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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Gläser; Glaserarbeiten; Glaserberg; Glaser (Julius); Glaserkitt; Glaserz; Glasfabrikation; Glasfärbungen

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Glaser (Julius) – Glasfärbungen

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Glaser (Eduard)'

lungen über einige aus meiner Sammlung stammende sabäische Inschriften» (Prag 1886), «Skizze der Geschichte und Geographie Arabiens von den ältesten Zeiten bis zum Propheten Muhammad» (Heft 1, Münch. 1889; Bd. 2, Berl. 1890) u. a. dargestellt. Gegenwärtig (1893) ist G. mit Erfolg in Arabien thätig.

Glaser, Julius, vorher Josua, österr. Jurist und Staatsmann, geb. 19. März 1831 zu Postelberg in Böhmen, von jüd. Abkunft, trat später zum Christentum über, studierte in Wien und Zürich die Rechte, habilitierte sich 1854 an der Wiener Universität für österr. Strafrecht und wurde 1856 außerord. und 1860 ord. Professor daselbst. 1868 als Sektionschef in das Unterrichtsministerium berufen, kehrte er, als das Ministerium Hasner abtreten mußte, 1870 zu seinem akademischen Lehramte zurück und wurde vom niederösterr. Landtage in das österr. Abgeordnetenhaus entsendet. Bei den Neuwahlen von 1871 ward er von der innern Stadt Wien in den Landtag und von diesem in den Reichstag gewählt und 1873 direkt in den Reichsrat abgeordnet, dem er bis 1879 angehörte. Am 25. Nov. 1871 zum Minister der Justiz in das Ministerium Auersperg berufen, wurde er bei Niederlegung dieses Amtes 1879 zum Generalprokurator am Wiener Kassationshofe ernannt und starb 26. Dez. 1885 in Wien. G. ist der Schöpfer einer neuen Strafprozeßordnung (Jury) sowie der Entwürfe des Strafgesetzbuchs und der Civilprozeßordnung (mündliches Verfahren). Er schrieb: «Das engl.-schott. Strafverfahren» (Wien 1850), «Abhandlungen aus dem österr. Strafrecht», Bd. 1 (ebd. 1858), «Über Friedensgerichte» (ebd. 1859), «Die Fragstellung im Schwurgerichtsverfahren» (ebd. 1863), «Zur Juryfrage» (ebd. 1864; diese zwei Schriften 1875 u. d. T. «Schwurgerichtliche Erörterungen» in 2. Aufl. vereinigt), «Anklage, Wahrspruch und Rechtsmittel im engl. Schwurgerichtsverfahren» (Erlangen 1866), «Gesammelte kleinere Schriften über Strafrecht, Civil- und Strafprozeß» (2 Bde., Wien 1868; 2. Aufl. 1883), «Studien zum Entwurf des österr. Strafgesetzes» (ebd. 1871), «Sammlung strafrechtlicher Entscheidungen des k. k. Obersten Gerichtshofs» (3 Bde., ebd. 1872), «Handbuch des (deutschen) Strafprozesses», Bd. 1 (Lpz. 1883), «Beiträge zur Lehre vom Beweis» (ebd. 1883). Mit Unger und Jos. Walther gab er eine «Sammlung von civilrechtlichen Entscheidungen des k. k. Obersten Gerichtshofs» (20 Bde., Wien 1859–85) heraus.

Gläser, Franz, Opernkomponist, geb. 19. April 1798 in Obergeorgenthal (Böhmen), studierte auf dem Prager Konservatorium, wurde 1817 Musikdirektor am Josephstädter Theater in Wien, kam 1830 an das Königstädtische Theater nach Berlin und 1842 als Hofkapellmeister nach Kopenhagen, wo er 29. Aug. 1861 starb. Von seinen zahlreichen Kompositionen ist nur die Oper «Des Adlers Horst» (Berl. 1832) allgemeiner bekannt geworden.

