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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Exskribieren - Exstirpator.

der Glocke steht ein flaches Gefäß mit konzentrierter Schwefelsäure, gebranntem Kalk oder Chlorcalcium, und über diesen Körpern, welche Wasser mit großer Begierde anziehen, steht auf einem Dreifuß die Schale mit der abzudampfenden Flüssigkeit oder der zu trocknenden Substanz. Zur Erzielung eines bessern Verschlusses bestreicht man den Rand der Glocke mit Talg. Die Wirkung des Exsikkators wird noch bedeutend erhöht, wenn man ihn mit einer Luftpumpe in Verbindung bringt. Man benutzt ihn auch bei der quantitativen Analyse, um geglühte oder in der Wärme getrocknete hygroskopische Substanzen, welche gewogen werden sollen, erkalten zu lassen.

Exskribieren (lat.), aus-, abschreiben; Exskription, Abschrift.

Exsolvieren (lat.), auflösen; losmachen; auszahlen; Exsolution, Auflösung.

Ex speciali gratia (lat.); aus besonderer Gnade; ex speciali mandato, auf besondern Befehl.

Exspektant (lat.), einer, der Anwartschaft auf etwas hat, Anwärter.

Exspektanzen (lat. Exspectantiae, Exspectativae gratiae), im kanonischen Recht Anwartschaften (s. d.) auf noch unerledigte Kirchenstellen, im engern Sinn die von den Kapiteln verliehenen Anwartschaften auf vakant werdende Präbenden. Es mögen diese E. teils in der namentlich im Mittelalter häufigen Spekulation auf Pfründen, teils aber auch in dem Gebundensein der priesterlichen Weihe an ein bestimmtes Amt oder doch an die Aussicht auf ein solches ihren Entstehungsgrund haben. Sie gingen bald vom Papst, bald vom Kaiser aus. Die päpstlichen Empfehlungen (literae oder gratiae exspectativae), anfangs Bitten, später Mandate, wurden so häufig, daß "die italienischen Provisianer die Provinzen wie Heuschreckenschwärme überschwemmten" und oft ohne alle Kenntnis der örtlichen Sitten und Sprache in die Kirchenstellen einbrachen, so daß sich die Konzile zu Basel und Trient genötigt sahen, die Erteilung von Exspektativen gänzlich zu untersagen. Der Kaiser seinerseits hatte das Jus primae precis, d. h. das Recht, für jede in den einzelnen Stiftern nach seiner Thronbesteigung zuerst vakant werdende Pfründe Exspektanz zu verleihen. In der evangelischen Kirche begreift man unter Exspektanz sowohl die generelle Anwartschaft aller geprüften und als zum Predigtamt tauglich befundenen Kandidaten auf dereinstige Anstellung und die Anwartschaft der angestellten Geistlichen auf Beförderung als auch speziell die einem Pfarrsubstituten eröffnete Spes succedendi. Auch in manchen Stiftern kommen E., Anwartschaften auf die zur Erledigung kommenden Stellen, vor, die auch schon mit einem gewissen Einkommen verbunden sind.

Exspektativ, in Aussicht stehend, zur Anwartschaft berechtigend; Exspektative, s. v. w. Exspektanz, Anwartschaft.

