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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Deutsche Bühnengenossenschaft - Deutsche Dampfschiffahrts-Gesellschaft "Kosmos"

Stuttgart, München, Halle a. S., Leipzig, Berlin, Breslau. Ende 1892 bestanden 4469 Betriebe mit 74075 versicherten Personen, deren anzunehmende Jahreslöhne 63815242 M. (861,50 M. auf den Kopf) betrugen. Die Jahreseinnahmen beliefen sich auf 222944,47 M., die Ausgaben auf 184462,96 M., der Reservefonds (Ende 1892) auf 336086,93 M. Entschädigt wurden (1892) 530 Unfälle (1,78 auf 1000 versicherte Personen) mit 93605,65 M., darunter 3 Unfälle mit tödlichem Ausgang, 1 mit völliger Erwerbsunfähigkeit. (S. Berufsgenossenschaft.)

Deutsche Bühnengenossenschaft, s. Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger.

Deutsche Bundesfestungen. Im alten Deutschen Reiche gab es nur zeitweilig Reichsfestungen; so wurde 1678 im Frieden zu Nimwegen das Besatzungsrecht in Philippsburg und 1697 im Frieden zu Ryswijk das in Kehl für das Reich erworben. Der Kaiser ernannte die Kommandanten, die Besatzung stellte für Philippsburg der Fränkische, für Kehl der Schwäbische Kreis. Kehl wurde 1754 geräumt und fiel an Baden; Philippsburg verließen die Kreistruppen 1772, doch blieb ein kaiserl. Hauptmann mit 10 Mann darin zurück, die der Bischof von Speier später auswies.

Mainz war infolge des zu Paris abgeschlossenen Friedens 4. Mai 1814 an das Großherzogtum Hessen gefallen und wurde 30. Juni 1816 zur deutschen Bundesfestung erklärt. Die Besatzung wurde im Frieden von Österreich, Preußen und Hessen-Darmstadt, im Kriege, wo sie 20000 Mann Infanterie und 600 Pferde betragen sollte, von Österreich, Preußen, Sachsen-Weimar, den sächs. Herzogtümern, Anhalt und Hessen-Homburg gestellt. 1866 erwarb Preußen das alleinige Besatzungsrecht. Vgl. Schaab, Geschichte der Bundesfestung Mainz (Mainz 1855).

Luxemburg war seit 1815 deutsche Bundesfestung, deren Besatzung im Frieden von Preußen und Luxemburg gestellt wurde; zur Kriegsbesatzung (6000 Mann Infanterie und 200 Pferde) gehörten außerdem die Kontingente von Waldeck, Lippe und Schaumburg-Lippe. Nach dem Vertrage zu London, 11. Mai 1867, wurde das Großherzogtum für neutral erklärt, die preuß. Besatzung zurückgezogen und die Festung als solche aufgelassen. Vgl. Coster, Geschichte der Festung Luxemburg (Luxemb. 1869).

Landau wurde 1816 deutsche Bundesfestung; die Friedensbesatzung stellte Bayern allein; im Kriege (Kriegsstärke 7000 Mann Infanterie und 200 Pferde) traten preuß. Truppen (für Hohenzollern), sowie die Kontingente der beiden Schwarzburg, von Liechtenstein und beiden Reuß hinzu. Vgl. von Birnbaum, Geschichte von Landau (Kaiserslautern 1830). Von 1866 ab besaß Bayern alleiniges Besatzungsrecht, und nach dem Reichsgesetz vom 9. Febr. 1875 ist Landau offene Stadt.

Rastatt war seit 1840 deutsche Bundesfestung. Die Besatzung wurde im Kriege (13000 Mann) wie im Frieden von Österreich, Preußen und Baden gestellt, seit 1866 von Baden allein.

Ulm war seit 1841 deutsche Bundesfestung, deren Besatzung im Kriege wie im Frieden von Österreich, Bayern und Württemberg gestellt wurde, seit 1866 von Bayern und Württemberg allein. Vgl. Fischer, Geschichte der Stadt Ulm (Ulm 1863).