Glaserarbeiten, ein Posten des Bauanschlags (s. d.), werden meist in Verbindung der Tischler-, Schlosser- und Anstreicherarbeiten aufgeführt, wobei zu berücksichtigen ist, daß Fenster, Thüren u. dgl. unter Angabe der kleinsten Lichtmaße nach der Stückzahl in Ansatz zu bringen sind, oder die Berechnung erfolgt nach Quadratmetern, wobei die ganze Lichtöffnung eingesetzt und von ihr ein Viertel ihres Inhaltes für das Holzwerk abgezogen wird. Gewöhnlich liefert der Glaser das Glas, und es sind die ↔ Preise dann für die eingesetzte Glasfläche inklusive Verschnitt und Einsetzen normiert. Der Preis des Glases richtet sich nach der Tafelgröße und wird nach sog. addierten Centimetern berechnet, indem man zur Höhe die Breite der Glastafel addiert. Nach dem «Baugewerkskalender» von 1893 kosten:

1)4/4 rhein. Glas 1,5–1,8 mm starkbis 150add.cm2,75–3,00M.
151–180""3,25–3,75"
181–200""3,75–4,00"
201–220""4,00–4,50"
221–240"" 4,50–5,00"
241–260""5,00–6,00"
261–280""6,00–7,50"
6/4 Glas 2–2,4 mm stark erhält 50 Proz. Aufschlag.
8/4 a Doppelglas 2,5–3,0 mm stark erhält 100 Proz. Aufschlag.
2)Für mattes Glas auf obige Preise ein Zuschlag von1,50M
3)1qmhalbweißes Glas2,25–2,50"
4)1"geblasenes, geschupptes Glas5,50–6,00"
5)1"mattgemustertesGlas4,00–5,00"
6)1""""mit abgepaßten Mustern7,50–20,00"
7)1"farbiges Glas, je nach Farbe7,50–15,00"
8)1"Rohglas pro 1 qm:
6mmstark7,50M.20mmstark30,00M.
13""17,50"26mmstark37,50M.
9)Für Spiegelglas gelten die Preise der vereinigten deutschen Spiegelglasfabriken, die in dem Tarif vom 24. Febr. 1893 normiert sind.
10)Altdeutsche Bleiverglasung je nach Ausführung pro Quadratmeter von 25 bis 100 M.

Nach von Tiedemanns «Landwirtschaftlichem Bauwesen» kostet zu verglasen:

1qmKellerfenster mit halbweißem Glase3,00M.
1"Fenster einer Arbeiterwohnung mit einfachem weißen Glase3,30"
1"Fenster einer herrschaftlichen Wohnung:
in einfachem4/4rhein.Glase4,65"
in6/4""6,00"
in8/4""7,50"

Glaserberg oder Köpernikstein, s. Altvater.

Glaserkitt, ein Kitt (s. d.) zum Befestigen der Glasscheiben auf den Rahmen, besteht aus Schlämmkreide und Leinölfirnis; er erstarrt leichter bei Zusatz von etwas Zinkweiß, Bleiglätte oder Mennige.

Glaserz, s. Silberglanz.

Glasfabrikation, s. Glas (S. 38b fg.).

Glasfärbungen. Um Glaswaren bunt zu färben, giebt es zwei Wege: entweder man färbt die Masse des Glases selbst oder man bemalt den farblosen, fertigen Glasgegenstand mit leicht schmelzbaren Glasflüssen, die dann nach dem in der Keramik gebräuchlichen Verfahren in der Muffel eingebrannt werden. Beide Verfahren können auch vereinigt werden. Über die Verarbeitung gefärbten Glases s. Glas (S. 43a.). Zur Färbung der Glasmasse können nur Körper verwendet werden, die bei hohen Temperaturgraden beständig sind. Gewöhnlich mischt man Metalloxyde dem Glassatze bei, die dann als Silikate im Glase gelöst werden und diesem die Farbe erteilen. Nicht alle Glassorten sind zur Färbung in gleicher Weise geeignet, und man kann als Regel annehmen, daß leichter schmelzbares Glas sich auch schöner und mannigfaltiger färben läßt als schwerer schmelzbares. Das ist auch der Grund, warum die Venetianer und Engländer eine viel reichere Farbenskala zur Hand haben als die böhm. und deutschen Glasfabrikanten, welche schwer schmelzbares Glas verarbeiten. Man färbt Glas blau mit Kupferoxyd und Kobaltoxyd, braun mit Eisenoxyd und Braunstein, grün mit Chromoxyd und Kupferoxyd, auch mit Eisenoxyd (Bouteillengrün), gelb mit Silber (s. Lasieren des Glases), Uranoxyd (färbt Bleigläser gelb, Kalkgläser grün fluorescierend), Schwefel (unscheinbare Farbe) und Kadmiumsulfid (das lebhafteste Gelb in Glas). Rot wird das Glas mit Gold, Kupferoxydul (s. Ru-

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 48.