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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Hinrichtung - Hinterindien.

tischen Vorlesungen" (Halle 1843, 2 Bde.) nur bei der konservativen Partei Anklang. Sein letztes Werk: "Das Leben in der Natur" (Halle 1854), sollte den Vorläufer eines größern Werkes über die Geschichte der Erde abgeben, vor dessen Vollendung ihn der Tod 17. Sept. 1861 in Friedrichroda hinwegraffte.

Hinrichtung, s. Todesstrafe.

Hinschius, Paul, Kirchenrechtslehrer, geb. 25. Dez. 1835 zu Berlin, studierte daselbst und in Heidelberg und habilitierte sich, als Assessor bei dem Kammergericht beschäftigt, 1859 gleichzeitig in der juristischen Fakultät seiner Vaterstadt. 1863 zum außerordentlichen Professor nach Halle berufen, kehrte er in gleicher Eigenschaft 1865 nach Berlin zurück, folgte aber 1868 einem Ruf als ordentlicher Professor an die Universität Kiel, die er 1871-72 im preußischen Herrenhaus vertrat. Auf der evangelischen Provinzialsynode in Rendsburg (1871) war er als gewähltes Mitglied einer der Führer der kirchlich freisinnigen Partei. 1872 ging er als ordentlicher Professor des Kirchenrechts wieder nach Berlin, wo er seitdem Vorlesungen über Kirchenrecht, preußisches Zivilrecht und Zivilprozeß hält. Er nahm hier an den Konferenzen des preußischen Kultusministeriums zur Vorbereitung der Kirchengesetze teil. In demselben Jahr in den deutschen Reichstag gewählt, hielt er sich zur nationalliberalen Fraktion. Auf einer größern wissenschaftlichen Reise durch Italien, Spanien, Frankreich, England, Schottland, Irland, Holland und Belgien in den Jahren 1860 und 1861 sammelte er das Material zu seiner kritischen Ausgabe der pseudoisidorischen Dekretalen (Leipz. 1863). Sein umfassendstes Werk ist das auf 6-7 Bände berechnete "Kirchenrecht der Katholiken und Protestanten in Deutschland" (Berl. 1869-86, Bd. 1-4). Auch seine übrigen Schriften betreffen vorwiegend kirchenrechtliche Fragen, wie: "Das landesherrliche Patronatrecht" (Berl. 1856); "Beiträge zur Lehre von der Eidesdelation mit besonderer Rücksicht auf das kanonische Recht" (das. 1860); "Die evangelische Landeskirche in Preußen und die Einverleibung der neuen Provinzen" (das. 1867); "Die Stellung der deutschen Staatsregierungen gegenüber den Beschlüssen des vatikanischen Konzils" (das. 1871); "Die preußischen Kirchengesetze des Jahrs 1873" (das. 1873); "Die Orden und Kongregationen der katholischen Kirche in Preußen" (das. 1874); "Das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung" (das. 1874); "Das Reichsgesetz desgl." (das. 1875, 2. Aufl. 1876); "Die preußischen Kirchengesetze der Jahre 1874 und 1875" (das. 1875); "Das preußische Kirchengesetz vom 14. Juli 1880" (das. 1881); "Das preußische Kirchengesetz vom 21. Mai 1886" (das. 1886). Mit seinem Vater Franz H., Justizrat und Rechtsanwalt zu Berlin (geb. 28. März 1810, gest. 3. Dez. 1877), gab er 1862-66 die "Preußische Anwaltszeitung" und als Fortsetzung 1867-1868 die "Zeitschrift für Gesetzgebung und Rechtspflege in Preußen" heraus, welch letztere von J. Fr. Behrend fortgeführt wurde. Außerdem bearbeitete er in v. Holtzendorffs "Encyklopädie der Rechtswissenschaft" das Kirchenrecht und lieferte auch für dessen "Rechtslexikon" viele Artikel. In Marquardsens "Handbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart" schrieb er die Monographie "Staat und Kirche" (Freiburg i. Br. 1883).

Hinterbacken, s. Gesäß.

Hinterbrand, s. Antoniusfeuer.

Hinterflüge, s. Rüstung.

