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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Compagnonnage – Compiègne

Compagnonnage (spr. kongpanjonnahsch), in Frankreich eine eigentümliche Organisation der Handwerksgesellen, die bis in das Mittelalter zurückreicht und auch Verwandtschaft mit den ältern deutschen Gesellenverbänden besitzt. Sie erinnert in ihren Formen vielfach an die Freimaurerei und umfaßte ursprünglich nur die Baugewerke, welche mit «Zirkel und Winkelmaß» arbeiten. Die C. bildete übrigens niemals eine Einheit, sondern die Verbände zerfielen in verschiedene Lager, die sich mit größter Feindschaft gegenüberstanden, was noch in den fünfziger Jahren dieses Jahrhunderts oft zu blutigen Schlägereien führte. Man unterscheidet hauptsächlich drei Gruppen: die «Enfants de Salomon» oder «Gavots», auch Gesellen vom «Devoir de liberté» genannt, aus Steinmetzen, Schreinern und Schlossern bestehend, denen sich auch eine Partei der Zimmerleute anschloß; die «Enfants de maître Jacques», die ursprünglich ebenfalls nur aus Verbänden von Steinmetzen, Schreinern und Schlossern bestanden, später aber den «Devoir» (Ritus, Comment) auch vielen andern Handwerkern mitgeteilt haben; die «Enfants du père Soubise», die ursprünglich nur aus Zimmerleuten bestanden, später aber noch die Dachdecker und Gipser zugelassen haben. Die beiden letztgenannten Gruppen hießen «Compagnons du devoir» oder «devoirants» (von den «gavots» verdreht in «dévorants»). Seit 1830 bildete sich eine Reformpartei unter dem Namen der «Société de l’Union», welche die zu vielen Ausschreitungen führenden Gebräuche der alten C. fallen ließ und nur die praktisch berechtigten Zwecke derselben verfolgen wollte. Dieselbe hat nach vielen Schwierigkeiten allmählich Boden gewonnen, obwohl ihr von den Hilfsgenossenschaften und Gewerkvereinen, wie sie sich in der neuesten Zeit ausgebildet haben, eine große Konkurrenz gemacht wird. Der nächste Zweck der C. war die Unterstützung der Gesellen auf ihrer Wanderung; sie fanden in den Städten des regelmäßigen «tour de France» eine ständige Herberge (mère), Arbeitsvermittelung, Pflege und Unterstützung bei Krankheiten und Reiseunterstützung. Außerdem aber wirkte die C. nach Art der modernen Gewerkvereine auf den Arbeitsmarkt ein, indem sie die Zuwanderung der Gesellen von bereits überfüllten Städten ablenkte, oft auch einzelne Meister und sogar ganze Städte in Verruf (damnation) that, und auch nicht selten trotz des strengen Koalitionsverbotes wohlorganisierte Streiks unternahm. In einigen Gewerken hat sich die C. auch gegenwärtig neben den andern Gewerkvereinsformen behauptet, so namentlich bei den Zimmerleuten in Paris. – Vgl. Simon, Étude historique et morale sur le C. (Par. 1853); Perdiguier, Le livre du C. (3. Aufl., 2 Bde., ebd. 1857); Lexis, Gewerkvereine und Unternehmerverbände in Frankreich (Lpz. 1879); Jäger, Geschichte der socialen Bewegung und der Socialismus in Frankreich, Ⅰ. (Berl. 1879); Maroussem, Charpentiers de Paris, compagnons et indépendants (Par. 1891).

Companhia Geral de Estrado de Ferro de Brazil, s. Brasilien (Bd. 3, S. 440 b).

