Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

627

Frauenraub - Frauenvereine.

des Stadtrats Diether zur Meise in Mainz, führte lange ein Wanderleben, seine Kunst an den süd- und norddeutschen Fürstenhöfen übend, und ließ sich zuletzt in Mainz nieder, wo er die erste Meistersängerschule gegründet haben soll; starb 1318, wie berichtet wird, durch einen welschen Sänger vergiftet. Den Beinamen F. erhielt er, weil er in seinem Streitlied gegen den Schmied Regenbogen das Wort "Frau" gegen das Wort "Weib" verteidigte. Frauen trugen dafür auch nach der Sage seinen Leichnam nach der Domkirche. 1842 wurde ihm ein Marmordenkmal von Schwanthaler im Kreuzgang des Doms von Mainz gesetzt. Ebenda befindet sich eine 1783 gefertigte Nachbildung des alten Grabsteins. Frauenlobs Gedichte, zu denen wahrscheinlich auch die gehören, welche in der Manesseschen Handschrift dem "jungen Missenäre" zugeschrieben werden, leiden fast alle an dunklem, gezwungenem und schwülstigem Ausdruck und an einem Haschen nach Gelehrsamkeit. Besonders tritt diese Manier in seinen beiden Leichen auf die Jungfrau Maria (nach dem Hohenlied) und auf das heilige Kreuz hervor. Am vollständigsten wurden sie herausgegeben von L. Ettmüller (Quedlinb. 1843). Vgl. Börckel, F. Sein Leben und Dichten (2. Aufl., mit einem Anhang: "Die erste Meistersingerschule", Mainz 1881).

Frauenraub (Brautraub), eine früher fast über alle Teile der Welt verbreitete Sitte, nach welcher der Freier die Braut, auch wenn er sich ihres eignen und der Eltern Einverständnisses vorher versichert und, wo dies üblich ist, den Kaufpreis erlegt hat (s. Frauenkauf), die Braut mit Gewalt und List entführen muß, während die Brüder und Verwandten der Braut diese zu bewachen und zu schützen suchen und den Entführer verfolgen, wobei es zu mehr oder weniger ernsten Scharmützeln zwischen der Sippschaft des Bräutigams und der der Braut kommt. Ein gemeinsamer Schmaus beendigt diese Zeremonie. Die weite Verbreitung dieser Sitte bei niemals miteinander in Verkehr gewesenen Völkern hat zu der Vermutung geführt, daß in derselben eine Erinnerung an die Entstehung der Einzelehe aus der Gemeinschaftsehe (s. d.) zu erkennen sei, oder daß sie auf der ehemals weiter verbreiteten Sitte der Exogamie (s. d.) beruhe, welche einen Raub der allemal einem fremden Stamm zu entnehmenden Braut zur Notwendigkeit machte, weshalb man auch in den dichterisch behandelten Sagen vom Raub der Helena und der Sabinerinnen Nachklänge dieser alten Sitte finden will. Thatsächlich war in den ältern Griechen- und Römerzeiten der Brautraub noch in voller Ausübung, doch begnügte sich der Bräutigam später damit, wie dies heute noch in China, Abessinien und selbst in einigen Gegenden Deutschlands geschieht, die Braut über die Schwelle seiner Hausthür zu tragen und so den Gewaltakt zu symbolisieren. In voller Ausübung befindet sich die Entführungszeremonie, außer bei vielen Naturvölkern fremder Erdteile, noch heute in einigen Gegenden von Ost- und Westpreußen, Polen, Litauen, Rußland, Cirkassien und der Türkei; in Wales war sie noch bis vor kurzem üblich. Vgl. Lubbock, Die Entstehung der Zivilisation (Jena 1875).

Frauenschuh, s. Cypripedium.

Frauenspiegel, s. Campanula.

Frauenstadt, Stadt, s. Nagy-Bánya.

