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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Gaiter; Gaîté, Théâtre de la; Gaj; Gajssin; Gajus; Gala

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Gaîté, Théâtre de la - Gala.

(Oxf. 1822, 4 Bde.; Leipz. 1823-24) und "Eclogae" (Oxf. 1850, 2 Bde.); den Herodot (das. 1824, 4 Bde.; 3. Aufl. 1849); Suidas (das. 1834, 3 Bde.); "Paroemiographi graeci" (das. 1836); Theodorets "Graecarum affectionum curatio" (das. 1839) und "Ecclesiastica historia" (das. 1854); Eusebius' "Eclogae propheticae" (das. 1842), "Praeparatio evangelica" (das. 1843), "Demonstratio evangelica" (das. 1852) und "Contra Hieroclem et Marcellum" (das. 1852); von Lateinern: Ciceros Tuskulanen (das. 1805) und "Scriptores latini rei metricae" (das. 1837). Sonst nennen wir die "Lectiones Platonicae" mit Porsons "Annotata ad Pausaniam" (Oxf. 1820).

Gaîté, Théâtre de la (spr. gehté, "Lustigkeit"), Pariser Theater für Operetten und Feerien.

Gaiter, Luigi, ital. Schriftsteller, geb. 5. Nov. 1815 zu Caprino bei Verona, studierte in letzterer Stadt Theologie und in Padua Philosophie, wirkte dann als Gymnasialprofessor in Verona, später in Mantua und wurde 1861 als Professor nach Verona zurückberufen, wo er 1868 in den Ruhestand trat. Er schrieb: "La prigioniere del Lago di Garda" (Novelle in Versen, Verona 1834); "Poesie" (1843); "Poesie sacre" (1852); "Principii di letteratura italiana" (1856); "Fede di Dante Alighieri" (1865); "Il dialetto di Verona nel secolo di Dante" (1873) und "Scritti critici" (1874) u. a. Auch besorgte er eine kritische Ausgabe des "Tesoro" von Brunetto Latini (Bologna 1879-82, 3 Bde.).

Gaj, Ludewit, der Begründer des neuen kroat. Schriftwesens, geb. 8. Juli 1809 zu Krapina (Komitat Warasdin), studierte die Rechte in Pest, wo er, von Kollar angeregt, die Idee faßte, durch eine gemeinsame Schriftsprache die lateinisch schreibenden Südslawen zu einem neuen geistigen Leben zu erwecken. Zu diesem Zweck gab er die Schrift "Kratka osnova hrvatsko-slavenskoga pravopisanje" ("Kurze Begründung einer kroatisch-slawonischen Rechtschreibung", Ofen 1830) heraus, und in Agram, wo er seine Studien fortsetzte, sammelte er rasch einen Kreis Gleichgesinnter um sich. Sein 1833 verfaßtes Lied "Još Hrvatska nij propala" ("Noch ist Kroatien nicht verloren") trug nicht wenig zur Anregung des Nationalgefühls unter den Südslawen bei. Natürlich war die Thätigkeit Gajs und seiner Anhänger gegen den Magyarismus gerichtet; eine gleiche Tendenz verfolgten die 1835 gegründeten Zeitungen: "Novine Horvatske" und "Danica" (später "Ilirske Danica"). Durch diese Blätter erreichte G. die Annahme seiner neuen Rechtschreibung von seiten fast aller römisch-katholischen Südslawen und eine litterarische Einheit derselben, wozu auch eine 1839 angelegte Nationaldruckerei wesentlich beitrug. Mehrmals in den ungarischen Reichstag gewählt, suchte er vergeblich Verständigung mit den Magyaren; ebensowenig gelang es ihm, eine Einigung mit den griechisch-katholischen Südslawen zu erreichen. Nach den Märzereignissen von 1848 eilte G. nach Wien, erwirkte dort das Recht zur Wahl eines Banus von Kroatien und berief nach seiner Rückkehr nach Agram eine Volksversammlung, die Jellachich zum Ban erhob. Nach Eintritt der Reaktion geriet er in den Verdacht, derselben Dienste geleistet zu haben. Er starb 20. April 1872 in Agram.

Gajssin, Kreisstadt im russ. Gouvernement Podolien, am Sob (Zufluß des Bug), hat 2 russ. Kirchen und (1880) 9417 Einw. Um 1600 erbaut, erhielt G. 1745 das Magdeburger Recht und kam bei der zweiten Teilung Polens an Rußland.

