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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Dienstzeit; Dienstzwang; Diepenbeeck; Diepenbrock; Diepholz

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Dienstzeit - Diepholz.

Dienstzeit. Bei der nach 1870 fast in allen Staaten, welche stehende Heere unterhalten, eingeführten allgemeinen Wehrpflicht kann die dienstpflichtige Mannschaft nur auf eine verhältnismäßig kurze Zeit bei der Fahne, präsent (daher Präsenz, die aktive oder "Präsenzdienstzeit"), verbleiben, damit bei möglichst geringer Friedensstärke des Heers, wie es die volkswirtschaftlichen Interessen verlangen, doch eine starke, militärisch ausgebildete Reserve für den Kriegsfall zur Aufstellung der Feldarmee und Besatzungstruppen (Landwehr) vorhanden ist. Nach einer gewissen D., aktive D., werden daher die Mannschaften des Präsenzstandes "zur Reserve" entlassen. Die aktive D. muß so bemessen sein, daß sie zur vollständigen militärischen Ausbildung hinreicht; die Ansichten über die nötige Dauer sind aber sehr verschieden. Diese wie die durchschnittliche Schulbildung des Volkes, nationale Gewohnheiten, klimatische Verhältnisse etc. sind Ursachen, daß in den einzelnen Staaten die D. verschieden lang ist. Die gesetzliche Präsenzdienstzeit beträgt in 1) Belgien: Infanterie 2 1/3, Artillerie und Kavallerie 4 Jahre mit jährlich 1½ Monat Urlaub; Einsteher werden auf 8 Jahre geworben. 2) Dänemark: ein Drittel der Ausgehobenen 1¼ Jahr, der Rest 6 Monate. 3) Deutschland: 3 Jahre, Ersatzreserve erster Klasse 10 Wochen. 4) Frankreich: der erste Teil der Ausgehobenen (1. portion du contingent) 5 (3 Jahre in Aussicht), der andre Teil ½-1 Jahr; für die algerischen Truppen fünfjährige Werbung neben dem Ersatz aus Frankreich. 5) Griechenland: Infanterie 1, die übrigen Waffen 2 Jahre. 6) Großbritannien: geworbene Armee, entweder 12 Jahre aktiv oder 6 Jahre aktiv und 6 Jahre Reserve; Rengagement auf weitere 9 Jahre zur Erdienung einer Pension. 7) Italien: Infanterie 2-3 Jahre, Artillerie, Genie, Train 3, Kavallerie 4, Karabiniers 5 Jahre; die Dienstpflichtigen zweiter Klasse 2-6 Monate. 8) Niederlande: Geworbene 6-12 Jahre, Ausgehobene 1½-2 Jahre. 9) Österreich-Ungarn: 3 Jahre, Landwehr 3 Monate, Ersatzreserve 8 Wochen. 10) Portugal: 3 Jahre. 11) Rumänien: 3 Jahre. 12) Rußland: 5 Jahre. 13) Serbien: 3 Jahre. 14) Spanien: 3 Jahre. 15) Türkei: Infanterie 4, Kavallerie und Artillerie 5 Jahre. 16) Vereinigte Staaten von Nordamerika: Werbesystem 5 Jahre. Bei der Pensionierung rechnet die D. vor dem 18. Lebensjahr nicht mit, während die Kriegsjahre (s. d.) als Dienstzeit doppelt zählen.

Dienstzwang, s. Bauer und Bauernzwang.

Diepenbeeck, Abraham van, niederländ. Maler, geb. 1596 zu Herzogenbusch, lernte zuerst bei seinem Vater die Glasmalerei, war in dieser seit 1623 in Antwerpen thätig und wurde dann Schüler von Rubens. 1636 erwarb er das Bürgerrecht in Antwerpen. Er arbeitete auch eine Zeitlang in England und starb 1675 in Antwerpen. Von seinen Glasgemälden sind noch verschiedene Reste erhalten, z. B. die Fenstermalereien in der Kapelle der heiligen Jungfrau in der Jakobskirche zu Antwerpen, die Chorfenster der Dominikanerkirche sowie andre in der Karmeliterkirche, in der Kapelle der Armen, in der Kathedrale etc. Während seiner Thätigkeit bei Rubens hat er viel an dessen Werken mitgearbeitet und sich auch ganz dessen Formengebung und Kompositionsmanier angeeignet, ohne jedoch dessen Farbe zu erreichen. Sein Kolorit ist blässer, undurchsichtiger und von geringerer Leuchtkraft. Seine Hauptwerke sind: die Weihe eines Abtes durch den heil. Norbert in der Dorfkirche von Deurne bei Antwerpen, die Grablegung Christi im Museum zu Braunschweig, die Vermählung der heil. Katharina in der Berliner Galerie, die Flucht der Clölia in drei verschiedenen Darstellungen in Berlin, Dresden (Galerie) und Paris (Louvre) und ein Liebespaar mit Amor (im Louvre). Er hat auch vortreffliche Bildnisse gemalt und viele Zeichnungen für Kupferstecher ausgeführt.

