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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Ausdrucksbewegungen; Ausdünstung; Auseinanderlaufen; Auseinandersetzung; Auseinanderziehen

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Ausdrucksbewegungen - Auseinanderziehen

wohnende Seele ankündigt. Ebenso hat ein Kunstwerk A., wenn es den Gegenstand, den der Künstler darstellen wollte, in kräftiger Lebendigkeit gleichsam beseelt zur Anschauung bringt. - In etwas weiterm Sinne faßt man A. in der Rhetorik und Stilistik als die wörtliche Darstellung überhaupt, weshalb jedes Wort und jede Redensart ein A. genannt wird.

In der Mathematik versteht man unter arithmetischem und analytischem A. die Bezeichnung eines Anzahlbegriffs durch eine Verbindung von Zahlzeichen. So ist (12-9)/3+18 ein A. für 19.

Ausdrucksbewegungen, alle körperlichen, äußerlich wahrnehmbaren Veränderungen eines beseelten Organismus, wodurch dieser seine innern Vorgänge reflektorisch, unwillkürlich oder willkürlich kundgiebt. Dem Ausdruck der Gemütsbewegungen dienen alle wahrscheinlich durch vasomotorische Veränderungen hervorgerufenen Zeichen erregter oder niedergeschlagener Stimmung (s. Affekt). Dazu kommt, daß Empfindungen von ähnlichem Gefühlston sich leicht verbinden und gegenseitig verstärken, wodurch es sich erklärt, das, Affekte von bestimmter Qualität in Bewegungen ihren Ausdruck finden, die sich zunächst an einfache Sinnenreize von ähnlicher Gefühlsqualität geknüpft haben. Endlich aber ist das Princip der Beziehung einer Bewegung zu Sinnesvorstellungen wirksam, das sich namentlich in der Gebärden- und Lautsprache auf die mannigfaltigste Weise äußert. Von dem letztern Ausdrucksmittel finden sich bei den Tieren nur Anfänge, auf seiner vielseitigen Ausgestaltung beruht großenteils das höhere Geistesleben.

Vgl. Ch. Darwin, Der Ausdruck der Gemütsbewegungen bei den Menschen und den Tieren (deutsch von J. B. Carus, 4. Aufl., Stuttg. 1884); Piderit, Mimik und Physiognomik (2. Aufl., Detmold 1886).

Ausdünstung, in der Physiologie die unsichtbare Ausscheidung von Wasser und andern flüchtigen oder gasförmigen Stoffen durch Haut und Lungen. Beide Organe geben bedeutende Mengen Wasser in Form von Dampf und außerdem Kohlensäure an die Luft ab. Die Menge dieses unsichtbar ausgeschiedenen Wassers beläuft sich beim Menschen in 24 Stunden auf reichlich 1 kg, wovon man etwa zwei Drittel auf die Haut und ein Drittel auf die Lungen rechnen kann. Dagegen ist die Abscheidung von Kohlensäure in der Lunge etwa 25-50 mal reichlicher als die durch die Haut. Außer dieser unsichtbaren Ausscheidung erfolgt auf der Haut bekanntlich auch eine sichtbare, d. i. der Schweiß (s. d.) und der Hauttalg. Beide enthalten flüchtige Stoffe (Fettsäuren) oder liefern flüchtige, ammoniakalische Zersetzungsprodukte, die sich der unsichtbaren Hautausdünstung beimischen und derselben einen eigentümlichen Geruch geben können. Dasselbe gilt von flüchtigen Stoffen, welche vom Magen aus ins Blut gelangt sind und sich der A. beimischen können, wie z. B. der Alkohol, der zum Teil in den Lungen wieder ausgeschieden wird und der A. derselben, d. h. dem Atem, seinen Geruch mitteilt. Ist die Ausscheidung in den Schweißdrüsen so gering, daß von den Schweißporen immer ebensoviel abdunstet, als in den Schweißdrüsen abgeschieden wird, so kann es nicht zur Bildung sichtbaren Schweißes kommen; das Wasser und die sonstigen flüchtigen Bestandteile des Schweißes sind dann vollständig in der unsichtbaren A. enthalten, während die festen Schweißbestandteile (Salze u. s. w.) auf der Haut zurückbleiben. Alles, was die Verdunstung im allgemeinen begünstigt, wird auch die Hautausdünstung befördern, also geringer Wassergehalt der Luft, hohe Temperatur und Bewegung der Luft an der Oberfläche des Körpers. Andererseits wirken auch innere Zustände des Organismus begünstigend, nämlich Blutüberfüllung der Haut, rascherer Blutumlauf (infolge von Körperanstrengungen, Erhitzung, Gemütsbewegungen u. s. w.) sowie reichlicher Genuß von Getränken, welche das Blut wässeriger machen.