Die seit 1830 zu einer Reservedivision des Bundesheers zusammengestellten Kontingente der kleinern Bundesstaaten, die größtenteils zur Kriegsbesatzung der drei ältern D. B. gehörten, wurden seit 1831 regelmäßig von preuß. oder österr. und bayr. Generalen gemustert, wodurch die Schlagfertigkeit und Ausbildung dieses Teils der Kriegsbesatzung der D. B. wesentlich gefördert worden ist.

An Festungen besaß der Norddeutsche Bund im Osten Königsberg, Graudenz, Thorn, Posen, Glogau und Kosel; im Süden Neisse, Glatz, Königstein; im Westen Mainz, Koblenz mit Ehrenbreitstein, Saarlouis, Köln mit Deutz, Wesel; an der Küste Wilhelmshaven (im Bau), Sonderburg-Düppel, Friedrichsort, Stralsund, Swinemünde, Kolberg, Danzig mit Neufahrwasser und Weichselmünde, Pillau, nebst einigen kleinern Anlagen; im Innern Stettin, Cüstrin, Spandau, Torgau, Wittenberg, Magdeburg, Minden, Erfurt, sowie einige Brückenbefestigungen an großen Eisenbahnübergängen.

Seit der Wiedererrichtung des Deutschen Reichs sind die ehemaligen D. B. (außer Luxemburg) wie alle Festungen des Reichs dem Ausschusse des Bundesrats für das Landheer und die Festungen, worin Bayern einen ständigen Sitz hat, während die übrigen Mitglieder vom Kaiser ernannt werden, unterstellt; auch steht dem Kaiser allein das Recht zu, innerhalb des Bundesgebietes Festungen anzulegen (Art. 8 und 65 der Reichsverfassung), sowie die Festungskommandanten zu ernennen (Art. 64), die dem Kaiser den Fahneneid zu leisten haben. Bayern hat jedoch die Kosten für die auf seinem Gebiet belegenen Reichsfestungen allein zu tragen (Bündnisvertrag vom 23. Nov. 1870), die Anlage neuer Befestigungen auf seinem Gebiet im Wege besonderer Vereinbarung zuzugestehen, auch den auf Bayern entfallenden Teil der Kosten der Anlage und Ausrüstung solcher Festungen gemeinsam mit den übrigen Bundesstaaten zu tragen. Die dem Kaiser zustehende Ernennung der Festungskommandanten und Bestimmung über die Anlage von neuen Befestigungen auf württemb. Gebiet wird vom Kaiser erst nach vorgängigem Vernehmen mit dem König von Württemberg vollzogen (Militärkonvention vom 21. und 25. Nov. 1870).

Die in den Reichslanden befindlichen Festungen: Metz, Straßburg, Diedenhofen u. s. w. werden "Reichsfestungen" genannt (s. Deutsches Festungssystem).

Deutsche Civilprozeßordnung, s. Civilprozeß.

Deutsche Dampfschiffahrts-Gesellschaft "Hansa" in Bremen, wurde 1881 begründet, betreibt ausschließlich Frachtgeschäft und unterhält regelmäßige Dampferlinien: 1) von Bremen und Hamburg über Antwerpen nach Karatschi und Bombay (jede dritte Woche); 2) von Bremen und Hamburg über Antwerpen nach Madras und Kalkutta (14tägig); 3) von Bremen nach Montevideo, Buenos-Aires und Rosario (zweimal monatlich). Die Flotte besteht aus 26 Dampfern mit 70750 t Tragfähigkeit, 10 Schleppkähnen, 2 Schleppdampfern. Das Kapital, ursprünglich 3 Mill. M., wurde auf 7 Mill. M. Aktien und 3 1/2 Mill. M. Obligationen erhöht.

Deutsche Dampfschiffahrts-Gesellschaft "Kosmos". Die D. D. K. zu Hamburg, 1872 mit einem Kapital von 5 Mill. M. gegründet, das 1889 auf 6 Mill. erhöht wurde, unterhält die Verbindung Hamburgs mit der Westküste Süd- und Mittelamerikas durch die Magalhãesstraße. Sie ist deutsche Postlinie und besorgt auch auf Grund eines Vertrags mit der engl. Regierung den Postverkehr mit den Falklandsinseln (Port Stanley). Die auch mit vorzüglichen Kajüteneinrichtungen versehenen