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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Empire; Empire City; Empirem; Empiricus; Empirie; Empis

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Empire - Empis.

Benutzung desselben, nur mit der Beschränkung, daß das Grundstück nicht verschlechtert werde. Der Inhaber dieses Rechts (Emphyteuta) kann sein Recht veräußern und vererben, er kann das Grundstück verpachten, verpfänden, Dienstbarkeiten an demselben bestellen, doch nur für die Dauer seines Rechts. Zur Veräußerung ist aber die Zustimmung des Eigentümers (dominus emphyteuticarius) erforderlich, die dieser aus erheblichen Gründen verweigern kann. Für die Erteilung seines Konsenses und die Annahme des neuen Emphyteuta erhält der Eigentümer von diesem 2 Proz. des Kaufpreises oder bei andern Veräußerungen 2 Proz. des Wertes der Erbpacht (laudemium). Ein dem Eigentümer zustehendes Vorkaufsrecht schützt ihn gegen die Verkümmerung jenes Rechts mittels Herabsetzung des Kaufpreises. Die Verpflichtungen des Emphyteuta bestehen hauptsächlich darin, daß er die festgesetzte Entschädigung (canon, vectigal, pensio) an den Eigentümer zahlen, die auf dem Grundstück ruhenden Lasten tragen und es in gutem Stand halten muß. Für Verbesserungen hat er keinen Ersatzanspruch. Der zu zahlende Kanon ist nicht einseitig ablösbar. Der Emphyteuta verwirkt zur Strafe sein Recht wegen erheblicher Verschlechterung des Grundstücks, wegen Verletzung seiner Obliegenheiten bei einer Veräußerung, und wenn er mit Entrichtung des Kanons oder der auf dem Grundstück lastenden öffentlichen Abgaben drei Jahre lang im Rückstand bleibt, bei kirchlicher E. schon wegen zweijähriger Nichtzahlung des Kanons. Die E. erlischt, das Gut fällt ohne Entschädigung an den Eigentümer zurück, wenn dieser nach dem Eintritt der betreffenden Thatsache auf Entsetzung (Privation) des Emphyteuta klagt. Andre Erlöschungsgründe sind, außer den für die Rechte an fremder Sache überhaupt geltenden, Verzicht und Verjährung.

Empire (franz., spr. angpihr), Herrschaft, Kaisertum, Kaiserreich, besonders das französische unter Napoleon I. (le premier E.) und Napoleon III. (le second E.); l'E. c'est la paix, "das Kaiserreich ist der Friede", Ausspruch, den Ludwig Napoleon als Prinz-Präsident 9. Okt. 1852 zu Bordeaux that (und dem die Opposition das Wortspiel: l'E. c'est l'épée, "das Kaisertum ist der Säbel", entgegensetzte); le Bas-E., das oströmische Reich in seinen letzten Zeiten (seit 476 n. Chr.); le Haut-E., das römische Kaiserreich in seiner ersten Zeit (bis 476); le Saint-E., das heilige römische Reich deutscher Nation.

Empire City (spr. emmpeir ssitti), Hafenort im nord-amerikan. Staat Oregon, an der Mündung des Coos in den Stillen Ozean, hat (1880) 328 Einw. In der Nähe Steinkohlengruben.

Empirem (griech. Empeirema), ein Lehrsatz, dessen Wahrheit einzig aus der Erfahrung zu beweisen ist; s. Empirie.

Empiricus, s. Sextus Empiricus.

