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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Collectandi jus; Collectanea; Collectivum; Colle di Val d'Elsa; College; Collège

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Collectandi jus - Collège.

Ausgabe 1807, 2 Bde.), von denen einzelne an Béranger heranreichen. Sein "Journal historique" (1805-1807, 3 Bde.) enthält meist boshafte und ungerechte Urteile über Personen und litterarische Werke aus den Jahren 1758-82.

Collectandi jus (lat.), das Recht, zu kollektieren, eine Kollekte auszuschreiben.

Collectanea (lat.), s. Kollektaneen.

Collectivum (lat.), s. Substantivum. ^[richtig: Substantiv.]

Colle di Val d'Elsa, Stadt in der ital. Provinz Siena, an der Elsa, Bischofsitz, bildet fast nur eine einzige lange Straße in drei Abteilungen, hat eine schöne Kathedrale (aus dem 13. Jahrh.), ein altes Kastell mit Türmen, wichtige Glas-, Papier- und Eisenfabrikation und (1881) 5090 Einw. Hier Niederlage der Sienesen durch die Florentiner 11. Juni 1269.

College (spr. -edsch), in England Name der verschiedenen Institute der Universitäten, die zum Teil von der Regierung, zum Teil von Privatpersonen gestiftet worden sind. So hat Oxford 20 Colleges, wovon das älteste, University C., angeblich vom König Alfred 872, das neueste, Kehle C., 1870 gegründet wurde. Cambridge zählt 17 Colleges, deren Ursprung in den Zeitraum von 1287 bis 1821 fällt. Hierzu kommen noch die Halls, die (wenigstens in Oxford) insofern von jenen abweichen, als sie keine Fellowships haben. Diese Colleges haben die Rechte der Korporationen, sind meist reich und mit prächtigen Gebäuden ausgestattet, worin Lehrer und Schüler zusammenwohnen. Jedes C. hat seinen Dirigenten (teils Master, Warden oder Rector, teils auch Provost, President, Principal oder Dean, wie z. B. beim Christ Church C. zu Oxford, genannt) und eine gewisse Anzahl Fellows (Kollegen), die ansehnliche Gehalte beziehen und sich neuerdings auf besondere Erlaubnis auch verheiraten dürfen. Wird ein Fellow Professor, so steht ihm eo ipso das Recht der Verheiratung unter Beibehaltung seines Fellowship zu. Durch verschiedene Gesetze von 1854, 1868 und 1877 ist Veranstaltung getroffen, um die Zahl der idle Fellowships (Fellowstellen ohne Lehramt) zu gunsten einer Vermehrung der wirklichen Professuren allmählich zu verringern. Das eigentliche Lehrerpersonal bilden die Tutors. Der Unterricht beschränkt sich auf Griechisch, Latein und Mathematik; alle Fachstudien sind dem Privatunterricht und Privatfleiß überlassen. Wegen dieses Mangels der alten Colleges wurde in London neben der Universität 1829 das King's C. gegründet, worin auch die neuern Sprachen, Geschichte, Physik, Jurisprudenz etc. in den Kreis der Lehrfächer aufgenommen sind. Ganz analog den Colleges der beiden alten Universitäten sind meistens diejenigen Anstalten eingerichtet, welche für die Universitäten vorbereiten. Auch sie werden großenteils als Colleges bezeichnet, aber auch als Public- oder Grammar-schools. Auch hier wird auf behagliches, anständiges Zusammenleben, körperliche Übungen im Freien etc. großes Gewicht gelegt. Die Schüler tragen wie die Students an den Universitäten vorgeschriebene Kleidung. Manche dieser Schulen, namentlich der neuern, sind fast reine Externate (Day-schools). Die bekanntesten jener ältern Colleges sind: Winchester C. (1393), Eton C. (1441), St. Paul's School (London, jetzt Hammersmith; 1508), Westminster School (erneuert 1570), Christ's Hospital (1552), Harrow School (1571), Merchant-Taylors' School, Rugby (1567), Charterhouse School (1611). Die Organisation dieser Anstalten in unterrichtlicher Hinsicht ist eine sehr mannigfaltige; doch haben sie meist sechs aufsteigende Klassen (Forms oder Books), deren drei untere gemeinsam, deren obere in eine realistische und humanistische Abteilung getrennt sind. Das Royal Military C. zu Sandhurst in Berkshire, 1799 gegründet, ist eine Kadettenanstalt. Ähnliche Institute besitzt die Ostindische Kompanie zu Addiscomb und zu Haileybury, doch gehen aus letzterm auch ihre Zivilbeamten hervor. Die Colleges in Dulwich, Bromley und Morden sind großartige Armenhäuser, reichdotiert und mit Korporationsrechten versehen. Das medizinische Kollegium (C. of physicians) in London wurde 1523 unter Heinrich VIII. errichtet und mit Privilegien ausgestattet. Hierzu kam 1800 das C. of surgeons. Diese Körperschaften haben die angehenden Ärzte zu examinieren und den medizinischen Doktorgrad zu erteilen. Für Schottland und Irland gibt es ähnliche Institute in Edinburg und Dublin. Das C. of Civilians, gewöhnlich Doctors' Commons genannt, wurde durch Doktor Harvey, Dean of the Arches, für künftige Professoren des Zivilrechts in London gegründet. Hier residieren auch die Richter des Arches' Court, der Admiralität, des Prerogative Court etc., die nach dem Reglement an einer gemeinschaftlichen Tafel speisen sollten, woher der Name Doctors' Commons.

