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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Extraversion - Exzellenz.

Extraversion (lat.), Auswärtswendung.

Extrem (lat.), äußerst, übertrieben (z. B. extreme Richtung, eine solche, welche gewisse Ansichten und Prinzipien auf die Spitze treibt, etc.); als Substantiv: etwas Äußerstes, Übertreibung. Extremität, Endpunkt, das äußerste Ende; auch s. v. w. äußerste Verlegenheit; in der Anatomie nennt man Extremitäten die äußersten obern und untern Gliedmaßen (Hände und Füße).

Extrizieren (lat.), herauswickeln, -winden; Extrikation, Herauswickelung.

Extrorsum (lat.), nach außen gewendet (z. B. von Staubbeuteln, die ihre Fächer nach außen kehren).

Extrudieren (lat.), ausstoßen, weg-, vertreiben; Extrusion, Ausstoßung, Vertreibung.

Extuberieren (lat.), anschwellen, auflaufen; Extuberanz, Geschwulst, Auswuchs.

Extumeszieren (lat.), anschwellen; Extumeszénz, Anschwellung, Austreibung (von Knochen).

Exuberieren (lat.), reichlich hervorkommen, in üppiger Fülle vorhanden sein; exuberánt, überreichlich, üppig; Exuberánz, Überfülle.

Exudenismus (griech.), Geringschätzung; in der Rhetorik die geringschätzige Behandlung der Einwürfe des Gegners.

Exulceration (lat.), Verschwärung, s. Geschwür; exulcerieren, schwären machen; verschwären.

Exulieren (lat.), im Exil, in der Verbannung leben; Exulánt, Verbannter.

Exultet (e. jam angelica turba etc., lat., "es frohlocke der Engelchor etc."), Gesang, welcher in der griechischen Kirche am Ostersonnabend bei der Weihe der Osterkerzen von dem celebrierenden Priester angestimmt wird. Die Tradition läßt denselben vom heil. Augustin verfaßt sein.

Exultieren (lat.), frohlocken, jauchzen, jubeln; Exultation, das Frohlocken, der Jubel.

Exumainseln, eine zu den Bahamas gehörige Gruppe von 168 Inseln und Klippen, zwischen 75 und 77° westl. L. v. Gr., durch den Exumasund von den Inseln Eleuthera und Cat Island im N. getrennt, 380 qkm (6,8 QM.) groß. Die (1881) 2090 Bewohner beschäftigen sich mit Viehzucht und Salzsiederei. Georgetown auf Großexuma (250 qkm), wo sich der beste Hafen der Gruppe befindet, ist Hauptort.

Exundieren (lat.), über die Ufer treten (von Flüssen); Exundation, Überschwemmung.

Ex ungue leonem (lat.), Sprichwort: "Aus der Klaue (erkennt man) den Löwen".

Ex usu (lat.), nach der Sitte, dem Gebrauch.

Exutorium (lat.), ein Reizmittel, wie Fontanell und Haarseil, das bestimmt ist, eine oberflächliche Eiterung zu unterhalten. Die Annahme, daß hierdurch Krankheiten beseitigt werden könnten, hat einer wissenschaftlichen Kritik nicht standgehalten, das E. ist aus dem Arzneischatz verschwunden.

Exuvien (lat.), ausgezogene Kleider, abgestreifte Hülle (z. B. eine Tierhaut); insbesondere die dem Feind abgenommene Rüstung als Siegesbeute.

Ex voto (lat.), "einem Gelübde zufolge oder gemäß", auf römischen Grabsteinen und Weihinschriften übliche Formel der Weihenden. Daher Ex voto-Steine, -Statuen und -Gliedmaßen, welch letztere namentlich von Kranken zum Dank für ihre Genesung in verschiedenen Materialien (Gold, Silber, Metall, Stein, Elfenbein, Wachs etc.) in Tempel und Heiligtümer gestiftet wurden.

Exzedieren (lat.), das Maß des Erlaubten überschreiten; ausschweifen, einen Exzeß (s. d.) begehen. Exzedént, ein Ausschweifender, Händelstifter.