Empirie (griech.), wörtlich s. v. w. Erfahrung (s. d.), im eigentlichen Sinn dagegen nur wissenschaftlich, d. h. auf methodischem Weg (Induktion und Analogie sowie durch absichtlich angestellte Beobachtungen und Versuche), gewonnene Erfahrung. Dieselbe ist äußere oder innere, je nachdem die Erfahrung selbst auf sinnlicher Wahrnehmung oder Beobachtung unsers innern Lebens beruht. Eine einzelne sinnliche Wahrnehmung ist noch keine Erfahrung zu nennen; wenigstens gehören mehrere Erfahrungen dazu, um eine relative Gewißheit zu erlangen. Auch bietet sich die Erfahrung oft nicht von selbst, sondern muß gesucht und hervorgerufen werden durch Experimente. Dies gilt nicht nur von der äußern Erfahrung, sondern auch von der innern, bei der noch die eigentümliche Schwierigkeit hinzutritt, daß das beobachtende Subjekt zugleich das beobachtete Objekt ist, oder daß sich das Ich sich selbst gegenüberstellen und sich als Nicht-Ich betrachten muß. Die E. spielt nicht nur in den eigentlichen empirischen (Erfahrungs-) Wissenschaften, insbesondere in der Naturwissenschaft und Medizin, sondern auch in der Philosophie eine Rolle. So gewiß es aber ist, daß Erfahrung, wie Kant lehrt, die Grundlage der ganzen theoretischen Philosophie bildet, ebenso gewiß kann durch bloße Erfahrung eine rein philosophische Erkenntnis nicht geschaffen werden. Erfahrungen, noch so sehr gehäuft, aus allen Teilen der Welt und aus allen Zeiten zusammengerafft, bilden doch immer nur eine Masse von Einzelheiten, welcher jene Ordnung und höhere Einheit abgeht, ohne welche überhaupt keine wissenschaftliche, geschweige eine philosophische Erkenntnis denkbar ist. Es ist also nötig, mit dem reinen Denken an die gesammelte Erfahrung heranzutreten und die durch diese gefundenen Begriffe einer regelmäßigen Bearbeitung zu unterwerfen. Hieraus entwickelt sich die Philosophie, welche eben als eine Erkenntnis aus Begriffen vermittelst einer regelmäßigen Bearbeitung derselben bezeichnet wird. Am wichtigsten ist die reine E. für die Naturwissenschaften, weil in diesen auch eine einzelne Erfahrung einen relativen Wert hat. Freilich muß sich auch hier die rein empirische Erkenntnis, d. h. diejenige, die nur auf einzelnen Erfahrungen beruht, gefallen lassen, durch jede neu gemachte entgegenstehende Erfahrung berichtigt und widerlegt zu werden. - Empiriker heißen diejenigen Philosophen, welche alle Erkenntnis aus der Erfahrung ableiten zu können meinen, auch solche Ärzte, welche ihr Wissen und ihre Kunst allein auf die Erfahrung gründen, mit Ausschluß aller theoretischen Ansichten und Lehrgebäude. Empirisch werden alle Begriffe, Urteile und Schlüsse genannt, welche sich bloß auf Erfahrung gründen; Empirismus ist dasjenige philosophische System, nach welchem alle Erkenntnis einzig und allein aus der Erfahrung abgeleitet werden soll.

Empis (spr. angpi), Adolphe Dominique Florent Joseph Simonis, franz. Theaterdichter, geb. 29. März 1795 zu Paris, bekleidete nach der Restauration verschiedene Stellen in den Departements der Zivilliste, bis er 1824 zum königlichen Bibliotheksekretär, bald darauf zum Chef der ersten Abteilung im Ministerium des königlichen Hauses ernannt wurde, auf welchem Posten er bis 1830 blieb. Er hatte sich während dieser Zeit, teils in Verbindung mit andern, teils allein, durch eine Anzahl von Bühnenstücken: Opern, Dramen und besonders Lustspielen, die sich durch glänzende Form und Feinheit der Beobachtung, verbunden mit sittlichem Gehalt, auszeichnen, vorteilhaft bekannt gemacht. Wir nennen davon: "Lampert Symnel, ou le mannequin politique" (1826), "Le généreux par vanité" (1827) und das sehr beifällig aufgenommene Stück "La mère et la fille", mit Mazères (1830); mit Picard: "L'agiotage, ou le métier à la mode" (1835) und allein: "Lord Novart" (1836), "Julie" (1837), "L'héritière, ou un coup de partie" (1844). Eine Auswahl dieser Stücke erschien als "Théâtre" (1840, 2 Bde.). Für sein Hauptwerk gilt "Les femmes de Henri VIII", Drama in fünf Tableaus (1854, 2 Bde.), ein historisches Charaktergemälde, worin er als glücklicher Nachahmer Shakespeares erscheint. E. wurde 1847 Mitglied der Akademie, 1856 Direktor der Comédie française und starb 11. Dez. 1868 in Paris.