Auseinanderlaufen, s. Divergieren.

Auseinandersetzung, die bei der Auflösung von Gemeinschaftsverhältnissen nötige Aufteilung des gemeinschaftlichen Vermögens. Diese A. kann niemals durch einfache Rechnung oder Aufteilung der vorhandenen Aktiven erfolgen. Ein gemeinschaftliches Vermögen, wie das von Eheleuten, Genossen, Gesellschaftern, besteht aus Aktiven und Passiven. Dazu treten noch Ansprüche der einzelnen Teilnehmer an die Gemeinschaft für Verwendungen, nicht gehobene Gewinnanteile, Zinsen, Dienstleistungen, oder Ansprüche der Gemeinschaft an den einzelnen Teilnehmer. Die A. wird auch erforderlich, wenn ein einzelner Gesellschafter oder Genosse aus der Gesellschaft oder Genossenschaft ausscheidet oder ausgeschlossen wird. Sie kann so erfolgen, daß unter den Teilenden der Wert jedes einzelnen Aktivums durch Einverständnis festgestellt wird. Von der Summe der Aktiven (einschließlich der Ansprüche der Gesamtheit an die Einzelnen) wird dann die Summe der Passiven (einschließlich der Ansprüche der Einzelnen an die Gesamtheit) abgezogen, hiernach die Quote, welche der Einzelne an dem Gesamtvermögen hat, durch Division in eine bestimmte Zahl umgesetzt, zu welcher hinzugezählt wird, was er an die Gesamtheit zu fordern hat, abgerechnet, was er der Gesamtheit schuldet, und dann werden ihm auf dies Soll einzelne Aktiven zum angenommenen Werte überwiesen, sei es zufolge einer Vereinbarung, sei es nach einer Entscheidung durch das Los oder durch Bestimmung eines gewählten Dritten. Die Passiven werden aus den unaufgeteilten Aktiven berichtigt oder von allen anteilig übernommen und dementsprechend Gegenwerte zugeteilt. Dabei können Vorbebalte wegen Ausfälle oder ungewisser Aktiven oder Passiven gemacht werden. Die A. kann auch so erfolgen, daß die ganze Masse von einem der bisherigen Teilnehmer (oder einem Dritten) mit Aktiven und Passiven zu einem bestimmten Preise übernommen wird, in welchen sich die Teilnehmer teilen. Scheidet nur ein Genosse oder ein Gesellschafter aus, so hat sie so zu erfolgen (s. Ausschließung). Sie kann endlich auch so erfolgen, daß die Bestände und Sachen durch freihändigen Verkauf oder im Wege der Versteigerung verkauft, die Außenstände eingezogen, die laufenden Geschäfte abgewickelt, die Passiven aus den Eingängen abgeführt und die verbleibenden Summen verteilt werden. Das ist der Weg der Liquidation (s. d.) der Offenen Handelsgesellschaft. Da die Rechte der unbefriedigten Gläubiger durch die A. der Teilnehmer nicht beeinträchtigt werden, können die einzelnen Teilnehmer, welche den Gläubigern persönlich haften, auch nach der A. von ihnen belangt, und dadurch nach der A. Regreßansprüche unter den Teilnehmern erwachsen. Über A. unter den Miterben s. Erbteilung. - A. werden auch die Gemeinheitsteilungen (s. d.) genannt.

Auseinanderziehen, Bewegung der Elementartaktik, s. Deployieren.