Frauenstädt, Christian Martin Julius, philosophischer Schriftsteller, geb. 17. April 1813 zu Bojanowo im Posenschen, studierte zu Berlin erst Theologie, dann Philosophie, trat im Winter 1846/47 zu Frankfurt mit Arthur Schopenhauer in nähern Verkehr, dessen Vorkämpfer (von diesem selbst "indefatigabilis" genannt) und Herausgeber er ward, und starb 13. Jan. 1879 in Berlin, wo er seit 1848 privatisierte. Unter seinen eignen Schriften sind hervorzuheben: "Studien und Kritiken zur Theologie und Philosophie" (Berl. 1840); "Über das wahre Verhältnis der Vernunft zur Offenbarung" (Darmst. 1848); "Ästhetische Fragen" (Dess. 1853); "Briefe über die Schopenhauersche Philosophie" (Leipz. 1854); "Die Naturwissenschaft in ihrem Einfluß auf Poesie, Religion, Moral und Philosophie" (das. 1855); "Der Materialismus" (das. 1856); "Briefe über die natürliche Religion" (das. 1858). Von Schopenhauer zum Erben seines litterarischen Nachlasses eingesetzt, veröffentlichte er nicht nur mehrere an des letztern Philosophie anknüpfende Schriften, z. B. "Lichtstrahlen aus Schopenhauers Werken" (Leipz. 1862,5. Aufl. 1885), sondern auch zusammen mit Otto Lindner "Schopenhauer, von ihm, über ihn" (Berl. 1863), ferner "Aus Schopenhauers handschriftlichem Nachlaß" (Leipz. 1864), "Das sittliche Leben" (das. 1866), "Blicke in die intellektuelle, physische und moralische Welt" (das. 1869), "Neue Briefe über die Schopenhauersche Philosophie" (das. 1876) und veranstaltete im Auftrag und nach dem Plan des Verstorbenen die erste Gesamtausgabe der Werke Schopenhauers (das. 1873-74, 6 Bde.; 2. Aufl. 1877). Nach Schopenhauers sämtlichen Schriften und handschriftlichem Nachlaß bearbeitete er das "Schopenhauer-Lexikon; ein philosophisches Wörterbuch" (Leipz. 1871, 2 Bde.). Auch gab er "Lichtstrahlen aus Imm. Kants Werken" (Leipz. 1872) heraus.

Frauenstein, Stadt in der sächs. Kreishauptmannschaft Dresden, Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, 656 m ü. M., hat ein königliches Schloß, ein Amtsgericht, etwas Bergbau, Holzkistenfabrikation und (1883) 1391 evang. Einwohner. Dicht dabei eine schöne Burgruine mit Wildpark. F. erhielt im 14. Jahrh. das Recht einer Bergstadt und kam 1667 in den Besitz des Kurfürsten Johann Georg I.

Frauenstudium, s. Frauenfrage, S. 624.

Frauentage, s. v. w. Marienfeste (s. d.); insbesondere Bezeichnung für Mariä Verkündigung (25. März) und Mariä Himmelfahrt (15. Aug.).

Frauenvereine, Vereinigungen von Frauen zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke. Letztere sind in der Regel allgemein humanitäre, gehören mithin einem Thätigkeits- und Interessengebiet an, auf das die Frauen durch Natur und sozialen Beruf hingewiesen werden. Außerdem gibt es aber auch solche F., welche sich die Vertretung der Interessen des weiblichen Geschlechts zum Ziel gesetzt haben.

I. Die Frauenvereine vom Roten Kreuz.

sind Vereinigungen von Frauen, welche auf dem Gebiet der Frauenthätigkeit dieselben Zwecke verfolgen wie die auf Grund der Beschlüsse der Genfer Konferenz vom 26. Okt. 1863 beruhenden Männervereine und so einen integrierenden Teil der nationalen Organisation der internationalen Hilfe für die Verwundeten und Kranken im Krieg bilden. Bei allen diesen Frauenvereinen bildet die Kriegsthätigkeit den Hauptzweck, aber bei den meisten tritt eine sehr umfangreiche Friedensthätigkeit hinzu, welche teils die Vorbereitung auf die Kriegsthätigkeit bezweckt, teils auch Hilfe in allgemeinen Notständen, Armenkrankenpflege und Armenunterstützung zum Ziel hat. In Deutschland ist diese Friedensthätigkeit ganz wesentlich in den Vordergrund getreten. Die deutschen Frauenpflegevereine vom Roten Kreuz sollen "dienen im Krieg dem Volk in Waffen, im Frieden der Linderung der Not, wie und wo eine solche unerwar-^[folgende Seite]