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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Flaggengala - Flamberg.

kann aber nur in das Schiffsregister desjenigen Hafens eingetragen werden, von welchem aus die Seefahrt mit ihm betrieben werden soll (Heimats-, Registerhafen). Wenn vor diesem Eintrag und vor Ausfertigung des Certifikats ein Schiff unter der Bundesflagge fährt, so wird der Schiffer (§ 14 des Gesetzes vom 25. Okt. 1867) mit einer Geldbuße bis zu 300 Mark oder verhältnismäßiger Gefängnisstrafe belegt, wofern er nicht nachweist, daß der unbefugte Gebrauch der F. ohne sein Verschulden geschehen sei. Wird dagegen die deutsche F. von einem Schiff geführt, welches zu deren Führung überhaupt nicht befugt ist, so hat (§ 13) der Führer des Schiffs Geldbuße bis zu 1500 Mk. oder Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten verwirkt; auch kann auf Konfiskation des Schiffs erkannt werden. Die Konsuln des Deutschen Reichs haben die Innehaltung der wegen Führung der deutschen F. bestehenden Vorschriften zu überwachen.

Von Schiffsbord wehende farbige Fahnen kommen schon im Mittelalter vor. Das Hamburger Schiffsrecht verordnet 1276, daß jeder Hamburger auf seinem Schiff einen roten Flügel führen müsse. Im Lübecker Schiffsrecht ist 1299 von dem Lübschen Flügel (ohne Farbenbezeichnung) die Rede, während des bremische, 1303, gleichfalls einen roten Flügel vorschreibt. Diese Vorläufer der F. wurden am Topp der Masten geführt. Die eigentliche Schiffsflagge erscheint auf alten Abbildungen jedoch erst im 16. Jahrh., und auch Furtlenbachs "Architectura navalis" von 1629 gibt eins der ältesten Flaggenbilder. Bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts kennzeichnete die F. nur den Heimatshafen: so viel Seeplätze, so viel Flaggen; selbst die seemächtige Hansa besaß keine gemeinsame F. Die Hamburger F. wird vielleicht zuerst in Fourniers "Hydrographie" von 1643 beschrieben: rotes Flaggtuch mit drei weißen Türmen.

Flaggengala, das Schmücken der Takelage der Schiffe bei festlichen Gelegenheiten mit sämtlichen Flaggen (einschließlich der Signalflaggen). Die deutsche und englische Marine flaggen so, daß die Flaggleine mit den Flaggen von der Gaffel (s. d.) nach der Spitze des hintern, von da nach der des mittlern und dann nach der des vordern Mastes bis zur Spitze des Klüverbaums und dort, mit einem Gewicht beschwert, ins Wasser hängt.

Flaggenzoll (Flaggenzuschlag), s. Zuschlagszölle.

Flaggoffizier, der zur Führung eigner, den Rang bezeichnender Flaggen berechtigte Marineoffizier: Admiral und Kommodore, bez. deren Stellvertreter.

Flaggschiff, jedes Kriegsschiff, an dessen Bord ein Flaggoffizier seine Flagge (s. d.) geheißt hat.

Flaggstock, Stange auf Hinterschiff nahe dem Reling, an dem auf Handelsschiffen die Nationalflagge geheißt wird.

Flagitieren (lat.), dringend mahnen, fordern; Flagitation, dringende Mahnung; Flagitator, drängender Mahner.

Flagitiös (lat.), schändlich.

Flagornerie (franz.), niedrige Schmeichelei, Speichelleckerei; Flagorneur, kriechender Schmeichler.

Flagrant (lat.), brennend, hitzig; offen vor Augen liegend. Crimen (delictum) flagrans, ein Verbrechen, bei welchem jemand auf frischer oder handhafter That (in flagranti) ergriffen, wurde nach römischem Recht und nach der Carolina als eine Unterart des Crimen manifestum mit gesteigerter Strafe bedroht. Das römische Recht gestattete dem Ehemann die Tötung des in flagranti betroffenen Ehebrechers. Heutzutage ist das Betreten auf frischer That (délit f. im französischen Recht) noch von strafprozessualischer Bedeutung. Wird jemand auf frischer That betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist, oder wenn seine Persönlichkeit nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterlichen Befehl vorläufig festzunehmen. Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung, § 127 ff., 104, 211.

