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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Firmenregister; Firmian; Firmĭcus Maternus; Firmieren; Firminy; Firmität; Firmling; Firmpate; Firmung; Firn

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Firmenregister - Firn.

Volkslieder sowie einige zum Behuf der Karnevalsfeier verfaßte Lustspiele (z. B. "Die Köllschen in Paris") aufgenommen; Aufsehen aber machte die von ihm bearbeitete Sage "Von der Frau Richmod in Köln am Rhein". Nach Vollendung seiner akademischen Studien zu Bonn und München verweilte er zwei Jahre in Rom, ging von da nach Frankreich und Belgien und veröffentlichte nach seiner Rückkehr die romantische Tragödie "Clotilde Montalvi" (Berl. 1840), die mehrfach aufgeführt wurde. Eine andre dramatische Arbeit ist das Lustspiel "Nach hundert Jahren". Von seinen Liedern und sonstigen Gedichten in hochdeutscher, englischer, neugriechischer und andern Sprachen ist eine Sammlung nicht erschienen. Seit 1839 lebte F. in Berlin, wo er eine Sammlung neugriechischer Volksgesänge mit Übersetzung (Berl. 1840, 2. Teil 1867) herausgab. Das größte Verdienst aber erwarb er sich durch das Nationalwerk "Germaniens Völkerstimmen. Sammlung der deutschen Mundarten in Dichtungen, Sagen, Märchen, Volksliedern etc." (Berl. 1843-66, 3 Bde.; Nachtrag 1868). Von seinem Oheim, dem 1861 in Köln verstorbenen Millionär Richartz, zum Universalerben eingesetzt, hat er, einer Testamentsbestimmung gemäß, jetzt dort seinen Wohnsitz.

Firmenregister, s. v. w. Handelsregister (s. d.).

Firmian, 1) Leopold Anton, Graf von, Erzbischof von Salzburg, aus einem alten freiherrlichen, dann gräflichen Tiroler Geschlecht 1679 geboren, ward 1718 Bischof von Lavant, 1724 von Seckau und 1727 Fürsterzbischof von Salzburg. Da seine Versuche, die Protestanten im Erzstift durch Jesuiten zu bekehren, erfolglos blieben, vertrieb er, von seinem Kanzler Christian v. Räll übel beraten, gegen 30,000 protestantische Salzburger (1731-32) nicht allein aus Religionseifer, sondern auch und noch mehr aus Habsucht; denn nicht zufrieden mit den Abzugsgeldern, welche die Auswandernden zahlen mußten, ließ er ihnen auch, wenn es möglich war, als Rebellen den Prozeß machen und zog ihre Güter ein. Er starb 22. Okt. 1744.

2) Karl Joseph, Graf von, verdienstvoller Staatsmann, Neffe des vorigen, geb. 6. Aug. 1716 zu Deutschmetz in Tirol, erhielt seine Bildung zu Erthal, Innsbruck, Salzburg und auf der Universität Leiden, sodann auf Reisen in Frankreich und Italien. Nach Franz' I. Thronbesteigung kehrte er nach Deutschland zurück, wurde von Maria Theresia 1753 als Gesandter nach Neapel und 1756 als bevollmächtigter Minister nach der Lombardei gesandt, wo er durch Bekämpfung des geistlichen Despotismus und Förderung der Wissenschaft und Künste, so als Gönner und Freund Winckelmanns und der Angelika Kauffmann, Errichtung von Bibliotheken etc., sehr segensreich wirkte. Er starb 20. Juli 1782 in Mailand. F. hinterließ eine Bibliothek von 40,000 Bänden und kostbare Kunstsammlungen. Das Geschlecht erlosch im Mannesstamm mit Karl Leopold Max, Graf von F., Fürsterzbischof von Wien, geb. 1760, gest. 1831.

Firmĭcus Maternus, Julius, zwei lat. Schriftsteller aus der Mitte des 4. Jahrh. n. Chr.: 1) F., ein Heide aus Sizilien, gab um 354 ein astrologisches Werk ("Matheseos libri VIII") heraus, welches einen tiefen Einblick in den Aberglauben der Zeit an den Einfluß der Gestirne auf die menschlichen Schicksale gewährt (zuerst Vened. 1497; letzte Ausg. von Pruckner, Basel 1551). -

2) F., ein Christ, veröffentlichte um 347 die Schrift "De errore profanarum religionum", in welcher die Kaiser Constantius und Constans zur Ausrottung der letzten Reste des Heidentums aufgefordert werden; dieselbe enthält schätzbare Notizen über die Religion des Altertums (beste Ausg. von Halm, Wien 1867).

