzung einem Dritten durch ihr Verschulden in Ausführung ihrer Dienstverrichtungen zufügt (Art. 451, 452). Nach dem Code civil Art. 1384 haftet der Geschäftsherr für den Schaden, welchen ein A. (préposé) in Ausübung der ihm übertragenen Funktion einem Dritten verursacht hat. Auf demselben Gedanken beruht die Haftung des Betriebsunternehmers für den Schaden, welcher durch Tötung oder Körperverletzung eines Menschen zufolge Verschuldung der dort genannten A. in ihren Dienstverrichtungen entstanden ist, aus dem durch das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884, §. 95, allerdings erheblich eingeschränkten, aber nicht gänzlich unpraktisch gewordenen §. 2 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juli 1871. Der Entwurf des Deutschen Bürgerl. Gesetzbuchs hat diese Gedanken unzureichend gewürdigt. Es ist nur in §. 234 ausgesprochen, daß ein Schuldner in Ansehung der Erfüllung wegen des Verschuldens der Personen haftet, deren er sich zur Bewirkung der Leistung bedient; dagegen soll nach §. 754 derjenige, welcher einen andern zu Verrichtungen bestellt, aus dessen unerlaubten Handlungen nur haften, wenn er eine ungeeignete Person ausgewählt oder die erforderliche Aufsicht unterlassen hat.

Angestückt bedeutet in der Heraldik, daß bei einem Heroldsbilde, das einen der Schildränder berührt, z. B. bei einem Schildeshaupte, Schildesfuße, Pfahle oder dergleichen, Metall an Metall oder Farbe an Farbe zu stehen kommt.

Angewende, Anwand, Randbeet, Vorland, der Feldrand, auf dem der Pflug umgewendet wird und den man zuletzt in anderer Richtung als das Feld pflügt.

Anghiera, ital. Grafschaft, s. Angera.

Anghiera, Pietro Martire d', latinisiert gewöhnlich Petrus Martyr Anglerius, Geschichtschreiber, geb. 2. Febr. 1457 zu Arona, lebte seit 1477 zu Rom im Verkehr mit den berühmtesten Dichtern und Gelehrten seiner Zeit und ging 1487 an den Hof Ferdinands des Katholischen und der Isabella, wo er 1492-1502 mit dem Unterricht der jungen Adligen betraut war. 1501 führte ihn ein Gesandtschaftsauftrag zum Sultan von Ägypten. Bald darauf vom Papst zum apostolischen Protonotar ernannt, nahm er 1504 die priesterlichen Weihen, erhielt die Stellung eines Priors an der Kathedrale von Granada und wurde 1510 zum Chronisten für die Ereignisse in der Neuen Welt ernannt. 1518 wurde er Mitglied des ind. Rates, 1524 Abt von Jamaika und starb 1526 zu Granada. Über die neuen oceanischen Entdeckungen erhielt er stets zuverlässige Mitteilungen. Sein wichtigstes histor. Werk ist "De rebus oceanis et orbe novo decades", von dem die drei ersten Dekaden 1516 erschienen, während das ganze Werk in acht Dekaden erst nach seinem