Diepenbrock, Melchior, Freiherr von, Kardinal und Fürstbischof von Breslau, geb. 6. Jan. 1798 zu Bocholt in Westfalen, wo sein Vater Hofkammerrat war, besuchte das französische Lyceum in Bonn, machte im 13. preußischen Landwehrregiment den Feldzug von 1814 mit, studierte seit 1818 zu Landshut Cameralia, hierauf in Mainz und Münster Theologie und wurde 1823 zum Priester geweiht. Sein väterlicher Freund Sailer, welcher indes Bischof von Regensburg geworden war, ernannte ihn zu seinem Sekretär und beförderte ihn hier stufenweise zum Kanonikus, Domprediger und Domdechanten und bischöflichen Generalvikar. 1845 ward er in den bayrischen Freiherrenstand erhoben und zum Fürstbischof von Breslau erwählt, eine Stellung, welche durch innere Zwistigkeiten im Klerus und durch Streitigkeiten mit dem Staat äußerst schwierig geworden war, die er jedoch im Sinn religiösen Friedens und wahrer Toleranz und in unerschütterlicher Treue gegen die Obrigkeit verwaltete. 1848 ward er zum Frankfurter Parlament abgeordnet, erkrankte aber und konnte an den Verhandlungen desselben nicht teilnehmen. 1849 wurde er provisorisch zum apostolischen Delegaten für die preußische Armee und 1850 zum Kardinal ernannt. Er starb 20. Jan. 1853 auf Schloß Johannisberg in Österreichisch-Schlesien. Als Dichter geistlicher Lieder trat D. zuerst in der von E. v. Schenk herausgegebenen "Charitas" auf. Größeres Verdienst erwarb er sich durch die schöne Sammlung "Geistlicher Blumenstrauß aus spanischen und deutschen Dichtergärten" (Sulzbach 1829, 4. Aufl. 1862), welcher "Erinnerungen an den jungen Grafen von Stolberg" und "Heinrich Susos Leben und Schriften" (4. Aufl., Regensb. 1884) folgten. Seine "Predigten" (Regensb. 1841 bis 1843) sowie "Sämtliche Hirtenbriefe" (Münster 1853) zählen zu dem Besten, was die katholische Litteratur auf diesem Feld in der neuern Zeit lieferte. Vgl. "Melchior v. D., ein Lebensbild" (von seinem Nachfolger, Fürstbischof H. Förster, Bresl. 1859); Reinkens, Melchior v. D. (Leipz. 1881).

Diepholz, Grafschaft, jetzt Kreis im preuß. Regierungsbezirk Hannover, 628 qkm (11,40 QM.) groß, zwischen Oldenburg und der preußischen Provinz Westfalen, ist völlig eben, besteht etwa zum dritten Teil aus Moor (Diepholzer Moor), Bruch und Heide, wird bewässert von der Hunte und deren Zuflüssen, im S. vom Dümmersee. Der gleichnamige Flecken mit Stadtrechten, Hauptort der Grafschaft, an der Hunte und an der Hamburg-Kölner Eisenbahn, ist Sitz eines Amtsgerichts und hat eine Pfarrkirche, ein Schloß, Fabrikation von landwirtschaftlichen Maschinen und (1880) 1460 Einw., mit dem Ort Willenberg 2799 Einw. - Die Grafschaft D. ist schon im 11. Jahrh. im Besitz eines edlen Geschlechts, das dem benachbarten Bistum Osnabrück mehrere Bischöfe gegeben hat. Eine illegitime Nebenlinie waren die "Herren von D.", welche von einem natürlichen Sohn Rudolfs, Bischof von Utrecht und Administrator von Osnabrück (gest. 1455), abstammten und 1663 ausstarben. Nach dem Aussterben der Grafen 1585 kam D. an die braunschweig-lüneburgische Linie Celle, 1679 an Kalenberg. In den Jahren 1806 bis 1810 machte die Grafschaft D. einen Teil des