Flahault de la Billarderie (spr. fla-oh d'la bijard'rih), Auguste Charles Joseph, Graf von, franz. Diplomat und General, geb. 21. April 1785 in der Picardie, floh nach der Hinrichtung seines Vaters, eines verdienten Generals, in der Revolutionszeit mit seiner Mutter nach England, wo dieselbe vom Ertrag ihrer Feder ihren Unterhalt bestritt. Nach kurzem Aufenthalt in Deutschland kehrten beide 1798 nach Paris zurück, wo F. als Freiwilliger in ein Dragonerregiment trat, das in Italien focht. Er stieg rasch zum Offizier empor, wurde Adjutant Murats und zeichnete sich bei Austerlitz und später in Spanien aus. Nach der Schlacht bei Wagram wurde er Oberst, Adjutant Berthiers und Baron des Kaiserreichs sowie Großstallmeister der Königin Hortense, die ein Liebesverhältnis mit ihm anknüpfte und ihm 1811 den Grafen Morny gebar. Nach dem Treffen von Mohilew im Juli 1812 wurde er zum Brigadegeneral, auf dem Schlachtfeld von Leipzig zum Divisionsgeneral und bald darauf zum Grafen des Kaiserreichs ernannt. Während der Restauration blieb er ohne Anstellung und schloß sich nach der Rückkehr Napoleons sogleich wieder an diesen an. Mit Depeschen für Marie Luise nach Wien gesendet, ward er zu Stuttgart angehalten und nach Paris zurückgeschickt, wo ihn Napoleon 2. Juni 1815 zum Pair erhob. Er begleitete darauf als Adjutant den Kaiser zur Armee, focht bei Waterloo, ging sodann in ein freiwilliges Exil nach der Schweiz und von da nach England, wo er die Tochter des Lords Keith heiratete. Nach der Julirevolution als Divisionsgeneral restituiert, nahm er auch seinen Sitz in der Pairskammer wieder ein. 1831 war er sechs Monate französischer Gesandter in Berlin, begleitete 1832 den Herzog von Orléans zur Belagerung von Antwerpen, ward 1837 Oberstallmeister desselben und erhielt 1841 den Gesandtschaftsposten am Hof in Wien, den er bis zum März 1848 bekleidete. Nach dem Staatsstreich ernannte ihn Ludwig Napoleon zum Mitglied der Konsultativkommission und beauftragte ihn mit einer diplomatischen Mission nach London. Nach deren Erledigung trat F. 1853 in den Senat. F. starb 2. Sept. 1870 in Paris.

Flaireur (franz., spr. flärör), Schnüffler, Spürnase, auch populärer Spitzname der polizeilich angestellten Pariser "Riechinspektoren" für Lebensmittel auf dem Markt; f. de cuisine, de table, Schmarotzer.

Flakon (franz., spr. -kóng), Fläschchen von geschliffenem Glas, Porzellan u. dgl., zum Aufbewahren wohlriechender Essenzen etc.

Flamänder, s. Vlämen.

Flambeau (franz., spr. flangboh), Fackel; hoher Armleuchter mit vielen Lichten.

Flamberg (franz. Flamberge), Name der um den Anfang des 15. Jahrh. in Frankreich und in den Niederlanden aufgekommenen, bis zu 1,8 m langen Schlagschwerter mit wellenförmiger Klinge. Sie wurden ihrer Schwere wegen mit beiden Händen gebraucht und waren deshalb mit einem langen, doppelten Handgriff und einer weit ausladenden, abwärts gebogenen Parierstange versehen. Meist wurden sie ohne Scheide, höchstens am untern Ende der