Exzellenz (lat. excellentia, "Vortrefflichkeit, Herrlichkeit"), Titel, den zuerst die langobardischen und fränkischen Könige, dann die deutschen Kaiser bis auf Heinrich VII. sowie die erwählten römischen und andern Könige, sodann die kaiserlichen und königlichen Statthalter und endlich die Herzöge und Reichsgrafen führten. Bemerkenswert ist der langwierige Etikettestreit über diesen Titel unter den kurfürstlichen und fürstlichen Gesandten in den spätern Zeiten des heiligen römischen Reichs. Die erstern nahmen das Prädikat E. schon bei Eröffnung der Friedensverhandlungen zu Münster und Osnabrück (1645) mit Erfolg in Anspruch; die letztern aber mußten sich begnügen, dasselbe sich untereinander zuzugestehen, ohne durch einen ausdrücklichen Reichsschluß zu der Führung dieses Titels berechtigt zu sein. Als der Herzog von Nevers, der französische Gesandte in Rom, 1593 sich des Titels E. bediente, nahmen ihn zuerst alle übrigen fremden Gesandten in Rom (die venezianischen 1636) und mit der Zeit auch die an andern Höfen an. In Italien, wo ihn früher ausschließlich die Fürsten führten, die ihn, als die Kardinäle den Titel Eminenz (s. d.) erhielten, mit Altezza vertauschten, ist Eccellentissimo noch jetzt ein den Doktoren allgemein zugestandenes Prädikat, während Eccellenza in Genua und Venedig ehemals die übliche Anrede des Adels war und sich als solche auch im übrigen Italien eingebürgert hat; doch ist man in Italien mit der schriftlichen Anrede "Eccellentissimo Signore" sowie der mündlichen "Eccellenza" höchst freigebig, und namentlich in Süditalien wird jeder Fremde E. genannt. In Frankreich gab man seit 1654 den höchsten Zivil- und Militärbeamten den Titel E., und diesem Beispiel folgte man bald in Deutschland, wo im 18. Jahrh. auch akademische Lehrer (Schulexzellenzen) jene Auszeichnung in Anspruch nahmen. In Spanien ist Excelencia eigentlich der Titel der Granden und derer, welche ihr Haupt vor dem König bedecken; doch wurde derselbe auch hohen Beamten, Vizekönigen, Ministern, Generalkapitänen, Generalleutnants, Gesandten und den Rittern vom Goldenen Vlies verwilligt. In England steht das Prädikat Excellency ebenfalls den Ministern, Generalleutnants, Gesandten und Gouverneuren zu. Den Titel E. führen auch der Präsident der Vereinigten Staaten von Nordamerika sowie der Gouverneur von Massachusetts. In Österreich ist der Titel E. an sich lediglich mit der Geheimratswürde verbunden, weshalb dieselbe auch hohen Militärs verliehen wird. Jedoch ist es nach und nach Sitte geworden, die höchsten Militärchargen bis mit dem Feldzeugmeister E. zu nennen. Den Ministern als solchen, wenn denselben nicht die Geheimratswürde verliehen war, kam der Titel E. nicht zu. - In Deutschland führen den Titel E. die Generale bis einschließlich der Generalleutnants, die Minister, die Wirklichen Geheimen Räte, die obersten (nicht obern) Hofchargen, wie z. B. Obersthofmeister etc., und von den obern Hofchargen in der Regel nur der Oberhofmarschall und die Oberkammerherren. In einzelnen Fällen wird Inhabern von Chargen, mit denen an sich der Titel E. nicht verbunden ist, das Recht zu dessen Führung ausdrücklich verliehen. Neuerdings ist es Sitte geworden, im gewöhnlichen Leben auch den außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministern den Titel E. beizulegen. Offiziell sind dieselben, wenn sie nicht Wirkliche Geheime Räte sind, zu dessen Führung nicht berechtigt. Im diplomatischen Dienst ist nur der Botschafter (ambassadeur) eo ipso E. Sehr weit ausgedehnt ist der Titel E. in Rußland: Offiziere führen ihn schon