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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Goldspitzen - Goldwage.

meist im Orient selbst verfertigt werden, bezieht man die dazu nötigen Gespinste aus dem Abendland. Das Gold wurde schon in den ältesten Zeiten in der Weberei benutzt und zwar in der Weise, daß man Goldfäden einwebte, welche durch Befestigen von Blattgold auf Darmhaut und Zerschneiden in feine Fäden gewonnen wurden. Nach der Bibel wurde das Goldblech geglättet und in Fäden zerschnitten, dann mit wollenen und leinenen Fäden in das Zeug hineingewirkt. Die verzierten Seidenzeuge der Chinesen werden noch heute so gefertigt. Homer, Pisander und Vergil erwähnen goldgeschmückte Gewebe. In Persien wurde mit goldgestickten Zeugen großer Luxus getrieben; auch die Inder, Araber und Gallier haben sich derselben bedient. Pythagoras ermahnte die Matronen, ihre goldenen Gewänder abzulegen. In Rom kamen goldene Gewänder, Decken etc. sehr häufig in Anwendung. Ein Gewand und ein Leichentuch, welche man in Rom in einem marmornen Sarge gefunden hat, lieferten nach dem Verbrennen 36 Pfd. Gold. Der Codex Justinianeus gestattet den Männern Goldbesätze nur als Abzeichen ihrer kaiserlichen Amtsstellung. Übrigens scheint man in Rom gegen Ende des 4. Jahrh. bereits die Kunst verstanden zu haben, Fäden mit Gold zu decken und diese dann zum Einschlag zu benutzen.

Goldspitzen, aus goldenen Fäden zusammengenähte, zahnförmige Besätze (Passementerien) an Damen- und Herrenkleidern, welche, wahrscheinlich maurischen Ursprungs, aus Spanien nach dem übrigen Europa kamen, dort besonders im 17. und 18. Jahrh. beliebt wurden und neuerdings wieder in Aufnahme gekommen sind. Früher Handarbeit, werden sie jetzt durch Maschinen gefertigt.

Goldsteinbrech, s. Chrysosplenium.

Goldstickerei, s. Stickerei.

Goldstoff, s. v. w. Brokat.

Goldstücker, Theodor, Sanskritforscher, geb. 18. Jan. 1821 zu Königsberg i. Pr., begann seine Sanskritstudien daselbst unter Leitung Bohlens, setzte sie in Bonn und Paris fort und habilitierte sich dann in Berlin. 1850 nach England übergesiedelt, wurde er mit der Sanskritprofessur am University College zu London betraut, die er bis zu seinem Tod bekleidete. Er starb 6. März 1872. G. war Begründer der Gesellschaft zur Herausgabe von Sanskrittexten für London (1866), zugleich Vorstandsmitglied der Asiatischen und Präsident der Philologischen Gesellschaft, in deren Sitzungen er zahlreiche Vorträge über vergleichende Sprachkunde und Mythologie hielt. Durch seine gediegene Gelehrsamkeit erwarb er sich einen hochgeachteten Namen und galt als Autorität in allen mit indischem Leben und Schriftwesen zusammenhängenden Fragen, insbesondere auf dem Gebiet der Rechtskunde, so daß er von der anglo-indischen Regierung mit der Abfassung vieler juristischer Gutachten betraut wurde. Auf dieses Gebiet bezieht sich seine letzte Schrift: "On the deficiencies in the present administration of Hindu law" (Lond. 1871), worin die Mängel der englischen Übersetzungen altindischer Rechtsbücher aufgedeckt sind. Seine frühern wissenschaftlichen Arbeiten waren meist grammatischer und lexikalischer Natur, so namentlich sein wichtiges Werk über den indischen Grammatiker Pânini, als Einleitung zu seiner faksimilierten Ausgabe des "Mânava-Kalpa-Sûtra" (1861; auch separat erschienen: "Pânini, his place in Sanscrit literature", Lond. 1861), und sein "Dictionary, Sanscrit and English" (das. 1856-63, 6 Hefte), das infolge seiner zu weitschichtigen Anlage nicht über den ersten Buchstaben des Sanskritalphabets hinauskam, aber eine Fülle von interessanten Exkursen und gelehrten Nachweisungen enthält. Seine photolithographische Prachtausgabe des "Mahâbhâshya", eines berühmten indischen Kommentars zu Pâninis Grammatik, erschien nach seinem Tod auf Kosten der anglo-indischen Regierung (Lond. 1874, 3 Bde.). Seinen litterarischen Nachlaß vermachte G. dem englischen Ministerium für Indien mit der eigentümlichen Bedingung, daß er nicht vor dem J. 1920 veröffentlicht werden dürfe. In weitere Kreise drang sein Wissen durch die gediegenen, populär geschriebenen Artikel über indische Philosophie und Mythologie in Chambers' großer Encyklopädie, in der "Encyclopedia Metropolitana" (gesammelt herausgegeben als "Litterary remains", 1879, 2 Bde.) und in verschiedenen englischen Zeitschriften.

