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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Faktotum - Falascha.

Faktotum (lat., "mach' alles!"), ein Mensch, der in einem gewissen Kreis alles in allem ist, alles besorgt, von dem alles abhängt.

Faktur (Faktura, franz. Facture, engl. Invoice, ital. Fattura, d. h. das Machen, die Verfertigung), ein kaufmännisches Papier, welches ursprünglich über eine gemachte Leistung ausgestellt wurde und heutzutage gleichzeitig auch die Gegenleistung, welche der Empfänger der Leistung zu machen hat, in Ansatz bringt. Fakturen im engern Sinn kommen in Distanzgeschäften vor und bedeuten die Rechnungen, welche der Einkaufskommissionär dem Einkaufskommittenten, der Verkaufskommittent dem Verkaufskommissionär (Konsignationsfakturen), hauptsächlich aber der Verkäufer dem Käufer zusendet unter gleichzeitiger Mitteilung, daß die in der Rechnung aufgezählten Waren ("die fakturierten Waren") abgesandt worden sind. Wesentlich ist, daß die F. die gelieferten Waren und die dafür berechneten Preise unter Nennung der Kontrahenten enthält. Unter Fakturen im weitern Sinn werden die Rechnungen über Kaufgeschäfte überhaupt, also auch über Platzgeschäfte (Platzrechnungen), verstanden. Abgesehen von den vorhin erwähnten wesentlichen Angaben, wird der Inhalt einer F. nur durch die Handelssitte bestimmt; dieser entsprechend werden verschiedene Modalitäten der Lieferung im Inhalt der F. namhaft gemacht, so die Art der Zusendung, die Spezialisierung der Ware und Warensorten, die Behandlung der Tara, die Art der Zahlung, das Zugeständnis von Skonto bei Barzahlung, die Einräumung eines Abzugs wegen Bruches (Refaktie), die Berechnung der Provision in Kommissionsfakturen u. dgl. Von juristischer Bedeutung ist die Zusendung einer F. insofern, als in dieser Zusendung rechtlich keine Mahnung zur Zahlung zu erblicken ist (Art. 288 des deutschen Handelsgesetzbuchs), und als die Nichtbeanstandung einer F., deren Inhalt dem vorausgehenden Vertrag widerspricht, unter Umständen eine Genehmigung dieser Abweichungen in sich schließt. In dieser letztern Beziehung ist ein kaufmännisches Gewohnheitsrecht mindestens in der Bildung begriffen: es entspricht der Handelssitte, die in dem Institut der Disposionsstellung (Art. 347 ff. des Handelsgesetzbuchs) besonders scharf hervortretende kaufmännische Rügepflicht auch gegenüber den in der F. hervortretenden Vertragswidrigkeiten anzunehmen. Dabei ist aber das Prinzip des Art. 294 des Handelsgesetzbuchs in Anwendung zu bringen und demnach durch die ausdrückliche oder stillschweigende Anerkennung der F. der Beweis eines Irrtums oder eines Betrugs nicht ausgeschlossen. Fakturen unterliegen nach deutschem Reichsrecht der Stempelpflicht, sofern sie über abgeschlossene oder prolongierte Kauf- oder anderweite Anschaffung oder Lieferungsgeschäfte ausgestellt sind, deren Objekt für den Handelsverkehr bestimmte Wertpapiere oder sonstige Waren bilden, welche börsenmäßig gehandelt werden und den Betrag von 1000 Mk. übersteigen (s. Schlußnote).

Fakturenbuch, Warenberechnungsbuch, in welchem die eingehenden Fakturen kopiert werden.

Fakturieren, die Faktur aufnehmen, berechnen.

Fäkulént (lat.), hefig, trübe; Fäkulénz, Bodensatz, Hefe.

Fäkulometer (Stärkemesser), von Bloch angegebenes Instrument zur Untersuchung des Stärkemehls, beruht auf der Thatsache, daß das Stärkemehl beim Benetzen mit Wasser sein Volumen in einem bestimmten Verhältnis vergrößert, und besteht aus einem graduierten Glasrohr, in welchem man die Volumenzunahme einer abgewogenen Menge des Stärkemehls ermittelt.