Firmieren (ital.), im Namen einer Firma (s. d.) oder einer Handelsgesellschaft unterzeichnen.

Firminy, Stadt im franz. Departement Loire, Arrondissement St.-Etienne, an der Ondaine, welche hier die Vachère aufnimmt, und an der Eisenbahn St.-Etienne-Langeac, mit (1881) 12,182 Einw., Steinkohlengruben, Eisenhüttenwerken und Fabrikation von Nägeln, Achsen, Sicheln und andern Eisenwaren, Bändern und Knöpfen.

Firmität (lat.), Festigkeit, Stärke, Ausdauer.

Firmling, s. Firmung.

Firmpate, s. Firmung.

Firmung (Firmelung, Confirmatio, Sigillum, Chrisma, Unctio), in der römischen und griechischen Kirche das zweite Sakrament, durch welches der junge Christ unter Gebet und Salbung Kräftigung im Glauben erhalten, überhaupt eine gewisse geistliche Reife erlangen soll. Nur äußerlich entspricht dem in der protestantischen Kirche die Konfirmation (s. d.). Die römisch-katholische Kirche beruft sich auf Stellen der Bibel, wie Apostelgesch. 8, 14-17; 19, 1-6; Hebr. 6, 1-5; 2. Kor. 1, 21. 22; 1. Joh. 2, 20. 27, und auf die Lehre der Väter sowie auf die Dekrete der Konzile von Lyon (1274) und Florenz (1439). Die griechischen Kirchenlehrer berufen sich auf Luk. 24, 49; 2. Kor. 1, 21 und die Tradition. In der alten Kirche war anfangs die F. mit der Taufe eng verbunden; später wurde sie indes als selbständiger Akt behandelt und ihr insofern eine höhere Bedeutung beigelegt, als die Taufe von der niedern Geistlichkeit vollzogen, die F. dagegen dem Bischof ausschließlich vorbehalten wurde, der sie jedoch wieder Weihbischöfen übertragen konnte. Daher kam es, daß im Abendland bald zu jeder beliebigen Zeit, gewöhnlich bei Gelegenheit bischöflicher Visitationsreisen, gefirmt wurde. Die griechische Kirche läßt Taufe und F. (Salbung) vom Bischof, Presbyter und Diakon verrichten. Auch hat sich hier die ursprüngliche Verbindung der F. mit der Taufe erhalten. In der katholischen Kirche schwankt das gesetzliche Alter zwischen dem 7. und 12. Jahr. Der im römischen Pontifikale vorgeschriebene Ritus besteht darin, daß dem Firmling, der sich geistlich, auch äußerlich durch Fasten, Haarabschneiden etc. vorbereitet haben muß, unter Gebeten von dem Bischof vor dem Hochaltar die Hände auf das Haupt gelegt und die Stirn mit heiligem Chrisma (s. d.) in Form eines Kreuzes bestrichen wird, wobei der Bischof die Worte spricht: "Signo te signo crucis et confirmo te chrismate salutis in nomine Pa†tris et Fi†lii et Spiritus † Sancti. Amen!" Darauf gibt er dem Gefirmten mit den Worten: "Pax tecum" einen gelinden Backenstreich, um ihn an Jesu Passion zu erinnern und auf die Leiden um des Glaubens willen hinzuweisen. Bei der F. sind die Paten der Kinder zugegen und werden außerdem eigne Firmpaten gewählt. In der griechischen Kirche werden Stirn, Augen, Nase, Ohren und Füße unter Aussprechung der Formel: "Das Siegel der Gabe des Heiligen Geistes, Amen!" gesalbt. Dagegen ist die Handauflegung weggefallen. Beide Kirchen endlich lehren, daß dieses Sakrament, als einen Character indelebilis gebend, unwiederholbar ist.

Firn (mittelhochd. virne), s. v. w. alt, hauptsächlich vorjährig, wird jetzt fast nur noch vom Wein (s. Firnewein), Getreide (Firnekorn, Korn vom vorigen Jahr) und insbesondere von dem im Hochgebirge seit Jahren angehäuften Schnee gebraucht,