Goldtinktur, s. v. w. Goldäther oder Goldelixir, auch Bestushewsche Nerventinktur und andre arzneiliche Präparate, die nur zum Teil Gold enthielten.

Goldtraube, s. Ribes.

Goldtropfen (Lamottes G.), s. v. w. Bestushewsche Nerventinktur.

Goldvögelchen, s. Goldhähnchen.

Goldwage (franz. Biquet), Wäge- und Sichtvorrichtung zur leichten und schnellen Prüfung der im Geschäftsverkehr umlaufenden Goldmünzen. Die einfachste G. besteht aus einer länglichen, in Schneiden, wie ein Wagebalken, aufgehängten Platte, deren einer Arm als konstantes Gegengewicht dient, während sich auf dem andern drei runde, tellerartige Vertiefungen befinden, in die je ein 20-, 10- und 5-Markstück genau hineinpassen. Die Entfernungen der Mittelpunkte dieser Vertiefungen von der Kante der Schneide verhalten sich umgekehrt wie die Passiergewichte der Münzen, so daß, wenn irgend eine von den drei Goldsorten in ihr bestimmtes Lager gelegt wird, Gleichgewicht eintritt und bei Mindergewicht Sinken des andern Arms stattfindet. Bei der G. von Reitze in Hannover liegen drei Wagebalken ähnlich den eben beschriebenen nebeneinander. Jeder trägt ein Wägegewicht, das je einer der drei Goldsorten entspricht. Das andre Ende der Wagebalken besitzt einen tiefen Schlitz. Steckt man eine zugehörige vollwichtige Münze in solchen Schlitz, so senkt sich dessen Balkenende so schräg herab, daß das Geldstück, auf seiner hohen Kante rollend, aus dem offenen Schlitzende herausfällt; ein nicht vollwichtiges Goldstück vermag aber das Wägegewicht am andern Ende des Balkens nicht zu heben und bleibt im Schlitz stecken. Der Apparat befindet sich in einem entsprechend gestalteten Holzkasten. Für das schnelle Wägen zahlreicher Münzen gibt es automatisch wirkende Goldwagen, welche auch in Münzstätten verwendet werden (s. Münzwesen). Bei der Stückrathschen G., welche bei der deutschen Reichsbank eingeführt ist, befördert ein Schieber die unterste beliebig vieler gleichnamiger Münzen, die in ein langes Rohr geworfen sind, auf die linke Wagschale einer sehr feinen Wage, die in ihrem Glasgehäuse an eine Wage für chemische Zwecke erinnert. Auf der andern, rechten Wagschale liegt das Passiergewicht der betreffenden Münzsorte. Zwei Vorrichtungen aber halten den Wägemechanismus noch eine kleine Zeit nach erfolgtem Aufschieben des zu wägenden Stückes fest, damit durch die Erschütterung die Genauigkeit der Gewichtsbestimmung nicht beeinträchtigt werde. Lassen diese Sicherungen nun los, so bleibt die Wage bei vollwichtigen Münzen auch ferner in Ruhe. Die Sicherungsvorrichtungen fixieren sie wieder, und ein Ab-^[folgende Seite]