Hinterfrucht (Hintergetreide), s. Afterkorn.

Hintergrund (Ferne), bei Gemälden das, was hinter den Hauptgegenständen und von diesen abgesondert dargestellt ist. Beide, Vordergrund und H., werden durch den Mittelgrund in harmonische Verbindung gebracht. Vom H. muß die Wirkung des Gemäldes unterstützt sein; namentlich hängt bei landschaftlichen Darstellungen viel von der geschickten koloristischen Behandlung desselben ab.

Hinterhalt (Versteck, franz. Embuscade), das verdeckte Aufstellen von Truppen zum überraschenden Angriff. Nur mit kleinen Abteilungen und unter günstigen Verhältnissen, namentlich in schwer zu übersehenden Gegenden und unter Begünstigung der Einwohner, wird es gelingen, sich in der Nähe einer vom Feind benutzten Straße in Versteck zu legen, weshalb aber auch ein H. nur gegen kleinere feindliche Abteilungen und Transporte möglich ist. Einen unvorsichtigen Gegner läßt man wohl durch eine Abteilung in der Fronte beschäftigen und an der Stelle, wo der H. lauert, vorbeiziehen, worauf dann der ernstliche Angriff von zwei Seiten erfolgt. Im kleinen Krieg bezweckt der H., durch einen überraschenden Angriff aus verdeckter Stellung den Feind in ungünstige Gefechtsverhältnisse zu verwickeln oder seiner Transporte sich zu bemächtigen. Da nur dann ein Erfolg zu erwarten ist, wenn der H. vom Feind nicht oder doch erst so spät entdeckt wird, daß ihm keine Zeit bleibt, sich gefechtsbereit zu machen, so setzt das Unternehmen ein besonders günstiges Terrain, vorsichtige Anordnungen und kühnes, stürmisches Hervorbrechen aus dem Versteck voraus, bleibt aber, da diese Bedingungen im großen schwer erfüllbar sind, auf den kleinen Krieg beschränkt. Gegen einen H. schützt am besten sorgfältigste Marschsicherung (s. Sicherheitsdienst).

Hinterhauptsbein, s. Schädel.

Hinterindien (Indochinesische Halbinsel, hierzu die Karte "Hinterindien"), Bezeichnung für die östliche der beiden großen indischen Halbinseln in Asien, die sich zwischen 92°-109° östl. L. v. Gr. und 22°-1° 35' nördl. Br. von der Hochmasse Innerasiens mit südlicher Hauptrichtung und je weiter gegen S., desto schmäler zulaufend in das Meer hinaus erstreckt, das sie im O. und S. als Chinesisches Meer mit den Busen von Tongking und Siam, im W. als Straße von Malakka (Sumatra gegenüber) und als Bengalischer Meerbusen mit seinen Abzweigungen (Busen von Pegu etc.) umschließt. Infolge der bedeutenden Meereseinschnitte und des weit vorgestreckten Halbinselgliedes Malakka erscheint H. an seiner Südseite blattartig gezackt und zeigt überhaupt eine weit größere Küstenentwickelung als Vorderindien; dem Äquator nähert es sich mehr als dieses und reicht nur wenig über den nördlichen Wendekreis hinauf. Die natürliche Grenze gegen Vorderindien bilden die Berge auf der linken Seite des Brahmaputra; doch hat sich diese Grenze im Lauf der Zeit immer weiter nach O. verschoben, so daß jetzt Assam schon nicht mehr zu H. gerechnet wird. Dagegen gehen die politischen Grenzen viel weiter als die natürlichen nach N. hinauf. Sonach beträgt der Flächengehalt des Landes 2,167,440 qkm (39,363 QM.). Durch eine Reihe von Gebirgsketten, die im allgemeinen alle in Meridianrichtung (von N. nach S.) streichen, wird H. in eine Anzahl mehr oder weniger scharf voneinander gesonderter Teile zerlegt, welche jedes für sich ein abgesondertes Flußgebiet bilden, dessen Bett sich in gleicher Richtung mit den Gebirgsketten hinzieht. Zunächst im W. stoßen wir auf das Arakan-Joma-Gebirge, zwischen Britisch-Birma und