Exspektative Methode, das abwartende Verfahren oder Beobachten gewisser Krankheiten seitens des Arztes. Den Gegensatz zur exspektativen Methode bildet das aktive ärztliche Handeln, die eigentliche Therapie, so daß der häufig gebrauchte Ausdruck "exspektative Behandlung" einen Widerspruch in sich enthält. Die e. M. ist erstens angezeigt im Anfangsstadium vieler Krankheiten, in welchem die Kranken über allgemeine Abgeschlagenheit, Frost, Hitzegefühl klagen, ohne daß ein bestimmter Angriffspunkt für die Behandlung gegeben ist oder auch nur mit Sicherheit eine Diagnose gestellt werden kann. Ferner verhält sich der Arzt abwartend und beobachtend bei einer Reihe von Krankheiten, welche erfahrungsgemäß einen typischen Verlauf nehmen und (falls keine bösen Komplikationen hinzutreten) günstig enden. Zu solchen Krankheiten gehört z. B. die Rose (Erysipelas), welche an sich einem Heilverfahren bisher nicht zugänglich ist, die aber auch ohne ein solches in der großen Mehrzahl der Fälle nach einem bestimmten, immer wiederkehrenden Verlauf in Heilung ausgeht. Der Arzt hat hier nur zu sorgen, daß eine Verimpfung durch Wunden u. dgl. verhütet wird, daß das Allgemeinbefinden des Kranken, seine Verdauung geregelt wird, und daß bei etwa eintretenden Komplikationen, wie Eiterungen etc., sofort die e. M. zu aktivem Einschreiten übergeht. Bei leichtern Fällen von Lungenentzündung, bei Masern, Windpocken, Röteln und andern typisch verlaufenden Krankheiten bedarf es ebenfalls keiner Mixturen, es genügt, zu beobachten und das Weitere abzuwarten, d. h. die e. M. Zuweilen kommt der Arzt in die Lage, bei hoffnungslosen, unheilbaren Kranken, deren Allgemeinbefinden gut ist und keiner "symptomatischen Behandlung" bedarf, ganz exspektativ zu verfahren. Vgl. Therapie.

Exspektieren (lat.), etwas erwarten, hoffen, Anwartschaft auf etwas haben.

Exspektivieren (lat.), einem die Anwartschaft auf etwas geben, ihn auf etwas vertrösten.

Exspirieren (lat.), ausatmen, aushauchen, sterben; zu Ende gehen, ablaufen (Frist); Exspiration, die Ausatmung (s. Atmung), Tod; Verfallzeit.

Exspoliieren (lat.), berauben, plündern; Exspoliation, Beraubung, Plünderung.

Exstase (griech.), s. Ekstase.

Exstinguieren (lat.), auslöschen, vernichten.

Exstinktion (lat.), Auslöschung, Tilgung; exstinktiv, auslöschend; Exstinktivverjährung, Verjährung, infolge deren eine Forderung etc. erlischt.

Exstirpation (lat.), Ausrottung; chirurgische Operation zur Entfernung krankhafter Gewebe und Organe mit dem Messer oder mit andern ähnlich wirkenden Instrumenten, z. B. der galvanokaustischen Schneideschlinge, dem Ecraseur etc. Die E. ist häufig die einzige, immer aber die sicherste Art zur Entfernung von Geschwülsten (s. d.) und andern krankhaften Neubildungen. Allgemeinste Regel ist, daß die E. stets so vollständig wie irgend möglich vorgenommen werde; namentlich bei bösartigen Neubildungen darf durchaus nichts zurückgelassen werden, weil sich sonst an der Stelle der entfernten Geschwulst sehr schnell eine Neubildung derselben Art, ein Recidiv, entwickeln würde. Ist eine unverhältnismäßig große Blutung zu erwarten, welche voraussichtlich durch Unterbindung nicht gestillt werden kann, so bedient man sich der durch elektrischen Strom weißglühend gemachten Drahtschlinge.

Exstirpator (lat., "Ausrotter", nämlich des Unkrauts), ein Bodenbearbeitungsgerät zum Lockern des Bodens, Zerstören der Unkräuter, namentlich der Quecke, zum Unterbringen der Saat und des Düngers. Der Name E. ist jetzt durch den Namen Grubber verdrängt worden, obgleich man noch darin einen Unterschied zwischen Grubber und E. erkennt, daß ersterer zur möglichst tiefen Bearbeitung des Bodens, letzterer vornehmlich zum Zerstören der Unkräuter angewendet wird. Der konstruktive Unterschied besteht danach in der Form der schneidenden Instrumente, welche beim Grubber speziell für das Lockern des Untergrundes und zum Heraufbringen der Erde, beim E. mehr scharf schneidend zum Zerstören der Wurzeln von Unkrautpflanzen und Ausziehen derselben eingerichtet sind. Diese Gruppe von Geräten führt zuweilen auch den Namen Kultivator oder Skarifikator;