Companies Act (engl., spr. kómmpĕnis äckt), die gewöhnliche Bezeichnung für diejenigen Gesetze, welche in England über gesellschaftliche Vereinigungen mit einem gemeinsamen Kapital (Joint Stock) ergangen sind. Eine solche Kapitalgesellschaft, gleichviel ob mit beschränkter oder unbeschränkter Haftbarkeit ihrer Mitglieder, wird Company genannt, während die individualistische Verbindung von Personen zu einem Handelsunternehmen Partnership heißt. Das grundlegende, nach vorbereitenden Gesetzen von 1855, 1856 und 1858 ergangene Gesetz ist die C. A. von 1862. Hierzu sind allgemeine Ergänzungsgesetze von 1867, 1870, 1877 und 1879 ergangen. (S. Aktie und Aktiengesellschaft, Bd. 1, S. 293.) ^[Spaltenwechsel]

Companies limited by guarantee having a capital divided into shares und Companies limited by shares. s. Aktie und Aktiengesellschaft (Bd. 1, S. 288 a).

Comparaison (frz., spr. kongparäsóng), Vergleich, Vergleichung; en comparaison (spr. ang), im Vergleich; sans comparaison (spr. ßang), ohne Vergleichung (mit Ausschluß jeder weitern Vergleichung).

Comparatĭo (lat.), Vergleichung; z. B. C. litterārum, Vergleichung der Handschrift durch Schriftverständige, Schriftvergleichung (s. d.). Über C. im grammatischen Sinn s. Komparation.

Comparetti, Domenico, ital. Philolog, geb. 27. Juni 1835 zu Rom, studierte auf der Universität daselbst, wurde Apotheker und pflegte daneben das Studium der alten und modernen Sprachen. 1859 wurde er Professor der griech. Sprache und Litteratur an der Universität zu Pisa und nach mehrern Jahren in gleicher Eigenschaft nach Florenz versetzt; gegenwärtig ist er mit den Vorlesungen über griech. Altertümer an der Universität Rom beauftragt. Seine wichtigsten Arbeiten sind: «Osservazioni intorno al libro dei sette savi» (Pisa 1865), «Saggi dei dialetti greci dell’Italia meridionale» (ebd. 1866), «Virgilio nel medio evo» (2 Bde., Liv. 1872; deutsch von Dütschke, Lpz. 1875), «Papiro ercolanese inedito» (Tur. 1875), «La commissione omerica di Pisistrato e il ciclo epico» (ebd. 1881), «Iscrizioni greche di Olimpia e di Ithaka» (in den «Atti della Reale Accademia dei Lincei», Ⅲ, 6, Rom 1881), «Der Kalewala. Histor.-krit. Studie» (deutsche Ausg., Halle 1892). Mit d’Ancona giebt C. heraus: «Canti e racconti del popolo italiano» (Bd. 1‒9, Tur. 1870‒91); mit Gius. Müller und Flechia redigierte er lange die «Rivista di filologia e d’istruzione classica» (Turin); seit 1884 giebt er das «Museo italiano d’antichità classica» (Florenz) heraus.

Compartimento (ital.), abgeteilter Raum, Bezirk, Fach, Eisenbahncoupé u. s. w.; Bezeichnung der Landesteile des Königreichs Italien (s. d.).

Compascŭum (lat.), gemeinsame Weide oder Koppelweide, Koppeltrift; Jus compascui oder compascendi, Trift-, Hutgerechtigkeit auf dem Grund und Boden eines andern.

Compassĭo (lat.), Mitleid, Mitgefühl; Festum Compassiōnis Mariae Virgĭnis, Fest des Mitleidens Mariä, s. Maria.

Compăter (neulat.), Gevatter.

Compensatĭo (lat.), s. Aufrechnung; C. lucri cum damno, Zusammenrechnung des aus einer Angelegenheit erwachsenen Gewinns mit dem Schaden. Hierfür gilt als Regel: wer von einem andern Schadenersatz fordert, muß sich den Gewinn abrechnen, welchen er aus der Angelegenheit gezogen hat, aus der ihm ein Schaden erwachsen ist.

Compensātis compensándis (lat.), mit Ausgleichung des Auszugleichenden.

Compère (frz., spr. kongpähr), Gevatter; auch Helfershelfer.

Compiègne (spr.kongpĭänj). 1) Arrondissement des franz. Depart. Oise, hat 1274,36 qkm, (1891)

^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.]