In den Vereinigten Staaten gibt es eine Menge Colleges, von denen einige an die deutschen Universitäten, die meisten aber an die höhern Klassen der deutschen Gymnasien erinnern. Die ältesten und angesehensten Anstalten dieser Art sind die Harvard University zu Cambridge im Staat Massachusetts, mit einer Bibliothek von 120,000 Bänden (gestiftet 1636), das Yale C. zu New Haven in Connecticut, das Columbia C. in New York, die University of Virginia in Albemarle County, Staat Virginia. Unter den neuern Anstalten ragen die reich ausgestattete, konfessionslose Cornell University in Ithaca, Staat New York, und Lafayette C. in Easton (Pennsylvanien) hervor. 1882 zählte der amtliche "Report" der Zentralbehörde für Unterrichtswesen 364 Colleges und Universities auf, deren große Mehrzahl (280) von kirchlichen Genossenschaften unterhalten wird. Die Einrichtung dieser Anstalten und die Ziele, die sie sich stecken, sind sehr verschieden; sie folgen aber in den Grundzügen meistens dem Vorbild der englischen Colleges. Viele der amerikanischen Colleges sind auch der weiblichen Jugend unterschiedslos geöffnet, andre, im ganzen aber weniger angesehene, nur für diese bestimmt, ohne im Lehrplan von den übrigen wesentlich abzuweichen. Außer jenen der allgemeinen Bildung gewidmeten oder mehrere Fakultäten umfassenden Colleges gibt es noch 123 theologische, 49 juristische, 114 medizinische, 81 mathematisch-naturwissenschaftliche (for sciences) Berufsschulen, die ebenfalls größtenteils den Namen C. führen.

Collège (franz., spr. -lähsch), in Frankreich und Belgien öffentliche Unterrichtsanstalten, welche junge Leute zum Besuch einer Akademie, Universität oder Fachschule für technische Berufsarten vorbilden und also im allgemeinen dieselbe Aufgabe wie die deutschen Gymnasien oder Realschulen haben. Ihren Namen verdanken sie, namentlich in Frankreich, den alten Kollegiaturen (s. d.) und den Jesuitenkollegien. In Frankreich ursprünglich als allgemeine Bezeichnung für die ganze Klasse von Anstalten im Gebrauch und bisweilen noch jetzt so angewandt, kommt amtlich der Name C. seit der Revolution, in welcher der Konvent 1792 alle alten Collèges aufhob, nur noch den städtischen höhern Schulen im Unterschied von den staatlichen Lycées (80) zu. Solcher Collèges com-^[folgende Seite]

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