Fakultät (lat. facultas), Fähigkeit, Vermögen, Vollmacht wozu; insbesondere Bezeichnung für die gewöhnlich vier Abteilungen, in welche eine Universität nach den vier Hauptwissenschaften (Theologie, Jurisprudenz, Medizin und Philosophie) zerfällt, sowie die Gesamtheit der dazu gehörigen Professoren und Dozenten (s. Universitäten); Fakultätserkenntnis, ein nicht von einem Gerichtshof gefälltes, sondern von einer Juristenfakultät eingeholtes Urteil.

Fakultativ (lat.), dem eignen Belieben, Ermessen überlassen, freigestellt (Gegensatz: obligatorisch).

Fal (arab.), s. v. w. Auspizium, das Erforschen der Zukunft mittels zufälligen Aufschlagens des Korans und Auslegung der betreffenden Stellen. In Mittelasien wird das F. nach einigen aus dem alten Schamanenglauben übriggebliebenen Zeremonien bewerkstelligt, so z. B. mittels kleiner Stäbchen, einer gewissen Anzahl von Kieselsteinen etc.

Falaise (spr. -lähs'), Arrondissementshauptstadt im franz. Departement Calvados, am Flüßchen Ante und an der Westbahn zwischen Wäldern, Weiden und Obstpflanzungen gelegen, mit 3 Vorstädten, 5 Kirchen (darunter die gotische Trinitäts- und die romanische St. Gervasiuskirche von 1134), Resten eines Schlosses und alter Befestigungen. F. hat (1881) 8201 Einw., welche Baumwollspinnerei, Baumwoll- und Schafwollweberei, Wirkerei, Färberei und Gerberei sowie Handel mit Pferden und Schlachtvieh betreiben. Die Stadt ist Sitz eines Tribunals und eines Handelsgerichts, hat ein Collège, eine Bibliothek (20,000 Bände) und ein Hospiz. - F. ist wahrscheinlich eine Gründung der Normannen, deren erste Herzöge öfters hier residierten. Noch steht daselbst ein Turm des Schlosses, in welchem Wilhelm der Eroberer 1027 geboren ward, zu dessen Andenken auf der Place de la Trinité eine bronzene Reiterstatue errichtet ist. Im französisch-englischen Krieg behaupteten die Engländer sich hier bis 1450.

Falaisen (spr. -läs-) zunächst die felsigen Steilküsten in Nordfrankreich, z. B. zwischen Havre und Boulogne, oft 100-130 m hoch, aber auch auf sonstige steile Küsten der Meere und Seen übertragen.

Falaka, eine der Bastonnade (s. d.) ähnliche, in der Türkei längst abgeschaffte, aber in Persien noch gebräuchliche Strafe für geringere Vergehen, wobei man den Verbrecher auf die Erde setzt, seine Beine in die Höhe hebt und ihm mit einem spanischen Rohr einige Streiche auf die Fußsohlen, den Weibern auf den Hintern, gibt.

Falalella, in Italien Name von Gassen- und dummen Volksliedern, die meist mit dem Refrain falalì, falalà, falalella schließen.

Faland (mittelhochd. Vâlant, bei Goethe "Junker Voland"), wahrscheinlich s. v. w. Versucher, veralteter Name des Teufels. Im Mittelhochdeutschen kommt auch Vâlantinne ("Teufelin") als Schimpfname vor.

Falarika (Phalarica, griech. Belosphondone), Brandgeschoß der Alten, eine Art Spieß. Zwischen dem runden Schaft aus Tannenholz und der Röhre der 1 m langen viereckigen Spitze befanden sich Zacken, die mit Werg (stuppa) umwunden wurden, das mit Schwefel, Harz oder Pech getränkt und mit Öl begossen war. Das Schleudern erfolgte nach dem Anzünden mit schwachen Katapulten.

Falascha, ein zur äthiopischen Familie der Hamiten gehöriger Volksstamm in Abessinien und den südlich davon gelegenen Landschaften, wie der Bedscha, Bogos, Saho, Agau, Galla, Danakil, die Aboriginer