Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bodenzerstückelung; Bodethal; Bode-Titiussche Reihe; Bodfeld; Bödiker; Bodin

199

Bodenzerstückelung - Bodin

Hüttenamt, Forstamt, eine Löffelfabrik und ein Emaillierwert mit Werkhammer.

Bodenzerstückelung, s. Dismembration.

Bodethal, s. Bode (Fluß).

Bode-Titiussche Reihe. Teilt man den Abstand der Erde von der Sonne in 10 gleiche Teile, so lassen sich die mittlern Abstände der Planeten von der Sonne ziemlich nahe durch folgende Zahlen ausdrücken: Merkur 4, Venus 7, Erde 10, Mars 16, Jupiter 52, Saturn 100, Uranus 196. Zieht man die erste Zahl 4 von allen andern ab, so kommt 3, 6,12, 48, 96,192; hier ist jede Zahl das Doppelte der vorhergehenden, nur mit Ausnahme der Zahlen 12 und 48 (für Mars und Jupiter), zwischen denen 24 fehlt. Man gründete hierauf die Vermutung, daß hier noch ein Planet in dem Abstande 28 von der Sonne stehen möge, welchen die in der letzten Reihe noch fehlende Zahl 24 geben würde. Die Vermutung hat sich bestätigt, doch fand man nicht einen größern Planeten, sondern mehrere kleine an dieser Stelle, deren Zahl sich später auf überraschende Weise vermehrt hat. (S. Planetoiden.) Übrigens paßt der 1846 entdeckte entfernteste Planet Neptun nicht in jene Reihe der Abstände, da seine mittlere Entfernung von der Sonne nur 300 (statt 388) beträgt. - Diese von Titius in Wittenberg gefundenen Beziehungen, die aber erst durch Bode allgemeiner bekannt wurden, sind nur ein Spiel des Zufalls.

Bodfeld, Ruine des Jagdschlosses der sächs.und salischen Kaiser im Harz in der Nähe des Zusammenflusses der Kalten und Warmen Bode, südlich von Elbingerode, bei dem kleinen Hüttenwerke Königshof, auf der alten Straße von Wernigerode nach Nordhausen. Der dazugehörige Jagdbezirk (etwa 110 qkm) wurde 1008 von Kaiser Heinrich II. an das Kloster Gandersheim übertragen; dieses belehnte damit die Grafen von Wernigerode, von denen B. 1420 an die Stolberger Grafen kam. Von letztern gelangte es an die Welfen. Zu B. verschied 5. Okt. 1056 Kaiser Heinrich III. in Gegenwart des Papstes Victor II.

Bödiker, Tonio Wilh. Laurenz Karl Maria, Präsident des Reichs-Versicherungsamtes, geb. 5. Juni 1843 zu Haselünne in Hannover, studierte in Heidelberg, Berlin und Göttingen, trat 1864 in den hannov. Justizdienst und arbeitete bis 1869 bei verschiedenen Amtsgerichten und Ämtern sowie der Landdrostei in Osnabrück. Von 1869 bis 1871 war er nacheinander Regierungsassessor bei der Finanzdirektion in Hannover und beim Amte Hümmling, Verwalter der Landratsämter in Schlochau und Lötzen, Hilfsarbeiter beim Oberpräsidium und der Regierung in Stettin, bis er 1871 als Hilfsarbeiter in das Ministerium des Innern berufen wurde. Von 1873 bis 1881 war er Landrat des Kreises Gladbach und erhielt nun den Ruf als vortragender Rat in das Reichsamt des Innern, wo ihm das Ressort für Gewerbe- und Versicherungsangelegenheiten und die Vertretung der bezüglichen Gesetze vor dem Reichstage übertragen wurde. Nachdem der Reichstag 27. Juni 1884 das Unfallversicherungsgesetz angenommen hatte, wurde die gewaltige Aufgabe der Oberleitung der neuzuschaffenden Organisationen B. zu teil durch seine Berufung zum Präsidenten des Reichs-Versicherungsamtes. Am 15. Juli 1884 wurde dieses bereits eröffnet und gelangte durch B.s Arbeitskraft und Umsicht bald zu regelrechter und mit den Jahren, zumal nach Einführung der Invaliditäts- und Altersversicherung, an Umfang immer steigender Wirksamkeit. B.s Verdienste erkannte die philos. Fakultät zu Leipzig durch Verleihung der Ehrendoktorwürde an, und die Deutsche Allgemeine Ausstellung für Unfallverhütung 1889 in Berlin ernannte ihn zu ihrem Ehrenpräsidenten. Von seinen zahlreichen staatswissenschaftlichen Schriften seien genannt: "Die Zulässigkeit des Rechtswegs und die Kompetenzkonflikte in der Provinz Hannover" (Berl. 1870), "Die Kommunalbesteuerung (local-taxation) in England und Wales" (ebd. 1873), Aufsätze in der von ihm mitbegründeten "Gewerblichen Zeitschrift. Organ für die nationale Industrie und das Wohl der Arbeiter" (Dortm. u. Bernburg 1879 fg.),"Die Unfallstatistik des Deutschen Reichs nach der Aufnahme vom Jahre 1881" (in den "Monatsheften zur Statistik des Deutschen Reichs", 1882), "Die Unfallgesetzgebung der europ. Staaten" (Lpz. 1884), "Die gesetzliche Regelung des Feingehalts der Gold- und Silberwaren" (ebd. 1886),"Die Gewerbe- und Versicherungsgesetzgebung des Deutschen Reichs" (2.Aufl., Berl. 1887; Nachtrag 1889).

