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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Hacksilber; Hackwald; Hac lege; Hadamar; Hadamar von Laber

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Hacksilber - Hadamar von Laber.

einzelnen Teile der H. ist verschieden; er kann sehr einfach sein, aber es fehlen dann in der Regel die Vorrichtungen, um Häcksel von verschiedener Länge zu schneiden. Diese bestehen aus Wechselrädern oder Schaltwerken in der mannigfaltigsten Anordnung. Zweckmäßig erscheint es, die zu schneidenden Häcksellängen nicht zu kurz zu bemessen, da manche Krankheiten der Tiere, namentlich Koliken, dadurch entstehen, daß dem Futter zu kurzes Häcksel beigemengt wird. Häckselmaschinen, die nur Pferdehäcksel zu schneiden haben, brauchen nicht für verstellbare Häcksellänge, sondern nur für solche von 15 mm eingerichtet zu sein.

Die beliebteste und sowohl in England als auch auf dem Kontinent sehr verbreitete H. ist die in der Figur dargestellte Maschine von Richmond u. Chandler in Manchester. Dieselbe besitzt möglichst wenig Zahnräder, und die Betriebsräder liegen nicht vor der Schnittfläche. Die ältere Lestersche H. für Handbetrieb ist nur mit einem Messer am Schwungrad versehen und zeichnet sich durch ihre außerordentliche Einfachheit bei guter Leistung aus. Ein Mann ist für den Betrieb vollkommen hinreichend, und sie liefert genügend Häcksel für 50-80 Stück Rindvieh. Der Betrieb der H. erfolgt entweder durch die menschliche Arbeitskraft oder mittels Göpel-, bez. Dampfkraft. Größere Wirtschaften ziehen in neuerer Zeit wegen der hohen Leistungsfähigkeit die Dampfkraft vor, falls diese in der Wirtschaft bereits zu andern Zwecken Verwendung findet. Die Leistung beträgt bei Handbetrieb je nach der Größe der Maschine (des Mundstückes), der Häcksellänge, und je nachdem ein oder zwei Arbeiter das Schwungrad drehen, 80-160 kg Pferdehäcksel pro Stunde, bei Göpel- und Dampfbetrieb bis 750 kg bei 0,5-1 Pferdekraft. Vgl. Perels, Handbuch des landwirtschaftlichen Maschinenwesens, Bd. 2 (Jena 1880).

^[Abb.: Häckselmaschine.]

Hacksilber, s. Silberfunde.

Hackwald (Haubergsbetrieb), eine Verbindung der Niederwaldwirtschaft mit landwirtschaftlicher Benutzung des Bodens, welche schon seit Jahrhunderten in einigen Gegenden des Rheins, Westfalens und des Odenwaldes heimisch ist. Bei demselben wird der Boden, nachdem der Niederwald gehauen ist, zwischen den Mutterstöcken mittels der Hacke wund gemacht und nach Einäscherung des Bodenüberzugs (Hainen) nach verschiedenen Methoden (Schmoden oder Überlandbrennen, s. Hainen) 1-2 Jahre lang mit Getreide, erst mit Buchweizen, nachher mit Roggen besäet und dann wieder, da der Stockaufschlag weitere Einsaat verhindert, bloß als Wald benutzt. Die Hackwaldungen sind meist Eigentum der bäuerlichen Gemeinden, im Kreise Siegen (Provinz Westfalen) jedoch im Besitz von Waldgenossenschaften, welche noch heute eine der altgermanischen Agrarverfassung ähnliche Einrichtung besitzen. Die Siegener Hackwaldungen (Hauberge, in der Eifelgegend Lohhecken genannt) sind in 16-20 Jahresschläge (Haue) geteilt. Von diesen wird alljährlich einer im Frühjahr zum Raumen, d. h. Schälen der Lohe und Abholzen der Eichenstangen, bestimmt, worauf dann das Astholz und die Grasnarbe gebrannt werden und das Land nach dieser Aschendüngung mit Winterroggen bestellt wird. Nach der Ernte erfolgt entweder noch eine zweite und dritte Bestellung, oder man unterläßt die Benutzung, bis das Areal zur Viehweide benutzt werden kann, was von da ab bis zum abermaligen Abholzen geschieht. Ein Haubergsvorsteher besorgt die Geschäftsleitung. Die Haubergserben (Eigentümer) besitzen nur einen Idealanteil, der in einer Münzeinheit (Albus, Pfennig) oder Maßeinheit (Rute, Fuß, Meste, Becher etc.) ausgedrückt ist, und erhalten nur alljährlich einen Realanteil am Jahresschlag durch Verlosung zur Benutzung überwiesen. Dieser wird zunächst in eine bestimmte Anzahl Stammjähne (Jähne) und jeder Stammjahn dann in so viel Teile geteilt, als Idealanteile vorhanden sind. Die so ausgeschiedenen Schlagteile fallen den Besitzern nur zur Holz- und Fruchtnutzung zu und verschwinden dann wiederum in der ungeteilten Masse des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Hackwald- und Haubergswirtschaft hat in Gebirgsländern mit dichter Bevölkerung, welche arm an Ackerland sind, eine große volkswirtschaftliche Bedeutung. Im Interesse der Erhaltung und ordnungsmäßigen Bewirtschaftung wurden in Preußen einzelne Haubergsgenossenschaften durch Spezialgesetze (Haubergsordnungen für Olpe von 1821, für Siegen von 1834 und 1879 etc.) einer kontrollierenden Oberaufsicht der Regierung unterstellt. Vgl. Achenbach, Die Haubergsgenossenschaften des Siegerlandes (Bonn 1863); Bernhardt, Die Haubergswirtschaft im Kreise Siegen (Münst. 1867); Strohecker, Die Hackwaldwirtschaft (2. Aufl., Münch. 1867).

Hac lege (lat.), unter dieser Bedingung.

Hadamar, Stadt im preuß. Regierungsbezirk Wiesbaden, Oberlahnkreis, am Elbbach und an der Linie Hachenburg-H. der Preußischen Staatsbahn, hat ein Amtsgericht, 2 katholische und eine evang. Pfarrkirche, ein Gymnasium, eine Korrigendenanstalt, 2 Hospitäler, Kalkbrüche und -Brennerei, Töpferei und (1885) 2356 meist kath. Einwohner. H. kommt bereits 1212 vor, erhielt 1324 Stadtrechte und war 1606-1711 Residenz einer katholischen Nebenlinie des Hauses Nassau.

Hadamar von Laber, didaktischer Dichter aus dem ritterlichen Geschlecht der Herren v. Laber in Bayern (bei Regensburg), lebte zur Zeit Kaiser Ludwigs des Bayern (erste Hälfte des 14. Jahrh.), in dessen Diensten er stand, und verfaßte ein allegorisches Liebesgedicht: "Die Jagd", worin er unter dem Bild eines Jägers sich selbst darstellt, wie er mit seinem Herzen als Hund das edle Wild, die Geliebte, verfolgt.