Gajus (richtiger als Cajus), abgekürzt C., röm. Vorname.

Gajus (richtiger als Cajus), einer der bedeutendsten Rechtslehrer und Schriftsteller über römisches Recht, lebte unter Hadrian, Antoninus Pius und Marcus Aurelius. Daß er als "Provinzialjurist" in einer griechischen Ostprovinz (Troas) thätig gewesen, ist eine bloße Hypothese. G. erscheint als der letzte Jurist, welcher in dem Gegensatz der Proculejanischen und Sabinianischen Rechtsschule als entschiedener Anhänger der letztern auftritt. Außer vielen andern Werken, von denen wir bloß noch die Titel kennen, verfaßte er (161 n. Chr.) ein Lehrbuch der Institutionen: "Institutionum commentarii IV", welches bald eine außerordentliche Verbreitung erhielt und allgemein in den verschiedenen Rechtsschulen benutzt wurde. Dieses Werk gab eine wissenschaftlich geordnete Übersicht über das römische Privatrecht und handelte im ersten Buch von den Familienverhältnissen, im zweiten und dritten von den Res und Obligationes, im vierten von den Actiones. Dasselbe diente dem spätern Lehrbuch der Institutionen zur Grundlage, welches Kaiser Justinian von den Rechtsgelehrten Tribonianus, Theophilus und Dorotheus verfassen ließ. Der westgotische König Alarich aber nahm in sein Breviarium einen Auszug daraus in zwei Büchern (den sogen. westgotischen, epitomierten G.) auf, und dieser Auszug nebst einigen Bruchstücken war früher das einzige, was uns von dem Lehrbuch des G. übriggeblieben war, bis 1816 Niebuhr das Originalwerk in einem Codex rescriptus zu Verona entdeckte. Nur weniges wurde vermißt und der Fund 1817 im Auftrag der Berliner Akademie durch Göschen, I. ^[Immanuel] Bekker und v. Bethmann-Hollweg bis auf einzelne unlesbar gebliebene Stellen entziffert und veröffentlicht. Die erste vollständige Ausgabe lieferte Göschen (Berl. 1820) und nach Blumes nochmaliger Revision der Handschrift wiederum Göschen (2. Ausg., das. 1824; 3. Ausg. von Lachmann, das. 1842); andre veranstalteten Heffter (Bonn 1830), Lachmann (das. 1841), Böcking (das. 1841; 5. Ausg., Leipz. 1866), Lisi (Bologna 1859, Bd. 1), Huschke (3. Aufl., Leipz. 1878), Krüger und Studemund (Berl. 1877, 2. Aufl. 1884). Dazu kommen die kritisch wichtigen faksimilierten Ausgaben von Böcking (Leipz. 1866) und Studemund (das. 1874). Eine Zusammenstellung der Institutionen des G. und Justinian, Text und Noten, lieferten Klenze und Böcking (Berl. 1829), Gneist (Leipz. 1858, 2. Aufl. 1880). Das vierte Buch besonders bearbeitete Heffter (Berl. 1827). Deutsche Übersetzungen gaben Brockdorff (Schlesw. 1824, Bd. 1) und Beckhaus (Bonn. 1857). Vgl. Dittmar, De nomine, aetate, studiis ac scriptis Gaji (Leipz. 1820); Gans, Scholien zum G. (Berl. 1821); Schrader, Was gewinnt die römische Rechtsgeschichte durch G.' Institutionen? (Heidelb. 1823); Huschke, G., Beiträge zur Kritik und zum Verständnis seiner Institutionen (Leipz. 1855); Pöschmann, Studien zu G. (das. 1854-62, 3 Hefte); Dernburg, Die Institutionen des G. (Halle 1869).

Gala (Galla, span.), festlicher Anzug, insbesondere die festliche, etikettenmäßige Hoftracht. Der Gebrauch, bei besondern Festlichkeiten in bestimmt vorgeschriebenem Kostüm zu erscheinen, kam an dem zeremonienreichen spanischen Hof auf, wo nicht nur die hoffähigen Herren und Damen sich demselben fügen mußten, sondern auch die Diener, ja selbst Pferde und Wagen ihm unterworfen waren. Jetzt besteht die Galatracht bei den Zivilbeamten meist in gestickten, bei den übrigen Herren in schwarzen Fracks, bei den Damen in Kleidern von reichem Seiden- oder Samtstoff mit langen Schleppen. Weitere Varia-^[folgende Seite]