Bodin (spr. -däng), Jean, franz. Publizist, geb. 1530 zu Angers, war zuerst Rechtslehrer in Toulouse, später Advokat am Pariser Parlament, und wurde als hervorragender Schriftsteller von Karl IX. und Heinrich III. ausgezeichnet. Da er dem Fanatismus der kath. Partei widerstand, raubten seine Gegner ihm die Gunst des Königs, und B. zog sich, nachdem er dem Herzog Franz von Alençon als Sekretär gedient hatte, nach Laon zurück, wo er die Stelle eines Kronanwalts erhielt. Auf der Ständeversammlung zu Blois (1576) trug B. als Abgeordneter des dritten Standes von Vermandois dazu bei, daß den Reformierten ein vorläufiger Friede und Gewissensfreiheit gewährt wurde; doch schloß er sich nach Ermordung des Herzogs von Guise (1589) der Ligue an, wurde aber, da er die Ziele der Führer nicht gutheißen konnte, aus der Partei wieder ausgestoßen, und da er in seinem Herzen immer die Ansichten der "Politiker" teilte, wurde ihm die Unterwerfung unter Heinrich IV. nicht schwer. B. starb 1596 in Laon an der Pest. Durch sein Werk "Vom Staate" ("De la république", 1576; lateinisch von ihm selbst, Par. 1586) wurde er der hervorragendste Staatsrechtslehrer seiner Zeit. Indem er in der väterlichen Gewalt ein Vorbild der Gewalt des Staatsoberhauptes erkennt, wird B. zum Verkündiger der Lehre von der unbeschränkten königl. Gewalt, die er nur, um ihre Ausartung in Tyrannei zu verhindern, durch die beratende Stimme der Stände und Parlamente einzudämmen sucht. Die Religionsverfolgungen verdammt B., weil sie zum Atheismus führten. Er unterscheidet drei Regierungsformen, Monarchie, Volksherrschaft und Aristokratie, den Vorzug giebt er der erstern. Auch entwickelt er, was bei Aristoteles noch im Keime vorhanden ist, zuerst die Beziehungen, die zwischen den Institutionen und der Natur eines Volks bestehen, Seine "Démonomanie" (Par. 1580 u. ö.; lateinisch, Bas. 1581) und sein "Universae naturae theatrum" (Lyon 1596; französisch, ebd. 1597) beweisen, wie sich in jener Zeit noch Gelehrsamkeit und Aberglauben seltsam verbanden. Den Vorwurf des Atheismus zog er sich vorzüglich durch sein "Colloquium heptaplomeres de rerum sublimium arcanis abditis" zu (hg. von Noack, Schwerin 1857), das lange nur handschriftlich verbreitet war (vgl. Guhrauer, Das Heptaplomeres des Jean B., Berl. 1841). Die Schrift ist ein Dialog